Reifen & Felgengröße
welche Reifen & Felgen kann ich auf meinem Caddy fahren ?
Beste Antwort im Thema
... ich glaube meine Antwort wird nun etwas umfangreicher ausfallen werden müssen!
... ja nee ist klar!Zitat:
Einzelabnahmen nicht mehr möglich? Da sagen aber meine Erfahrungen (bei einer offiziellen Tüv Niederlassung mit dem Leiter dieser Niederlassung) aber etwas anderes. §22 der Stvo beschäftigt sich übrigens mit der Ladungssicherung....
Wenn man sich schon konstruktiv an diesem Thema beteiligt, sollte man schon aufmerksam lesen! Es war nie die Rede von der
Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO)sondern von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Ok? 😉
Zitat:
Im übrigen zur Tabelle: ist da eigentlich auch der Reifen mit berücksichtigt? Oder rein die Felge? Bei mir ist bei 7x16" mit ET 38 und 225 Reifen definitiv schluss, es schleift schon leicht die Schiebetüre.
Nein - in der besagten Tabelle sind die Reifengrößen nicht berücksicht, weil diese Daten getrennt von den Rädergrößen zu betrachten und zu bewerten sind. Es gibt eine Grundreifengröße für jedes zugelassene Fahrzeug in Europa. Für den Caddy ist das die Reifengröße
195/65R15als kleinstmögliche Option. Hiervon ausgehend lässt der Gesetzgeber eine Abweichung im Abrollumfang (mm) von
-2,5%nach unten und
+1,5%nach oben als zulässige Toleranz zu.
Ein Reifen in der Dimension 225/55R16 liegt ausserhalb des Toleranzbereiches, und wäre nur mit dem Nachweis der Tachoangleichung zulässig. 😕Zitat:
Ich habe eine solche Abnahme durchführen lassen. Ich glaube nicht, das der GTÜ mich aus Umsatzgründen zum TÜV geschickt hat, mit der Aussage das nur die das dürfen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfingenieur aus reiner Geldgier -von der er als Angestellter nicht einmal etwas haben wird- seine Unterschrift nachvollziehbar unter die Eintragung gesetzt hat. Auch wenn ich als Halter letzten Endes bei illegalen Umbauten "dran" bin wird ggf. auch sein Kopf gewaltig in der Schlinge hängen.
Die Herrschaften von GTÜ und KÜS und anderen Prüforganisationen haben teilweise
nichtdie Befähigung (Erlaubnis) zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung! D. h. - nur die Herrn im weißen oder blauen Kittel (TÜV Nord/Süd/RWTÜV etc.) oder grüner Kittel (Dekra)dürfen solche Abnahmen durchführen! Daher der Verweis an den Kollegen! Jeder Prüfer der "halbseidene" Abnahmen dürchführt haftet 30 Jahre mit seinem Kopf! Aber richtig ist, dass WORST CASE im Falles eines Falles auch der Halter seinen Kopf mit verliert. Die Versicherung zahlt eventuell nicht! Ganz zu Schweigen vom Punktekonto in Flensburg! Die Gier nach Umsatz ist oft mit ein Grund für die von mir dargestellte Tatsache!
Zitat:
Ich gehe sogar davon aus, dass bei einer *grundsätzlich* illegalen Geschichte die ein oder andere "Tippse" in der Zulassungsstelle sich querstellt. Das sollen die gelegentlich sogar bei Dingen machen, die eigentlich rechtlich einwandfrei wären.
Das eine "Tippse" entscheidet sich querzustellen oder auch nicht, ist mir noch nicht untergekommen! In der Regel entscheidet der Kittelträger ob, oder ob nicht der Prüfung. 🙁
Zitat:
Was mich an der ganzen Geschichte allerdings stutzig macht. Du bist durchaus vom Fach. Daher tue ich mich schwer Deine Aussage so einfach als "dummes Geschwätz" abzutun.
Es sei mit gestattet hier zu bemerken, dass ich es nicht nötig habe mich mit "dummen Geschwätz" in diesem Forum aufzuhalten. Hier geht es mir alleine, um eine klare und fundierte Darlegung der Gesetzmäßigkeiten, um Schaden von den hier Anwesenden abzuwenden. Dummschwätzer gibt es genügend, und diese Neunmalklugen wird es auch künftig geben. Ich bin auch nicht der Oberlehrer, der alles besser weiß. Ich arbeite nur Tag täglich mit der Materie Leichtmetallrad, und bekomme die legalen und die weniger legalen Dinge auf den Tisch, um diese Vorgänge mit meinem Sachverstand zu kommentieren. Ich für meine Person verwahre mich aber vor solchen Kommentaren. *Ende*
Zitat:
Wenn ich Dich richtig verstehe: Ich habe 205/55/16 auf Golf V-Serienfelgen 6 1/2x16 ET 50 für meinen Caddy eingetragen. Auch wenn die Felgen die erforderliche Traglast besitzen, die Freigängigkeit gegeben ist und seitens der Achskonstruktion und -geometrie keine Bedenken gegen diese Umbereifung bestehen sollten hätte der Graukittel diese mir Räder nicht eintragen dürfen, weil kein Papier aus Hannover vorliegt, das diese für unbedenklich erklärt?
Das ist auch alles so in Ordnung! Für ein jedes Serienrad gibt es auch ein Teilegutachten! Auch für das VW Golf V Leichtmetallrad 6,5Jx16H2 mit 50! Jedes Leichtmetallrad ist geprüpft und für die Verwendung angebaut und getestet. Ein entsprechendes "Papier" hätte man in Verbindung mit der Unbedenklichkeitserklärung bekommen können. Aber in Hannover hat man keine Gutachten für einen Pkw aus Hannover! Der "Graukittel" hat nur in seine Datenbank geschaut und die Raddaten Caddy mit den Daten Golf verglichen. Der "Graue" hat zudem zugriff (wie ich soeben bestätigt bekomme!) auf die Teilegutachten alles Fahrezughersteller, die ihre Räder in Deutschland haben prüfen lassen. Das ist legitim und im Rahmen seines Ermessens. Aber eine Einzelabnahme ist das nicht! Eine Einzelabnahme liegt preislisch in völlig anderen Dimensionen!
Zitat:
Hier ist es auch so, dass Einzelabnahmen nur von TÜV Hauptstellen durchgeführt werden dürfen, GTÜ, KÜS etc. dürfen nur Sachen mit passendem Gutachten eintragen. Hier werden auch nach wie vor andere und größere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen, sofern das alles technisch passt. 20 Zoll auf nem Peugeot 207 oder Golf 5 GTI sind durchaus üblich, hier fahren auch ein paar Caddys mit 18 oder 19 Zoll rum, die auch per Einzelabnahme eingetragen wurden.
... clever auf den Punkt getroffen!
Genau hier tummeln sich die schwarzen Schafe! 20" auf einem Peugeot 207! Das geht mal garnicht! Leichtmetallräder eines X-beliebigen Herstellers, ohne Vorhandensein eines Teilgutachtens! Das sind so die vermeintlichen "Spielchen" die als illegal zu bezeichnen sind!
Ein Hersteller und Anbieters eines Leichtmetallrades inverstiert eine Menge Geld in Prüfungen und Gutachten.
Als Beispiel kostet die Festigkeitsprüfung
- Biegeumlauftest Kurzeit
- Biegeumlauftest Langzeit
- Impacttest
- Abrollprüfung für eine Radfestigkeit über 650 kg
eines Rades eines Lochkreises (112) und einer Lochzahl (5) mit einer Einpresstiefe rund ca.
3500 Euro! Das Verwendungsgutachten (Teilegutachten nach
§19(3) StVZO) für eine Anwendung (z.B. AUDI/SEAT/SKODA) schlägt nochmal mit ca. 300 Euro zu Buche! Für alle möglichen Verwendungsbereiche von (A) wie z.B. Alfa Romeo bis (Z) wie z.B. Zagato können locker mal
50.000 Euroan reinen Prüf- und Gutachtenkosten auf eines Hersteller zukommen. 😰
Wozu treibt man einen solchen immensen Aufwand, wenn es doch die vermeintlich "schwarzen Schafe" gibt, die ein ungeprüfttes Leichtmetallrad auch ohne das erforderliche Papier eintragen. Für eine Radfamilie von 17" bis 20" in den unterschiedlichsten Breiten könnte man doch als Anbieter und Hersteller mal eben eine viertel Million sparen, wenn diese "Wildeintragungen" doch Tagesgeschäft sind!
18", 19" und 20" Leichtmetallräder für den Caddy mittels Einzeleintragung abnehmen zu lassen, ist völliger Blödsinn, denn es gibt reine Teilegutachten! Nur wir sind von lauter Individualisten und vermeintlichen Spezialisten umgeben, die genau nicht das wollen, was der Nachbar auch hat! Daher wird gerade im Netz so lange gesucht bis man seine eigene Individualität befriedigt findet! Diese Auswüchse an Individualismus werden dann in Foren breitgetreten. Die Ordnungsbehörden sind clever geworden und Prüfen diese Auswüchse immer stärker, und wann immer sie können in geballter Form! Messen und Massenveranstaltungen geben im mehr Anlaß genau hier den Hebel anzusetzen. Und die sogenannten "Spezialisten" gucken dann oft sehr dumm aus der Wäsche, wenn Ihnen die TÜV-Plakette abgekratzt wird. Dann wird der Caddy auf den "Bollerwagen" aufgeladen, und kann dann nicht mehr auf den 9x20 und den von der Tragfähigkeit unzureichenden 225/30R20 von dannen rollen!
Aber die 20-Zöller auf dem Golf V GTI stören mich nicht mehr. Das ist heute das machbare Maximum mit Teilgutachten. Nur bei den 22" großen Räder stellen sich meine Nackenhaare noch oben, wenn man dann gesagt bekommt: Alles abgenommen!
Nur auf den tatsächlichen Beweis wartet man oft vergebens. Und genau das ist dann: "Dummes Geschwätz!"
Bis gleich!
CADDYHOOD
99 Antworten
Zitat:
@-MyAMG- schrieb am 24. Oktober 2020 um 19:32:42 Uhr:
Wo finde ich das?
Guck mal im Schlafzimmerschrank, da hab ich es liegen 😉 😁.
Zitat:
@-MyAMG- schrieb am 24. Oktober 2020 um 19:36:25 Uhr:
Zitat:
Hier
Zitat:
@-MyAMG- schrieb am 24. Oktober 2020 um 19:40:40 Uhr:
Zitat:
@-MyAMG- schrieb am 24. Oktober 2020 um 19:36:25 Uhr:
Hier
Danke, da war es auch, maannnnnn woher wusstest Du das?!? 🙂🙂
Guck mal noch eine Seite weiter, da sollten die restlichen erlaubten Reifengrößen stehen.
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Stimmt, da stehen wirklich keine 16 Zöller drin.
Bei mir steht da 205/55R16 94T drin unter Anmerkungen.
Könnte vielleicht daran liegen da du nur nen Hilfsmotor drin hast.
Denk ich mir auch wegen geringer Leistung. Schade.
Dann bleib ich bei der Größe oder ich guck nach 205 50 17, denn die Kombi hab ich bei mir mit dem Gewindefahrwerk eingetragen, aber da müsste ich lose Reifen kaufen und ummontierten, ich wollte eigentlich kompletten Satz gebraucht Für wenig Geld bei eGay kaufen.
Naja, jetzt weiß ich Wenigstens weiter. Ich danke dir für die super schnelle Hilfe. Top.
Zitat:
@HBNJG schrieb am 20. April 2008 um 21:46:07 Uhr:
welche Reifen & Felgen kann ich auf meinem Caddy fahren ?
Zitat:
@kamahl1959 schrieb am 25. Mai 2021 um 08:21:51 Uhr:
Zitat:
@HBNJG schrieb am 20. April 2008 um 21:46:07 Uhr:
welche Reifen & Felgen kann ich auf meinem Caddy fahren ?
Die, die in den Papieren stehen.
Warum zitierst du hier den Beitrag aus 2008 ?
Schau mal bitte in deine COC Papiere oder auch mal in unsere FAQ.
Da stehen die die wichtigsten Größen drinnen die ohne Eintragung gehen.
LG HH