Reifen & Felgengröße

VW Caddy 3 (2K/2C)

welche Reifen & Felgen kann ich auf meinem Caddy fahren ?

Beste Antwort im Thema

... ich glaube meine Antwort wird nun etwas umfangreicher ausfallen werden müssen!

Zitat:

Einzelabnahmen nicht mehr möglich? Da sagen aber meine Erfahrungen (bei einer offiziellen Tüv Niederlassung mit dem Leiter dieser Niederlassung) aber etwas anderes. §22 der Stvo beschäftigt sich übrigens mit der Ladungssicherung....

... ja nee ist klar!

Wenn man sich schon konstruktiv an diesem Thema beteiligt, sollte man schon aufmerksam lesen! Es war nie die Rede von der

Straßenverkehrs-Ordnung

(StVO)

sondern von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO)

.  Ok? 😉

Zitat:

Im übrigen zur Tabelle: ist da eigentlich auch der Reifen mit berücksichtigt? Oder rein die Felge? Bei mir ist bei 7x16" mit ET 38 und 225 Reifen definitiv schluss, es schleift schon leicht die Schiebetüre.

Nein - in der besagten Tabelle sind die Reifengrößen nicht berücksicht, weil diese Daten getrennt von den Rädergrößen zu betrachten und zu bewerten sind.  Es gibt eine Grundreifengröße für jedes zugelassene Fahrzeug in Europa. Für den Caddy ist das die Reifengröße

195/65R15

als kleinstmögliche Option. Hiervon ausgehend lässt der Gesetzgeber eine Abweichung im Abrollumfang (mm) von

-2,5%

nach unten und

+1,5%

nach oben als zulässige Toleranz zu.

Ein Reifen in der Dimension 225/55R16 liegt ausserhalb des Toleranzbereiches, und wäre nur mit dem Nachweis der Tachoangleichung zulässig. 😕

Zitat:

Ich habe eine solche Abnahme durchführen lassen. Ich glaube nicht, das der GTÜ mich aus Umsatzgründen zum TÜV geschickt hat, mit der Aussage das nur die das dürfen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfingenieur aus reiner Geldgier -von der er als Angestellter nicht einmal etwas haben wird- seine Unterschrift nachvollziehbar unter die Eintragung gesetzt hat. Auch wenn ich als Halter letzten Endes bei illegalen Umbauten "dran" bin wird ggf. auch sein Kopf gewaltig in der Schlinge hängen.

Die Herrschaften von GTÜ und KÜS und anderen Prüforganisationen haben teilweise

nicht

die Befähigung (Erlaubnis) zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung! D. h. - nur die Herrn im weißen oder blauen Kittel (TÜV Nord/Süd/RWTÜV etc.) oder grüner Kittel (Dekra)dürfen solche Abnahmen durchführen! Daher der Verweis an den Kollegen! Jeder Prüfer der "halbseidene" Abnahmen dürchführt haftet 30 Jahre mit seinem Kopf! Aber richtig ist, dass WORST CASE im Falles eines Falles auch der Halter seinen Kopf mit verliert. Die Versicherung zahlt eventuell nicht! Ganz zu Schweigen vom Punktekonto in Flensburg! Die Gier nach Umsatz ist oft mit ein Grund für die von mir dargestellte Tatsache!

Zitat:

Ich gehe sogar davon aus, dass bei einer *grundsätzlich* illegalen Geschichte die ein oder andere "Tippse" in der Zulassungsstelle sich querstellt. Das sollen die gelegentlich sogar bei Dingen machen, die eigentlich rechtlich einwandfrei wären. 

Das eine "Tippse" entscheidet sich querzustellen oder auch nicht, ist mir noch nicht untergekommen! In der Regel entscheidet der Kittelträger ob, oder ob nicht der Prüfung. 🙁

Zitat:

Was mich an der ganzen Geschichte allerdings stutzig macht. Du bist durchaus vom Fach. Daher tue ich mich schwer Deine Aussage so einfach als "dummes Geschwätz" abzutun. 

Es sei mit gestattet hier zu bemerken, dass ich es nicht nötig habe mich mit "dummen Geschwätz" in diesem Forum aufzuhalten. Hier geht es mir alleine, um eine klare und fundierte Darlegung der Gesetzmäßigkeiten, um Schaden von den hier Anwesenden abzuwenden. Dummschwätzer gibt es genügend, und diese Neunmalklugen wird es auch künftig geben. Ich bin auch nicht der Oberlehrer, der alles besser weiß. Ich arbeite nur Tag täglich mit der Materie Leichtmetallrad, und bekomme die legalen und die weniger legalen Dinge auf den Tisch, um diese Vorgänge mit meinem Sachverstand zu kommentieren. Ich für meine Person verwahre mich aber vor solchen Kommentaren. *Ende*

Zitat:

Wenn ich Dich richtig verstehe: Ich habe 205/55/16 auf Golf V-Serienfelgen 6 1/2x16 ET 50 für meinen Caddy eingetragen. Auch wenn die Felgen die erforderliche Traglast besitzen, die Freigängigkeit gegeben ist und seitens der Achskonstruktion und -geometrie keine Bedenken gegen diese Umbereifung bestehen sollten hätte der Graukittel diese mir Räder nicht eintragen dürfen, weil kein Papier aus Hannover vorliegt, das diese für unbedenklich erklärt?

Das ist auch alles so in Ordnung! Für ein jedes Serienrad gibt es auch ein Teilegutachten! Auch für das VW Golf V Leichtmetallrad 6,5Jx16H2 mit 50! Jedes Leichtmetallrad ist geprüpft und für die Verwendung angebaut und getestet. Ein entsprechendes "Papier" hätte man in Verbindung mit der Unbedenklichkeitserklärung bekommen können. Aber in Hannover hat man keine Gutachten für einen Pkw aus Hannover! Der "Graukittel" hat nur in seine Datenbank geschaut und die Raddaten Caddy mit den Daten Golf verglichen. Der "Graue" hat zudem zugriff (wie ich soeben bestätigt bekomme!) auf die Teilegutachten alles Fahrezughersteller, die ihre Räder in Deutschland haben prüfen lassen. Das ist legitim und im Rahmen seines Ermessens. Aber eine Einzelabnahme ist das nicht! Eine Einzelabnahme liegt preislisch in völlig anderen Dimensionen!

Zitat:

Hier ist es auch so, dass Einzelabnahmen nur von TÜV Hauptstellen durchgeführt werden dürfen, GTÜ, KÜS etc. dürfen nur Sachen mit passendem Gutachten eintragen. Hier werden auch nach wie vor andere und größere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen, sofern das alles technisch passt. 20 Zoll auf nem Peugeot 207 oder Golf 5 GTI sind durchaus üblich, hier fahren auch ein paar Caddys mit 18 oder 19 Zoll rum, die auch per Einzelabnahme eingetragen wurden.

... clever auf den Punkt getroffen!

Genau hier tummeln sich die schwarzen Schafe! 20" auf einem Peugeot 207! Das geht mal garnicht! Leichtmetallräder eines X-beliebigen Herstellers, ohne Vorhandensein eines Teilgutachtens! Das sind so die vermeintlichen "Spielchen" die als illegal zu bezeichnen sind!

Ein Hersteller und Anbieters eines Leichtmetallrades inverstiert eine Menge Geld in Prüfungen und Gutachten.

Als Beispiel kostet die Festigkeitsprüfung

  • Biegeumlauftest Kurzeit 
  • Biegeumlauftest Langzeit
  • Impacttest 
  • Abrollprüfung für eine Radfestigkeit über 650 kg

eines Rades eines Lochkreises (112) und einer Lochzahl (5) mit einer Einpresstiefe rund ca.

3500 Euro

! Das Verwendungsgutachten (Teilegutachten nach

§19(3) StVZO

) für eine Anwendung (z.B. AUDI/SEAT/SKODA) schlägt nochmal mit ca. 300 Euro zu Buche! Für alle möglichen Verwendungsbereiche von (A) wie z.B. Alfa Romeo bis  (Z) wie z.B. Zagato können locker mal

50.000 Euro

an reinen Prüf- und Gutachtenkosten auf eines Hersteller zukommen. 😰

Wozu treibt man einen solchen immensen Aufwand, wenn es doch die vermeintlich "schwarzen Schafe" gibt, die ein ungeprüfttes Leichtmetallrad auch ohne das erforderliche Papier eintragen. Für eine Radfamilie von 17" bis 20" in den unterschiedlichsten Breiten könnte man doch als Anbieter und Hersteller mal eben eine viertel Million sparen, wenn diese "Wildeintragungen" doch Tagesgeschäft sind!

18", 19" und 20" Leichtmetallräder für den Caddy mittels Einzeleintragung abnehmen zu lassen, ist völliger Blödsinn, denn es gibt reine Teilegutachten! Nur wir sind von lauter Individualisten und vermeintlichen Spezialisten umgeben, die genau nicht das wollen, was der Nachbar auch hat! Daher wird gerade im Netz so lange gesucht bis man seine eigene Individualität befriedigt findet! Diese Auswüchse an Individualismus werden dann in Foren breitgetreten. Die Ordnungsbehörden sind clever geworden und Prüfen diese Auswüchse immer stärker, und wann immer sie können in geballter Form! Messen und Massenveranstaltungen geben im mehr Anlaß genau hier den Hebel anzusetzen. Und die sogenannten "Spezialisten" gucken dann oft sehr dumm aus der Wäsche, wenn Ihnen die TÜV-Plakette abgekratzt wird. Dann wird der Caddy auf den "Bollerwagen" aufgeladen, und kann dann nicht mehr auf den 9x20 und den von der Tragfähigkeit unzureichenden 225/30R20 von dannen rollen!

Aber die 20-Zöller auf dem Golf V GTI stören mich nicht mehr. Das ist heute das machbare Maximum mit Teilgutachten. Nur bei den 22" großen Räder stellen sich meine Nackenhaare noch oben, wenn man dann gesagt bekommt: Alles abgenommen! 

Nur auf den tatsächlichen Beweis wartet man oft vergebens. Und genau das ist dann: "Dummes Geschwätz!"

Bis gleich!
CADDYHOOD

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Ich habe die Borbet CA in 7,0x16" auf meinem Kurzen. In verbindung mit 225/55 Reifen (war hier eine Einzeleintragung)

Felgen kann ich nur empfehlen. Günstig, gut und sind saubere Qualität.

Ich habe hier gekauft (es gibt sie auch in silber)

http://cgi.ebay.de/...mZ310119114619QQcmdZViewItemQQptZAuto_Felgen?...

Zitat:

Original geschrieben von lecksucher


War heute bei dem mit den 3 Buchstaben. Da geht angeblich alles auf den Maxi drauf. Wers glaubt.
Dann beim Händler meines Vertrauens: und oh Schock, von den vielen Felgen gehen angeblich so gut wie keine auf den Maxi. Entweder sind laut Gutachten die Traglasten zu niedrig, oder es steht was von Karosseriearbeiten drinn. Es handelt sich um Felgen 7x16" ET 38-45. Es sollen die Originalreifen drauf. Generell sind die Gutachten doch etwas verwirrend ( für mich jedenfall). Da gibt es eintragungen mit und ohne Anhänger usw. Mein Händler meinte auch, das da zu viel drinn steht, kam aber dann doch auch etwas ins Straucheln.
War dann noch bei anderen, da wäre es bei gleichen Felgen kein Problem.
Was habt ihr denn so für Erfahrungen mit der Felgengröße?
danke klaus

p.s. Wahrscheinlich zu lange Gearbeitet, aber die Tabelle blicke ich im Augenblick nicht.

Moin lecksucher,

wo ist Dein Problem? 😕

Die Problematik liegt immer in der Tatsache begründet, dass meintliche Experten immer versuchen mit einem Gutachten ein Rad verkaufen zu wollen, und krampfhaft versuchen diesen Inhalt dieser Gutachten in kürzester Zeit verstehen zu wollen. Was andere für Erfahrungen haben sollte Dich nich wirklich interessieren, da jeder einen anderen Caddy hat! Der eine hat einen Langen, der andere einen Kurzen. De technische Basis ist schon grundverschieden. Wir können nicht alle zu Expertren werden. 😉

Und die Tabelle liefert Dir folgendes Ergebnis:

  • Größe: 7,0Jx16H2
  • Einpresstiefe: vom min. +31mm -bis- max. +50mm
  • Radlast: min. 650kg
  • Verwendungsbereich: Caddy Maxi bis 103 kW

Mit diesen Eckdaten kannst Du dich jetzt auf die Suche begeben! Und wenn Du immer noch nicht klar kommst kannst Du mir gerne einen PN schicken! 😁

Bis gleich!
CADDYHOOD

Hallo Caddyhood
Mein Problem? War einfach zu müde oder so 😁. Ne, so langsam blicke ich durch. Wollte ja nur wissen, welche größe man so fahren kann, ohne umbauten vorzunehmen. Aber als ich heute morgen so meinen Maxi anschaute, ne da muß keine Verbreiterung, Umbördeln oder so gemacht werden. Ich denke mal, das der Meister dort einfach etwas fertig war oder so. Sonst kann ich mir seine Aussage nicht erklären.
Übrigens habe ich diese Woche einen Caddy mit 18 Zöllern und tieferlegung gesehen, lechtz. Wie erkläre ich das meiner Frau 😉?
Danke nochmals klaus

Hallo baeckerbursch
genau so ein Design suche ich. Passt irgentwie am besten zum Caddy (meiner Meinung nach, aber die zählt nicht sagt meine Frau)

Wenn du Bock auf 18 Zoll hast, pack die doch drunter? Mir wäre es absolut Rille, was die Holde dazu sagt... in Autosachen hat die eh nix zu melden...😁

Lieber einmal etwas mehr investieren, als sich dann jahrelang zu ärgern, doch nur die 16" genommen zu haben. Die Borbet CA gibts in exclusiv in 18 Zoll in ner polierten Version, sehr lecker:

https://ordersecure.reifen-profis.de/detailsf.php?id=847

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Zitat:

Original geschrieben von lecksucher


Hallo Caddyhood
Mein Problem? War einfach zu müde oder so 😁. Ne, so langsam blicke ich durch. Wollte ja nur wissen, welche größe man so fahren kann, ohne umbauten vorzunehmen. Aber als ich heute morgen so meinen Maxi anschaute, ne da muß keine Verbreiterung, Umbördeln oder so gemacht werden. Ich denke mal, das der Meister dort einfach etwas fertig war oder so. Sonst kann ich mir seine Aussage nicht erklären.
Übrigens habe ich diese Woche einen Caddy mit 18 Zöllern und tieferlegung gesehen, lechtz. Wie erkläre ich das meiner Frau 😉?
Danke nochmals klaus

Moin Klaus,

lass Dich nicht verrückt machen!  😁
Du hast einen Maxi und eine Anhängerkupplung! Und als Sachverständiger trete ich bei Dir auf die Spassbremse, denn ich kann Deine Signatur lesen! 18" + AHK - kannst Du vergessen! Tieferlegung + 18" + Maxi ist auch eine Kombination die überhaupt nicht geht! 😕 😕 😕
Auch solltest Du 2-mal hinschauen bei den angepriesenen Leichtmetallfelgen für Deinen Caddy Maxi! Dazu solltest Du hellwach sein! 😁 Denn Du wirst schnell feststellen müssen, dass es bislang nur wenige für den Maxi zugelassene Liechtmetallräder gibt!
Ergo - der Sonntag ist gerettet, denn Deiner Frau must Du nichts erklären! 😉

Bis gleich!
CADDYHOOD

Wenn die Traglast, die ET und der Lochkreis, der Abrollumfang und die Freigängigkeit passen ist doch ne Einzelabnahme überhaupt kein Problem? Es gibt von Audi viele Felgen für den A6, die auch auf dem Caddy passen, einige auch nur 7,5" oder 8" breit (z.B. die original RS6 Winterräder), so dass es da auch keine Probleme geben sollte. Wenn man was Exclusives will kann man halt nicht davon ausgehen, das alles plug and play und direkt mit ABE für den Caddy ist...

Zitat:

Original geschrieben von Clever Nickname


Wenn die Traglast, die ET und der Lochkreis, der Abrollumfang und die Freigängigkeit passen ist doch ne Einzelabnahme überhaupt kein Problem? Es gibt von Audi viele Felgen für den A6, die auch auf dem Caddy passen, einige auch nur 7,5" oder 8" breit (z.B. die original RS6 Winterräder), so dass es da auch keine Probleme geben sollte. Wenn man was Exclusives will kann man halt nicht davon ausgehen, das alles plug and play und direkt mit ABE für den Caddy ist...

... welche Einzelabnahmen? *mega-kopfschüttel*

Einzelabnahmen sind im Zulassungsbereich der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung nach §22 seit dem 2003

für Rad- Reifenkombination nicht mehr zulässig! Es werden solche Abnahmen immer noch durchgeführt, nur des Geldes wegen! Umsatz auf Teufel komm heraus! Aber vor Gericht treffen sich alle wieder, und dann gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Aber wir sind ja alle so clever! Und bei Problemen können wir uns ja in einem neuen Thread wiederfinden! 😰

Bis gleich!
CADDYHOOD

Hallo Caddyhood
Danke für den hinweis!!!
Das wars, was mich stutzig machte. Nicht nur die ET. Es gibt nur seeeeeehr wenig Felgen, bei denen im Gutachten der Maxi dabei ist. Auch sind solche dabei, die dann einschränkungen mit der Achslast und Anhänger haben. Ich will eh nur 16", da meine original Reifen verwendet werden sollen. Aber auch hier ist mit dem Maxi nicht viel los🙁. Da werde ich den rat meines Händlers beugen, und abwarten was so alles neu kommt. Hab eh noch Zeit bis Ostern, da gehts zum Schifahren nach Bella Italia.
Danke und gruß klaus

Äh,

Einzelabnahmen nicht mehr möglich? Da sagen aber meine Erfahrungen (bei einer offiziellen Tüv Niederlassung mit dem Leiter dieser Niederlassung) aber etwas anderes. §22 der Stvo beschäftigt sich übrigens mit der Ladungssicherung....

Im übrigen zur Tabelle: ist da eigentlich auch der Reifen mit berücksichtigt? Oder rein die Felge? Bei mir ist bei 7x16" mit ET 38 und 225 Reifen definitiv schluss, es schleift schon leicht die Schiebetüre.

Zitat:

Original geschrieben von caddyhood


... welche Einzelabnahmen? *mega-kopfschüttel*
Einzelabnahmen sind im Zulassungsbereich der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung nach §22 seit dem 2003
für Rad- Reifenkombination nicht mehr zulässig! Es werden solche Abnahmen immer noch durchgeführt, nur des Geldes wegen! Umsatz auf Teufel komm heraus! Aber vor Gericht treffen sich alle wieder, und dann gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Aber wir sind ja alle so clever! Und bei Problemen können wir uns ja in einem neuen Thread wiederfinden! 😰

Ich habe eine solche Abnahme durchführen lassen. Ich glaube nicht, das der GTÜ mich aus Umsatzgründen zum TÜV geschickt hat, mit der Aussage das nur die das dürfen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfingenieur aus reiner Geldgier -von der er als Angestellter nicht einmal etwas haben wird- seine Unterschrift nachvollziehbar unter die Eintragung gesetzt hat. Auch wenn ich als Halter letzten Endes bei illegalen Umbauten "dran" bin wird ggf. auch sein Kopf gewaltig in der Schlinge hängen.

Ich gehe sogar davon aus, dass bei einer *grundsätzlich* illegalen Geschichte die ein oder andere "Tippse" in der Zulassungsstelle sich querstellt. Das sollen die gelegentlich sogar bei Dingen machen, die eigentlich rechtlich einwandfrei wären.

Was mich an der ganzen Geschichte allerdings stutzig macht. Du bist durchaus vom Fach. Daher tue ich mich schwer Deine Aussage so einfach als "dummes Geschwätz" abzutun.

Wenn ich Dich richtig verstehe: Ich habe 205/55/16 auf Golf V-Serienfelgen 6 1/2x16 ET 50 für meinen Caddy eingetragen. Auch wenn die Felgen die erforderliche Traglast besitzen, die Freigängigkeit gegeben ist und seitens der Achskonstruktion und -geometrie keine Bedenken gegen diese Umbereifung bestehen sollten hätte der Graukittel diese mir Räder nicht eintragen dürfen, weil kein Papier aus Hannover vorliegt, das diese für unbedenklich erklärt?

Hier ist es auch so, dass Einzelabnahmen nur von TÜV Hauptstellen durchgeführt werden dürfen, GTÜ, KÜS etc. dürfen nur Sachen mit passendem Gutachten eintragen. Hier werden auch nach wie vor andere und größere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen, sofern das alles technisch passt. 20 Zoll auf nem Peugeot 207 oder Golf 5 GTI sind durchaus üblich, hier fahren auch ein paar Caddys mit 18 oder 19 Zoll rum, die auch per Einzelabnahme eingetragen wurden.

Hallo.

ist richtig so, im Westen der Tüv und im Osten die Dekra.

... ich glaube meine Antwort wird nun etwas umfangreicher ausfallen werden müssen!

Zitat:

Einzelabnahmen nicht mehr möglich? Da sagen aber meine Erfahrungen (bei einer offiziellen Tüv Niederlassung mit dem Leiter dieser Niederlassung) aber etwas anderes. §22 der Stvo beschäftigt sich übrigens mit der Ladungssicherung....

... ja nee ist klar!

Wenn man sich schon konstruktiv an diesem Thema beteiligt, sollte man schon aufmerksam lesen! Es war nie die Rede von der

Straßenverkehrs-Ordnung

(StVO)

sondern von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO)

.  Ok? 😉

Zitat:

Im übrigen zur Tabelle: ist da eigentlich auch der Reifen mit berücksichtigt? Oder rein die Felge? Bei mir ist bei 7x16" mit ET 38 und 225 Reifen definitiv schluss, es schleift schon leicht die Schiebetüre.

Nein - in der besagten Tabelle sind die Reifengrößen nicht berücksicht, weil diese Daten getrennt von den Rädergrößen zu betrachten und zu bewerten sind.  Es gibt eine Grundreifengröße für jedes zugelassene Fahrzeug in Europa. Für den Caddy ist das die Reifengröße

195/65R15

als kleinstmögliche Option. Hiervon ausgehend lässt der Gesetzgeber eine Abweichung im Abrollumfang (mm) von

-2,5%

nach unten und

+1,5%

nach oben als zulässige Toleranz zu.

Ein Reifen in der Dimension 225/55R16 liegt ausserhalb des Toleranzbereiches, und wäre nur mit dem Nachweis der Tachoangleichung zulässig. 😕

Zitat:

Ich habe eine solche Abnahme durchführen lassen. Ich glaube nicht, das der GTÜ mich aus Umsatzgründen zum TÜV geschickt hat, mit der Aussage das nur die das dürfen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfingenieur aus reiner Geldgier -von der er als Angestellter nicht einmal etwas haben wird- seine Unterschrift nachvollziehbar unter die Eintragung gesetzt hat. Auch wenn ich als Halter letzten Endes bei illegalen Umbauten "dran" bin wird ggf. auch sein Kopf gewaltig in der Schlinge hängen.

Die Herrschaften von GTÜ und KÜS und anderen Prüforganisationen haben teilweise

nicht

die Befähigung (Erlaubnis) zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung! D. h. - nur die Herrn im weißen oder blauen Kittel (TÜV Nord/Süd/RWTÜV etc.) oder grüner Kittel (Dekra)dürfen solche Abnahmen durchführen! Daher der Verweis an den Kollegen! Jeder Prüfer der "halbseidene" Abnahmen dürchführt haftet 30 Jahre mit seinem Kopf! Aber richtig ist, dass WORST CASE im Falles eines Falles auch der Halter seinen Kopf mit verliert. Die Versicherung zahlt eventuell nicht! Ganz zu Schweigen vom Punktekonto in Flensburg! Die Gier nach Umsatz ist oft mit ein Grund für die von mir dargestellte Tatsache!

Zitat:

Ich gehe sogar davon aus, dass bei einer *grundsätzlich* illegalen Geschichte die ein oder andere "Tippse" in der Zulassungsstelle sich querstellt. Das sollen die gelegentlich sogar bei Dingen machen, die eigentlich rechtlich einwandfrei wären. 

Das eine "Tippse" entscheidet sich querzustellen oder auch nicht, ist mir noch nicht untergekommen! In der Regel entscheidet der Kittelträger ob, oder ob nicht der Prüfung. 🙁

Zitat:

Was mich an der ganzen Geschichte allerdings stutzig macht. Du bist durchaus vom Fach. Daher tue ich mich schwer Deine Aussage so einfach als "dummes Geschwätz" abzutun. 

Es sei mit gestattet hier zu bemerken, dass ich es nicht nötig habe mich mit "dummen Geschwätz" in diesem Forum aufzuhalten. Hier geht es mir alleine, um eine klare und fundierte Darlegung der Gesetzmäßigkeiten, um Schaden von den hier Anwesenden abzuwenden. Dummschwätzer gibt es genügend, und diese Neunmalklugen wird es auch künftig geben. Ich bin auch nicht der Oberlehrer, der alles besser weiß. Ich arbeite nur Tag täglich mit der Materie Leichtmetallrad, und bekomme die legalen und die weniger legalen Dinge auf den Tisch, um diese Vorgänge mit meinem Sachverstand zu kommentieren. Ich für meine Person verwahre mich aber vor solchen Kommentaren. *Ende*

Zitat:

Wenn ich Dich richtig verstehe: Ich habe 205/55/16 auf Golf V-Serienfelgen 6 1/2x16 ET 50 für meinen Caddy eingetragen. Auch wenn die Felgen die erforderliche Traglast besitzen, die Freigängigkeit gegeben ist und seitens der Achskonstruktion und -geometrie keine Bedenken gegen diese Umbereifung bestehen sollten hätte der Graukittel diese mir Räder nicht eintragen dürfen, weil kein Papier aus Hannover vorliegt, das diese für unbedenklich erklärt?

Das ist auch alles so in Ordnung! Für ein jedes Serienrad gibt es auch ein Teilegutachten! Auch für das VW Golf V Leichtmetallrad 6,5Jx16H2 mit 50! Jedes Leichtmetallrad ist geprüpft und für die Verwendung angebaut und getestet. Ein entsprechendes "Papier" hätte man in Verbindung mit der Unbedenklichkeitserklärung bekommen können. Aber in Hannover hat man keine Gutachten für einen Pkw aus Hannover! Der "Graukittel" hat nur in seine Datenbank geschaut und die Raddaten Caddy mit den Daten Golf verglichen. Der "Graue" hat zudem zugriff (wie ich soeben bestätigt bekomme!) auf die Teilegutachten alles Fahrezughersteller, die ihre Räder in Deutschland haben prüfen lassen. Das ist legitim und im Rahmen seines Ermessens. Aber eine Einzelabnahme ist das nicht! Eine Einzelabnahme liegt preislisch in völlig anderen Dimensionen!

Zitat:

Hier ist es auch so, dass Einzelabnahmen nur von TÜV Hauptstellen durchgeführt werden dürfen, GTÜ, KÜS etc. dürfen nur Sachen mit passendem Gutachten eintragen. Hier werden auch nach wie vor andere und größere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen, sofern das alles technisch passt. 20 Zoll auf nem Peugeot 207 oder Golf 5 GTI sind durchaus üblich, hier fahren auch ein paar Caddys mit 18 oder 19 Zoll rum, die auch per Einzelabnahme eingetragen wurden.

... clever auf den Punkt getroffen!

Genau hier tummeln sich die schwarzen Schafe! 20" auf einem Peugeot 207! Das geht mal garnicht! Leichtmetallräder eines X-beliebigen Herstellers, ohne Vorhandensein eines Teilgutachtens! Das sind so die vermeintlichen "Spielchen" die als illegal zu bezeichnen sind!

Ein Hersteller und Anbieters eines Leichtmetallrades inverstiert eine Menge Geld in Prüfungen und Gutachten.

Als Beispiel kostet die Festigkeitsprüfung

  • Biegeumlauftest Kurzeit 
  • Biegeumlauftest Langzeit
  • Impacttest 
  • Abrollprüfung für eine Radfestigkeit über 650 kg

eines Rades eines Lochkreises (112) und einer Lochzahl (5) mit einer Einpresstiefe rund ca.

3500 Euro

! Das Verwendungsgutachten (Teilegutachten nach

§19(3) StVZO

) für eine Anwendung (z.B. AUDI/SEAT/SKODA) schlägt nochmal mit ca. 300 Euro zu Buche! Für alle möglichen Verwendungsbereiche von (A) wie z.B. Alfa Romeo bis  (Z) wie z.B. Zagato können locker mal

50.000 Euro

an reinen Prüf- und Gutachtenkosten auf eines Hersteller zukommen. 😰

Wozu treibt man einen solchen immensen Aufwand, wenn es doch die vermeintlich "schwarzen Schafe" gibt, die ein ungeprüfttes Leichtmetallrad auch ohne das erforderliche Papier eintragen. Für eine Radfamilie von 17" bis 20" in den unterschiedlichsten Breiten könnte man doch als Anbieter und Hersteller mal eben eine viertel Million sparen, wenn diese "Wildeintragungen" doch Tagesgeschäft sind!

18", 19" und 20" Leichtmetallräder für den Caddy mittels Einzeleintragung abnehmen zu lassen, ist völliger Blödsinn, denn es gibt reine Teilegutachten! Nur wir sind von lauter Individualisten und vermeintlichen Spezialisten umgeben, die genau nicht das wollen, was der Nachbar auch hat! Daher wird gerade im Netz so lange gesucht bis man seine eigene Individualität befriedigt findet! Diese Auswüchse an Individualismus werden dann in Foren breitgetreten. Die Ordnungsbehörden sind clever geworden und Prüfen diese Auswüchse immer stärker, und wann immer sie können in geballter Form! Messen und Massenveranstaltungen geben im mehr Anlaß genau hier den Hebel anzusetzen. Und die sogenannten "Spezialisten" gucken dann oft sehr dumm aus der Wäsche, wenn Ihnen die TÜV-Plakette abgekratzt wird. Dann wird der Caddy auf den "Bollerwagen" aufgeladen, und kann dann nicht mehr auf den 9x20 und den von der Tragfähigkeit unzureichenden 225/30R20 von dannen rollen!

Aber die 20-Zöller auf dem Golf V GTI stören mich nicht mehr. Das ist heute das machbare Maximum mit Teilgutachten. Nur bei den 22" großen Räder stellen sich meine Nackenhaare noch oben, wenn man dann gesagt bekommt: Alles abgenommen! 

Nur auf den tatsächlichen Beweis wartet man oft vergebens. Und genau das ist dann: "Dummes Geschwätz!"

Bis gleich!
CADDYHOOD

Zitat:

Ein Reifen in der Dimension 225/55R16 liegt ausserhalb des Toleranzbereiches, und wäre nur mit dem Nachweis der Tachoangleichung zulässig.

Und den gibt es für meine Caddy!

Ich meinte das alles in technisch einwandfreiem Rahmen, also entsprechende Tragfähigkeit der Reifen etc. Bei den 20 Zoll auf den 207 handelt es sich nicht um Wald und Wiesen Felgen, sondern um namhafte Hersteller wie BBS, OZ oder AEZ mit entsprechenden Gutachten, nur eben nicht für den 207. Tragfähigkeit und festigkeit wurden also geprüft, die Felgen sind für Golf und co. freigegeben und sollten damit (wenn die Tragfähigkeit passt) auch auf nem 207 ok sein. Da der 207 im Vergleich zum Golf recht leicht ist, hat man auch weniger Probleme passende Reifen (Tragfähigkeit und passender Abrollumfang) zu finden. Diese Räder wurden m.E. mit Hilfe von Vergleichsgutachten eingetragen (so wie von dir mit dem Golf beschrieben).

Kann sein, dass das dann im amtsdeutsch keine "Einzelabnahme" ist, auf jeden Fall hätte ich hier kein Problem von der TÜV Hauptstelle 18 Zoll original Audi Felgen auf nen Caddy eingetragen zu kriegen (solange der Rest drumherum passt), nur weil diese Felgen nicht explizit für den Caddy freigegeben sind. Wenn alle Parameter passen sollte man sowas beim TÜV ordnungsgemäß eingetragen bekommen?

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