Reifen & Felgengröße

VW Caddy 3 (2K/2C)

welche Reifen & Felgen kann ich auf meinem Caddy fahren ?

Beste Antwort im Thema

... ich glaube meine Antwort wird nun etwas umfangreicher ausfallen werden müssen!

Zitat:

Einzelabnahmen nicht mehr möglich? Da sagen aber meine Erfahrungen (bei einer offiziellen Tüv Niederlassung mit dem Leiter dieser Niederlassung) aber etwas anderes. §22 der Stvo beschäftigt sich übrigens mit der Ladungssicherung....

... ja nee ist klar!

Wenn man sich schon konstruktiv an diesem Thema beteiligt, sollte man schon aufmerksam lesen! Es war nie die Rede von der

Straßenverkehrs-Ordnung

(StVO)

sondern von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO)

.  Ok? 😉

Zitat:

Im übrigen zur Tabelle: ist da eigentlich auch der Reifen mit berücksichtigt? Oder rein die Felge? Bei mir ist bei 7x16" mit ET 38 und 225 Reifen definitiv schluss, es schleift schon leicht die Schiebetüre.

Nein - in der besagten Tabelle sind die Reifengrößen nicht berücksicht, weil diese Daten getrennt von den Rädergrößen zu betrachten und zu bewerten sind.  Es gibt eine Grundreifengröße für jedes zugelassene Fahrzeug in Europa. Für den Caddy ist das die Reifengröße

195/65R15

als kleinstmögliche Option. Hiervon ausgehend lässt der Gesetzgeber eine Abweichung im Abrollumfang (mm) von

-2,5%

nach unten und

+1,5%

nach oben als zulässige Toleranz zu.

Ein Reifen in der Dimension 225/55R16 liegt ausserhalb des Toleranzbereiches, und wäre nur mit dem Nachweis der Tachoangleichung zulässig. 😕

Zitat:

Ich habe eine solche Abnahme durchführen lassen. Ich glaube nicht, das der GTÜ mich aus Umsatzgründen zum TÜV geschickt hat, mit der Aussage das nur die das dürfen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfingenieur aus reiner Geldgier -von der er als Angestellter nicht einmal etwas haben wird- seine Unterschrift nachvollziehbar unter die Eintragung gesetzt hat. Auch wenn ich als Halter letzten Endes bei illegalen Umbauten "dran" bin wird ggf. auch sein Kopf gewaltig in der Schlinge hängen.

Die Herrschaften von GTÜ und KÜS und anderen Prüforganisationen haben teilweise

nicht

die Befähigung (Erlaubnis) zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung! D. h. - nur die Herrn im weißen oder blauen Kittel (TÜV Nord/Süd/RWTÜV etc.) oder grüner Kittel (Dekra)dürfen solche Abnahmen durchführen! Daher der Verweis an den Kollegen! Jeder Prüfer der "halbseidene" Abnahmen dürchführt haftet 30 Jahre mit seinem Kopf! Aber richtig ist, dass WORST CASE im Falles eines Falles auch der Halter seinen Kopf mit verliert. Die Versicherung zahlt eventuell nicht! Ganz zu Schweigen vom Punktekonto in Flensburg! Die Gier nach Umsatz ist oft mit ein Grund für die von mir dargestellte Tatsache!

Zitat:

Ich gehe sogar davon aus, dass bei einer *grundsätzlich* illegalen Geschichte die ein oder andere "Tippse" in der Zulassungsstelle sich querstellt. Das sollen die gelegentlich sogar bei Dingen machen, die eigentlich rechtlich einwandfrei wären. 

Das eine "Tippse" entscheidet sich querzustellen oder auch nicht, ist mir noch nicht untergekommen! In der Regel entscheidet der Kittelträger ob, oder ob nicht der Prüfung. 🙁

Zitat:

Was mich an der ganzen Geschichte allerdings stutzig macht. Du bist durchaus vom Fach. Daher tue ich mich schwer Deine Aussage so einfach als "dummes Geschwätz" abzutun. 

Es sei mit gestattet hier zu bemerken, dass ich es nicht nötig habe mich mit "dummen Geschwätz" in diesem Forum aufzuhalten. Hier geht es mir alleine, um eine klare und fundierte Darlegung der Gesetzmäßigkeiten, um Schaden von den hier Anwesenden abzuwenden. Dummschwätzer gibt es genügend, und diese Neunmalklugen wird es auch künftig geben. Ich bin auch nicht der Oberlehrer, der alles besser weiß. Ich arbeite nur Tag täglich mit der Materie Leichtmetallrad, und bekomme die legalen und die weniger legalen Dinge auf den Tisch, um diese Vorgänge mit meinem Sachverstand zu kommentieren. Ich für meine Person verwahre mich aber vor solchen Kommentaren. *Ende*

Zitat:

Wenn ich Dich richtig verstehe: Ich habe 205/55/16 auf Golf V-Serienfelgen 6 1/2x16 ET 50 für meinen Caddy eingetragen. Auch wenn die Felgen die erforderliche Traglast besitzen, die Freigängigkeit gegeben ist und seitens der Achskonstruktion und -geometrie keine Bedenken gegen diese Umbereifung bestehen sollten hätte der Graukittel diese mir Räder nicht eintragen dürfen, weil kein Papier aus Hannover vorliegt, das diese für unbedenklich erklärt?

Das ist auch alles so in Ordnung! Für ein jedes Serienrad gibt es auch ein Teilegutachten! Auch für das VW Golf V Leichtmetallrad 6,5Jx16H2 mit 50! Jedes Leichtmetallrad ist geprüpft und für die Verwendung angebaut und getestet. Ein entsprechendes "Papier" hätte man in Verbindung mit der Unbedenklichkeitserklärung bekommen können. Aber in Hannover hat man keine Gutachten für einen Pkw aus Hannover! Der "Graukittel" hat nur in seine Datenbank geschaut und die Raddaten Caddy mit den Daten Golf verglichen. Der "Graue" hat zudem zugriff (wie ich soeben bestätigt bekomme!) auf die Teilegutachten alles Fahrezughersteller, die ihre Räder in Deutschland haben prüfen lassen. Das ist legitim und im Rahmen seines Ermessens. Aber eine Einzelabnahme ist das nicht! Eine Einzelabnahme liegt preislisch in völlig anderen Dimensionen!

Zitat:

Hier ist es auch so, dass Einzelabnahmen nur von TÜV Hauptstellen durchgeführt werden dürfen, GTÜ, KÜS etc. dürfen nur Sachen mit passendem Gutachten eintragen. Hier werden auch nach wie vor andere und größere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen, sofern das alles technisch passt. 20 Zoll auf nem Peugeot 207 oder Golf 5 GTI sind durchaus üblich, hier fahren auch ein paar Caddys mit 18 oder 19 Zoll rum, die auch per Einzelabnahme eingetragen wurden.

... clever auf den Punkt getroffen!

Genau hier tummeln sich die schwarzen Schafe! 20" auf einem Peugeot 207! Das geht mal garnicht! Leichtmetallräder eines X-beliebigen Herstellers, ohne Vorhandensein eines Teilgutachtens! Das sind so die vermeintlichen "Spielchen" die als illegal zu bezeichnen sind!

Ein Hersteller und Anbieters eines Leichtmetallrades inverstiert eine Menge Geld in Prüfungen und Gutachten.

Als Beispiel kostet die Festigkeitsprüfung

  • Biegeumlauftest Kurzeit 
  • Biegeumlauftest Langzeit
  • Impacttest 
  • Abrollprüfung für eine Radfestigkeit über 650 kg

eines Rades eines Lochkreises (112) und einer Lochzahl (5) mit einer Einpresstiefe rund ca.

3500 Euro

! Das Verwendungsgutachten (Teilegutachten nach

§19(3) StVZO

) für eine Anwendung (z.B. AUDI/SEAT/SKODA) schlägt nochmal mit ca. 300 Euro zu Buche! Für alle möglichen Verwendungsbereiche von (A) wie z.B. Alfa Romeo bis  (Z) wie z.B. Zagato können locker mal

50.000 Euro

an reinen Prüf- und Gutachtenkosten auf eines Hersteller zukommen. 😰

Wozu treibt man einen solchen immensen Aufwand, wenn es doch die vermeintlich "schwarzen Schafe" gibt, die ein ungeprüfttes Leichtmetallrad auch ohne das erforderliche Papier eintragen. Für eine Radfamilie von 17" bis 20" in den unterschiedlichsten Breiten könnte man doch als Anbieter und Hersteller mal eben eine viertel Million sparen, wenn diese "Wildeintragungen" doch Tagesgeschäft sind!

18", 19" und 20" Leichtmetallräder für den Caddy mittels Einzeleintragung abnehmen zu lassen, ist völliger Blödsinn, denn es gibt reine Teilegutachten! Nur wir sind von lauter Individualisten und vermeintlichen Spezialisten umgeben, die genau nicht das wollen, was der Nachbar auch hat! Daher wird gerade im Netz so lange gesucht bis man seine eigene Individualität befriedigt findet! Diese Auswüchse an Individualismus werden dann in Foren breitgetreten. Die Ordnungsbehörden sind clever geworden und Prüfen diese Auswüchse immer stärker, und wann immer sie können in geballter Form! Messen und Massenveranstaltungen geben im mehr Anlaß genau hier den Hebel anzusetzen. Und die sogenannten "Spezialisten" gucken dann oft sehr dumm aus der Wäsche, wenn Ihnen die TÜV-Plakette abgekratzt wird. Dann wird der Caddy auf den "Bollerwagen" aufgeladen, und kann dann nicht mehr auf den 9x20 und den von der Tragfähigkeit unzureichenden 225/30R20 von dannen rollen!

Aber die 20-Zöller auf dem Golf V GTI stören mich nicht mehr. Das ist heute das machbare Maximum mit Teilgutachten. Nur bei den 22" großen Räder stellen sich meine Nackenhaare noch oben, wenn man dann gesagt bekommt: Alles abgenommen! 

Nur auf den tatsächlichen Beweis wartet man oft vergebens. Und genau das ist dann: "Dummes Geschwätz!"

Bis gleich!
CADDYHOOD

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Zitat:

Original geschrieben von xenion2


Hallo,

ich möchte mir Stahlfelgen oder Kompletträder für den Winter kaufen.

EcoFuel 5 Sitzer
Größe: 6j x 15
Lochkreis: 5/112
Einpresstiefe: ET 47

Muss man noch irgendwas beachten?

Du brauchst Felgen mit 615 kg Tragfähigkeit. Für den Ecofuel 7-Sitzer sind 625 kg erforderlich. Ich bin mir nicht sicher ob alle VW-Felgen mit diesen Maßen auch mindestens die 615 kg aushalten.

Hallo zusammen,

bin neu hier und seit ein paar Wochen Besitzer eines Caddy Maxi 2.0 TDI. 😎

Habe mir auf die Original 16" Stahlfelgen Winterreifen aufziehen lassen und suche jetzt passende ALUs für die Sommerreifen.
In vielen Gutachten steht mittlerweile der Caddy Maxi mit 103kw in der ABE drin, aber trotz Serienbereifung (205/55 16) steht oft folgende Auflage in der ABE
(sogar bei der gleichen ET steht diese Auflage oft mit drin)

"K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen."

Muss ich die Räder trotzdem eintragen lassen? Was wäre eine vorschriftsmäßige Radabdeckung? 😕

bis denn CK-maxi

Zitat:

Original geschrieben von ck-maxi


"K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen."

Muss ich die Räder trotzdem eintragen lassen? Was wäre eine vorschriftsmäßige Radabdeckung? 😕

... für die sogenannten Nachrüst-Leichtmetallfelgen und auch für Originalräder gilt immer ein klares JA! Auch wenn es eine Allgmeine Betriebserlaubnis zu diesen Rädern gibt!

Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass bei Fahzeugen die ausserhalb der Fertigungstoleranzen sind, auch hier die gesetzlichen Auflagen eingehalten werden. Auch gibt es bei Reifen unterschiedlicher Hersteller, dass die Fertigungsmasse außerhalb der Norm liegen (breiter!). Sollte die Abnahme des Anbaues nach §19(3) nicht erfolgen so bedeutet diese Nachlässigkeit im Äußersten 40€ und 1 Punkt in der Sündenkartei in Flensburg.

Bei Rädern gleicher ET muss man immer auf die Radabdeckung schauen. In den meisten Fällen kann aber auf ein zusätzliche Radabdeckung verzichtet werden, da diese Radabdeckung gegeben ist.

Weiter informationen findet man hier:

Zitat:

Original geschrieben von Torsten Kiebert


Zitat:

welche Reifen & Felgen kann ich auf meinem Caddy fahren ?
schau mal hier! 

Code:
www.motor-talk.de/forum/faqs-fuer-caddy-iii-kasten-kombi-life-t596342.html

Gruß Torsten

Bis gleich!

CADDYHOOD

Hallo,

Zitat:

... für die sogenannten Nachrüst-Leichtmetallfelgen und auch für Originalräder gilt immer ein klares JA! Auch wenn es eine Allgmeine Betriebserlaubnis zu diesen Rädern gibt!

unser kleiner Smart forfour war vor zwei Wochen bei der DEKRA und der Prüfer wollte für die ALUs von Borbet nur die ABE sehen. Auch der Reifen Händler sagte beim Kauf damals, dass ich nur das Gutachten und die ABE mitführen muss!

@caddyhood
aus deiner Excel Tabelle geht hervor, daß ich 7 1/2" x 16" ET38 fahren darf.
Wenn ich mir jetzt Felgen in dieser Größe kaufe und das Rad steht über, was wäre dann eine "geeignete Radabdeckung"?

bis denn CK-maxi

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Zitat:

Original geschrieben von ck-maxi


Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von ck-maxi



Zitat:

... für die sogenannten Nachrüst-Leichtmetallfelgen und auch für Originalräder gilt immer ein klares JA! Auch wenn es eine Allgmeine Betriebserlaubnis zu diesen Rädern gibt!

unser kleiner Smart forfour war vor zwei Wochen bei der DEKRA und der Prüfer wollte für die ALUs von Borbet nur die ABE sehen. Auch der Reifen Händler sagte beim Kauf damals, dass ich nur das Gutachten und die ABE mitführen muss!

@caddyhood
aus deiner Excel Tabelle geht hervor, daß ich 7 1/2" x 16" ET38 fahren darf.
Wenn ich mir jetzt Felgen in dieser Größe kaufe und das Rad steht über, was wäre dann eine "geeignete Radabdeckung"?

bis denn CK-maxi

... der Herr Kollege von der DEKRA braucht eine Nachschulung! Eine ABE befreit nicht von der Abngmae des Anbaues nach §19(3) StVZO. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

... die Tabelle stimmt! Auf dem Maxi kann man das Rad 7,5x16 als H2 Rad (Doppelhumb) oder als EH2+ Rad (erhöhter Doppelhumb für Run-on-Flat Reifen) fahren. Ob eine Radabdeckung erforderlich wird hängt vom Reifen und von der Fertigungstoleranz des Fahrzeuges ab. Im Regelfach dürfte keine Radabdeckung erforderlich sein.

... aber man (Hersteller & ahnungslose TÜV-Prüfer) sichert sich lieber nach allen Seiten ab! OK? 😉

Bis gleich!
CADDYHOOD

Jo, werd ich vorsichtshalber eintragen lassen! Und wenn ich eh schon eintragen lassen muss nehm ich direkt 18 Zöller 😁 !

bis denn CK-maxi

Zitat:

Original geschrieben von ck-maxi


Jo, werd ich vorsichtshalber eintragen lassen! Und wenn ich eh schon eintragen lassen muss nehm ich direkt 18 Zöller 😁 !

bis denn CK-maxi

... dann siehe zu, dass Du 8x18 mit einer ET40-42 bekommst! Und achte genau auf die Auflagen! Warum - naja man hat ja gewisse Erfahrungen, und auf andere Halbwahrheiten 😕 solltest Du nicht hören! Details per PN!

Bis gleich!
CADDYHOOD

Hallole
Also LI 94 ist nicht viel teurer als LI91. Bei den Winterreifen, die ich gerade suche, macht es ca. 5€ pro Reifen aus.
Was meint ihr eigentlich mit Radabdeckung? Den eventuellen überstand Reifen/Kotflügel?
Mit meinem Galaxy fur ich 12 Jahre Alu`s mit ABE. Da war nie was mit Eintragen im gespräch. Ging immer selbst zum Tüv. Gut, die merkten auch nicht, das der Zuheitzer zur Standheizung umgebaut war 😁. Aber das mit dem ABE gibt mir doch zu denken. Wehe, da wäre mal was passiert.
gruß klaus

Zitat:

Original geschrieben von lecksucher


Hallole
Also LI 94 ist nicht viel teurer als LI91. Bei den Winterreifen, die ich gerade suche, macht es ca. 5€ pro Reifen aus.
Was meint ihr eigentlich mit Radabdeckung? Den eventuellen überstand Reifen/Kotflügel?
Mit meinem Galaxy fur ich 12 Jahre Alu`s mit ABE. Da war nie was mit Eintragen im gespräch. Ging immer selbst zum Tüv. Gut, die merkten auch nicht, das der Zuheitzer zur Standheizung umgebaut war 😁. Aber das mit dem ABE gibt mir doch zu denken. Wehe, da wäre mal was passiert.
gruß klaus

Mit der Radabdeckung meint der Gesetzgeber die Abdeckung der Reifenlauffläche! Nun kann man geteilter Meinung über die Begriffauslegung und der Deutung was unter Reifenlauffläche zu verstehen ist. Je nach Ansicht der einzelnen TÜV Prüfer wird dieser Begriff unterschiedlich interpretiert. Aber hierüber soll jetzt keine hitzige Diskussion entflammt werden. Mir ist das völlig egal. Vor 12 Jahren war eine Allgmeine Betriebserlaubnis noch das was man darunter verstehen konnte. Ergo - beim Ford war alles OK behaupte ich mal! 😉

Im Zuge der Europäisierung und der Einführung der ISO Zertifizierungen hat der Begriff ABE deutlich gelitten. Heute dient eine ABE zur Qualitätssicherung für den Fall, wenn ein Unternhmen noch nicht über das für die Zulassung von Fahrzeugteilen erforderliche ISO Zertifkat verfügt. Hierdurch soll die Qualität einer reihenweisen Fertigung sichergestellt werden. Nur wenn wirklich das verwendet wird was serienmaßig in der Zulassungsbescheinigung (nicht Übereinstimmungserklärung!!!) steht, kann die Abnahme des Anbaues nach § 19(3) eventuell entfallen. In den neuen Gutachten trifft dies nur noch in den seltesten Fällen noch zu.

Es gibt auch Allgemeine Betriebserlaubnisse für 22" Leichtmetallfelgen. Aber die ABE nützt nix! Hier ist die Vorführung beim TÜV erforderlich! 😰

Aus + Ende!
CADDYHOOD

Hallo caddyhood
Danke für die ausführliche Antwort.
gruß klaus

Auf welchen Caddys MUSS man Tragfähigkeitsindex 94 oder 95 fahren, nur den 7 Sitzern und Maxis?

Hintergrund: Auf unserm (kurzen) Kasten Caddy EcoFuel MJ 07 waren extrem miese Firestone Reifen mit TI 95, auf dem neuen Style EcoFuel sind wesentlich bessere Bridgestone mit TI 91, Dimension ist ansonsten identisch. Da ich den Style im Sommer auf 16 Zoll umstelle und auf den original Alus Winterreifen fahre würde mich interessieren, ob ich die 91er Bridgestones auf dem kurzen Kasten fahren kann. Gabs dazu hier nicht mal irgendwo eine Freigabe von VW?

Zitat:

Original geschrieben von Clever Nickname


Auf welchen Caddys MUSS man Tragfähigkeitsindex 94 oder 95 fahren, nur den 7 Sitzern und Maxis?

Hintergrund: Auf unserm (kurzen) Kasten Caddy EcoFuel MJ 07 waren extrem miese Firestone Reifen mit TI 95, auf dem neuen Style EcoFuel sind wesentlich bessere Bridgestone mit TI 91, Dimension ist ansonsten identisch. Da ich den Style im Sommer auf 16 Zoll umstelle und auf den original Alus Winterreifen fahre würde mich interessieren, ob ich die 91er Bridgestones auf dem kurzen Kasten fahren kann. Gabs dazu hier nicht mal irgendwo eine Freigabe von VW?

Welche Hinterachslast hat der Kasten? LI 91 ist bis 615 kg zugelassen, bei einer 1230 kg übersteigenden Hinterachslast brauchst Du Reifen mit höherem LI.

In Geschwindigkeitsbereichen die ein serienmäßiger Caddy nicht erreicht muss ggf. noch ein Abschlag in der Tragfähigkeit vorgenommen weren.

War heute bei dem mit den 3 Buchstaben. Da geht angeblich alles auf den Maxi drauf. Wers glaubt.
Dann beim Händler meines Vertrauens: und oh Schock, von den vielen Felgen gehen angeblich so gut wie keine auf den Maxi. Entweder sind laut Gutachten die Traglasten zu niedrig, oder es steht was von Karosseriearbeiten drinn. Es handelt sich um Felgen 7x16" ET 38-45. Es sollen die Originalreifen drauf. Generell sind die Gutachten doch etwas verwirrend ( für mich jedenfall). Da gibt es eintragungen mit und ohne Anhänger usw. Mein Händler meinte auch, das da zu viel drinn steht, kam aber dann doch auch etwas ins Straucheln.
War dann noch bei anderen, da wäre es bei gleichen Felgen kein Problem.
Was habt ihr denn so für Erfahrungen mit der Felgengröße?
danke klaus

p.s. Wahrscheinlich zu lange Gearbeitet, aber die Tabelle blicke ich im Augenblick nicht.

Zitat:

es steht was von Karosseriearbeiten drinn

So was steht fast immer drin.... ohne irgend etwas zu bedeuten.

Um auf deine Frage einzugehen: Was für eine Felgengröße hättest du denn gerne?

16 oder 17"?

16", damit ich die Serienbereifung nehmen kann. Und wenn möglich mit ET 38-45.

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