Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@Rabunko schrieb am 30. März 2021 um 15:08:51 Uhr:


Hat keiner mehr ein Erfolg in den letzten Monaten zu vermelden?? :/ Ich warte immer noch auf OLG!

Meine Klage läuft auch noch. LG Termin ist im Juni21. Dauert also noch.
Wenn jetzt die Nutzungsersatz in Frage gestellt wird und eventuell rechtswidrig ist, wäre ziemlich gut.

Ich hatte im Oktober 2017 eine Anwaltskanzlei mit der Klage auf Rückabwicklung beauftragt. Im 1. Verfahren vor dem LG im Januar 2019 der Richter positiv im Sinne meiner Klage eingestellt. Am Tage des Verkündungstermines eines Urteiles hat sich der Richter Krank gemeldet. Also kein Urteil. Mehrere billige Vergleichsangebote von VW abgelehnt.
Im neuen Verfahren beim Landgericht die Richterin ins Urteil zusammengefaßt geschrieben: Update gemacht und damit alles geheilt ect., Klage abgewiesen. Berufung eingelegt.
Danach mehrere Vergleichsangebote seitens VW über 1,000,00 €, in Worten: eintausend, erhalten.
Urteil im Februar 2021 vor dem Oberlandesgericht: Rückabwicklung gegen Nutzungsentschädigung auf der Basis Kilometerstand 1. Verfahren vor dem Landgericht und Gesamtlaufleistung 300.000 Km. Zwischenzeitlich aber bis zum Verhandlungstag am OG über 34.000km mehr gefahren. Nachweis der Laufleistung am Verhandlungstag vorgelegen und von der Beklagten anerkannt. Revision nicht zugelassen. VW hat sich bisher nicht zur Rückabwicklung gemeldet Es handelt sich um einen Tiguan TDI Bj. 2011. Es geht um einen hohen fünfstelligen Betrag.

Bei mir ist mittlerweile der Erstattungsbetrag von Volkswagen auf dem Konto eingegangen. Hat ja auch nur 4 Monate gedauert, nachdem das Urteil aus dem November 2020 gesprochen wurde.

Nun steht das Auto noch hier und warte darauf, dass sich jemand meldet zwecks Rückgabe. Vermutlich weiß Volkswagen gar nicht mehr, wohin mit dem vielen Blech. Weiß jemand, was damit passiert? Export ins Ausland?

Zitat:

@Krümelbrot schrieb am 1. April 2021 um 14:13:44 Uhr:


... Vermutlich weiß Volkswagen gar nicht mehr, wohin mit dem vielen Blech. Weiß jemand, was damit passiert? Export ins Ausland?

Das hab ich mich auch schon gefragt.
Was macht VW mit den zurück gekauften Autos?
Export?Verschrotten?Einlagern?Testen?Zerlegen?Überprüfen?Verkaufen?.....
Vielleicht hat es schon einer heraus bekommen.

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Was VW mit den Autos macht ist hier nicht das Thema.

Zitat:

@DTI-Fahrer schrieb am 1. April 2021 um 16:53:05 Uhr:



Zitat:

@Krümelbrot schrieb am 1. April 2021 um 14:13:44 Uhr:


... Vermutlich weiß Volkswagen gar nicht mehr, wohin mit dem vielen Blech. Weiß jemand, was damit passiert? Export ins Ausland?

Das hab ich mich auch schon gefragt.
Was macht VW mit den zurück gekauften Autos?
Export?Verschrotten?Einlagern?Testen?Zerlegen?Überprüfen?Verkaufen?.....
Vielleicht hat es schon einer heraus bekommen.

Meiner wurde mit 4 Jahren und 55tkm bei einem der großen Aufkäufer in der mitteldeutschen Pampa nach 2 Wochen für knapp 40% der ehemaligen UVP weiterverkauft. Neu gabs übrigens 31% insofern ist der Wertverlust deutlich besser als manch Benziner den man aktuell versucht zu verkaufen 😉

Sorry Dolofan aber bevor die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird, brauchen die Jungs besser Fakten 😁

Es gab mal über Porsche einen Bericht.
Da die Gesetze in USA und D unterschiedlich (ausgelegt) sind/werden, wurden und werden die vom Abgasskandal betreffenden Fahrzeuge nach Europa zurückgebracht.
Hauptsächlich übers Baltikum, bekommen hier eine europäische Zulassung und werden nicht !!! über Exklusivhändler in Europa weiterverkauft.
Irgendwie nur Verkauf über untergeordnete Händler.
Schon krass, aber es muss sich ja rentieren, sonst wären die Rückführungen nicht kostendeckend?

Hallo,
Euch ein paar Infos zu meiner laufenden Klage gegen VW wegen Dieselskandal:
Fahrzeug VW Touran 2,0l TDI, Bj 06.2013, 172.000 km, seit 11.2020 abgemeldet in Garage.
- Klage bei Landgericht Braunschweig eingereicht: 12.2018
- Urteil Landgericht Braunschweig vom 10.2019 - verloren!
- Berufung bei Oberlandesgericht Braunschweig (OLG BS) eingelegt: 11.2019
- Vergleichsangebot VW: Frechheit (erst 1.000,-€, dann 500,-€)
- bis dato noch kein Termin beim OLG
- Anfrage an OLG BS zum Sachstand gestellt: 03.2021
- Antwort des OLG BS (s. Foto):
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Rechtsstreit
xxx gegen Volkswagen AG
nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom xx.03.2021.
Wie dort sicher bekannt ist, sind bei dem Oberlandesgericht Braunschweig zahlreiche
Verfahren aus dem „Diesel-Komplex“ anhängig. Allein der Senat hat aufgrund der
Geschäftsverteilung für das Jahr 2021 zusätzlich zum vorhandenen Bestand weit über
hundert Verfahren dieser Art von dem ursprünglich zuständigen, aber überlasteten 7.
Zivilsenat übernommen. Wann vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung
der sich aus der Corona-Pandemie ergebenden erheblichen Einschränkungen mit
einer Förderung des Verfahrens gerechnet werden kann, lässt sich nicht seriös
einschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
xx
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht"

Fazit: scheinbar verschleppt VW mit OLG BS das Verfahren!
Nach über drei Jahren kein Ende in Sicht!
Fahrzeug bleibt abgemeldet in Garage stehen!

Wie sieht's bei euch aus?
LG
christkoe

Antwort OLG BS 03.2021

Zitat:

@christkoe schrieb am 2. April 2021 um 08:56:36 Uhr:



Fazit: scheinbar verschleppt VW mit OLG BS das Verfahren!
Nach über drei Jahren kein Ende in Sicht!
Fahrzeug bleibt abgemeldet in Garage stehen!

Wie sieht's bei euch aus?
LG
christkoe

Hallo,
ich hänge ja noch beim LG Braunschweig. Klage eingereicht 2017. Du hattest dein Urteil nach weniger als einem Jahr, ich warte schon über 3 Jahre. Welche Kammer (Richter) war es bei dir?

Das ganze ist doch ein Witz: Jahrelang hat das LG Braunschweig Fehlurteile in Serie produziert.
Genauso bein OLG Braunschweig.

Nun muessen die gegen "ihren" Willen anders entscheiden und bocken wie störrische Esel, und Alles zu Lasten der Kläger.
Und zur Überlastung:

Excel Tabelle erstellen zur Berechnung der entsprechenden Zahlen, auf das Urteil BGH verweisen und rausschicken.
Ich hätte den ganzen Stapel LG und OLG in spätestens 3 Monaten durch.
Aber man muss das wollen.

Statt dessen will man ja von 9 Jahre alten Winterrädern den Gesamtpreis in Felgen und Reifenanteil seziert wissen.

Das dieses lange Zuwarten, den Klägern gegenüber zu Nachteilen führt, scheint bei den Juristen nicht verstanden zu werden.

Gruss
Lutz

Glaube mal nicht das es woanders besser ist. Ich sage nur Stuttgart.

Frohe Ostern trotz alledem

Hallo,

dann sollte man darüber nachdenken:

1. Rüge Verzögerung
2. Entschädigungsklage.

Gruss
Lutz

Ich kann diese Langzeitverfahren nicht bestätigen. Hab mehr Glück gehabt.
Klage eingereicht beim LG Osnabrück Mai 2020 Urteil im Oktober gewonnen
Berufungsverhandlung beim OLG Oldenburg und Urteil im März 2021 gewonnen
Jetzt warte ich auf Nachricht von VW

Wir können nur hoffen, dass der EUGH zügig urteilt und VW die Nutzungsentschädigung abspricht.

Durch die Verschleppung der Verfahren wird der Kläger stark benachteiligt. Das der BGH so etwas nicht sieht und vernachlässigt geht gar nicht. Das hinterlässt einen faden Beigeschmack.

Genauso mit den KBA Akten, die bis heute nicht komplett der DUH vorliegen....
Da verliert man jegliches Vertrauen in unser Rechtssystem.

Zitat:

@Diesel907 schrieb am 2. April 2021 um 13:36:19 Uhr:


Genauso mit den KBA Akten, die bis heute nicht komplett der DUH vorliegen....
Da verliert man jegliches Vertrauen in unser Rechtssystem.

Hallo,

da muss man das Vertrauen nicht verlieren, man muss sich gegen nicht gerechtfertigte Urteile wehren können. Blöd nur, das das auch mißbräuchlich genutzt werden kann, so wie in diesem Fall.

Man kann ja auch zu anderen Überlegungen kommen: Urteil endgültig. Also als Beamter schnell die Unterlagen an die DUH schicken, so wie im Urteil. Da muss ich doch nicht mit dem Edding durch die Kopien.

Ich denke, daß KBA ist dankbar für jeden Tag, wo die Unterlagen noch in der Hütte liegen, insbesondere auch die Cheffs und deren Scheffe.

Ich könnte mir gut vorstellen, daß eine Veröffentlichung vor den Bundestagswahlen den christlichen ein paar Punkte kosten könnte und andere beflügeln würde.

Gruss Lutz

Zitat:

@Diesel907 schrieb am 2. April 2021 um 13:36:19 Uhr:


Wir können nur hoffen, dass der EUGH zügig urteilt und VW die Nutzungsentschädigung abspricht.

Durch die Verschleppung der Verfahren wird der Kläger stark benachteiligt. Das der BGH so etwas nicht sieht und vernachlässigt geht gar nicht. Das hinterlässt einen faden Beigeschmack.

Genauso mit den KBA Akten, die bis heute nicht komplett der DUH vorliegen....
Da verliert man jegliches Vertrauen in unser Rechtssystem.

Da bin ich mehr als 100%ig bei dir!

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