Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Hm....ich bin davon ausgegangen, dass Verkündung und das Urteil an sich dasselbe ist

Die Verkündung des Urteils und die schriftliche Zustellung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Meine Anwälte konnten vorher auch nicht das Urteil erfragen, obwohl es schon verkündet war. Da muss gewartet werden, bis es zugestellt wird. Und das kann auch noch ne Weile dauern, kommt aber immer auf die Gerichte an.....

Bei mir war das Urteil zwei Tage nach Verkündung da.

Ich berichte dann, wenn es da ist.

Testkonferenz sowie mündliche Verhandlung waren vorbildlich abgelaufen inkl. Einladungen per Email mit verschiedenen elektronischen Möglichkeiten mit Zu-Absagemöglichkeiten.

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Zitat:

@Wikinger0815 schrieb am 12. März 2021 um 15:12:33 Uhr:


Ich berichte dann, wenn es da ist.

Testkonferenz sowie mündliche Verhandlung waren vorbildlich abgelaufen inkl. Einladungen per Email mit verschiedenen elektronischen Möglichkeiten mit Zu-Absagemöglichkeiten.

Je nachdem wo das Gericht seinen Sitz hat, steht es Dir frei (liegt nur an der Entfernung!!) an der Verkündung der Entscheidung teilzunehmen. Ort (Gerichtsaal und Zeit) sind bekanntgegeben worden.
Die Verkündung sollte öffentlich sein und besteht aus dem Urteilsergebnis.
Die Begründung für das Ergebnis wird später den Parteien (RAn) zugestellt .

Die zweite Möglichkeit wäre, sich mit der zuständigen Geschäftsstelle des Richters per Telefon in Verbindung zu setzen, ggf. hinzufahren und das Verkündungsprotokoll vorlegen zu lassen.
Das wäre es.

Gruß

Ok, aber im Endergebnis beschleunigt das ja auch nichts, nur dass ich früher Bescheid weiß oder ? Bevor VW das Fahrzeug gegebenenfalls nicht abgeholt hat, bekomm ich ja eh kein Geld.

Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 12. März 2021 um 17:25:31 Uhr:



Je nachdem wo das Gericht seinen Sitz hat, steht es Dir frei (liegt nur an der Entfernung!!) an der Verkündung der Entscheidung teilzunehmen. Ort (Gerichtsaal und Zeit) sind bekanntgegeben worden.
Die Verkündung sollte öffentlich sein und besteht aus dem Urteilsergebnis.
Die Begründung für das Ergebnis wird später den Parteien (RAn) zugestellt .

Die zweite Möglichkeit wäre, sich mit der zuständigen Geschäftsstelle des Richters per Telefon in Verbindung zu setzen, ggf. hinzufahren und das Verkündungsprotokoll vorlegen zu lassen.
Das wäre es.

Gruß

Das kann man so pauschal nicht sagen. Bei meinem LG und OLG Urteil wurde die Verkündung nicht öffentlich gemacht. Ebenso wenig war es möglich, telefonisch nachzufragen. Aufgrund der Entfernung zum Gericht kann ich nciht sagen, ob persönlich vorstellig werden mehr gebracht hätte. Aber es scheint doch recht viele Wege zu geben, wie ein Gericht damit umgeht.

Selbst eine telefonische Auskunft für meinen RA war nicht möglich. Es wurde auf die schrifltiche Bekanntgabe verwiesen. Ich drücke aber die Daumen, dass es in deinem Fall anders läuft. Ich habe es nämlich bis heute nicht verstanden, wieso ein Gericht 6-8 Wochen braucht (in meinem Fall hat es wirklich so lange gedauert), das "verkündete" Urteil schriftlich niederzulegen und zu verschicken. Daran sieht man mal wieder: Die Gerichte (zumindest meins), scheint überlastet zu sein. Vom Widerspruch des Urteils vom LG bis zur Verhandlung am OLG hat es bei mir ein ganzes Jahr gedauert. Und mittlerweile sind auch schon wieder 2 Monate rum, obwohl VW rechtskräftig verurteilt wurde. Das Auto ist mittlerweile abgemeldet, steht auf dem Hof und gammelt vor sich hin. Die Batterie entlädt sich und bei der aktuellen Wetterlage (Sturm) hab ich schon etwas Bammel vor herunterfallenden Ästen oder Dachziegeln. Und wenn man hier so liest, dass selbst nach der Zahlung von VW das Auto immer noch 2 Monate steht und nicht abgeholt wird, dann will ich gar nicht wissen, wie lange mein Wagen hier noch stehen soll.

Wirklich ein Paradebeispiel von deutscher Bürokratie gepaart mit Corona - weil das ist ja im Moment die ultimative Ausrede für alles. Dauert ja alles länger - wegen Corona! Ja nee, is klar!

Zitat:

@Krümelbrot schrieb am 13. März 2021 um 12:44:16 Uhr:



Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 12. März 2021 um 17:25:31 Uhr:



Je nachdem wo das Gericht seinen Sitz hat, steht es Dir frei (liegt nur an der Entfernung!!) an der Verkündung der Entscheidung teilzunehmen. Ort (Gerichtsaal und Zeit) sind bekanntgegeben worden.
Die Verkündung sollte öffentlich sein und besteht aus dem Urteilsergebnis.
Die Begründung für das Ergebnis wird später den Parteien (RAn) zugestellt .

Die zweite Möglichkeit wäre, sich mit der zuständigen Geschäftsstelle des Richters per Telefon in Verbindung zu setzen, ggf. hinzufahren und das Verkündungsprotokoll vorlegen zu lassen.
Das wäre es.

Gruß

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde zum Schluss der letzten Verhandlung einschl. Ort und Zeit zu Protokoll mündlich mitgeteilt! Jeder der in dieser Verhandlung anwesend war, ist also informiert. Weiterhin wurde ein Sitzungsprotokoll erstellt, welches den Parteivertretern zugeht.
Dies wiederum leiten die Parteivertreter an ihre Mandanten weiter!
"Öffentlich" heißt nicht, dass eine Medienveröffentlichung erfolgt.
Lediglich die Beteiligten und jeder an dem Verfahren interessierte kann an den Terminen teilnehmen und weitere Informationen nach Terminsablauf auf Antrag erhalten.
Es ging bei dem TE nur um die Zeitläufe der einzelnen Verfahrensschritte.

Im Übrigen gilt:
Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand!

Schönes WE

hallo,

heut bei meinen eltern, ein gelber brief von meinen freunden
vom KBA!!!

[Kindergartensprache von MOTOR-TALK korrigiert]

erhöhter puls!!!

gelesen, huh, sacken lassen

antrag nach IFG - einsicht in die - Präsentation "Appikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA189"....

bla bla bla...

"...In den begehrten Dokumenten wird die Wirkungsweise des Emissionssystems von Fahrzeugen beschrieben, welche durch eine verminderte Funktionsweise einen erhöhten Stickstoffoxidausstoß zur Folge haben. ..."

sprich, Schwärzung ist rechtens, ich bekomme aber trotzdem keine Einsicht!!!
Naja, wie es zu erwarten war.

Hauptsache ich habe Ruhe...

Hallo,

wenn es so wichtig ist, sende mir mal eine pn mit einer Email Adresse.
Ich könnte die Lektüre ungeschwärzt schicken, so wirklich gewollt.

Gruss
Lutz

Wie ist dass denn eigentlich: Kann man das Fahrzeug im Zeitraum nach der Verhandlung bei Einzelklage weiterfahren oder muss es stehen bleiben wegen dem Kilometerstand ?

Ich habe als Einzelkläger im November 2019 mein Urteil vor dem LG bekommen, VW ging dann in die Berufung, zog nach dem BGH-Urteil (Mai 2020) im November die Berufung zurück.
Nach mehrfacher Zahlungsaufforderung durch den Anwalt habe ich im Januar meinen 2019 ausgeurteilten Geldbetrag bekommen.
In der kommenden Woche gebe ich jetzt mein Fahrzeug - nach Absprache mit VW - bei einem VW-Händler ab. Damit ist die Angelegenheit wohl abgeschlossen.

Zitat:

@Wikinger0815 schrieb am 14. März 2021 um 17:58:38 Uhr:


Wie ist dass denn eigentlich: Kann man das Fahrzeug im Zeitraum nach der Verhandlung bei Einzelklage weiterfahren oder muss es stehen bleiben wegen dem Kilometerstand ?

Müsstest du es stehenlassen, müsste VW dir einen Ersatzwagen stellen oder die Kosten dafür zahlen.
Da auch du zur Schadensminderung verpflichtet bist, bist du sogar verpflichtet, den Wagen weiter zu nutzen.

(Meine Ein- und Ansicht, unverbindlich und spontan.)

Wenn das Urteil zu Lasten VWs gefallen ist, würde ich dir zustimmen. Aber in der Phase zwischen Verhandlung und Urteil ist VW ja noch nicht zu irgendwas verpflichtet.

Ich verstehe auch nicht, dass es da nicht einfach ganz klare Vorgaben gibt, die transparent für alle gleich gelten (bei identischen Sachverhalten natürlich).

Man könnte doch bei dieser Vorgeschichte mit dem BGH auch einfach ne Vorgabe machen, dass VW den Kläget vorläufig auf dessen Wunsch wahlweise mobil halten muss bis zum Ende des Rechtsstreites (klar, wenn man unterliegt, müsste man auch die Kosten tragen).

Hallo,

da man Audi ja nur beikommt, wenn man nachweist, daß Audi Schlipstraeger von der VW Schummeltechnik wussten, da ja angeblich die böse Mutter diese "Pest"motoren zugeliefert hatte, empfehle ich mal,
sich mit folgender Audi Tochter zu beschäftigen:

Audi Hungaria in Györ.

Gruss
Lutz

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