Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Hallo,

etwas Lektüre dazu:

https://...ediacenter-a.akamaihd.net/.../...rn_2020_Juni_update_v2.pdf

Gruss
Lutz

Hallo, an alle meine b8 2018 motor ea288 klage läuft
Und ich hatte damals von VW umweltprämie von 8000€ erhalten für mein altes Diesel. das klage ich auch zürück Hat schon jemand solche fall erfolg.
Oder gerade dabei wie ich.
Mit freundlichen Grüßen.

[Kindergartensprache von MOTOR-TALK korrigiert]

Hallo zusammen,

leider muss ich auch hier wieder einige Punkte klarstellen, da einige User meinen, sich unbedingt zum Affen machen zu müssen.

  1. Persönliche Angriffe haben hier nichts zu suchen.
  2. Die NUB/Beitragsregeln sehen ganz klar vor, dass die Beiträge lesbar sein müssen. Formulierungen wie "Vau oh Weh", "Kah Beh und Ah", "V und W" oder "V oh W" haben hier nichts zu suchen, wir sind hier nicht im Kindergarten. Wer diese trockenen Witze unbedingt braucht, darf sie gerne an dem Stammtisch seiner Wahl verwenden, hier werden sie nicht mehr toleriert, sondern werden mit Sanktionen belohnt.

Ich hatte die Erstellung dieses Threads so verstanden, dass hier über ein ernstes Thema diskutiert werden soll. Als Witze-Thread war er aber nicht gedacht. Sollte er weiterhin dafür missbraucht werden, wird er dauerhaft geschlossen.

Für Fragen dazu stehe ich - wie immer - per PN zur Verfügung.

Grüße
dolofan.
MT-Team | Moderation

Hab jetzt mein Urteil vom OLG für die Rückgabe. Mal schauen wie lange VW das jetzt noch hinauszögert. Meine Anwaltskanzlei hat mir schon gesagt dass wohl 2 Monate garnichts passieren wird

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@Falke69-1
Das gilt auch für dich. Hier ist nicht der Kindergarten.

Hat keiner mehr ein Erfolg in den letzten Monaten zu vermelden?? :/ Ich warte immer noch auf OLG!

Die meisten werden durch sein mit dem Thema.

Am Ende sind noch ein paar Kläger da und der EUGH urteilt, dass Nutzungsersatz mit dem EU Recht nicht vereinbar ist, daher Kaufpreis zurück ohne Abzüge.

Aktuell versucht der Wolfsburger Autobauer ein Urteil vor dem EUGH zu vermeiden und kauft solche Fälle weg.
Quelle weiter unten.

Wenn dann am Ende als Beispiel 5000 Kläger übrig bleiben, die den vollen Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zugesprochen bekommen, hat es sich für den Wolfsburger Autobauer trotzdem gelohnt.

Siehe hier:

https://www.myright.de/.../volkswagen-kauft-sich-das-un-recht

Alles in allem eine kluge Verschleppungstaktik was die Wolfsburger da machen.

Zitat:

@Rabunko schrieb am 30. März 2021 um 15:08:51 Uhr:


Hat keiner mehr ein Erfolg in den letzten Monaten zu vermelden?? :/ Ich warte immer noch auf OLG!

Doch. Ich habe vorige Woche mein Urteil vom OLG bekommen. Fahrzeug geht zurück. Audi Q3 von 2014

Das ist ja der Knaller. Lese ich zum ersten Mal.

Meine Klage wird jetzt eingereicht, Klage auf Rückabwicklung.
Kleiner Erfolg.

Na mal sehen.

Aber wie immer behauptet wird, ist doch fast nix mehr anhängig ?????

Zitat:

@Blacky11111 schrieb am 30. März 2021 um 16:05:49 Uhr:



Zitat:

@Rabunko schrieb am 30. März 2021 um 15:08:51 Uhr:


Hat keiner mehr ein Erfolg in den letzten Monaten zu vermelden?? :/ Ich warte immer noch auf OLG!

Doch. Ich habe vorige Woche mein Urteil vom OLG bekommen. Fahrzeug geht zurück. Audi Q3 von 2014

Darf ich fragen, welche Maximallaufleistung das Gericht als Basis zur Berechnung der Nutzungsentschädigung angesetzt hat ?

Zitat:

@Diesel907 schrieb am 30. März 2021 um 15:24:17 Uhr:


Die meisten werden durch sein mit dem Thema.

Ich jedoch nicht!

Gehe nun ins 4.Jahr, der Richter vorm LG hat zwar zu meinem Gunsten geurteilt aber leider keine Summen benannt.
Er dachte wohl, dass es sowieso vor's OLG geht.
Nur hat VW eine Woche vorm Termin die Berufung zurückgezogen und am Verhandlungstag Ihren Rechtsvertreter krank gemeldet.
Dadurch wurde das LG Urteil rechtskräftig.

Nun erhalte ich weiterhin Vergleichsangebote auf Basis der Musterfestellungsklage, also unterirdisch!

Das zum Kulturwandel.

Das Auto ist abgemeldet und steht in einer Garage, wo ich es nicht täglich sehe.
Bin auch ohne das Geld von VW in der Lage weiterhin Mobil zu bleiben und hoffe das die RSV auch am Ball bleibt.

[OT von MOTOR-TALK entfernt]

Gruß
Der Kläger
Warte

Zitat:

@Wikinger0815 schrieb am 30. März 2021 um 18:48:36 Uhr:



Zitat:

@Blacky11111 schrieb am 30. März 2021 um 16:05:49 Uhr:


Doch. Ich habe vorige Woche mein Urteil vom OLG bekommen. Fahrzeug geht zurück. Audi Q3 von 2014

Darf ich fragen, welche Maximallaufleistung das Gericht als Basis zur Berechnung der Nutzungsentschädigung angesetzt hat ?

Das Gericht hat 300.000 km angesetzt

Danke Dir.

Mich wundert es doch, dass bundesweit bei denselben Fahrzeugen unterschiedlich mögliche Laufzeiten vor Gericht festgelegt werden. Müsste sowas nicht fix definiert sein ?

Ich habe die mündliche Verhandlung vorm LG hinter mir und warte nun auf das Urteil in den nächsten 2 Wochen.

Hallo,

Obwohl in Mitte 2017 eingereicht, gibt es bis dato noch kein Urtel vom LG.

Im letzten Schreiben zu Gericht hat der Anwalt das zum Schluss so formuliert:

Es ist nicht Aufgabe des Gerichts im Sinne der Beklagten das Verfahren zu beeinflussen und unnötigerweise in die Länge zu ziehen.

Die haben auch die Nase voll.

Gruss
Lutz

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