Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
http://www.luzernerzeitung.ch/.../...r-klage-gegen-vw;art46447,1166265
Andrang auf Westschweizer Klage gegen VW
ABGASSKANDAL ? Die europäische Sammelklage, an der sich die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC beteiligt, wird nächste Woche vor einem Gericht in Deutschland eingereicht. Rund 2000 Kundinnen und Kunden aus der Schweiz haben die Klage unterzeichnet.
https://www.blick.ch/.../...hutz-reicht-5000-klagen-ein-id7753476.html
Schadenersatz gegen VW und Amag wegen Abgas-Bschiss
Konsumentenschutz reicht 5000 Klagen ein
BERN - Die Verbandsklage läuft schon. Nun reicht die Stiftung für Konsumentenschutz den zweiten Teil ihres Klage-Päcklis gegen VW und die Amag ein.
Nicht eine, nicht zwei, sondern über 5000 Schadenersatzklagen reicht die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kommende Woche gegen den Autoimporteur Amag und Volkswagen (VW) ein. Das schreibt die SKS in einer Mitteilung vom heutigen Mittwoch. Die SKS ist überzeugt, dass VW und Amag Schweizer Autokäufer mit den Diesel-Abgas-Manipulationen widerrechtlich getäuscht haben.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:11:07 Uhr:
https://www.blick.ch/.../...hutz-reicht-5000-klagen-ein-id7753476.htmlSchadenersatz gegen VW und Amag wegen Abgas-Bschiss
Konsumentenschutz reicht 5000 Klagen ein
BERN - Die Verbandsklage läuft schon. Nun reicht die Stiftung für Konsumentenschutz den zweiten Teil ihres Klage-Päcklis gegen VW und die Amag ein.
Nicht eine, nicht zwei, sondern über 5000 Schadenersatzklagen reicht die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kommende Woche gegen den Autoimporteur Amag und Volkswagen (VW) ein. Das schreibt die SKS in einer Mitteilung vom heutigen Mittwoch. Die SKS ist überzeugt, dass VW und Amag Schweizer Autokäufer mit den Diesel-Abgas-Manipulationen widerrechtlich getäuscht haben.
Hatte da nicht gestern wer im einschlägigen News-Thread behauptet, in der Schweiz sei alles in Butter?!? Nö, schon klar ... ;-)
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:02:37 Uhr:
Hast Du ein Beispiel für so eine schlaue Frage?
Jepp, hier ein Beispiel:
Ist es nicht vielmehr so, dass der Käufer mit einem Fahrzeug, das nach der Beseitigung der verbotenen Abschalteinrichtung - im Realbetrieb ! - infolge der häufigeren Aktivierung des AGR-Systens mehr Kraftstoff verbraucht und einem höheren Wartungs- und Instandsetzungsaufwand unterliegt, genau das hat, was ihm von Anfang an, nach dem Kaufvertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften, zustand?
Ist dieser Fall nicht vergleichbar mit einer verbotenen Leistungssteigerung ohne TÜV-Segen?
Vor diesem Hintergrund: Warum soll dem Käufer das Recht zustehen, die Beseitigung der softwaregesteuerten Abschalteinrichtung als "Nachbesserung" zu verweigern, wenn er nicht mehr befürchtet als höheren Kraftstoffverbrauch und höheren Wartungsaufwand im Realbetrieb?
Seit wann sind Medienberichte ein zulässiges Beweismittel nach der ZPO?
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Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:47:20 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:02:37 Uhr:
Hast Du ein Beispiel für so eine schlaue Frage?Jepp, hier ein Beispiel:
Ist es nicht vielmehr so, dass der Käufer mit einem Fahrzeug, das nach der Beseitigung der verbotenen Abschalteinrichtung - im Realbetrieb ! - infolge der häufigeren Aktivierung des AGR-Systens mehr Kraftstoff verbraucht und einem höheren Wartungs- und Instandsetzungsaufwand unterliegt, genau das hat, was ihm von Anfang an, nach dem Kaufvertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften, zustand?
Ist dieser Fall nicht vergleichbar mit einer verbotenen Leistungssteigerung ohne TÜV-Segen?
Vor diesem Hintergrund: Warum soll dem Käufer das Recht zustehen, die Beseitigung der softwaregesteuerten Abschalteinrichtung als "Nachbesserung" zu verweigern, wenn er nicht mehr befürchtet als höheren Kraftstoffverbrauch und höheren Wartungsaufwand im Realbetrieb?
Weil die von einem Neufahrzeug zu erwartende Dauerhaltbarkeit einschlägiger Bauteile durch ihre Ansteuerung am Rande oder gar außerhalb der Spezifikation gerissen wird. Ein Gutachter müsste ein EA189-Neufahrzeug aus dem VW-Fundus mit aufgespieltem Software-Update einem lebensnahen Langzeittest unterziehen.
Weil unmittelbar nach dem Update tausende von Kunden plötzlich Probleme mit ihren Fahrzeugen haben, die nur auf Kulanz und nur bei gepflegtem Scheckheft korrigiert werden - falls das überhaupt möglich ist.
Und weil VW sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil durch den Betrug mit billiger AGR verschafft hat.
Und weil VW ein Fahrzeug verkauft hat, welches Eigenschaften besitzt, die ein üblicher Käufer bei vergleichbaren Fahrzeugen nicht erwarten würde.
Weil ein Kunde damals in Kenntnis der illegalen Abschaltvorrichtung und der möglichen Probleme nach dem Update den Vertrag sicherlich nicht abgeschlossen hätte - zumindest nicht zu dem Preis.
Das sind die Punkte, mit denen sich die Gerichte beschäftigen.
Das, was Du ansprichst, klingt akademisch-juristisch interessant, täuscht aber darüber hinweg, dass Kunden betrogen wurden. Oder stellst Du bzw. das LG Braunschweig dies in Frage?
Ob das Update zumutbar ist, ist wohl die prickelnde Frage. In der Hinsicht kann ich Deinen Bedenken halbwegs folgen. Trotzdem hoffe ich sehr, dass die juristischen Argumente überwiegen, dass das Update sehr wohl unzumutbar ist.
Aber gut, man kann sich ja besser vorbereiten, um eventuelle Fragen wie diese gut zu kontern - vor dem OLG wird es dann eh spannender, wenn die genauer nachfragen.
Die von Tiguan_MS sehr schön aufgezeigte Argumentation des LG BS lässt aber außer acht, dass das Software-Update die fehlende Genehmigungskonformität nach EU-Verordnung 715/2007 auch nicht wird heilen können, wegen des von BMVI und KBA zwar legalisierten aber europarechtlich mehr als fragwürdigen Thermofensters.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:54:39 Uhr:
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:47:20 Uhr:
Weil die von einem Neufahrzeug zu erwartende Dauerhaltbarkeit einschlägiger Bauteile durch ihre Ansteuerung am Rande oder gar außerhalb der Spezifikation gerissen wird. Ein Gutachter müsste ein EA189-Neufahrzeug aus dem VW-Fundus mit aufgespieltem Software-Update einem lebensnahen Langzeittest unterziehen.Weitere böse Fragen:
Aus welcher Rechtsgrundlage leitet der Käufer das Recht auf "Dauer"haltbarkeit ab? Kaufvertrag, zugesicherte Eigenschaften? Garantie? § 434 BGB? Länger als 2 Jahre? Wo steht geschrieben, wieviel Zeit mindestens zwischen zwei Wartungsintervallen liegen muss? Sind nicht alle Teile des AGR-Systems "Verschleiß"teile?
Wartungsplan (AGR bspw. nicht drin, Injektoren m.W. auch nicht) und - Mist, "Betriebsgeheimnis" - Lastenheft der Bauteile. Man müsste echt ein Vergleichsgutachten anstrengen ... gleiches jungfräuliches Fahrzeug einmal mit und einmal ohne 23R7 ... okay, illusorisch ...
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:59:38 Uhr:
... Das, was Du ansprichst, klingt akademisch-juristisch interessant, täuscht aber darüber hinweg, dass Kunden betrogen wurden. Oder stellst Du bzw. das LG Braunschweig dies in Frage? ...
Das mit dem Betrug ist so eine Sache. Der Täter legt kein Geständnis ab. Primär getäuscht wurden die Sachbearbeiter des KBA, die die Typgenehmigung erteilt haben. Getäuschter und Verfügender sind nicht einunddieselbe Person, und dann ist da noch das Erfordernis der Stoffgleichheit.
Wenn Ihr mich fragt, sollte § 826 BGB gegen VW durchgehen. Planmäßiges rechtswidriges Vorgehen von berufenen Vertretern des Unternehmens, überhaupt keine Frage. Die Käufer gaben Geld für Autos aus, die sie in Kenntnis der Gesamtumstände nicht gekaift hätten. Also muss VW sie so stellen, wie sie ohne die Kaufentscheidung stehen würden. Hier wäre also m.E., neben dem Ersatz unnützer Aufwendungen, die Zug-um-Zug-Rückabwicklung am richtigen Platz.
Ich stimme Dir größtenteils zu, habe aber ein Verständnisproblem:
Braucht es denn ein Eingeständnis von Personen aus dem Vorstand, damals am Betrug mitgewirkt oder wenigstens nichts dagegen unternommen zu haben?
Die bisherigen Urteile pro Verbraucher lauten teils so, dass "VW" betrogen habe (teils wird auch explizit vom Gericht darauf hingewiesen, dass ein Betrug in dieser Größenordnung unmöglich ohne den Vorstand habe stattfinden können) und der Kläger daher die Rückabwicklung fördern dürfe. Da wird in der Tat nicht differenziert zwischen Betrug des KBA und Betrug der Kunden.
Da treten die Fragen des LG Braunschweig doch ziemlich in den Hintergrund.
Oder kann eine Umrüstung durch VW trotz Betrugs (wenn auch juristisch betrachtet der Betrug im Bezug auf die Typgenehmigung gegenüber dem KBA stattfand) seitens VW für den Käufer(!) des Fahrzeugs zumutbar sein? Der Kunde muss doch befürchten, wieder betrogen zu werden - genauso wie das KBA.
Siehe dazu auch DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Abermals muss die Deutsche Umwelthilfe die Aufklärung im Diesel-Abgasskandal auf dem Rechtsweg durchsetzen. Die mündliche Verhandlung vor dem Berliner Gericht zeigte ein erschreckendes Demokratiedefizit der beklagten Bundesregierung, die eine zur Terminladung ergangene Anordnung des Gerichts ignorierte und in der Verhandlung eingestand, Entscheidungen des Volkswagen-Konzerns nur noch oberflächlich zu überprüfen. Selten wurde die Fernsteuerung einer Regierung durch einen Industriekonzern so deutlich wie in diesem Verfahren. Das Gericht attestierte dem Verkehrsministerium, seit über zwei Jahren rechtswidrig die Herausgabe von Informationen zu falschen CO2-Emissionen von 800.000 Pkw der VW AG zu verweigern.“
Quelle: Pressemitteilung der DUH zum Urteil des VG Berlin vom 19.12.2017 - VG 2 K 236.16)
http://www.duh.de/.../
Es wird nur noch oberflächlich überprüft - alles klar!
Drei Punkte sind hier meiner Meinung nach ganz entscheidend:
1. dem Kläger dürfen keinerlei Nachteile aus dem Software Update entstehen (unmöglich - technisch - merkantiler Minderwert)
2. die Volkswagen AG hat im Jahr Nr. 3 des VW Abgasbetrugs noch keinen Verantwortlichen aus der Führungsebene genannt (Beweispflicht AG)
3. das Vertrauensverhältnis zur Volkswagen AG und dem VW-Händler ist irreparabel zerstört und der betrogene VW-Kunde, muss es nicht mehr hinnehmen, von der Beklagten VW/Händler ein weiteren Betrugsversuch zu unterliegen.
Zitat:
Es wird nur noch oberflächlich überprüft - alles klar!
Aber ob sich jetzt jeder das scheiß Update abholt, da wird seeehr genau hingeschaut!
Wer als Kläger argumentiert hat, dass sein "Vertrauen in den VW-Konzern zerstört" ist, sollte sich bei der richterlichen Frage nach der Möglichkeit einer gütlichen außergerichtlichen Einigung gut überlegen, ob er angeben soll, dass er bereit ist, sich von dem verklagten Händler ein anderes Auto des VW-Konzerns, z.B. eines mit Benzinmotor, liefern zu lassen. Das soll sich nach der Ansicht einiger Richter widersprechen und wird von den Gerichten in letzter Zeit sehr genau betrachtet.
Es stellt sich die Frage, ob das klägerseits ausgespielte "globale" Vertrauens(verlust) argument" nicht eher schadet als nützt und ob man das unbedingt benötigt.
Hier mal was zum Betrug:
http://www.juraindividuell.de/.../
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/.../...moegensverfuegung_schaden.pdf
Das LG Hildesheim geht diesen Weg: