Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Hoppla:

Land­gericht Bochum, Urteil vom 07.12.2017
Aktenzeichen: I-6 O 88/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen gebrauchten Golf Cabriolet mit offen­bar kleinem TDI-Motor; weitere Einzel­heien zum Auto enthält die Urteils­begründung nicht. Der Kläger hatte ihn im April 2016 etwa ein halbes Jahre nach Bekannt­werden des VW-Skandals gekauft. Das Land­gericht Bochum verurteilte die Volks­wagen AG dazu, dem Kläger Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu zahlen. Sie hat ihr den Kauf­preis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamt­fahr­leistung von 300 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung zu erstatten. Im Gegen­zug erhält der Hersteller den Wagen zurück. VW habe den Kläger getäuscht. Daran ändere sich auch nichts dadurch, dass der VW-Skandal bei Kauf des Wagens schon seit Monaten bekannt war. Der Kläger sei wegen des kleinen Motors davon ausgegangen, dass es sich um einen nicht vom Skandal betroffenen Wagen handele.
[neu 19.12.2017]

https://www.test.de/.../

Und mit Datum vom 18.12.2017 gab es bei test.de (aaO) zig neue Einträge zu gerichtlichen Entscheidungen, z.B.:

Land­gericht Arns­berg, Urteil vom NN.11.2017
Aktenzeichen: I-2 O 151/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Arns­berg stellte fest, dass Volks­wagen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, der Käuferin eines VW Beetle 1.6 TDI etwaige Schäden zu ersetzen.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung. Im Gegen­zug muss die Käuferin den Wagen zurück­gegeben. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Auto­händler“.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Berlin, Urteil vom 15.11.2017
Aktenzeichen: 9 O 103/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Berlin verurteilte VW dazu, dem Besitzer eines VW Golf GTD 2.0 TDI Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu leisten. Der Hersteller muss an den Käufer 1 578,07 Euro zahlen. Das sind zehn Prozent des Kauf­preises. Der Kläger hatte den Wagen zunächst geleast und ihn schließ­lich gekauft. Um diesen Betrag sei der Wagen weniger wert als er es mit korrekter Abgas­reinigung gewesen wäre, meinte das Gericht.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung von zehn Prozent des Kauf­preises. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Auto­händler“.
Händler und VW haften als Gesamt­schuldner. Das bedeutet: Der Kläger kann wählen, von wem er Zahlung verlangt. Nach Ausgleich der Forderung des Klägers müssen VW und der Händler klären, wer den Schaden letzt­lich tragen soll.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Biele­feld, Urteil vom 16.10.2017
Aktenzeichen: 6 O 149/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI. Das Land­gericht Biele­feld verurteilte die Volks­wagen AG dazu, der Klägerin Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu zahlen. Sie hat ihr den Kauf­preis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamt­fahr­leistung von 250 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung zu erstatten. Im Gegen­zug erhält der Hersteller den Wagen zurück.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Bochum, Urteil vom 23.11.2017
Aktenzeichen: I-6 O 68/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen Audi TT Road­star 2.0 TDI. Das Land­gericht Bochum verurteilte die Volks­wagen AG dazu, der Klägerin Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu zahlen. Sie hat ihr den Kauf­preis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamt­fahr­leistung von 300 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung zu erstatten. Im Gegen­zug erhält der Hersteller den Wagen zurück.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 21.11.2017
Aktenzeichen: 12 O 316/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Dort­mund stellte fest, dass Volks­wagen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Käufer eines VW Passat CC Sport 2.0 TDI etwaige Schäden zu ersetzen.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung. Im Gegen­zug muss die Käuferin den Wagen zurück­gegeben. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Auto­händler“.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 30.11.2017
Aktenzeichen: 25 O 49/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Dort­mund stellte fest, dass Volks­wagen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Käufer eines Audi Q3 2.0 TDI etwaige Schäden zu ersetzen.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung. Im Gegen­zug muss die Käuferin den Wagen zurück­gegeben. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Auto­händler“.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 28.11.2017
Aktenzeichen: 11 O 384/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Düssel­dorf stellte fest, dass Volks­wagen verpflichtet ist, dem Käufer eines VW Passat 2.0 TDI etwaige Schäden wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu ersetzen.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Essen, Urteil vom 28.11.2017
Aktenzeichen: 5 O 17/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen gebrauchten Audi A4. Das Land­gericht Essen verurteilte die Volks­wagen AG dazu, dem Kläger Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu zahlen. Sie hat ihm den Kauf­preis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamt­fahr­leistung von 250 000 Kilo­metern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Im Gegen­zug hat der Kläger den Wagen zurück­zugeben.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Franken­thal (Pfalz), Urteil vom 15.11.2017
Aktenzeichen: 3 O 119/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan Life 4Motion 2.0 TDI mit 7-Gang-Doppelkupp­lungs­getriebe, den der Kläger direkt bei VW gekauft hatte. Das Gericht verurteilte den Auto­hersteller dazu, 3 285,39 Euro des Kauf­preises in Höhe von 32 853,86 zu erstatten. Um so viel sei das Skandal­auto wegen der unzu­lässigen Motorsteuerung im Wert gemindert.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Gera, Urteil vom 15.11.2017
Aktenzeichen: 3 O 531/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen Seat Alhambra. Das Gericht stellte fest, dass VW dem Käufer des Wagens zum Schaden­ersatz wegen Betrugs verpflichtet ist.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Karls­ruhe, Urteil vom 01.12.2017
Aktenzeichen: 6 O 51/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Karls­ruhe verurteilte VW dazu, dem Besitzer eines VW Tiguan 2.0 TDI Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu leisten. Der Hersteller muss den Kauf­preis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamt­fahr­leistung 250 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung erstatten. Im Gegen­zug hat der Kläger den Wagen zurück­zugeben.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kauf­preises nach Rück­tritt. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Auto­händler“.
Händler und VW haften als Gesamt­schuldner. Das bedeutet: Der Kläger kann wählen, von wem er Zahlung verlangt. Nach Ausgleich der Forderung des Klägers müssen VW und der Händler klären, wer den Schaden letzt­lich tragen soll.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Koblenz, Urteil vom 16.11.2017
Aktenzeichen: 16 O 78/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht verurteilte VW dazu, an den Käufer eines Audi Q5 2.0 TDI Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu zahlen. Der Hersteller muss den Kauf­preis abzüglich einer auf der Grund­lage einer Gesamt­fahr­leistung von 250 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung erstatten und das Skandal-Auto zurück­nehmen.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Köln, Urteil vom 28.11.2017
Aktenzeichen: 5 O 403/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Köln stellte fest, das VW dem Käufer eines Audi A4 Avant S 2.0 TDI verpflichtet ist, Schaden­ersatz wegen vorsätzlichger sittenwid­riger Schädigung zu zahlen.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kauf­preises nach Rück­tritt. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Händler“.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 13.11.2017
Aktenzeichen: 1 O 163/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht verurteilte VW dazu, an den Käufer eines VW Passat Variant 2.0 TDI DPF Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu zahlen. Der Hersteller muss den Kauf­preis abzüglich einer auf der Grund­lage einer Gesamt­fahr­leistung von 300 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung erstatten und das Skandal-Auto zurück­nehmen.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Nürn­berg-Fürth, Urteil vom 21.11.2017
Aktenzeichen: 9 O 1915/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Nürn­berg-Fürth stellt fest, dass VW dazu verpflichtet ist, dem Besitzer eines Skoda Yeti Schaden­ersatz wegen Betrugs zu leisten.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kauf­preises. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Händler.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Osnabrück, Urteil vom 23.10.2017
Aktenzeichen: 2 O 1161/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Osnabrück verurteilt VW wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zum Schaden­ersatz. Der Auto­hersteller muss den Kauf­preis für einen VW Golf Plus Trendline 1.6 TDI abzüglich einer auf der Grund­lage einer Gesamt­fahr­leistung von 250 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung erstatten.
Gleich­zeitig war nach Rück­tritt vom Kauf­vertrag der Händler verklagt, siehe unten in der Liste mit Urteilen gegen Auto­händler. Das Gericht verurteilte ihn und VW als Gesamt­schuldner. Das heißt: Der Kläger kann die Zahlung nach seiner Wahl von VW oder vom Händler, aber nur ein Mal verlangen. Händler und VW müssen sich dann intern einigen, wer am Ende welchen Teil zu zahlen hat.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Osnabrück, Urteil vom 06.11.2017
Aktenzeichen: 2 O 962/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Osnabrück verurteilt VW wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zum Schaden­ersatz. Der Auto­hersteller muss den Kauf­preis für einen VW Touran Highline 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grund­lage einer Gesamt­fahr­leistung von 200 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschädigung erstatten.
Gleich­zeitig war nach Rück­tritt vom Kauf­vertrag der Händler verklagt, siehe unten in der Liste mit Urteilen gegen Auto­händler. Das Gericht verurteilte ihn und VW als Gesamt­schuldner. Das heißt: Der Kläger kann die Zahlung nach seiner Wahl von VW oder vom Händler, aber nur ein Mal verlangen. Händler und VW müssen sich dann intern einigen, wer am Ende welchen Teil zu zahlen hat.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Osnabrück, Urteil vom 17.11.2017
Aktenzeichen: 12 O 454/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Osnabrück stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Käufer eines VW Golf Plus 1.6 TDI Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu leisten hat.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung. Im Gegen­zug muss der Käufer den Wagen zurück­gegeben. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Auto­händler“.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Passau, Urteil vom 08.12.2017
Aktenzeichen: 4 O 726/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan Sport 2.0 TDI, den der Kläger direkt bei VW gekauft hatte. Das Gericht verurteilte den Auto­hersteller dazu, den Kauf­preis zu erstatten. Im Gegen­zug muss der Kläger den Wagen zurück­geben und eine Nutzungs­entschädigung für die mit ihm gefahrenen Kilo­meter an VW zahlen.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Saarbrücken, Urteil vom 15.11.2017
Aktenzeichen: 12 O 196/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Yeti Outdoor 1.6 TDI. Das Land­gericht Saarbrücken stellte fest, dass VW zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Siegen, Urteil vom 14.11.2017
Aktenzeichen: 1 O 118/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Siegen stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Käufer eines Seat Leon FR Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu leisten hat.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung. Im Gegen­zug muss der Käufer den Wagen zurück­gegeben. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Auto­händler“.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Siegen, Urteil vom 21.11.2017
Aktenzeichen: 2 O 372/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Touran. Das Land­gericht Siegen stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Käufer des Wagens Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu leisten hat.
Gleich­zeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung. Im Gegen­zug muss der Käufer den Wagen zurück­gegeben. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Auto­besitzern gegen Auto­händler“.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Schweinfurt, Urteil vom 28.11.2017
Aktenzeichen: 24 O 213/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Land­gericht Schweinfurt stellte fest, dass Volks­wagen verpflichtet ist, dem Käufer eines VW Sharan 2.0 TDI etwaige Schäden wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung und der Verletzung der EU-Regeln für die Genehmigung von Fahr­zeugen zu ersetzen.
[neu 18.12.2017]

Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 16.11.2017
Aktenzeichen: 19 O 34/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Polo 1.6 TDI. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zum Schaden­ersatz. Der Auto­hersteller muss den Kauf­preis abzüglich einer auf der Grund­lage einer Gesamt­fahr­leistung von 300 000 Kilo­metern errechneten Nutzungs­entschäidung erstatten. Im Gegen­zug muss die Klägerin den Wagen zurück­geben.
[neu 18.12.2017]

Es folgen noch weitere Hinweise, teils jedoch zu denselben Urteilen, aber dann in Bezug auf die verurteilten Autohäuser. Ein paar Urteile verurteilten nur Autohäuser. Es könnten ein paar Links mit weiteren Infos auf der Seite von test.de enthalten sein, welche ich nicht kopieren konnte.

Sorry, falls ich einige Leser hier mit der langen Liste (ist nur ein Auszug) störe. Aber beim Überfliegen bekommt man einen ungefähren Einblick und die Bestätigung, dass die Propaganda von VW nicht stimmen kann.

Die wenigsten Urteile gegen VW sind rechtskräftig, aber man findet sie auch bei test.de (am angegebenen Ort). Dort legte VW nur deshalb keine Berufung ein (angeblich), weil aufgrund hoher Nutzungsersatze am Ende nicht mehr so viel von VW an die jeweiligen Kläger zu zahlen war.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 20. Dezember 2017 um 20:24:00 Uhr:


Ich kapiere nur nicht, weshalb keiner der Anwälte beim VW-Skandal darauf kommt, so etwas zu fordern. Man muss kein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sein, um das zu verstehen. Aber es schadet auch nicht. 😉

Man kann alles fordern, die Frage ist nur, ob man es auch bekommt. Wenn der Käufer eine konkrete Renditemöglichkeit des Verkäufers zu 4% Zinsen p.a. beschreiben kann, ist der erste Schritt getan. Die Verzugszinsen sind dagegen gesetzlich festgeschrieben und mit der Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung sowas von nicht vergleichbar.

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Zitat:

@4r7ur schrieb am 13. Dezember 2017 um 08:59:19 Uhr:



Meine schriftliche Anfrage an den TÜV-Süd von gestern:

Zitat:

@4r7ur schrieb am 13. Dezember 2017 um 08:59:19 Uhr:



Zitat:

gestern, am 11. Dezember war ich mit unserem Fahrzeug Tiguan, Kennzeichen xx-xx x bei der TÜV Süd Prüfstelle in xxxxxxxxx (Quittung xxxxxxxxxx-x).

Bei dem Fahrzeug wurde das Update wegen dem Dieselbetrug von VW noch nicht eingespielt, der 18-Monats Zeitraum für die Umrüstung ist noch nicht abgelaufen (vgl. Drucksache 18/9975 des Deutschen Bundestags, der VW gehört zum Cluster 7 und hat damit eine Frist bis zum Januar 2018).

Die Abgasuntersuchung wurde ohne Mängel bestanden (Ergebnis: vorschriftsmäßig). Der TÜV wurde mir verweigert, weil das Abgasupdate nicht eingespielt sei.

Eine schriftliche Begründung, auf welcher Grundlage kein TÜV erteilt wurde, wurde mir nicht gegeben. Ebenso konnte der Prüfer mir keine rechtliche Grundlage nennen, auf welcher er mir den TÜV verweigert hat.

Bitte teilen Sie mir bis zum 23.12.2017 schriftlich mit, auf welcher rechtlichen Grundlage ihre Prüforganisation den TÜV für mein Fahrzeug verweigert, welches frei von Sicherheitsmängel ist.


...

Nach einem freundlichen Telefonat vergangenen Freitag mit einem Mitarbeiter vom TÜV Süd durfte ich heute wieder zur gleichen Prüfstelle. Das letzte Mal sei nicht optimal gelaufen, diesmal gab es den TÜV ohne Beanstandung. Und der Mitarbeiter hat sehr gewissenhaft geprüft.

Weiterhin habe ich bei dem Telefonat erfahren, dass der TÜV die Daten, wann welcher Fahrzeugtyp spätestens umgerüstet sein muss, von einem Dienstleister bezieht. Bei meinem Tiguan ist die Deadline erst im nächsten Jahr, das wurde beim ersten Anlauf wohl falsch ermittelt. Das ganze basiert darauf, dass das KBA dem TÜV gegenüber festgelegt habe, das die Dieselbetrugsfahrzeuge ohne Typgenehmigung herumfahren, da das Abgasverhalten nicht korrekt sei. Das sei dann die Grundlage, bei der HU einen erheblicher Mangel festzustellen, der nur durch das Update beseitigt werden könne.

Ob die Argumentation schlüssig und belastbar ist, mögen andere beurteilen, ich kann das nicht.

Trotzdem hättest du beim ersten mal einen Mängelbericht erhalten müssen. !

Ich habe starke Zweifel, ob die TÜV Nummer vor Gericht Bestand hätte. Die wissen selbst nicht, wo sie rechtlich stehen.

Zitat:

@4r7ur schrieb am 21. Dez. 2017 um 07:42:07 Uhr:


Das ganze basiert darauf, dass das KBA dem TÜV gegenüber festgelegt habe, das die Dieselbetrugsfahrzeuge ohne Typgenehmigung herumfahren, da das Abgasverhalten nicht korrekt sei. Das sei dann die Grundlage, bei der HU einen erheblicher Mangel festzustellen, der nur durch das Update beseitigt werden könne.

Schade, dass Du diese Aussage nicht schriftlich erhalten hast, denn sie wäre ggf. vor Gericht ein gutes Argument, dass die Umrüstung eigentlich unzumutbar und auch sinnlos ist aufgrund der fehlenden oder meinetwegen unrechtmäßig erteilten Typgenehmigung. Dieser Zustand kann durch eine vom KBA angeordnete Umrüstung m.E. nicht geheilt werden. Hatte nicht jemand hier schon auf eine entsprechende Nebenbestimmung in diesem Zusammenhang hingewiesen? Jetzt weiß ich dummerweise nicht mehr, um was es da konkret ging. Es könnte wichtig sein.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 21. Dezember 2017 um 11:56:22 Uhr:


Schade, dass Du diese Aussage nicht schriftlich erhalten hast, ...

Jetzt ist der Spekulation Tür und Tor geöffnet, warum sich der TÜV bei mir nur telefonisch gemeldet hat und die Erteilung der Plakette im zweiten Durchlauf so kurz und schmerzlos durchgewunken wurde. 😁

Persönlich fehlt mir die Zeit und das Geld dem ganzen auf den Grund zu gehen. Von dem Thema sind wir so genervt, dass wir über die Feiertage mal einen Streifzug durch die Autohäuser (VAG-Betriebe ausgeklammert) unternehmen werden, mal sehen, was es auf dem Markt so gibt.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 21. Dezember 2017 um 11:56:22 Uhr:



Zitat:

@4r7ur schrieb am 21. Dez. 2017 um 07:42:07 Uhr:


Das ganze basiert darauf, dass das KBA dem TÜV gegenüber festgelegt habe, das die Dieselbetrugsfahrzeuge ohne Typgenehmigung herumfahren, da das Abgasverhalten nicht korrekt sei. Das sei dann die Grundlage, bei der HU einen erheblicher Mangel festzustellen, der nur durch das Update beseitigt werden könne.
Schade, dass Du diese Aussage nicht schriftlich erhalten hast, denn sie wäre ggf. vor Gericht ein gutes Argument, dass die Umrüstung eigentlich unzumutbar und auch sinnlos ist aufgrund der fehlenden oder meinetwegen unrechtmäßig erteilten Typgenehmigung. Dieser Zustand kann durch eine vom KBA angeordnete Umrüstung m.E. nicht geheilt werden. Hatte nicht jemand hier schon auf eine entsprechende Nebenbestimmung in diesem Zusammenhang hingewiesen? Jetzt weiß ich dummerweise nicht mehr, um was es da konkret ging. Es könnte wichtig sein.

Das ist eine nachträgliche Nebenbestimmung zur
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)
§ 25 Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme
https://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__25.html

Den genauen Wortlaut der konkreten Nebenbestimmung kenne ich nicht. Es dürfte sich aber um die bloße Bestimmung handeln, Abhilfe zu schaffen. Rechtlich steht das m.E. eben auf tönernen Füßen.

Das Vorgehen von KBA, TÜV und Zulassungsstelle hat doch durchaus positive Aspekte für die, die klagen:

Denn damit ist schon einmal bewiesen, dass die Fahrzeuge im Auslieferungszustand einen wesentlichen Mangel haben.

Danach geht es dann „nur noch“ um die Frage, wieweit dieser Mangel reicht. Also ob das Update ausreicht oder nicht. Schlüssig vortragen und beweisen muss man daher, dass der Mangel weitergeht, als das worüber das KBA entscheiden kann. Mögliche Ansatzpunkte sind daher zum Beispiel erhöhter Verschleiß, Standfestigkeit oder Wertverlust.

Ich kann nur empfehlen, die Urteile des LG Braunschweig nicht einfach als VW-freundlich abzutun, sondern sorgfältig zu analysieren, denn sie enthalten wirklich eine Menge wertvoller Hinweise, was vorzutragen und zu beweisen ist.

Auf gar keinen Fall sollte man darauf vertrauen, dass der Skandal in allen Details sowieso allgemein bekannt ist oder Gericht ansonsten schon von sich aus tätig wird. So funktioniert das im Zivilprozess nicht (und ausgerechnet bei den Punkten, bei denen das LG Braunschweig Dinge als gerichtsbekannt angenommen hat, liegt es m.E. gerne mal daneben).

Danke, Flaherty, für die Erinnerung. 🙂
Danke, boomer68, für die m.E. sehr richtige Empfehlung, sich auch Einblick in Urteile mit Klageabweisungen zu verschaffen. Da sieht man mögliche Fallstricke, Wege es besser zu machen und dies letzten Endes für sich zu nutzen. Die Liste vom ADAC enthält auch solche Entscheidungen, sogar gruppiert in diverse Themen.

https://www.adac.de/.../...rsicht-vw-abgasskandal-zu-ea189-motoren.pdf

VG Berlin, 19.12.2017 - VG 2 K 236.16

Deutsche Umwelthilfe gewinnt auch zweiten Prozess gegen das Bundesverkehrsministerium: VW-Dokument zu falschen CO2-Angaben bei 800.000 Pkw muss ausgehändigt werden

http://www.duh.de/.../

Zitat:

@boomer68 schrieb am 21. Dezember 2017 um 14:12:44 Uhr:



... Ich kann nur empfehlen, die Urteile des LG Braunschweig nicht einfach als VW-freundlich abzutun, sondern sorgfältig zu analysieren, denn sie enthalten wirklich eine Menge wertvoller Hinweise, was vorzutragen und zu beweisen ist. ...

Das sehe ich ganz genau so. Aus BS kommen m.E. die juristisch scharfsinnigsten Fragen, die sonst kaum einer stellen "will". 🙂

Hast Du ein Beispiel für so eine schlaue Frage?

Und hier noch ein Artikel zu dem Verfahren mit Gutachten am Landesgericht Linz (danke an Broesel13 für den Hinweis im anderen Thread!):

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:26:37 Uhr:


http://www.lydianinz.at/2625/vw-klaeger-laesst-sich-nicht-kaufen/2/

VW: Kläger lässt sich nicht kaufen

lyn | 18.11.2017 | Wirtschaft

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