Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Was wird beim Diesel-Update gemacht?

Die Infos eines Autohauses zum Update von VW wurden inzwischen vom Netz genommen - wahrscheinlich wurde das Autohaus von den Juristen des Konzerns zurückgepfiffen (wird vielleicht noch ein Nachspiel für das Autohaus haben).

Aber das Netz vergisst bekanntlich (fast) nichts:

https://webcache.googleusercontent.com/search?...

Ich habe mir diese Seite ausgedruckt und auch lokal gespeichert (falls auch sie auf Druck der VW-Juristen gelöscht werden soll).

Hier noch ein anderer Artikel zur Klage des vzbv gegen einen VW-Händler vor dem LG Bremen:
https://www.ndr.de/.../...zentrale-klagt-gegen-VW-Haendler,vw4016.html

Den MT-Artikel "VW Diesel-Update: Änderungen am EA189-Motor" zu den technischen Hintergründen des VW-Updates kennt Ihr sicherlich schon, aber vielleicht habt Ihr noch nicht gesehen, dass sich der Autor von MT nun zur Quelle der Informationen geäußert hat:

Zitat:

@SerialChilla schrieb am 19. Dezember 2017 um 11:18:02 Uhr:


Hallo zusammen,

die Details zum Software-Update stammen von VW direkt. Ein Diesel-Entwickler hat mir die Funktionsweise des Updates erklärt. Mit Dr. Lenzen habe ich am Telefon gesprochen, um die Aussagen einordnen zu können.

Ich wollte diese Geschichte schon seit ungefähr eineinhalb Jahren aufschreiben. Im Forum (und an anderer Stelle) liest man häufig von Unsicherheit. Klar - bisher wusste ja niemand, was genau im Auto passiert. Deshalb habe ich an verschiedenen Stellen wiederholt nachgefragt, um an die Infos zu kommen. Jetzt hat es endlich geklappt.

Bisher gibt es diese Infos (zumindest in Deutschland) nur bei uns. Ein weiterer Journalist wird wohl demnächst veröffentlichen.

Warum VW das nicht auf der eigenen Homepage kommuniziert, kann ich nur vermuten. Das Thema ist komplex und ist nicht einfach so erklärt. Beim Überfliegen der Kommentare ist mir aufgefallen, dass das offenbar auch für meinen Text gilt. Ich hoffe, trotzdem einigen Leuten geholfen zu haben.

Beste Grüße aus der Redaktion

Constantin

So kann man die Infos besser einordnen.

Achtung, bei test.de gibt es mit Stand 18.11.2017 satte 53 neue Einträge zu Gerichtsentscheidungen gegen VW-Händler und/oder gegen die VW AG sowie gegen Rechtsschutzversicherer, welche ihren Versicherten in Streitigkeiten mit VW wegen des Diesel-Skandals die Deckung zur rechtlichen Verfolgung ihrer Interessen verweigern wollten:
https://www.test.de/.../

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Sendung "Marktcheck" im SWR zur Vernichtung von Beweismitteln durch das VW-Update etc.:
https://www.youtube.com/embed/kCLgwqsZV_Y

Zitat:

@marcusr1 schrieb am 18. Dezember 2017 um 22:32:48 Uhr:


Danke @Micha112233
Da lag @AlphaOmega gar nicht so falsch. Dann werde ich meiner RS mal noch schnell auf die Füße treten. Denn durch deren Aussage sind sicher vier bis fünf Wochen vergangen bis ich mich zur "Sammelklage ohne Kostenrisiko" entschieden habe. -.-

So. Mögliche Gewährleistung gegen den Händler haben sich nun für mich erledigt. Ein hoch auf das Bestehen der RS. Der gepostete Link von test.de war zwar ein gutes Beispiel, ist aber nicht vergleichbar mit unserem Fall. Denn: Da der Schaden schon bei Kauf bestand soll es rechtlich richtig sein, dass die RS ablehnt.
Ich könnte zwar auf eigene Kosten nem Anwalt das Mandat erteilen, das ist mir aber bei einer vierstelligen Summe zu heiß.

Danke euch trotzdem.
Ich bleibe daher gespannt darauf, was irgendwann bei der "Sammelklage" gegen den Hersteller raus kommt.

Schade, dass Du Dich von Deinem RS-Versicherer hast abwimmeln lassen. Ich bin der (laienhaften) Ansicht, dass dessen Darstellung falsch ist, dass der Schaden schon beim Fahrzeugkauf bestand. Falls Du das Fahrzeug nach Bekanntwerden des VW-Skandals gekauft hättest, wäre das ggf. etwas anderes. Da Du aber zum Zeitpunkt des Kaufvertrags (ich gehe davon aus, das war vor Herbst 2015?) nichts von dem Betrug wissen konntest und auch seitens VW keine Absage in Hinblick auf die Bitte zur Rückabwicklung o.ä. erhalten hast, kann damals auch noch kein Schaden bestanden haben. Die RS-Versicherer lullen ihre Versicherten sehr gerne und oft erfolgreich mit solchen Aussagen ein. Aber egal, Du hast eine Entscheidung getroffen, die sicherlich auch deutlich besser ist als nichts zu tun und hast es so ggf. auch etwas stressfreier (so kurz vor Ende 2017).

Jedenfalls wünsche ich Dir von Herzen viel Erfolg! 🙂

Es wäre nett, wenn Du uns ab und zu auf dem Laufenden halten könntest, wenn es etwas Neues gibt.

Ich selbst habe noch nichts Neues zu berichten, bin aber gegen Händler und AG vor Gericht.

Du könntest überlegen kurzfristig (z.B. Frist bis 27.12.) den Händler aufzufordern bspw. den Mangel anzuerkennen und auf die Beseitigung eine Gewährleistung von 24 Monaten oder das Fahrzeug zurück zu nehmen zu übernehmen. (Vgl. bspw. Klage der Verbraucherzentrale oben). Vermutlich wird der Händler nicht darauf eingehen. Dann sollte die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens diese Jahr noch möglich sein und Du dürftest 6 Monate zum Überlegen gewonnen haben. Bitte achte auf die Nichtbeweisbarkeit der Zugänge der Schreiben.

Und man sollte dann m.E. kein Einschreiben mit Rückschein verwenden, sondern besser ein Einwurfeinschreiben. Korrekt?

Den Inhalt könnte man mittels Zeuge belegen. Ggf. hat zusätzlich eine positive Sende-Bestätigung eines Telefaxes zumindest einen Anscheinshinweis (man nennt es anders, aber ich komme jetzt nicht drauf - jedenfalls ist es kein Beweis), dass das Schreiben rausging.

Noch etwas anderes: Auch so kann man die Karre loswerden - und den Autokreditvertrag gleich mit dazu:

Widerruf von Darlehensvertrag bei Autokauf
LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16 - https://dejure.org/2017,46489

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 19. Dezember 2017 um 18:06:59 Uhr:


Du könntest überlegen kurzfristig (z.B. Frist bis 27.12.) den Händler aufzufordern bspw. den Mangel anzuerkennen und auf die Beseitigung eine Gewährleistung von 24 Monaten oder das Fahrzeug zurück zu nehmen zu übernehmen. (Vgl. bspw. Klage der Verbraucherzentrale oben). Vermutlich wird der Händler nicht darauf eingehen. Dann sollte die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens diese Jahr noch möglich sein und Du dürftest 6 Monate zum Überlegen gewonnen haben. Bitte achte auf die Nichtbeweisbarkeit der Zugänge der Schreiben.

Ich hab mit dem Blick auf die Kurzfristigkeit mein Möglichstes getan und es auch hier geschildert. Ich hab dem Händler am 4.12. eine Verzichtserklärung zur Verjährung geschickt, keine Antwort (bisher). Er ist auch nicht zur Antwort verpflichtet.

Die Kfz-Schlichtungsstelle greift nicht, da der Händler kein Mitglied im Landesverband ist.

Zwecks RS sagte mir auch einer von vielen Anwälten, die ich in den letzten beiden Tagen kontaktiert habe, dass das Verhalten der RS rechtens sei.
Einzige Möglichkeit wäre entweder auf eigene Kosten den Händler und zeitgleich die RS zu verklagen. (Kostenexplosion nein danke) oder gegen die RS nen Ombudsmann einschalten (da spielt der Zeitfaktor dagegen).

Mir raucht der Kopf noch nach. Daher belasse ich es beim jetzigen Stand und ärgere mich über mich selbst.

Bis neulich

Nochmals viel Erfolg!

Etwas anderes:
Auf die gefahrenen km und den mit der Zeit ständig wachsenden Nutzungsersatz muss man leider achten. Es sei denn, man kann das Gericht überzeugen, dass der nicht fällig wird bei Fahrzeugen, die illegal (da mit erschlichener Typgenehmigung und Zulassung) unterwegs sind. Von illegalen Nutzungen und der Pflicht zu deren Ersatz habe ich jedenfalls noch nichts gehört. Gibt es hier Juristen, die das bestätigen können?

Hey Leute, schaut Euch dieses Video mal an.

https://www.youtube.com/watch?v=Fe98bVt3V2c

Ob die AGR-Ventile wirklich verrußen oder ob die durch das Update erhöhte Aktivität nur diesen dämlichen Stift schneller verschleißt?

Für die TIGUANER:

https://www.youtube.com/watch?v=dJ8qOAFeGN4

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:34:07 Uhr:


Hey Leute, schaut Euch dieses Video mal an.

https://www.youtube.com/watch?v=Fe98bVt3V2c

Ob die AGR-Ventile wirklich verrußen oder ob die durch das Update erhöhte Aktivität nur diesen dämlichen Stift schneller verschleißt?

Ja...
Das wurde hier aber schon x mal gepostet...und ist bekannt.
Zb. am 3 August...
https://www.motor-talk.de/.../...-oder-skoda-octavia-t6106373.html?...

Zitat:

@transarena schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:38:38 Uhr:



Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:34:07 Uhr:



Ja...
Das wurde hier aber schon x mal gepostet...und ist bekannt.
Zb. am 3 August...
https://www.motor-talk.de/.../...-oder-skoda-octavia-t6106373.html?...

O.K., aber interessant ist die Information zu Beginn des Videos, dass von den beiden Schraubern, in Bezug auf die AGR-Ventile, ein Lieferrückstand von 50.000 Einheiten bestätigt wird. Daraus kann man ein weiteres sachliches Argument für die Unzumutbarkeit der Nachbesserung durch Aufspielen des Software-Updates, und infolgedessen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung, im Rahmen der Rückabwicklungs-Klagen herleiten.

Das Ventil im Video ist aber noch ein sehr sauberes AGR-Ventil mit kaum Ablagerungen. Ich habe auch schon andere Vertreter gleicher Bauart gesehen, auch vor dem Skandal. Hier war es zum Glück nur ein rausgerutschter Stift, die meisten Ventile werden allerdings wirklich wegen starken Verkokungen ausgetauscht. Stift oder Verkokung, die 500 - 1000 Euro je nach Modell ist man im Defektfall auf jeden Fall los (falls keine Kulanz gewährt wird), da sich keine Werkstatt hinstellt und den Stift wieder befestigt oder das Ventil reinigt und somit wieder gangbar macht. Rausreißen + neues Teil einbauen geht schneller und ist profitabler.

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