Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Der Schuh ist doch schon alt?

Stimmt, für Dich und mich und einige andere schon, aber vielleicht steigen ein paar Leser hier quer ein, die das noch nicht auf dem Radar hatten. Außerdem war es gerade Gegenstand (u.a.) dieses Podcasts im hr2 (wurde im anderen Thread von einem User verlinkt):
http://www.hr2.de/programm/podcasts/der-tag/podcast-episode18114.html

Anbei ein Hinweis auf ein interessantes Verfahren bzgl. Mängeln an einem Fahrzeug. Und das war (nach meinem Verständnis) weniger Murks als die Fahrzeuge des "Weltauto-Konzerns" mit seiner "Diesel-Thematik":

LG Köln, 22.12.2015 - 27 O 447/14 -
OLG Köln, 07.10.2016 - 25 U 3/16 -
BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 242/16 -

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand (siehe Entscheidung des BGH) müsste das Verfahren nun bei einem anderen Senat des OLG Köln zur erneuten Verhandlung liegen.

Mir ist klar, dass das eine etwas andere Thematik als bei den Betrugs-Dieseln ist, aber gewisse Parallelen gibt es schon, und so wird die eine oder der andere juristisch Interessierte vielleicht etwas Brauchbares in den Entscheidungsbegründungen finden.

Auch interessant ist, dass der BGH Fragen zum Ausschluss des Widerrufsrechts aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene beim Online-Matratzenkauf dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorlegt.

BGH, 15.11.2017 - VIII ZR 194/16

Tja, was hat das mit dem VW-Abgasskandal zu tun? Nichts? Vielleicht doch ein bisschen etwas?

Jedenfalls hatte das LG Braunschweig (dem manche eine gewisse Nähe zur VW AG vorhalten, was ich hier überhaupt nicht bewerten will) einem ähnlichen Ansinnen von myright (die die Sache auch zum EuGH bringen wollten) eine Absage erteilte. Schade, denn beim VW-Abgasskandal geht es zwar nicht um Hygiene (wobei man ggf. über die mentale Hygiene diverser Mitglieder in Entscheidungsgremien diskutieren könnte), aber es geht insbesondere um Gründe des Gesundheitsschutzes.

Aber Gesundheitsschutz und Hygiene bei Matratzen sind offenbar wesentlich wichtiger und damit für den EuGH prädestinierter als der gefährdete Gesundheitsschutz aufgrund von verbotenerweise mit Abschaltvorrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen eines betrügerischen Konzerns.

Die Matratzen sind deshalb wichtiger, weil sich diverse Protagonisten aus Wirtschaft, Politik und wo sonst noch her sehr bequem darauf ausruhen können.

Derweil rennen die verarschten VW-Kunden den Zulassungsstellen und Prüfdiensten hinterher, um drohende Stilllegungen bzw. die Verweigerung der Prüfplaketten abzuwenden. Ein irres Spektakel.

Sorry, dass mir mit diesem Beitrag eindeutig die Pferde durchgegangen sind. Es ist auch etwas heiter gemeint, denn Humor ist ja bekanntlich, wenn man trotzdem lacht. 🙂

In diesem Sinne, Euch allen einen entspannten Abend! 😁

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Noch ein "Nachschlag":

Heute Abend erhielt ich einen neuen Newsletter der Stichting Volkswagen Car Claim. Hier der Link mit weiteren Informationen für Interessierte:
https://www.stichtingvolkswagencarclaim.com/de/news

Entscheidung der Niederländischen Wettbewerbsbehörde
Redaktion November 28, 2017

Am 28.11.2017 veröffentlichte

  • die Niederländische Behörde für Konsumenten und Märkte (Autoriteit Consument & Markt, www.acm.nl ) ihren Strafbescheid, mit dem Volkswagen AG zur Höchststrafe von €450.000,00 wegen unlauteren Wettbewerbs (unfair commercial practises) verurteilt wurde.
  • https://www.acm.nl/.../...swagenag-for-unfair-commercial-practices.pdf

    Das erscheint mir für die interessierten Kläger und deren Anwälte gegen VW sehr lesenswert zu sein.

  • Zitat:

    @4r7ur schrieb am 11. Dezember 2017 um 10:10:39 Uhr:


    ich war heute morgen mit meinem Tiguan beim TÜV. Die 18 Monatsfrist für die Nachrüstung des Updates läuft erst im Januar aus. Ich habe erst 2 oder 3 Schreiben von VW erhalten, das KBA hat mich noch nicht angeschrieben.
    AU wurde bestanden. TÜV habe ich keinen erhalten. Dazu habe ich nichts schriftlich bekommen, der Prüfer konnte mir auch nicht sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage er mir den TÜV verweigert hat. Da gäbe es beim TÜV irgendeine interne Anweisung, an die er sich halten würde.
    Das Update für meinen Tiguan steht erst seit Ende Juli 2016 zur Verfügung, der 18-Monatszeitraum für die Nachrüstung läuft noch bis Januar '18.
    Kennt irgendjemand die rechtliche Grundlage, auf der der _TÜV_ für Fahrzeuge ohne Update bereits zum jetzigen Zeitpunkt verweigert wird?

    Das kann nicht sein ! - Kann ich dir nicht glauben.
    Der TÜV ist verpflichtet einen Mängelbericht auszuhändigen (Vorschrift) in dem die Ursache für die TÜV-Verweigerung klar drinsteht !
    Ansonsten bist du beschissen worden !

    Zitat:

    Wenn dein Fahrzeug den TÜV nicht besteht, erhältst du einen Prüfbericht, in dem die Mängel detailliert aufgeführt sind.

    https://www.autobutler.de/blog/auto-tuv-nicht-besteht

    Du hast bezahlt und bekommst eine Rechnung.
    Stell die mal hier ein.
    Andere bekommen TÜV auch ohne Update.
    https://www.motor-talk.de/.../...di-software-updates-t5254618.html?...

    VG Schleswig, 13.12.17, 09:30: DUH ./. KBA

    "Schleswig-Holsteins Verwaltungsgericht verhandelt in der kommenden Woche Klagen der Deutschen Umwelthilfe wegen des Abgasskandals gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Umwelthilfe wendet sich damit gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos. Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Bei der Verhandlung am 13. Dezember geht es auch um die Frage, ob die Umwelthilfe in diesen Angelegenheiten überhaupt klagebefugt ist. Das Verwaltungsgericht verhandelt insgesamt fünf Verfahren über Klagen gegen das Bundesamt. Nach Gerichtsangaben sind Fahrzeuge beziehungsweise Motoren der Autohersteller Opel und Volkswagen betroffen."

    http://www.sueddeutsche.de/.../...ml-dpa-com-20090101-171205-99-153063

    http://www.ariva.de/.../...ndelt-im-abgas-skandal-klagen-gegen-6669817

    Habe gerade beim TÜV SUED hinsichtlich Hauptuntersuchung bei nicht aufgespielten Update nachgefragt:
    Bei nicht aufgespielten Update wird die Plakette so lange zugeteilt, bis die Zulassungsstelle die Anhörung zur Stilllegung an den jeweiligen Halten bzw. Eigentümer versendet.

    Zitat:

    @Schlaubi68 schrieb am 13. Dezember 2017 um 08:40:22 Uhr:


    Habe gerade beim TÜV SUED hinsichtlich Hauptuntersuchung bei nicht aufgespielten Update nachgefragt:

    Hast Du das schriftlich? 🙄

    Meine schriftliche Anfrage an den TÜV-Süd von gestern:

    Zitat:

    gestern, am 11. Dezember war ich mit unserem Fahrzeug Tiguan, Kennzeichen xx-xx x bei der TÜV Süd Prüfstelle in xxxxxxxxx (Quittung xxxxxxxxxx-x).

    Bei dem Fahrzeug wurde das Update wegen dem Dieselbetrug von VW noch nicht eingespielt, der 18-Monats Zeitraum für die Umrüstung ist noch nicht abgelaufen (vgl. Drucksache 18/9975 des Deutschen Bundestags, der VW gehört zum Cluster 7 und hat damit eine Frist bis zum Januar 2018).

    Die Abgasuntersuchung wurde ohne Mängel bestanden (Ergebnis: vorschriftsmäßig). Der TÜV wurde mir verweigert, weil das Abgasupdate nicht eingespielt sei.

    Eine schriftliche Begründung, auf welcher Grundlage kein TÜV erteilt wurde, wurde mir nicht gegeben. Ebenso konnte der Prüfer mir keine rechtliche Grundlage nennen, auf welcher er mir den TÜV verweigert hat.

    Bitte teilen Sie mir bis zum 23.12.2017 schriftlich mit, auf welcher rechtlichen Grundlage ihre Prüforganisation den TÜV für mein Fahrzeug verweigert, welches frei von Sicherheitsmängel ist.

    ist noch unbeantwortet.

    An Deiner Stelle würde ich sehr dringend schriftlich per Einwurfeinschreiben und/oder Telefax (mit Sendungsbestätigung) Widerspruch einlegen gegen die Entscheidung des Prüfers, die Plakette für Dein Fahrzeug (Kennzeichen...) nicht zu erteilen. Frist zur Antwort 8 Tage (wegen der Dringlichkeit, denn Du benötigst Dein Fahrzeug). Wenn dann nichts kommt oder eine Ablehnung, die Plakette zu erteilen, solltest Du Dir überlegen, einen Fachanwalt zu mandatieren.

    War die Prüfung direkt beim TÜV oder bei VW? Gibt es Zeugen? Falls ja, könntest Du sie ggf. in dem Widerspruch benennen, wenn sie für Deine Sache aussagen wollen.

    Und auf dem Bericht (den Du bekommen haben musst!) muss stehen, weshalb die Plakette nicht erteilt wurde. Wenn Du das nicht schriftlich hast, hast Du nicht einmal einen Beweis in der Hand. Das ist schlecht. Dann könntest Du den nachfordern.

    Auch könntest Du in Deinem Widerspruch Schadensersatz-Ansprüche gegen den Prüfer/TÜV geltend machen, weil Du für einen Mietwagen o.ä. Aufwendungen hast. Vielleicht hilft der Druck, diesen Blödsinn schnell zu beenden.

    Das sind nur meine laienhaften Äußerungen/persönlichen Meinungen (so würde ich es machen), aber keine rechtliche Beratung.

    Viel Erfolg - und nichts verbummeln!

    Es gehört so bisschen hier rein. Aber auch nicht ganz. Ich Frage trotzdem an dieser Stelle.

    Mein Auto muss im Januar zum Service.
    Die VW Werkstätten weigern sich ohne Unterschrift, dass ich verweiger oder eben mit 'Update' bei mir Service durchführen zu lassen.

    Bin im Rechtsstreit mit VW. Werde also gewiss nichts unterschreiben. Möchte aber auch vermeiden, dass VW (wenn ich das 'Update' doch irgendwann machen muss) sich gegenüber Kulanz Anträge rausredet.
    Hätte Service nicht bei ihnen gemacht.

    Sollte eigentlich zwar keine Rolle spielen, ob da ein Stempel von Firma XY drin ist. Aber... Naja

    Zitat:

    Und auf dem Bericht (den Du bekommen haben musst!) muss stehen, weshalb die Plakette nicht erteilt wurde. Wenn Du das nicht schriftlich hast, hast Du nicht einmal einen Beweis in der Hand. Das ist schlecht. Dann könntest Du den nachfordern.

    Richtig.
    Außerdem wurde doch bezahlt und eine Rechnung erstellt.
    Denen würde ich die Hölle heiß machen.
    Vermute mal der Prüfer hat eigenmächtig ohne Rechtsgrundlage gehandelt. -- Das wäre ein Kündigungsgrund.

    Zitat:

    @Fargrin schrieb am 13. Dezember 2017 um 09:38:43 Uhr:


    Es gehört so bisschen hier rein. Aber auch nicht ganz. Ich Frage trotzdem an dieser Stelle.

    Mein Auto muss im Januar zum Service.
    Die VW Werkstätten weigern sich ohne Unterschrift, dass ich verweiger oder eben mit 'Update' bei mir Service durchführen zu lassen.

    Bin im Rechtsstreit mit VW. Werde also gewiss nichts unterschreiben. Möchte aber auch vermeiden, dass VW (wenn ich das 'Update' doch irgendwann machen muss) sich gegenüber Kulanz Anträge rausredet.
    Hätte Service nicht bei ihnen gemacht.

    Sollte eigentlich zwar keine Rolle spielen, ob da ein Stempel von Firma XY drin ist. Aber... Naja

    Ja.
    Die Werkstätten sind von VW angewiesen, sich jedesmal bestätigen zu lassen, daß du das Update verweigerst. - Erst dann dürfen sie an dein Auto.
    Warum willst du das denn nicht unterschreiben ?
    Steht doch nur drin "Ich will kein Update"
    Und das ist doch Fakt.

    Zitat:

    Sollte eigentlich zwar keine Rolle spielen, ob da ein Stempel von Firma XY drin ist.

    Doch.

    Die Werkstatt muß nach VW Vorgaben arbeiten. Ansonsten bist du raus aus den "Vertrauensbildenden Maßnahmen"

    Schau dir hier Punkt 2 an.
    https://www.motor-talk.de/.../bild-5-i208859491.html

    Seat-Werkstatt im Juli 17:

    Im Auftrag wurde bei mir nur vermerkt:

    "Kunde wünscht keine Durchführung der Aktion 23S1"

    Keine Diskussion o. ä..

    Bei mir ähnlich: Letzten Endes ließ ich den Service woanders machen und mir von der freien Werkstatt schriftlich bestätigen, dass nach den Vorgaben des Herstellers gearbeitet wird. Die Prüfliste sieht auch fast genau wie die von der VW-Werkstatt aus, wo ich davor den Service machen ließ.

    Außerdem sollte man sich m.E. noch vor dem Termin (bei VW, wenn dort) schriftlich bestätigen lassen, dass kein Update ohne Auftrag des Kunden durchgeführt wird. Das ist doch besser, als erst vor Ort und in Hektik darüber zu sprechen - ggf. etwas unterschreiben zu müssen, was man nicht möchte und unnötig Druck zu bekommen.

    Und viel wichtiger als die eigene Unterschrift für VW ist doch umgekehrt die Unterschrift/Bestätigung von VW, dass sie kein ungewolltes Update machen.

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