Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Paul75 schrieb am 23. April 2020 um 11:54:36 Uhr:
Die meisten hier haben gedacht ich kaufe mir ein Auto was möglichst wenig verbraucht und eine ordentliche Leistung hat. Wenig Verbrauch = Umweltfreundlich....
... und welches vollumfänglich den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 23. April 2020 um 12:13:57 Uhr:
Zitat:
@Paul75 schrieb am 23. April 2020 um 11:54:36 Uhr:
Die meisten hier haben gedacht ich kaufe mir ein Auto was möglichst wenig verbraucht und eine ordentliche Leistung hat. Wenig Verbrauch = Umweltfreundlich....
... und welches vollumfänglich den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Schön wär's gewesen ... 😉
Falls noch jemand die Email Adresse der Ombudsstelle braucht, hier ist sie:
geschaeftsstelle@ombudsstelle-vw-vergleich.de
Zitat:
@palan276 schrieb am 22. April 2020 um 15:21:43 Uhr:
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 22. April 2020 um 13:53:26 Uhr:
Interessanter Status. Beginnt dann auch die Widerrufsfrist ab dem Tag der „vorläufigen“ Annahme zu laufen?
Ich denke nicht, da für meinen Fall in dem VW-Portal auch noch nicht das Dokument zur Widerrufsbelehrung eingestellt wurde (wie ich es auf einem Screenshot eines tatsächlich angenommenen Vergleichs gesehen habe).
Bin zu dem Thema zufällig hierüber gestolpert:
https://www.mein-vw-vergleich.de/.../...aucherinformationen_Online.pdfZitat:
Bevor Sie ein verbindliches Vergleichsangebot an Volkswagen abgeben, erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Daten und Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Zudem können Sie vor der Abgabe Ihres verbindlichen Vergleichsangebots an Volkswagen alle für Sie relevanten Unterlagen einzusehen, herunterladen und abspeichern. Die Unterlagen bestehen aus dem Text Ihres Vergleichsangebots an Volkswagen, diesen Allgemeinen Verbraucherinformationen, der Datenschutzerklärung sowie der Widerrufsbelehrung einschließlich eines Muster-Widerrufsformulars.
Hmm, demnach ist man bereits vor Abgabe des verbindlichen Vergleichsangebotes über die Widerrufsmöglichkeit belehrt worden. Behauptet zumindest VW. Daher stellt sich die Frage ob nicht möglicherweise doch schon mit der „vorläufigen Annahme“ die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
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...und dort steht ja klar, dass die Frist ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft.
Solange VW das Angebot nicht verbindlich angenommen hat, läuft also auch noch keine Frist.
Ok danke. Wenn das so klar in der Widerrufsbelehrung drin steht ist alles in Butter. Dann hat die „vorläufige Annahme“ - was immer damit auch gemeint ist - keinerlei Bedeutung für die Widerrufsfrist. Warum sie dann nicht einfach schreiben „in Bearbeitung“ o.ä. muss man ja nicht verstehen 🙂
Zitat:
@Steam24 schrieb am 23. April 2020 um 12:25:07 Uhr:
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 23. April 2020 um 12:13:57 Uhr:
... und welches vollumfänglich den gesetzlichen Vorschriften entspricht.Schön wär's gewesen ... 😉
Ja, das wäre schön gewesen!
Zitat:
@Paul75 schrieb am 23. April 2020 um 10:48:00 Uhr:
.... und genau dieser PSA Konzern hat momentan die "dreckigsten" Diesel im Angebot (inkl. Zykluserkennung) - was passiert hier? - genau nix....
Hallo,
1. Renault ist nicht PSA
2. in der Praxis waren die Fahrzeuge von Citroen und Peugeot die saubersten
3. PSA hat sich ein Problem mit Opel und Co gekauft.
Gruss
Lutz
Das mit der Verlängerung der Frist war eh geplant. Konnte man nur nicht so frühzeitig kommunizieren, sonst hätten zu viele gewartet. Selbst wenn 100 von 1.000 nach dem 5. Mai widerrufen haben sie mit der Aktion die restlichen 900 gewonnen - die hätten sie ja ohne Verlängerung nicht gehabt. Aus reiner Nächstenliebe macht VW sowas ja nicht. 😉
Bestärkt mich in meiner Entscheidung nicht in diese Richtung gegangen zu sein.
Beste Grüße vom Sven
Zitat:
@Paul75 schrieb am 23. April 2020 um 11:54:36 Uhr:
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 23. April 2020 um 10:56:01 Uhr:
.......
Die wenigsten von uns hätte etwas dagegen einpaar Hundert Euro mehr zu bezahlen und ein sauberes Fahrzeug zu bekommen.
.........Das sehe ich leider nicht so.... Die meisten hier haben gedacht ich kaufe mir ein Auto was möglichst wenig verbraucht und eine ordentliche Leistung hat. Wenig Verbrauch = Umweltfreundlich....
Ich behaupte auch, dass 99,999% der Käufer bis zum September 2015 nicht wußten was NOx ist und welchen Ausstoß das Objekt der Begierde hat.
Es gibt genug Beispiele hier, die sich bewusst z. B. gegen ein Fahrzeug mit Adblue entschieden haben um Kosten und "Aufwand" zu sparen.
Adblue spielte im Jahr 2010 oder 2012 (wo ich mein Auto gekauft hatte) wenn überhaupt nur eine Nebenrolle beziehungsweise die meisten Menschen wussten mit dem Begriff nichts anzufangen.
Damals hatte man ein Fahrzeug mit der aktuellen Abgasnorm (Eu5) gekauft und ging davon aus, dass dies umweltfreundlich und sauber ist.
Mal abgesehen von einigen Sondermodellen mit EU6 im Jahr 2010 oder 2012.
Das schöne am Dieselskandal:
Prioritätenliste beim Autokauf (bis 2015):
1. viel Drehmoment
2. wenig kosten
3. viel Drehmoment
4. Leistuntstark
5. viel Drehmoment
6. schneller als das vom Nachbarn
7. viel Drehmoment
...
16. eventuell noch umweltfreundlich
Aus heutiger Sicht:
1. Umweltfreundlich
2. wenig CO2
3. wenig NOX
...
16. eventuell auch ausreichend Leistung
Da wundert man sich, das es soviele verprellte Käufer mit Autos über 100PS gibt, die angeblich nur der Umwelt zuliebe sich überrhaupt ein Auto kauften.
Zum Glück gibt es einen schuldigen auf den man die schon damals umweltunfreundliche Kaufentscheidung abwälzen kann. Dafür kann man sich jetzt aber auch wirklich rächen wollen....
@CanteA
Das ist doch ein völliger Blödsinn. Ich habe damals auch nach der Euronorm gesucht und bin leider bei VW gelandet. Ein Auto aus Frankreich oder Italien stand für mich nicht zur Debatte und die Schweden waren in meinem Budget nicht mit EU5 versehen, es sei denn, sie hatten Laufleistungen jenseits der 200TKm. Und leistungsstark will ich den Passat mit 140PS überhaupt nicht bezeichnen, das ist nur eine moderate Motorosierung, um die Karre überhaupt zu bewegen, wenn sie mal fährt und nicht wegen sinnlosen teuren Reparaturen in der Werkstatt steht. Ich bin jedenfalls geheilt von dem Konzern.
Auf der Seite www.mein-vw-vergleich.de ist jetzt ein Hinweis angebracht worden, dass man die Anwaltsrechnung nach 14-Tagen ab Vergleichsabschluss (also nach Ablaufen der Widerrufsfrist) über die Seite hochladen kann.
Vorher sei das Hochladen der Rechnung nicht möglich. Verständlich, da die Übernahme der 190 € Anwaltskosten an den Abschluss des Vergleichs gebunden wurde. Und solange der noch widerrufen werden kann, würde ich an VWs Stelle auch nichts zahlen...
Also zu gegebener Zeit dort nochmal einloggen...