Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Kann für die Wartezeit (Lieferzeit) zwischen Rückabwicklung und der Lieferung des neu zubestellenden Fahrzeug eines anderen Herstellers eigentlich eine Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden? Bei einer Rückabwicklung steht man ja meist mehrere Wochen ohne Auto dar. Hätte man direkt das mangelfreie Fahrzeug bestellt müsste man keine zweite Lieferzeit überbrücken.

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 23. August 2017 um 23:20:08 Uhr:


Besonders spannend wird es, wenn dem Gericht nicht mitgeteilt worden ist, dass der Kläger das streitbetroffene Skandalauto schon längst verkauft hat.

Mit "mitteilen" ist das doch aber nicht getan, oder? Muß dann nicht die Klage zurückgezogen werden? Und wird es dann nicht ein Problem mit der Übernahme der bis dahin aufgelaufenen Kosten durch die RSV geben?

Im Prinzip kann man doch nur klagen, wenn man für die Verfahrensdauer auf Gedeih und Verderb an dem Wagen festhält. Und das kann dann ja etwas dauern ...

Zitat:

@seelen11 schrieb am 29. August 2017 um 15:00:06 Uhr:



Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 23. August 2017 um 23:20:08 Uhr:


Besonders spannend wird es, wenn dem Gericht nicht mitgeteilt worden ist, dass der Kläger das streitbetroffene Skandalauto schon längst verkauft hat.

Mit "mitteilen" ist das doch aber nicht getan, oder? Muß dann nicht die Klage zurückgezogen werden? Und wird es dann nicht ein Problem mit der Übernahme der bis dahin aufgelaufenen Kosten durch die RSV geben?

Im Prinzip kann man doch nur klagen, wenn man für die Verfahrensdauer auf Gedeih und Verderb an dem Wagen festhält. Und das kann dann ja etwas dauern ...

Also Myright schrieb mir dazu....

Zitat:

Auch diese Frage erreicht uns regelmäßig: Kann ich mein Auto verkaufen, nachdem ich mich bei myRight angemeldet habe?

Die Antwort lautet klipp und klar: Ja, Sie können Ihr Auto jederzeit verkaufen. Mit dem Verkauf realisieren Sie Ihren Wertverlust, denn hätte es den Abgasskandal nicht gegeben, wäre Ihr Diesel heute mehr wert. Diesen Wertverlust hat Ihnen der VW-Konzern zu ersetzen. Ein Widerruf unserer Beauftragung ist nicht notwendig.

Senden Sie uns beim Verkauf Ihres Fahrzeugs bitte eine Kopie des Kaufvertrags

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 28. August 2017 um 23:36:38 Uhr:


Kann für die Wartezeit (Lieferzeit) zwischen Rückabwicklung und der Lieferung des neu zubestellenden Fahrzeug eines anderen Herstellers eigentlich eine Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden? Bei einer Rückabwicklung steht man ja meist mehrere Wochen ohne Auto dar. Hätte man direkt das mangelfreie Fahrzeug bestellt müsste man keine zweite Lieferzeit überbrücken.

Ich vermute, dass man sämtliche Vermögensschäden geltend machen kann, die mit dem Skandal zu tun haben, also z.B. Kosten die für die Miete eines Fahrzeugs oder für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel während der "autofreien" Zeit, aber man sollte nicht über die Stränge schlagen, denn immerhin zwingt einen ja niemand, das Fahrzeug zum Zeitpunkt x zurückzugeben. Entweder man ordert das neue Fahrzeug schon vorher, also während des Prozesses (schont auch die Laufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs und hält das den Nutzungsersatz niedrig, dafür zahlt man Kfz-Versicherung Steuern und -Versicherungen parallel für einige Wochen/Monate), oder man einigt sich mit VW (gerichtlich oder im Vergleich) auf eine Rückgabe, wenn das neue Fahrzeug da ist (dann dürfte aber der Nutzungsersatz wiederum höher ausfallen, wenn nichts anderes vereinbart werden kann).

@transarena :
Danke nochmals für den Hinweis von MyRight bzgl. der Veräußerung des Fahrzeugs während des Prozesses. Aber ich nehme an, dass man dann für Klageanträge entsprechend umstellen muss (die Juristen wissen das).

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http://www.wiwo.de/.../20260656.html

Klage gegen VW

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Danke! Also wissen wir am 31.08., wie das Urteil des LG Braunschweig ausfällt? Ich bin gespannt - vor allem auf die Begründung des Urteils, die aber erst in ein paar Wochen vorliegen wird, schätze ich.

http://www.focus.de/.../...icht-weist-myright-klage-ab_id_7537892.html

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Landgericht Braunschweig sieht keinen Schadensersatzanspruch

Die Klage des VW-Kunden, der den Kaufpreis seines Diesel-Modells von etwa 41.000 Euro erstattet haben wollte, wies die Kammer ab. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der verwendeten Software zwar um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die gegen geltendes Recht verstößt. Aus dem Einbau resultiere jedoch kein Schadensersatzanspruch, da Typgenehmigung und damit die Zulassung des Fahrzeugs weiterhin Bestand habe. Die Kläger kündigten an, gegen dieses Urteil vorzugehen. Man werde den Instanzenweg ausschöpfen, sagte Hausfeld-Anwalt Christopher Rother.

😕

Myright versucht einen anderen Weg als die bisherigen Klagen. Wie es aussiehst haben sie primär auf eine ungültige Typenzulassung gesetzt und wollen ggf. bis zum EuGH. Ein Teil ihrer Kunden ist wenn ich mich recht erinnere ja rechtschutzversichert.
Ich bin gespannt wie sie bis zum 31.12.2018 eine Klärung in den "Musterverfahren" erreichen wollen. Alle Verfahren anhängig zu machen dürfte viel Liquidität für die Gerichtskostenvorschüsse erfordern

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 31. August 2017 um 15:10:55 Uhr:


http://www.focus.de/.../...icht-weist-myright-klage-ab_id_7537892.html

Abgas-Skandal

Schlappe für VW-Kunden: Gericht weist "MyRight"-Klage ab

" Aus dem Einbau resultiere jedoch kein Schadensersatzanspruch, da Typgenehmigung und damit die Zulassung des Fahrzeugs weiterhin Bestand habe. "

Das heisst aber doch im Umkehrschluss, dass im Falle eines Entzugs der Zulassung (siehe Drohbriefe des KBA an Amarok -Fahrer ohne Update), sehr wohl ein Schadensersatz-Anspruch entstünde...

Bin weiterhin gespannt!

Zitat:

@Spezi60 schrieb am 31. August 2017 um 20:32:58 Uhr:


Das heisst aber doch im Umkehrschluss, dass im Falle eines Entzugs der Zulassung (siehe Drohbriefe des KBA an Amarok -Fahrer ohne Update), sehr wohl ein Schadensersatz-Anspruch entstünde...

Bin weiterhin gespannt!

Es wird garantiert niemandem die Zulassung entzogen. -- Alles Drohungen.
Das werden die Zulassungsstellen nicht umsetzen.

Zu myRight.
..das Urteil war gewollt, denn dadurch müssen Hausfeld und myRight, - auf Grundlage einer Klageabweisung den weiteren Rechtsweg beschreiten. Alles nicht dramatisch, weil das alles zum Spiel gehört.
Einzig der EuGH kann und wird dann entscheiden.

http://derstandard.at/2000063495141/VW-muss-Audi-A4-zuruecknehmen

Gericht erlässt Abgas-Update – VW-Erfolg vor US-Gericht

In Österreich hingegen bekam ein Audi-Besitzer recht. Er hatte auf Aufhebung des Kaufvertrags für seinen Audi A4 geklagt, und das Handelsgericht sprach ihm das Recht auf "Wandlung" zu. Das bedeutet, dass der VW-Händler das Auto wegen der unzulässig eingebauten Abgasmanipulationssoftware zurücknehmen und den Kaufpreis rückerstatten muss. - derstandard.at/2000063495141/VW-muss-Audi-A4-zuruecknehmen

Mehr noch, der irrende Käufer muss auch das von den Behörden verordnete Software-Update nicht machen lassen. "Die Entscheidung bestätigt ausdrücklich, dass betroffenen Autofahrern die Durchführung des Software-Updates durch VW, also jener Gesellschaft, die bereits den manipulierten Motor hergestellt hat, nicht zumutbar ist", sagt Rechtsanwalt Thomas Kainz von LCK Legal Chambers Kainz, der die Klage eingebracht hatte. - derstandard.at/2000063495141/VW-muss-Audi-A4-zuruecknehmen

VertrauensverlustDie Begründung für die Unzumutbarkeit: Es liege "ein qualifizierter Verlust des Vertrauens in die Kompetenz des Übergebers" vor. Schon allein die Kommunikation des Volkswagen-Konzerns sei mit "offensichtlich wirtschaftlich motivierten Doppelbotschaften" nicht vertrauensbildend. "Es werden Verbesserungsmaßnahmen angekündigt, ohne einen Reparaturbedarf anzuerkennen", heißt es in dem Spruch vom 29. August, der dem STANDARD vorliegt. Auch die Zeitkomponente, bis das Software-Update entwickelt war, rechtfertigt laut Gericht die Annahme, dass es sich "nicht um einen geringfügigen Mangel" handelt. - derstandard.at/2000063495141/VW-muss-Audi-A4-zuruecknehmen

http://www.presseportal.de/pm/105254/3723611

VW Skandal - neue Strafanzeige gegen Audi wegen Getriebesoftware bei Benzinfahrzeugen, weitere Klageflut droht

01.09.2017 – 07:20

Lahr (ots) - Neue Strafanzeige gegen Audi. Die im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bei der Staatsanwaltschaft München II Strafanzeige gegen die Vorstände der Audi AG wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung erstattet wegen eines bisher wenig beachteten Vorgangs. Außerdem droht eine weitere Klageflut auch bei Benzinfahrzeugen.

Es geht dabei um den Vorwurf einer Manipulation bei Benzin- und Dieselfahrzeugen.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 23. August 2017 um 10:05:50 Uhr:


Sieht sonst noch jemand hier die Gefahr einer Drittwiderklage bei solchen Konstrukten wie sie in dieser Presse-Info einer der bekannten Kanzleien (über andere Dienstleister) verbreitet wird?
http://www.presseportal.de/pm/105254/3390493

Ich hatte schon im Mai 2017 die Antwort von myright erhalten:

Nun zu dem Punkt der isolierten Drittwiderklage: Wir können das Risiko einer sogenannten isolierten Drittwiderklage von Volkswagen gegen Sie persönlich, gerichtet auf Feststellung, dass Ihnen keine Ansprüche gegen Volkswagen aufgrund des Abgasskandals zustehen, nicht ausschließen. In diesem Fall würden Sie als Drittwiderbeklagter sozusagen in das Verfahren „hineingezogen“ und hätten dann auch ein gewisses Kostenrisiko. Volkswagen könnte seine vom Abgasskandal betroffenen Kunden ohnehin und auch ohne ein anhängiges Gerichtsverfahren jederzeit verklagen, um feststellen zu lassen, dass Schadensersatzansprüche nicht bestehen – wir halten das aber nicht für sehr wahrscheinlich. Außerdem setzt eine solche Feststellungsklage, auch wenn sie als Drittwiderklage erhoben wurde, ein Feststellungsinteresse von Volkswagen voraus. Das ist nur dann gegeben, wenn Sie sich im Zuge des Abgasskandals schon selbst an Volkswagen gewandt und Ansprüche geltend gemacht haben oder das in Zukunft tun. In den meisten Fällen, in denen die Kunden selbst nicht Kontakt zu Volkswagen aufgenommen haben, wäre die Drittwiderklage also unzulässig und müsste daher vom Gericht abgewiesen werden, so dass auch keine Kosten entstehen

https://www.welt.de/.../...-VW-Urteil-in-Braunschweig-in-Berufung.html

Rechtsdienstleister MyRight geht nach VW-Urteil in Braunschweig in Berufung

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 5. September 2017 um 13:17:21 Uhr:


https://www.welt.de/.../...-VW-Urteil-in-Braunschweig-in-Berufung.html

Rechtsdienstleister MyRight geht nach VW-Urteil in Braunschweig in Berufung

Ja.
Das geht bis zum Europäischen Gerichtshof. Erst dann wird entgültig entschieden.

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