Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
So sehe ich es auch, danke. Nicht, dass ein falscher Eindruck zu meinem vorigen Beitrag entsteht: Diese Kanzleien sind auch erfolgreich, aber für Leute wie seelen11 m.E. ungeeignet, wenn diese Mandanten mehr persönliche Betreuung erwarten. Aber die Gruppierung von ähnlichen Fällen hat sicherlich Synergien, und die Kanzlei kann ggf. auch die Kosten niedriger halten, z.B. indem sie nur eine 1,1er Geschäftsgebühr berechnet.
Aus der Chronik von test.de:
Zitat:
14.08.2017 Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwälteklagen im Namen des Besitzers eines VW Golf GTD gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz wegen Staatshaftung. Die Klage richtet sich gegen das Bundesverkehrsministerium. Dieses und das Kraftfahrtbundesamt hätten die EU-Zulassungsregeln nicht umgesetzt und die Automobilindustrie nicht ausreichend überwacht. Zuständig ist das Landgericht Freiburg. Details zur Klage auf der Homepage der Kanzlei.
https://www.dieselskandal-anwalt.de/.../...klage-gegen-brd-eingereicht14.08.2017 Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verschickt blaue Briefe an Besitzer von Skandalautos, die ihre Autos bisher nicht haben nachrüsten lassen. Klare Ansage der Beamten in einem Brief an den Besitzer eines VW Amarok: In gut einem Monat übermittelt das Bundesamt die Daten an die örtliche Zulassungsstelle. Und die könne dann weitere Maßnahmen ergreifen und vor allem eine Betriebsuntersagung verhängen. Wann ein solcher Brief kommt, hängt davon ab, wann die Nachrüstung zur Verfügung stand. VW und das KBA gestehen Autobesitzern offenbar 18 Monate zu. Aktuell geht es daher um VW Amarok mit Turbodieselmotor. Für die war die geänderte Motorsteuerung bereits Anfang 2016 fertig geworden.
Zitat:
Und die könne dann weitere Maßnahmen ergreifen und vor allem eine Betriebsuntersagung verhängen.
Könnte....
Ob sie wird, steht in den Sternen....
Erster Beitrag und schon Werbung - das stinkt! 🙁
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Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 16. August 2017 um 20:25:44 Uhr:
... mehr persönliche Betreuung erwarten ...
Lieber AO, ich denke zwischen persönlicher Betreuung einerseits und andererseits Anfrager ohne Federlesens an andere Kanzleien durchzureichen, liegt ein weites Feld an Möglichkeiten.
Bei der Überlegung wg Fall-/ Erfolgszahlen ging es mir vor allem darum, den Rückstau und die Bearbeitungsdauer abzuschätzen. Ein Punkt, der hier und auf den Anwaltswebsiten regelmäßig zu kurz kommt, ist daß du nach Klageerhebung nicht so einfach den Wagen verkaufen kannst. Du müßtest dann die Klage zurücknehmen und ob deine RSV dann die bis dahin aufgelaufenen Kosten trägt ...? Ich mag mich andererseits nicht heute committen, den Wagen für evt. Jahre zu halten, nur weil da meine Klage läuft.
Etliche weitere Kanzleien findet man auf folgender Seite zum Thema VW-Skandal:
https://www.test.de/.../
Sehr lesenswert ist folgender Bericht über SCR-Kats, AdBlue-Tankgrößen sowie AdBlue-Einspritzdosierungen (es wurde wohl sehr viel gemauschelt - über viele Jahre - und vielleicht von viel mehr Herstellern als zurzeit diskutiert wird):
http://www.focus.de/.../...zle-stueck-im-abgas-skandal_id_7464180.html
Mit Datum vom 14.08.2017 gibt es bei test.de etliche neue Einträge zu positiven Gerichtsentscheidungen gegen die VW AG und/oder Händler sowie gegen RSVerer:
https://www.test.de/.../
(Doppelnennungen möglich: 1. VW AG, 2. Händler)
Ich mache keine Werbung für die u.g. Kanzleien/Anwälte und kann über deren Qualität nichts sagen, da ich sie nicht kenne. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, deren Inhalt ich mir nicht zu eigen mache, ebenso nicht den Inhalt hinter den u.g. Links.
Wer mehr über die Urteile wissen möchte, wird evtl. bei Dejure.org fündig (über die Eingabe des Aktenzeichens).
Zu Klagen von Autobesitzern...
...gegen die Volkswagen AG
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016
Aktenzeichen: 6 O 58/16 *166*
Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Frank König, Leverkusen
Besonderheit: Soweit test.de bekannt, hat erstmals überhaupt ein deutsches Gericht VW direkt wegen der Lieferung eines Skandal-Autos verurteilt – nicht als Hersteller allerdings, sondern als Verkäufer. Der Käufer, der seinen Wagen direkt von VW gekauft hatte, war nach Ansicht des Landgerichts Braunschweig berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. VW muss ihm jetzt den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. VW hatte Berufung eingelegt, hat die aber später zurückgenommen. Das Verfahren war beim Oberlandesgericht Braunschweig unter dem Aktenzeichen: 7 U 17/17 anhängig. Das Urteil des Landgerichts Braunschweig ist jetzt rechtskräftig. VW hat die gesamten Kosten des Verfahrens in Höhe von rund 13 000 Euro zu tragen. Einige weitere Details zum Verfahren auf der Homepage des Klägeranwalts.
[neu 14.08.2017 Rechtskraft]
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2017
Aktenzeichen: 2-30 O 190/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Käufer eines VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2.0 TDI den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017
Aktenzeichen: 13 O 174/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Cross Touran 2.0 TDI. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte VW zum Schadenersatz wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Sachmangelhaftung. Mehr dazu unten unter Urteile gegen Autohändler. Das Gericht verurteilte Hersteller und Händler als Gesamtschuldner. Das heißt: Der Kläger kann die Zahlung nach seiner Wahl von VW oder vom Händler, aber nur ein Mal verlangen. Händler und VW müssen sich dann intern einigen, wer am Ende welchen Teil zu zahlen hat.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017
Aktenzeichen: 13 O 30/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen Audi A4 Ambiente 2.0 TDI. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte VW zum Schadenersatz wegen Betrugs.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 12.07.2017
Aktenzeichen: 33 O 1160/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Der Kläger hatte direkt bei VW einen VW Tiguan Sport & Style BM Technology 2.0 TDI gekauft. Auf seinen Rücktritt hin hat VW den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Köln, Urteil vom 18.07.2017
Aktenzeichen: 22 O 59/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Golf 1.6 TDI. Das Landgericht Köln stellte fest, dass VW dem Käufer des Wagens zum Schadenersatz wegen Betrugs verpflichtet ist.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Krefeld, Urteil vom 12.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 159/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Krefeld verurteilt VW zum Schadenersatz wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Es ging um einen VW Touran L 2.0 TDI. Gleichzeitig verurteilte das Gericht, den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Wagens. Siehe dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Mainz, Urteil vom 27.07.2017
Aktenzeichen: 4 O 196/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte, München
Besonderheit: Soweit bekannt erstmals überhaupt verurteilt das Landgericht Mainz VW zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Es ging um einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion Bluemotion 2.0 TDI. Gleichzeitig verurteilte das Gericht, den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Wagens. Siehe dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Münster, Urteil vom 21.07.2017
Aktenzeichen: 016 O 363/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Der Kläger hatte direkt bei VW einen VW Touran Highline 2.0 TDI gekauft. Auf seinen Rücktritt hin hat VW den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 28.07.2017
Aktenzeichen: 12 O 1815/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück stellte fest, dass VW dem Besitzer eines Audi A4 Avant 2.0 TDI zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist.
Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Im Gegenzug muss der Käufer den Wagen zurückgegeben. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
[neu 14.08.2017]
...gegen Autohändler
Landgericht Bonn, Urteil vom 14.07.2017
Aktenzeichen: 1 O 273/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Der Kläger hatte direkt bei VW einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion BM 2.0 TDI gekauft. Auf seinen Rücktritt hin hat der Händler den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016
Aktenzeichen: 6O 58/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Noch unbekannt, bitte melden
Das Landgericht Braunschweig verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Tiguan L 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 350 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2017
Aktenzeichen: 11 O 157/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 L TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017
Aktenzeichen: 13 O 174/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Cross Touran 2.0 TDI. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte einen Händler dazu, den Kaufpreis für den Wagen abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten.
Gleichzeitig verurteilte das Gericht Volkswagen wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, siehe oben in der Liste mit Urteilen gegen die Volkswagen AG. Das Gericht verurteilte Hersteller und Händler als Gesamtschuldner. Das heißt: Der Kläger kann die Zahlung nach seiner Wahl von VW oder vom Händler, aber nur ein Mal verlangen. Händler und VW müssen sich dann intern einigen, wer am Ende welchen Teil zu zahlen hat.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Krefeld, Urteil vom 12.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 159/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Krefeld verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Touran L 2.0 TDI Zug um Zug gegen Rückgabe des Wagens abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern berechneten Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz. Siehe dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Mainz, Urteil vom 27.07.2017
Aktenzeichen: 4 O 196/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte, München
Besonderheit: Soweit bekannt erstmals überhaupt urteilte das Landgericht Mainz im VW-Skandal verbraucherfreundlich. Der Händler muss den Kaufpreis für einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion Bluemotion 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometer errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Siehe dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 14.08.2017]
Landgericht München II, Urteil vom 07.07.2017
Aktenzeichen: 10 O 2708/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht München II verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen Audi Q3 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Der Käufer hat den Wagen zurückzugeben.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 14.07.2017
Aktenzeichen: 4 O 2659/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück verurteilt wie zuvor schon das Landgericht Regensburg einen Händler dazu, dem Käufer eines Skandalautos einen neuen Wagen gleichen Typs und gleicher Ausstattung zu liefern. Es ging um einen VW Beetle 1.6 TDI.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 28.07.2017
Aktenzeichen: 12 O 1815/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Händler dazu, den Kaufpreis für einen Audi A4 Avant 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Den Wagen hat der Käufer im Gegenzug zurückzugeben.
Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass VW dem Käufer des Skandalautos zum Schadenersatz verpflichtet ist. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Regensburg, Urteil vom 19.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 1892/16 (1) (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Regensburg verurteilt erneut einen Händler dazu, dem Käufer eines Skandalautos einen neuen Wagen gleichen Typs und gleicher Ausstattung zu liefern. Diesmal ging es um einen VW Polo 1.2 TDI.
[neu 14.08.2017]
...gegen Rechtsschutzversicherer
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 03.08.2017
Aktenzeichen: 28 O 251/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.06.2017
Aktenzeichen: 2-08 O 238/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Kempten (Allgäu), Urteil vom 31.07.2017
Aktenzeichen: 32 O 1319/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Kiel, Urteil vom 14.06.2017
Aktenzeichen: 13 O 226/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Offenburg, Urteil vom 31.07.2017
Aktenzeichen: 2 O 299/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen.
[neu 14.08.2017]
Landbericht Offenburg, Urteil vom 31.05.2017
Aktenzeichen: 2 O 358/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die DEVK verpflichtet ist, die Kosten einer Klage auf Lieferung eines typgleichen Neuwagens Zug um Zug gegen Rückgabe eines Skandalautos zu decken.
[neu 14.08.2017]
Landgericht Krefeld, Urteil vom 19.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 147/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Krefeld stellte fest, dass VW zum Schadenersatz wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Es ging um einen Audi Q5 TDI.
[neu 17.08.2017]
Quelle: test.de
Eine Einschätzung des Urteils, insbesondere in Bezug auf die Feststellungsklage gibt es dort für juristisch Interessierte.
http://www.presseportal.de/pm/105254/3714666
VW Skandal Urteil - Landgericht Heilbronn: Genehmigung des KBA politisch motiviert und zum Schutz des systemrelevanten Herstellers (VW Konzern)
21.08.2017 – 18:39
Danke für den Hinweis!
Folgendes schrieb ein Fahrer im anderen Thread:
Zitat:
@mazdaboy schrieb am 21. Aug. 2017 um 18:41:40 Uhr:
Gott sei dank kann ich den Wagen zurückgeben, da mich der Händler nicht auf das Motorupdate hingewiesen hat.
Ich habe gefragt wie es dazu kam um ob er geklagt hat. Antwort (hoffentlich) dort.