Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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https://www.tagesspiegel.de/.../25384256.html

Zitat:

Sollten die Verhandlungen von VW und VZBV erfolgreich sein, kann jeder an der Musterfeststellungsklage beteiligte Verbraucher entscheiden, ob er den Vergleich gelten lassen oder ablehnen will. Stimmen mehr als 70 Prozent zu, ist der Rechtsstreit für diese Kunden abgeschlossen. Wer den Vergleich abgelehnt hat, kann einzeln gegen das Unternehmen klagen. Lehnen mindestens 30 Prozent den Vergleich ab, fällt das Gericht ein Urteil.

https://www.br.de/.../...en-werden-von-vw-ernsthaft-angegangen,RmUg489

vor 21 Minuten

Vergleichsverhandlungen werden von VW ernsthaft angegangen

Im Dieselskandal führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellvertretend für rund 440.000 Kläger einen Prozess gegen Volkswagen. Ein Novum im deutschen Rechtssystem. Auch der Vergleich, der nun für die VW-Kunden angestrebt wird, ist neu.

Der Dieselskandal bei VW hat dem deutschen Rechtssystem eine neue Prozessform beschert: die Musterfeststellungsklage. Das bedeutet, das ein Verband stellvertretend für die Verbraucher klagt. Und so führt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Namen von rund 440.000 Klägern einen Prozess gegen Volkswagen. So etwas gab es vorher noch nicht. Auch zum Prozessauftakt gab es ein überraschende Entwicklung: VW erklärte sich bereit, über einen Vergleich zu verhandeln.

Der Rechtsanwalt Ralph Sauer, der die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im VW-Abgasskandal in die Vergleichsverhandlungen mit dem Autokonzern vertritt, zweifelt im Interview mit der Bayern 2 radioWelt nicht an der Kompromissbereitschaft von VW.

"Ich glaube, für VW wäre es ein PR-Desaster, wenn jetzt herauskäme, dass man im Grunde genommen nur Marginalien anbietet und eigentlich das Ganze nur ein Schachzug wäre." Ralph Sauer

Vergleiche für VW-Kunden bereits im Ausland

Sauer verwies auf Vergleiche für VW-Kunden im Ausland, die vom Abgasskandal betroffen waren. Vor allem in den USA, aber auch in Australien und Österreich, seien bei Vergleichen "vernünftige Ergebnisse" erzielt worden. Der Rechtsanwalt zeigt sich mit Blick auf die Situation in Deutschland optimistisch: "Ob man dann letztlich wirklich zusammenkommt, das wird man sehen. Aber ich glaube, die Vergleichsverhandlungen werden von VW ernsthaft angegangen."

Vergleich gilt nicht für alle

Sauer rechnet mit einem zügigen Ende der außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen und stellt gleichzeitig klar, dass der Vergleich nur für diejenigen gelte, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hätten. "Wir sind hier da, um den Menschen, die einen Schaden haben, möglichst viel von diesem Schaden wieder zurückzuholen von VW." Es sei aber nicht Aufgabe eines Zivilverfahrens, Aufklärung zu betreiben.

Verfahren "alles andere als perfekt"

Der Verbraucheranwalt lobte grundsätzlich die neue Möglichkeit der Musterfeststellungsklagen, schränkt aber zugleich auch ein, dass das Verfahren "alles andere als perfekt" sei und noch viele Mängel im Gesetz enthalte. "Es hat auf jeden Fall jetzt den Effekt gebracht, dass ein gewisser Druck aufgebaut wurde. [...] Zumindest reicht es jetzt, um VW in eine Vergleichsbereitschaft zu bringen."

https://www.adac.de/.../

VW-Abgasskandal: Vergleichsverhandlungen beginnen

02.01.2020, 14:36 Uhr

Bekommen Dieselkunden von VW Schadenersatz wegen zu hoher Abgas- und gesunkener Fahrzeugwerte? Es kommt Bewegung in den vom ADAC unterstützten Musterprozess des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Wolfsburger Autobauer.

"Ein Vergleich könnte schon 2020 geschlossen werden

ADAC Chefjurist Dr. Markus Schäpe begrüßt die Kehrtwende von Volkswagen. "Das kann das Verfahren deutlich beschleunigen." Ein Vergleich könnte noch in der ersten Jahreshälfte 2020 geschlossen werden – ein Prozess würde dagegen wohl noch weitere zwei Jahre dauern, so Schäpe.

Sollten die Verhandlungen zwischen VW und vzbv zu einer Einigung führen, ginge das Ergebnis per Post an alle Kläger, die sich dem Musterprozess des vzbv angeschlossen hatten. Falls weniger als 30 Prozent dem Resultat widersprechen, wäre der Vergleich angenommen. Der Vergleich gilt allerdings nur für diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben – wer dem Vorschlag widerspricht, müsste auf eigene Faust weiter klagen.

Um jeden Preis sollten die Kläger im Abgasskandal einen Vergleich aber nicht annehmen, so Schäpe: "VW sollte ein faires Angebot vorlegen und keine Symbolpolitik betreiben. Es kann nicht mit ein paar Hundert Euro Abfindung getan sein."

https://www.augsburger-allgemeine.de/.../...ch-bringen-id56361966.html

Wie viel Geld könnten die betroffenen Kunden von VW als Entschädigung bekommen?

Sollte ein Vergleich zustande kommen, dürfen die VW-Fahrer wohl nicht mit einem warmen Geldregen rechnen. Der Autohersteller schielt auf den Vergleich, mit dem in Australien die Sammelklage gegen die Wolfsburger endete. Das Unternehmen zahlte dort umgerechnet im Mittel 870 Euro Entschädigung pro Kunde. Sie konnten allerdings ihren Wagen behalten. VW hat auch auf dem Heimatmarkt kein Interesse daran, dass den Vertragshändlern plötzlich 400.000 alte Diesel auf den Hof gestellt werden.

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Zitat:

@Broesel13 schrieb am 3. Januar 2020 um 09:05:21 Uhr:


"Ich glaube, für VW wäre es ein PR-Desaster, wenn jetzt herauskäme, dass man im Grunde genommen nur Marginalien anbietet und eigentlich das Ganze nur ein Schachzug wäre." Ralph Sauer

Falls der Konzern die "australische Lösung" anstreben sollte, würde genau dieser Fall eintreten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 3. Januar 2020 um 19:54:05 Uhr:



Zitat:

@Broesel13 schrieb am 3. Januar 2020 um 09:05:21 Uhr:


"Ich glaube, für VW wäre es ein PR-Desaster, wenn jetzt herauskäme, dass man im Grunde genommen nur Marginalien anbietet und eigentlich das Ganze nur ein Schachzug wäre." Ralph Sauer

Falls der Konzern die "australische Lösung" anstreben sollte, würde genau dieser Fall eintreten.

Wer glauben will, sollte besser In die Kirche gehen.
Ein Blick in die Gebührenordnung erklärt sicher einiges zu den "Vergleichsbemühungen"!
Ein Schelm, der böses dabei denkt.

@Udoh_2

Genau dieser Blick in die Gebührenordnung war der (Haupt-)Grund, warum ich es meinen Anwälten nicht gar so einfach machen wollte - schnelles - Geld zu machen, trotz ihres Drängen auf mich, dem Witzvergleich zuzustimmen!

Was bekommen die Anwälte denn beim Vergleich?
Was bekommen sie hingegen wenn es kein Vergleich ist?

Zitat:

@sixpack1977 schrieb am 3. Januar 2020 um 20:42:23 Uhr:


Was bekommen die Anwälte denn beim Vergleich?
Was bekommen sie hingegen wenn es kein Vergleich ist?

Bei einem Vergleich mit Streitwert bis 40.000 gibt es z.B. zusätzlich zu den normalen Gebühren für die Klage eine sogenannte Einigungsgebühr von 1.013,00 € zuzüglich MwSt.
Zu diesem Thema muss Dein Anwalt Dich vor Mandatsannahme sehr genau und schriftlich informieren.

Gruß

Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 3. Januar 2020 um 21:15:31 Uhr:



Zitat:

@sixpack1977 schrieb am 3. Januar 2020 um 20:42:23 Uhr:


Was bekommen die Anwälte denn beim Vergleich?
Was bekommen sie hingegen wenn es kein Vergleich ist?

Bei einem Vergleich mit Streitwert bis 40.000 gibt es z.B. zusätzlich zu den normalen Gebühren für die Klage eine sogenannte Einigungsgebühr von 1.013,00 € zuzüglich MwSt.
Zu diesem Thema muss Dein Anwalt Dich vor Mandatsannahme sehr genau und schriftlich informieren.

Gruß

Ich finde ja, die Einigungsgebühr wird hier etwas sehr dramatisiert. Wenn beide Parteien mit dem wirtschaftlichen Ergebnis zufrieden sind, ist doch alles gut.

Und übrigens ist die Gebühr bei einer bloßen Zahlung deutlich niedriger, s. § 31b RVG. Denn dann ist der Gebührenwert 20% der Zahlung. Angenommen der Kläger bekommt €4000, ist die Einigungsgebühr dann um die €80 und nicht €1000. Anders wäre es aber in der Tat bei einer Rückabwicklung; dann sind es tatsächlich €1000.

Selber ausrechnen kann man das zum Beispiel hier: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner

Die Kläger interessiert nur die Höhe des Schadenersatz, für die VW-Betrugsfahrzeuge. Bei 10000 € pro eingetragenem Fahrzeug, wären das ca. 4,5 Milliarden Euro, die VW aufbringen muss. Im Vergleich zu den Kosten in den USA, ist das ein Schnäppchen. Vielleicht werden es ja auch noch weniger Kläger. Die genaue Anzahl scheint ja noch nicht fixiert zu sein. Da spielen doch weitere ca. 450 Mill. an zusätzlichen Gebühren keine so große Rolle.

Ich zitiere mal Prof. Michael Heese aus einem Interview im Handelsblatt, worauf hier ja nicht verlinkt werden darf:

<Edit ausführlicher>

"Was wäre denn aus Ihrer Sicht ein angemessenes Ergebnis?
Ein Vergleich ist allgemein angemessen, wenn er sich an der Rechtslage orientiert und die bei seinem Abschluss bestehenden Prozessrisiken – hier die noch ausstehende Grundsatzentscheidung des BGH – berücksichtigt. Im Fall VW besteht die Besonderheit, dass sich die meisten Instanzgerichte bereits zu den entscheidenden Rechtsfragen geäußert haben. Ein Vergleich, der sich substanziell von dem entfernt, was andere Käufer durch die große Mehrzahl der Instanzgerichte und durch Individualvergleiche bereits erhalten haben, erschiene mir daher fragwürdig. Angesichts der für den 5. Mai zu erwartenden ersten Einschätzung durch den BGH könnte es sich dann empfehlen, noch ein wenig abzuwarten."

Good Night, and Good Luck!

Gibt es bereits gesicherte Erkenntnisse bzgl. des EA288 mit Euro 5 Norm? LG Wuppertal wollte den Fall prüfen lassen (2 O 273/18), aber man hört nichts mehr.

Habe nun endlich meinen Termin vorm OLG Hamm, hätte nie gedacht das seit der ersten Kontakaufnahme mit meinen Rechtsanwalt, 2 Jahre in's Land gehen.
Muß mann jetzt noch mit Vergleichsangeboten rechnen oder ist der Zug abgefahren und VW konzentriert sich auf die Sammelklage.
Wer kann aus Erfahrung berichten und wie verbraucherfreundlich ist das OLG Hamm?

Falls es zum Verhandlungstermin kommt, wurdet Ihr zum Verkaufsgespräch und Gründe für den Fahrzeugkauf befragt?
Freue mich über jede Antwort.

Gruß

Ich bin schon bei über 3 Jahren und warte wieder auf einen Termin.

Gruß

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