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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Hallo Steam 24,

in einem Punkt teile ich deine Einschätzung nicht, falls die MV erfolgreich sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen,

dass alle wirklich nochmals einzeln klagen müssen (formal hast Du natürlich recht), da wird ggf. ein Vergleichsangebot von VW kommen.

Ansonsten wären es Millionen an Prozesskosten bei null Erfolgsaussichten für VW.

Meine persönliche Meinung "ohne Gewähr".

Erwin

Zitat:

@anerja schrieb am 17. September 2019 um 13:14:31 Uhr:

Hallo Steam 24,

in einem Punkt teile ich deine Einschätzung nicht, falls die MV erfolgreich sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen,

dass alle wirklich nochmals einzeln klagen müssen (formal hast Du natürlich recht), da wird ggf. ein Vergleichsangebot von VW kommen.

Ansonsten wären es Millionen an Prozesskosten bei null Erfolgsaussichten für VW.

Meine persönliche Meinung "ohne Gewähr".

Erwin

Hallo @ anerja, nur damit wir uns richtig verstehen:

Der kursiv abgebildete Text in meinem Beitrag stammt nicht von mir, sondern ist ein auszugsweises Zitat aus der Quelle.

Habe den Beitrag aber eben zur Sicherheit noch mal in der Hinsicht präzisiert und die Wörter "Zitat daraus" eingefügt. ;)

Und der eine oder andere User ist möglicherweise froh, wenn er Kenntnis von den Inhalten hat.

Meine persönliche Meinung ohne Gewähr. ;)

Zitat:

@anerja schrieb am 17. September 2019 um 13:14:31 Uhr:

Hallo Steam 24,

in einem Punkt teile ich deine Einschätzung nicht, falls die MV erfolgreich sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen,

dass alle wirklich nochmals einzeln klagen müssen (formal hast Du natürlich recht), da wird ggf. ein Vergleichsangebot von VW kommen.

Ansonsten wären es Millionen an Prozesskosten bei null Erfolgsaussichten für VW.

Meine persönliche Meinung "ohne Gewähr".

Erwin

Glaubst Du ernsthaft, dass VW etwas freiwillig zahlt?

Wer darauf hofft, sollte lieber Lotto spielen

Obwohl mittlerweile schon jede Menge Urteile gegen VW voliegen, wird immer noch versucht mittels sogenannter Vergleiche die Kläger zur Klagerücknahme zu veranlassen.

Das sind jedoch keine Vergleiche, eher Verdummungsversuche.

Habe selbst mittlerweile mehrere Angebote erhalten; konnten mir nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken

Will ich mich vergleichen oder die Betrüger? Letztes Angebot lag ca. 15% über dem seinerzeitigen Neuwagenpreis.

Warum machen die das wohl? Weil Sie dann immer noch etwas "verdient" haben.

Wer die sogenannte Vergleichsvereinbarung einmal richtig gelesen hat, wird sie wohl kaum unterschreiben! Hinterhältige Positionen und Formulierungen ohne Ende.

Dann lieber Urteil anstreben und nächste Instanz bemühen. Die wird teuer für VW!!

Klageverhinderung dann nur gegen Erstattung aller Kosten und Aufwendungen + + +

VW will kein Urtel, dann sollen sie einfach alle Forderungen erfüllen.

Da auch Zinsen von 4 % ab Zahldatum gefordert werden, ist jeder Tag den VW verzögert die derzeit beste Anlageform, zumal wenn die sogenannte Nutzungsentschädigung nicht gezahlt werden muss.

Richtige Vorgaben machen; Vw zeigt doch wie es geht.

Vermutlich wird im nächsten Termin das LG sehr deutlich werden. Werde dann noch so einige Hinweise zum Besten geben und den Anwälten Fragen zur Beihilfe zum Betrug stellen.

Nun wartete man nicht auf einen Vergleich der keiner ist.

Viel Erfolg

Ich bin gerade dabei einige Urteile auf Landgerichtsebene der jüngeren Vergangenheit zu lesen und dabei ist mir aufgefallen, dass trotz Verurteilung von Volkswagen die entstehenden Verfahrenskosten prozentual auf den Kläger (z. B. 20%) und die Beklagte (z. B. 80%) verteilt werden.

Warum ist das üblich? Ich dachte immer, die unterlegene Partei muss alle Verfahrenskosten tragen. Wahrscheinlich übersehe ich etwas maßgebliches?!

Zitat:

@SRV-Fan schrieb am 17. September 2019 um 20:17:29 Uhr:

Ich bin gerade dabei einige Urteile auf Landgerichtsebene der jüngeren Vergangenheit zu lesen und dabei ist mir aufgefallen, dass trotz Verurteilung von Volkswagen die entstehenden Verfahrenskosten prozentual auf den Kläger (z. B. 20%) und die Beklagte (z. B. 80%) verteilt werden.

Warum ist das üblich? Ich dachte immer, die unterlegene Partei muss alle Verfahrenskosten tragen. Wahrscheinlich übersehe ich etwas maßgebliches?!

Theoretisch richtig!

In der Praxis werden die Kosten nur dann cpl. vom Unterlegenen getragen, wenn er auch zu 100% unterlegen ist.

Wer nicht alle Ansprüche durchsetzen kann, wird im Verhältnis zwischen Gewinn und Abweisung belastet.

Bsp.: Klageforderung 50.000,- Urteil davon 45.000,- für den Kläger!!

Die Kosten werden also zu 10% vom Kläger und zu 90% vom Beklagten zu tragen sein.

Daraus lässt sich also die unterschiedliche Zahlung/Belastung ableiten.

Viel Erfolg

Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW aus der Nummer wieder raus kommt!

https://www.youtube.com/watch?v=ejhD19ra6pI

VW Abgasskandal - Manipulationsverdacht EA 288 Motor

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Am 12.09.2019 veröffentlicht

VW Abgasskandal EA 288 Motor betroffen - Nach einem Bericht des SWR soll VW auch weitere Fahrzeuge mit diesem Motor manipuliert haben. Es soll eine sogenannte Zykluserkennung verbaut worden sein, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder nicht. Laut dem Bericht soll der Motor EA 288 in hunderttausenden Autos verbaut worden sein. Darunter befinden sich Modelle wie Golf, Tiguan oder Passat. Auch Autos der Marken wie Audi, Skoda und Seat sollen mit dem Motor ausgestattet sein.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 18. September 2019 um 00:23:11 Uhr:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW aus der Nummer wieder raus kommt!

https://www.youtube.com/watch?v=ejhD19ra6pI

VW Abgasskandal - Manipulationsverdacht EA 288 Motor

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Am 12.09.2019 veröffentlicht

VW Abgasskandal EA 288 Motor betroffen - Nach einem Bericht des SWR soll VW auch weitere Fahrzeuge mit diesem Motor manipuliert haben. Es soll eine sogenannte Zykluserkennung verbaut worden sein, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder nicht. Laut dem Bericht soll der Motor EA 288 in hunderttausenden Autos verbaut worden sein. Darunter befinden sich Modelle wie Golf, Tiguan oder Passat. Auch Autos der Marken wie Audi, Skoda und Seat sollen mit dem Motor ausgestattet sein.

Im Unterschied zum EA189 sind die Brüder hier aber wohl um einen Rückruf rumgekommen, da es möglicherweise nicht so viele Fahrzeuge betrifft, m.E. nur die Euro 6b. Wurde wohl anders erledigt ... ;)

Zitat:

Es soll eine sogenannte Zykluserkennung verbaut worden sein, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder nicht.

Hallo,

eine Zykluserkennung ist nichts Verbotenes. Wird zum Teil sogar gebraucht, damit die Fahrzeuge auf dem Prüfstand überhaupt laufen.

Wenn aber die Information " Prüfstandslauf" genutzt wird, um die Einspritzung, die Abgasrückführung,das Getriebe oder das SCR system beeinflusst, dann ist das nicht zulässig.

Gruss

Lutz

Hallo!

Habe im Google leider nichts gefunden, deshalb die Frage hier im Forum:

Angenommen ein Gericht setzt die erwartete Gesamtlaufleistung meines seinerzeit gekauften VW Neuwagen auf 250.000 km fest.

Das Auto ist aber mittlerweile schon 300.000 km gelaufen.

Dann müsste ich rein rechnerisch gesehen bei einem nach gängiger Rechtssprechung "gewonnenen" Prozess mehr Geld als Nutzungsentschädigung an VW zahlen als das Auto gekostet hat (Nutzungsentschädung = 300000 * Kaufpreis / 250000 => das ergibt eine Zahl die höher ist als der Kaufpreis).

Wenn mir VW dann im Gegenzug den Kaufpreis ohne Zinsen erstattet, habe ich trotz gewonnenem Prozess einen dicken Verlust gemacht.

Gibt es hierzu schon Erfahrungen aus der Praxis, d.h. Gerichtsurteile ???

Hallo,

300000 km auf der Uhr? Einfach weiterfahren, ansonsten nichts.

Gruss

Lutz

Interessanter Fall...könnte es hierbei darauf hinauslaufen, dass er den vollen Kaufpreis als Nutzungsersatz abgezogen bekommt und sich dann nur noch ein verbleibender Anspruch aus den Deliktzinsen ergibt?

Zitat:

@68000a schrieb am 18. September 2019 um 17:20:30 Uhr:

Hallo!

Habe im Google leider nichts gefunden, deshalb die Frage hier im Forum:

Angenommen ein Gericht setzt die erwartete Gesamtlaufleistung meines seinerzeit gekauften VW Neuwagen auf 250.000 km fest.

Das Auto ist aber mittlerweile schon 300.000 km gelaufen.

Dann müsste ich rein rechnerisch gesehen bei einem nach gängiger Rechtssprechung "gewonnenen" Prozess mehr Geld als Nutzungsentschädigung an VW zahlen als das Auto gekostet hat (Nutzungsentschädung = 300000 * Kaufpreis / 250000 => das ergibt eine Zahl die höher ist als der Kaufpreis).

Wenn mir VW dann im Gegenzug den Kaufpreis ohne Zinsen erstattet, habe ich trotz gewonnenem Prozess einen dicken Verlust gemacht.

Gibt es hierzu schon Erfahrungen aus der Praxis, d.h. Gerichtsurteile ???

@Micha112233 könnte das wissen: https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

Allerdings hast du dann ja aber auch bewiesen, dass die vom Gericht angesetzte Gesamtlaufleistung zu niedrig angesetzt ist! Das ist sicher beschwerdefähig ... ;)

Zitat:

@Flaherty schrieb am 18. September 2019 um 19:47:02 Uhr:

@Micha112233 könnte das wissen: https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

Ok, Vielen Dank!

Den hat Google nicht gefunden, bzw. ich habe wohl unpassende Suchbegriffe eingegeben.

Es war eh' nur eine hypothetische Frage.

Bin am überlegen ob es sich für mich überhaupt noch lohnt dass ich mich der Musterfeststellungsklage anschließe, weil mir das mittlerweile sogar MyRight empfiehlt.

Und am 29.09. ist ja Deadline...

Hallo,

bei der Musterklage mitmachen kostet ja nichts.

Wenn es einen Vergleich geben sollte, ist es vielleicht interessant.

Ansonsten muss ja jeder im Nachgang individuell klagen.

So kannst du die Entscheidung mittels der Musterklage in die Zukunft schieben.

Gruss

Lutz

Wenn man klagen will und Rechtschutz, oder genügend Kleingeld in der Hinterhand hat, dann unbedingt Einzelklage einreichen. Für die MFK muss man EINIGE JAHRE AN ZEIT mitbringen, es sei denn es wird ein annehmbarer Vergleich angeboten.

Es ist davon auszugehen, dass es bis zur Entscheidung der MFK schon mal 2 bis 3 Jahre dauern wird. Erst danach muss jeder einzelne an der MFK beteiligte, seine Ansprüche in einer weiteren Klage durchsetzen! Insgesamt sollte man also hier 5 bis 6 Jahre an Zeit haben, bis es in der persönlichen Kasse klingeln wird.

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