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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@xinnam schrieb am 12. September 2019 um 19:20:23 Uhr:

 

Voraussetzung ist aber der zu leistende Auslagenvorschuss durch VW ;)

Und, sechsstellig? :D

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

VW: Verdacht auf Zykluserkennung in aktuellen Euro-6-Dieseln

Aktuell verbauter VW-Motor EA288 im Visier

12.09.19

Zitat:

Anwälte werden hellhörig

Für den Rechtsanwalt Andreas Baier, von der Kanzlei Baier und Depner aus Karlsruhe, könnten die neuen Erkenntnisse eine weitere Welle an Rechtsstreits zwischen Kunden und Herstellern auslösen. Für den Juristen, der schon einige Verfahren im Dieselskandal geführt hat, bestätigen die aktuellen Erkenntnisse, dass VW bei den Euro 6 Diesel-Motoren EA 288 manipuliert hat: „Diese Dokumente sind ein Paukenschlag und sie heben den Skandal auf ein ganz neues Level. Es bedeutet für uns, dass Volkswagen auch beim Nachfolgemodell die Kunden getäuscht hat“, sagte er der SWR-Redaktion.

Auch der ebenfalls in Dieselprozessen erfahrene Anwalt Johannes von Rüden meldete sich bereits zu Wort. Er hält die im SWR-Bericht zitierten Passagen interner VW-Dokumente für ausreichend, „um den Volkswagen Konzern auch hinsichtlich der Modelle, in denen ein EA 288 verbaut ist, wegen vorsätzlicher Sittenwidriger Schädigung in Anspruch zu nehmen“. Als Beleg für das Vorliegen neuerlicher Abgasprobleme sieht er den Rückruf von T6-Modellen, wegen „Konformitätsabweichungen, die zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide führen“.

…..

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 12. September 2019 um 19:26:09 Uhr:

Zitat:

@xinnam schrieb am 12. September 2019 um 19:20:23 Uhr:

 

Voraussetzung ist aber der zu leistende Auslagenvorschuss durch VW ;)

Und, sechsstellig? :D

Nein, aber höher als das letzte Vergleichsangebot zur Rücknahme der Klage:cool:

am 12. September 2019 um 18:23

Zitat:

@xinnam schrieb am 12. September 2019 um 20:10:35 Uhr:

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 12. September 2019 um 19:26:09 Uhr:

 

Und, sechsstellig? :D

Nein, aber höher als das letzte Vergleichsangebot zur Rücknahme der Klage:cool:

Bei mir ists ähnlich, Aufteilung der zu verauslagenden Kosten 20% Kläger / 80% Beklagte. Bin mal gespannt was da rauskommt und wie lang das dann dauert...

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Diess legt sich fest: „EA 288 hat keine Abschalteinrichtung“

Rechtsstreits beziehen sich bereits auf den Vorwurf - 13.09.19

Dieselgate-Kanzleien sehen sich bestärkt

Trotz des Dementis dürfte der Autobauer das Thema so schnell nicht abschütteln können. Nach dem Bericht und entsprechender Mitteilung durch die Deutsche Umwelthilfe wies die im Abgasskandal sehr aktive Kanzlei Rogert & Ulbrich auf laufende Verfahren hin, die sich auf genau diese Zykluserkennung in EA-288-Motoren beziehen. Man sei bereits in hunderten Verfahren gegen die Volkswagen AG aktiv, um die Rückzahlung des Kaufpreises auch für neuere Dieselfahrzeuge mit Euro 6-Norm zu erwirken, in denen ein Motor mit der Bezeichnung EA 288 verbaut ist, heißt es in einer Pressemitteilung.

Jüngstes Beispiel ist das Verfahren um einen VW Golf VII (Az: 15 U 234/18), in dem der Motor EA288 verbaut ist und der „unstreitig“ eine Software zur Zykluserkennung besitzt. Vor diesem Hintergrund will das Oberlandesgericht Köln zum jetzigen Zeitpunkt eine vorsätzliche sittenwidrige Handlung des Autobauers nicht ausschließen. Ein Quasi-Urteil zulasten des Autobauers ist das noch nicht: Noch hat die Volkswagen AG sechs Wochen Zeit vorzutragen, wozu die Zykluserkennung dient und wie unterschiedliche Messergebnisse auf dem Prüfstand und auf der Straße zu erklären sind. Glaubt man dem Konzernchef, sollte das kein Problem sein.

Nicht überzeugt vom Dementi des Konzernchefs zeigt sich die Kanzlei von Rueden aus Berlin, die ebenfalls mehrere Hundert Klienten gegenüber Volkswagen vertritt. Das Team der Kanzlei habe die Dokumente, auf die sich der jüngste SWR-Bericht bezieht, ausgewertet und sei „zu dem Schluss gekommen, dass der Motor eine unzulässige Prüfstandserkennungssoftware enthält. Wir werden die Erkenntnisse aus den VW-internen Unterlagen nun auch zum Gegenstand unserer gerichtlichen Vorträge machen, um entsprechende Beweisbeschlüsse zu erzielen,“ sagte Rechtsanwalt Johannes von Rüden am Freitag.

@Broesel13 Volkswagen-Chef Diess hat natürlich völlig recht: Man nennt das ja auch Umschaltstrategie und nicht Abschalteinrichtung ... :D

Hallo,

das lesenswerte und möglicherweise erste rechtskräftige Urteil des OLG Köln zu Az. 16 U 199/18 vom 17.07.2019 ist jetzt kostenfrei verfügbar unter:

https://www.justiz.nrw.de/.../16_U_199_18_Urteil_20190717.html

Viel Lesefreude

Freischeutz

Dieselskandal

Die richtige Taktik für verschaukelte VW-Kunden

Für viele Fahrer von Diesel-VW stellt sich die Frage: Wie verklage ich den Hersteller richtig? Eine Musterfeststellungsklage ist besonders einfach, aber andere Wege könnten schneller zu Geld führen.

Eine Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen

https://m.spiegel.de/.../...ige-taktik-gegen-volkswagen-a-1286730.html

ams ganz sachlich:

Vorwurf der Abgasmanipulation beim EA288-Diesel

Neue Abschalteinrichtung bei VW?

SWR-Journalisten erheben schwere Vorwürfe gegen Volkswagen: Erkennen auch neue EA288-Dieselmotoren, wann ein Auto auf dem Prüfstand den NEFZ-Zyklus fährt? VW dementiert.

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

LG Wuppertal, 15.03.2019 - 2 O 273/18

https://www.justiz.nrw.de/.../2_O_273_18_Beschluss_20190315.html

Wenn "etwas" im Motorsteuergerät steckt, sollte man dies mittlerweile erkennen können. ;)

Wie? S.u., Hervorhebungen durch mich.

VG myinfo

 

 

 

Technology Review, 12.10.2017, Umwelt / Interview

Software deckt Abgasmanipulationen auf – Karsten Schäfer

Thorsten Holz hat eine Software zur automatischen Erkennung von Abschalteinrichtungen entwickelt.

Holz ist Professor für Systemsicherheit an der Ruhr-Universität Bochum. Mit seinem System analysierte er unter anderem die Historie der Schummelsoftware von VW.

 

TR: Sie haben eine Methode entwickelt, um Schummelsoftware in Autos automatisch aufzuspüren. Was haben Sie bisher gefunden?

Thorsten Holz: Defeat Devices, also Abschalteinrichtungen innerhalb der Motorsteuerung, haben sich über die Zeit deutlich weiterentwickelt. Bei seinen ersten Defeat Devices von 2005/2006 hat Volkswagen angefangen, die ersten Erkennungsmethoden einzubauen. Über die Zeit wurden immer mehr Funktionalitäten innerhalb dieser Funktion implementiert, um auf bestimmte Betriebsparameter zu reagieren. Man konnte gut sehen, wie die Entwickler die Funktion ausgebaut und immer weiter verfeinert haben.

Inzwischen haben wir mit unserer Software an die 900 Firmware Images – also die Software der Motorsteuerung – untersucht und können innerhalb von 30 Sekunden sagen, ob es Spuren von einem Defeat Device in einer bestimmten Firmware gibt.

Die Verfeinerung dient ja auch dem Verschleiern eines Defeat Devices. Können Sie die mit Ihrer Software trotzdem finden?

Das Defeat Device von Volkswagen verstehen wir sehr gut, denke ich. Bei anderen Herstellern kann es schon schwieriger werden. Porsche hatte sein Defeat Device zum Beispiel in dem Steuergerät fürs Getriebe eingebaut, das erkannt hat, ob eine Prüffahrt durchgeführt wird. Das können wir also nicht entdecken, wenn wir uns nur die Motorsteuerung anschauen.

Wenn wir nichts finden, heißt das also nicht, dass es in dem Auto keines gibt. Wir müssen dann eben mehr als nur die Motorsteuerung unter-suchen. Grundsätzlich können wir mit unserer Methode jedes Defeat Device finden, der Analyseaufwand steigt aber.

Wie kam es zu der Idee?

Wir sind durch den Vortrag von Felix Domke auf dem CCC-Kongress – dem Kongress des Chaos Computer Clubs – auf das Thema aufmerksam geworden. Und bei uns im Institut arbeiten wir viel an dem Thema Automatisierung von Analysetools. Da lag die Idee nahe, die Software der Motorsteuerung automatisiert zu untersuchen. Damit konnten wir Hunderte von Firmware Image untersuchen, um zu schauen, wie sich die Defeat Devices im Laufe der Zeit entwickelt haben und welche neuen Funktionalitäten dazugekommen sind. Außerdem wollten wir auch die Software anderer Hersteller untersuchen und schauen, wo wir vielleicht noch andere Arten von Abschaltvorrichtungen finden.

Das Ganze war Teamarbeit. Aufbauend auf der Arbeit von Felix Domke haben wir mit drei Kollegen der University of California, San Diego, die Methoden entwickelt. Zwei meiner Doktoranden – Moritz Contag und Andre Pawlowski – arbeiten jetzt an der Weiterentwicklung solcher Analysemethoden.

Wie funktioniert die Methode?

Das Motorsteuergerät arbeitet wie ein kleiner Computer. Es ist an verschiedene Sensoren angeschlossen und erfasst etwa die Umgebungstemperatur, Stellung des Gaspedals oder Betriebsdauer. Damit führt die ECU Berechnungen durch und gibt dann Steuerbefehle an den Motor, um den Verbrennungsprozess zu regeln. Zum Beispiel Zeitpunkt und Menge des einzuspritzenden Dieselkraftstoffs und den Zündzeitpunkt. Das passiert alles innerhalb der Software, die die Motorsteuerung regelt.

Wo schauen Sie als Nächstes nach?

Derzeit schauen wir uns andere Arten von Fahrzeugen an. Es sind ja inzwischen auch Fahrzeuge anderer Hersteller auffällig geworden, etwa von Fiat, Porsche oder Opel. Das Ziel ist, die verschiedenen Arten von Defeat Devices zu identifizieren. Unser Ziel ist eine Art Verifikation. Wir wollen Software komplett überprüfen können, um zu schauen, ob sich eventuell eine Abschaltvorrichtung versteckt.

Wie aufwendig ist das?

Es gibt nur eine Handvoll Steuergeräte, die überhaupt infrage kommen. Und das Wichtigste ist immer die Motorsteuerung, weil dort die wichtigen Steuerungen für das Abgasverhalten implementiert sind. Auch beim Porsche befiehlt das Getriebesteuergerät dem Motorsteuergerät, in einen anderen Betriebsmodus zu gehen.

Könnte man die von Ihnen angesprochene Verifikation in Zukunft vielleicht sogar an der Diagnose-Schnittstelle im Auto durchführen?

Nein, das geht leider nicht. Denn mit aktuellen Motorsteuergeräten kann man darüber den Code nicht mehr auslesen. Da hat Bosch inzwischen die Möglichkeit vorgesehen, dass die Autohersteller den Zugriff sperren können. Man kommt zwar an die aktuellen Parameter der Motorsteuerung, aber nicht an den Code. Dafür muss man das Steuergerät ausbauen und dann auslesen.

Haben Sie Ihre Dienste schon den Behörden angeboten?

Wir sind in Kontakt mit dem Kraftfahrt-Bundesamt, und auch weitere Behörden aus Europa und den USA haben angefragt.

(Karsten Schäfer) / (bsc)"

Zitat:

@myinfo schrieb am 15. September 2019 um 21:11:29 Uhr:

(...) Das Defeat Device von Volkswagen verstehen wir sehr gut, denke ich. Bei anderen Herstellern kann es schon schwieriger werden. Porsche hatte sein Defeat Device zum Beispiel in dem Steuergerät fürs Getriebe eingebaut, das erkannt hat, ob eine Prüffahrt durchgeführt wird. Das können wir also nicht entdecken, wenn wir uns nur die Motorsteuerung anschauen.

Wenn wir nichts finden, heißt das also nicht, dass es in dem Auto keines gibt. Wir müssen dann eben mehr als nur die Motorsteuerung unter-suchen. Grundsätzlich können wir mit unserer Methode jedes Defeat Device finden, der Analyseaufwand steigt aber.

Das scheint ja ein ähnlicher Wettlauf zu sein wie im Sport beim Doping. Die Kreativität im Verstecken der Defeat Devices scheint bei Porsche besonders hoch zu sein, was überhaupt nicht zu deren Doktrin passt, sie hätten nicht gewusst, dass ihnen Audi die Defeat Devices heimlich untergejubelt hätte.

https://www.openpr.de/.../...m-Wegfall-der-Nutzungsentschaedigung.html

VW Skandalt: Urteil des LG Kassel zum Deliktzins und dem Wegfall der Nutzungsentschädigung

16.09.2019 - 09:17

Erfahrungen betreffend Rückabwicklung/Vergleich

 

Zuerst einmal vielen Dank für die sehr hilfreichen Hinweise.

 

Wir haben vor dem Landgericht ein für uns unbefriedigendes Urteil entgegengenommen, das nur Schadensersatz über keine Rückabwicklung vorsieht. Daraufhin haben wir die Gegenseite betreffend einer außergerichtlichen Einigung kontaktiert. Tatsächlich haben wir das Standardangebot bekommen - 250 tkm Laufleistung, 2%, abzgl. Schäden.

Eine zugrunde gelegte Laufleistung von 250 tkm war uns für einen Sharan zu wenig. Und so haben wir die Gegenseite zur Nachbesserung betreffend der Laufleistung auf 300 tkm bzw. 4% Zinsen aufgefordert.

Die Gegenseite hat jetzt abgelehnt bzw. Einmalzahlungsvergleich angeboten.

Der Termin für die Verhandlung beim OLG steht bereits.

Jetzt fragen wir uns, wie wir damit umgehen sollen.

Wer hat eine vergleichbare Abfolge und was ist daraus geworden?

Zahlte sich pokern aus? War das Verhandlungsergebnis evtl. schlechter?

Danke

https://boerse.ard.de/.../...etzer-offen-fuer-vergleich-mit-vw100.html

Verbraucherschützer offen für Vergleich mit VW

Stand: 16.09.2019, 19:35 Uhr

Die Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt sich vor Beginn ihrer Sammelklage gegen Volkswagen kompromissbereit. Ein Vergleich sei - wie bei vielen Einzelklagen schon geschehen - möglich, sagte Verbandschef Klaus Müller am Montag der Nachrichtenagentur "Reuters". Der Verband vertritt bei der anstehenden Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig rund 430.000 VW-Kunden, die sich im Dieselskandal vom Wolfsburger Autokonzern geschädigt sehen.

Am 30. September beginnt in Braunschweig die mündliche Anhörung in dem Mammutverfahren gegen VW. Der zweite Termin ist am 18. November geplant. Experten erwarten, dass der Prozess inklusive einer nächsten Runde am Bundesgerichtshof vier bis fünf Jahre dauern wird.

Musterfeststellungsklage: Prozessbeginn am 30.9.2019

Zitat daraus:

"(...) Was kann dabei rauskommen?

Letztlich hoffen die Dieselfahrer auf Schadenersatz - doch den wird es nicht direkt geben. Bei dem Verfahren geht es erstmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Den Kunden wird kein individueller Anspruch auf Geld oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zugesprochen. Stattdessen müssen sie mit dem Musterurteil in der Tasche selbst noch einmal vor Gericht ziehen.

 

Ist auch ein Vergleich möglich?

Ja, er würde zwischen VW und der Verbraucherzentrale geschlossen, aber für alle angemeldeten Verbraucher gelten. VW hält diese Möglichkeit wegen der hohen Zahl der Mitkläger und ihrer unterschiedlichen Fallkonstellationen jedoch für "kaum vorstellbar". (...)

 

Hab ich ein Risiko, wenn ich mitmache?

Egal, wie es ausgeht: Das Prozesskostenrisiko trägt allein der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wenn er verliert, sind allerdings alle, die im Klageregister stehen, an diese Entscheidung gebunden. Sie können nicht mehr vor anderen Gerichten klagen.

 

Wo ist das Problem?

Bis die Dieselfahrer wissen, ob sie Schadenersatz bekommen oder nicht, wird es Jahre dauern. VW rechnet damit, dass sich schon die erste Runde vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zwei Jahre hinzieht. Weitere zwei Jahre kämen vor dem Bundesgerichtshof dazu, weil beide Seiten in Berufung gehen würden. Ein rechtskräftiges Urteil gäbe es kaum vor 2023 - dann müssen die Verbraucher noch selbst vor Gericht ziehen. Die lange Verfahrenszeit ist auch ein Problem, weil vom Schadenersatz oft ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen wird, also der Wert des Autos angerechnet wurde, den der Kunde bereits verfahren hat. Die meisten betroffenen Fahrzeuge, sagt zumindest VW, dürften 2024 nur noch einen geringen Restwert haben. Experten warnen deshalb: Selbst wenn die Klage Erfolg hat, dürften die allermeisten Kunden am Ende mit leeren Händen dastehen. (...)

 

Gibt es schnellere und bessere Alternativen?

Die Verbraucherschützer und ihre Anwälte raten Dieselfahrern mit Rechtsschutzversicherung, einzeln zu klagen und sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden. Denn mit Versicherung trägt man kein Risiko - kann aber selbst bestimmen, ob man einen Vergleich annimmt oder nicht. Und Vergleiche gab es in den Diesel-Prozessen bisher durchaus. Eine weitere Möglichkeit ist eine Klage mit Prozessfinanzierer, also jemandem, der gegen Provision das finanzielle Risiko übernimmt. Er trifft dann aber auch alle taktischen Entscheidungen im Prozess. (...)"

 

Drum prüfe, wer sich ewig bindet ... ;)

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