Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 weitere Antworten
15474 Antworten

Zitat:

@SRV-Fan schrieb am 11. September 2019 um 18:39:12 Uhr:


Gibt es hier Personen, die bereits klagen oder geklagt haben und etwas dazu sagen können, ob bei einer Klage auf Rückabwicklung etwaige Prämien berücksichtigt werden müssen und dadurch der Streitwert verkleinert wird?

Ich spreche z. B. von Umweltprämien der Hersteller oder vor allem der staatlichen Umweltprämie der Jahre 2009/2010 in Höhe von 2500€.

Diese Prämien wurden ja in der Regel erst nach Abschluss des Kaufvertrages und Zahlung der vollen Summe (Fahrzeugpreis und Überführungskosten) erstattet und sind wie im Falle der staatlichen Umweltprämie ja von einer dritten Partei.

Gegen den Hersteller besteht ein Schadensersatzanspruch i.H. des "tatsächlich" für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Vom Kaufpreis abzuziehen ist der Wert der vom Geschädigten gezogenen Nutzungen.

Prämien Dritter wurden unter der Voraussetzung gewährt, dass bestimmte Bedingungen erfüllt worden sind. Bei Rückabwicklung könnte die Erfüllung einer oder mehrerer Bedingungen nachträglich entfallen, so dass die Prämie(n) an den Leistenden zurückzuzahlen ist/sind. Jedenfalls wäre dies gesondert zu prüfen.

@Tiguan_MS Klingt sehr schlüssig!

Die Prämie gab es ja dafür, dass ein "alter Stinker" aus dem Straßenverkehr verschwindet.
Es konnte ja keiner ahnen, dass dafür ein "neuer Stinker im Tarnmantel" im Straßenverkehr auftauchte.

Für alle EA288 Besitzer:
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/vw-abgasskandal-157.html

Ähnliche Themen

Zitat:

Die Prämie gab es ja dafür, dass ein "alter Stinker" aus dem Straßenverkehr verschwindet.
Es konnte ja keiner ahnen, dass dafür ein "neuer Stinker im Tarnmantel" im Straßenverkehr auftauchte.

Damit ist doch klar, wer die Prämie erstatten muss.

Gruss
Lutz

Zitat:

@transarena schrieb am 12. September 2019 um 07:26:56 Uhr:


Für alle EA288 Besitzer:
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/vw-abgasskandal-157.html

So wirklich neu ist das doch aber nicht ... 😉

Mehr dazu: https://www.anwalt24.de/fachartikel/verbraucherschutz/53636

Zitat:

@Flaherty schrieb am 12. September 2019 um 08:45:18 Uhr:



Zitat:

@transarena schrieb am 12. September 2019 um 07:26:56 Uhr:


Für alle EA288 Besitzer:
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/vw-abgasskandal-157.html

So wirklich neu ist das doch aber nicht ... 😉

Nein, für die Leute die hier unterwegs sind, nicht.
Aber der Nachbar mit dem betroffenen Euro 6 - ea288 hatte keine Ahnung davon.😉
https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-593917.html

Zitat:

@Flaherty schrieb am 12. September 2019 um 08:45:18 Uhr:



Zitat:

@transarena schrieb am 12. September 2019 um 07:26:56 Uhr:


Für alle EA288 Besitzer:
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/vw-abgasskandal-157.html

So wirklich neu ist das doch aber nicht ... 😉

Natürlich nicht, hilft aber bei Klage das Verständnis und die Glaubwürdigkeit der VW-Banausen zu unterstützen und deren "Rechtsbemühungen" so darzustellen, wie es nun einmal ist: BETRÜGERISCH.
D.h. = Vorsatz in Vollendung!!

Gruss

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 11. September 2019 um 16:32:25 Uhr:


http://www.olg-hamm.nrw.de/.../31_19_PE_VW.pdf

Volltext:

https://www.justiz.nrw.de/.../13_U_149_18_Urteil_20190910.html

Kurze Zusammenfassung: Beetle Cabrio 1.6 TDI, berücksichtigte Gesamtlaufleistung 250.000km, keine Deliktzinsen, Revision zugelassen

Wurde bei irgendeinem Betroffenen hier im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bereits ein Gutachten bzgl. der Wirksamkeit des Updates seitens Gericht in Auftrag gegeben? Stichwort Schadenminderungspflicht nach §254 BGB. Falls ja mit welchen Fragestellungen und welchem Ergebnis?

Zitat:

@webmaster89 schrieb am 12. September 2019 um 17:15:24 Uhr:


Wurde bei irgendeinem Betroffenen hier im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bereits ein Gutachten bzgl. der Wirksamkeit des Updates seitens Gericht in Auftrag gegeben? Stichwort Schadenminderungspflicht nach §254 BGB. Falls ja mit welchen Fragestellungen und welchem Ergebnis?

In einem Verfahren vor dem Handelsgericht Wien mit EuGH-Vorlage. Wurde aber zurückgezogen ...
http://curia.europa.eu/.../document.jsf?...

Frag mal bei Werner Tober, TU Wien nach ...
http://www.ifa.tuwien.ac.at/.../

Edit: Natürlich nicht nach 254 BGB, da Österreich, aber die Fragestellung ist die gleiche ...

Zitat:

Kurze Zusammenfassung: Beetle Cabrio 1.6 TDI, berücksichtigte Gesamtlaufleistung 250.000km, keine Deliktzinsen, Revision zugelassen

Das Beste an dem Urteil ist doch die Rüge des OLG Braunschweig. 😁😁😁

Gruss
Lutz

Erwartet mal nicht zuviel, zumindest was den Wertverfall Eures VW-Diesel-Skandal-Autos anbelangt. Reichlich Writschaftsmacht lässt nichts "Gutes" erahnen.

https://www.n-tv.de/.../...e-VW-Milliarden-sparen-article21225438.html

Obwohl, ein wenig Hoffnung bleibt.

https://www.focus.de/.../...eprellten-vw-kunden-helfen_id_8863153.html

Zitat:

@webmaster89 schrieb am 12. September 2019 um 17:15:24 Uhr:


Wurde bei irgendeinem Betroffenen hier im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bereits ein Gutachten bzgl. der Wirksamkeit des Updates seitens Gericht in Auftrag gegeben? Stichwort Schadenminderungspflicht nach §254 BGB. Falls ja mit welchen Fragestellungen und welchem Ergebnis?

In meinem Fall.
Es soll zwar nicht die Wirksamkeit direkt untersucht, dafür aber ein Vergleich der Emissionen bei Nutzung der alten und der neuen Software unter Realbedingungen angestellt werden.
Dabei dürfte dann ja auch die Wirksamkeit zweifelsfrei festgestellt werden...oder auch nicht😁
Voraussetzung ist aber der zu leistende Auslagenvorschuss durch VW 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen