Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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https://www.anwalt.de/.../...ln-bevor-verjaehrung-eintritt_107392.html

VW-Skandal: Bereits über 100 erfolgreiche Klagen! Handeln, bevor Verjährung eintritt!

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 27. Mai 2017 um 17:36:52 Uhr:


https://www.anwalt.de/.../...ln-bevor-verjaehrung-eintritt_107392.html

VW-Skandal: Bereits über 100 erfolgreiche Klagen! Handeln, bevor Verjährung eintritt!

Wie aussagekräftig.....
Ich brauche keinen kommentarlosen Werbelink von Anwälten. Die findet jeder bei der Suche im Netz. Von den großen Klägersammlern bis hin zu den kleinen.

Warum denn ausgerechnet dieser? Erfahrung damit gesammelt?

https://www.onetz.de/.../...iden-vw-kunden-geben-vollgas-d1755707.html

Klagewelle am Landgericht Weiden

VW-Kunden geben Vollgas

Mit Vollgas in die Klagewelle. Am Landgericht Weiden sind rund 15 Klagen nach dem VW-Abgasskandal eingereicht worden. Die Kunden verklagen die Händler vor Ort, in einigen Fällen die Volkswagen AG.

Warum komme ich auf die Idee, dass hier Poster am Werk sind, die statt konkreter Antworten nur "Stimmung" machen wollen?

Jetzt mal bitte Butter bei die Fische! Mit welchem der großen Anbieter (keine Rechtsschutzversicherung) kann man aufgrund welcher Tatsache seine (vermutlichen) Rechte wohl am besten durchsetzen?

Danke.

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Warum schaust Du Dir nicht die Liste von test.de an? Dort stehen die Gerichte und Kanzleien dabei. Außerdem gibt es auch vom ADAC eine Liste mit Urteilen (auch abweisende).

Hier wirst Du kaum jemanden finden, der bereits ein Urteil hat (rechtskräftig schon gar nicht) und sich die Mühe macht, das hier kundzutun. Viele Verhandlungen enden in Vergleichen, bei denen Stillschweigen vereinbart wird. Von denen bekommt man nichts mit.

Laut RA Marco Rogert (schreibt öfters bei Focus online - zugegeben, auch etwas reißerisch, aber die Infos kann man ja trotzdem zur Kenntnis nehmen) kann das Update die zu Unrecht erteilte Genehmigung für die Zulassung eben nicht heilen (sorry, dass ich das etwas verkorkst beschreibe).

Siehe z.B. jeweils Punkt 3 dort:

http://www.focus.de/.../...acht-fragen-zum-vw-rueckruf_id_5227101.html

http://www.focus.de/.../...ten-ueber-zwangs-umruestung_id_5703624.html

PS:

http://www.focus.de/.../...ge-vw-modelle-nicht-mehr-zu_id_5146574.html

Zitat:

Einige Rechtsexperten sind der Ansicht: Wenn dies für nachträgliche Änderungen - etwa illegales Tuning - gilt, müsse bei einer bereits ab Werk "eingebauten" Betrügerei erst recht die Betriebserlaubnis entzogen werden. Das wiederum könnte denjenigen VW-Kunden rechtliche Vorteile verschaffen, die ihren "Schummel-Diesel" lieber zurückgeben wollen, als einen Rückruf abzuwarten - bei dem VW immer noch nicht garantieren kann oder will, dass sich Verbrauch oder Leistung des Wagens nach der Umrüstung nicht verschlechtern.

Und dort:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 30. Mai 2017 um 21:18:22 Uhr:



Zitat:

Es besteht gar keine Zulassungsmöglichkeit


http://www.focus.de/.../...utos-ihre-betriebserlaubnis_id_5116404.html

Kläger als „Handlungsstörer“ (sorry, wieder eine"Werbeseite" eines Anwalts, aber inhaltlich finde ich es wissenswert) und Verwaltungsgericht Gelsenkirchen:
https://www.anwalt24.de/fachartikel/kauf-und-leasing/49166

https://www.anwalt.de/.../...er-vw-audi-skoda-seat-porsche_107638.html

VW-Abgasskandal: Juristischer Countdown bis Ende 2017 für VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche!

http://www.finanzen.net/.../...weiterhin-abschalteinrichtungen-5506108

Im Klageverfahren gegen Deutsche Umwelthilfe offengelegt: Volkswagen nutzt bei Betrugs-Diesel auch nach Software-Update weiterhin Abschalteinrichtungen

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 30. Mai 2017 um 20:44:46 Uhr:


Warum schaust Du Dir nicht die Liste von test.de an? Dort stehen die Gerichte und Kanzleien dabei. Außerdem gibt es auch vom ADAC eine Liste mit Urteilen (auch abweisende).

Hier wirst Du kaum jemanden finden, der bereits ein Urteil hat (rechtskräftig schon gar nicht) und sich die Mühe macht, das hier kundzutun. Viele Verhandlungen enden in Vergleichen, bei denen Stillschweigen vereinbart wird. Von denen bekommt man nichts mit.

Moin,

mit so einer Antwort kann man doch etwas anfangen, danke dafür.
Rückschluss ist also der, sich nicht an die beiden großen Klagensammler zu wenden, sondern individuell sein(e) Recht(e) einzuklagen.

Das ist natürlich eine individuelle Entscheidung und hängt ggf. auch davon ab, ob eine RSV im Boot ist und was man sich von der jeweiligen Strategie verspricht.

Ich habe eine RSV und Geduld, selbst zu prozessieren (mit Anwalt).

Die Kanzleien, welche tausende von Mandanten vertreten, bieten teils sehr gute Infos an (daher auch immer wieder verstoße Verweise auf Infos auf deren Seiten - bitte nicht als Werbung hier verstehen), aber ich bevorzuge den persönlichen Kontakt. Das ist eben auch eine Geschmackssache.

Man sollte schon ein rechtskräftiges Urteil haben, bevor die Frist für die Umrüstung abgelaufen ist. Und da es bis dahin sehr wahrscheinlich keine Rechtskraft gibt (bis zum BGH kann es noch 4-5 Jahre dauern, viel zu lang), bleibt noch der Vergleich mit VW - unter Vereinbarung von Stillschweigen und mit einem ordentlichen Angebot seitens VW wie z.B. dem Verzicht (seitens VW) auf den sog. Nutzungsersatz. Und natürlich 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den Kaufpreis seit Bezahlung. Eine bessere Geldanlage findet Ihr aktuell nirgendwo. Also ich finde das super und sehe schon alleine wegen dieser Verzinsung allen Grund zur Klage. 😁

Eventuell sollte man sich mit einer Klage nicht zu viel Zeit lassen. Abgesehen vom Eintritt der Verjährung (das müsste wohl am 31.12.2017 sein) können baldige politische Entscheidungen auch dazu führen, dass die Gerichte eine Unzumutbarkeit der Umrüstung nicht mehr sehen.

Übrigens:

Zitat:

Die Zeichen für einen bevorstehenden Preiseinbruch auf dem Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge nehmen zu: Laut einer Untersuchung der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) gibt die Mehrheit der Gebrauchtwagenhändler (58 Prozent) an, dass sie Dieselfahrzeuge derzeit mit höheren Abschlägen verkaufen müssen als üblich. ...

https://www.welt.de/.../...ndler-spueren-Angst-der-Diesel-Kaeufer.html

Wage Neuigkeiten zum Thema www.vw-verhandlung.de zur allgemeinen Information:

Ich habe dann heute, nachdem ich mich mit meinem "Skandaldiesel" vor rund 4 Wochen in der dortigen Datenbank registriert hatte, zuerst bei der Kanzlei in Düsseldorf - in der irrigen Annahme, die Registranten würden regional am nächsten verteilt - angerufen, und man fand mich und meinen Passat dort nicht, versprach mir aber Rückruf. Dieser erfolgte auch nach ca. 30 Minuten, und man teilte mir mit, dass "ich" bei der Kanzlei Ganser im Berlin bearbeitet würde, und man mir die Kontaktdaten per Mail geschickt habe. Dem war dann auch so.

Ich habe dann in Berlin nachgefragt, und erfahren, dass es ab Dienstag nach Pfingsten mit der Bearbeitung der Fälle los gehen würde, man sich aber soweit angegeben, zur Zeit auch schon bei der Rechtschutzversicherung Deckungszusage einhole. Gleichzeitig bat man mich um ein wenig Geduld, versprach aber, dass ich in den nächsten Wochen garantiert in der Angelegenheit kontaktiert würde.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../

Tick tack, die Frist läuft: Klage gegen VW ist nur noch bis Ende des Jahres möglich

2,5 Millionen deutsche Bürger sind vom VW-Abgasskandal betroffen. Während der Konzern in Amerika umfangreiche Schadensersatzleistungen an Betroffene zahlte, muss in Deutschland jeder einzelne selbst gegen das Unternehmen vorgehen, um Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Die Krux: Bis Ende 2017 müssen Sie dafür juristische Schritte einleiten, sonst sind die Ansprüche verjährt!

Kulanz endet dieses Jahr: Bis Ende 2017 lässt VW Klagen zu

Seit September 2015 beschäftigt der Abgas-Skandal VW-Kunden. Betroffene Autokäufer haben einen recht weitreichenden Anspruch auf Gewährleistung:

? Kaufpreisminderung

? Wertminderung geltend machen

? Rücktritt vom Kaufvertrag

? Umrüstung

Doch der Konzern gab bekannt, dass er die Frist zur Einreichung juristischer Schritte aufgrund der Abgasmanipulation nicht verlängern wird: Bis Ende des Jahres müssen Betroffene aktiv werden, sonst gelten ihre Ansprüche als verjährt. Bis zum 31.12.2017 verzichtet VW offiziell auf die Geltendmachung von Verjährungsfristen.

Über 50 Urteile fielen bereits pro Verbraucher aus. Doch der Konzern geht dagegen vor. Verbraucher müssen sich daher gedulden, bis der Bundesgerichtshof (BGH) ein abschließendes Urteil fällt. Bis dahin ist die Frist jedoch längst abgelaufen. Experten empfehlen daher, vorsorglich innerhalb der Frist bis Ende 2017 Klage gegen VW einzureichen.

Schuss ins Blaue vor Gericht oder geforderte Umrüstung umsetzen?

Schwierig ist für viele Betroffene die Vorstellung, Klage einzulegen, ohne zu wissen, wie es ausgehen wird. Eine Alternative bietet der Konzern Käufern abgasreicher Diesel mit einigem Druck an: Durch die Umrüstung bzw. die Einspielung einer neuen Software sollen die schmutzigen Autos die gesetzlichen Anforderungen nun auf ehrlichem Wege erfüllen.

Doch die Umrüstung geht nicht immer glatt vonstatten, wie folgendes Video zeigt:

https://www.youtube.com/watch?v=OufgsWvm3yY

Besonders pikant: Lassen Betroffene die Umrüstung durchführen, verlieren sie ihre Ansprüche auf Gewährleistung. Ohne Umrüstung droht hingegen die Stilllegung des Autos. Eine Zwickmühle? Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Umrüstung nur dann durchführen lassen, wenn die Werkstatt schriftlich erklärt, die Arbeit VW zurechnen zu lassen. Dann können Sie trotz Umrüstung innerhalb der Frist Klage gegen VW einreichen.

Übersicht der Softwarebetrügereien in den USA

http://www.focus.de/.../...gas-skandal-bei-audi-begann_id_7206378.html

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