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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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http://www1.wdr.de/.../urteil-abgasskandal-moenchengladbach-100.html

Abgas-Skandal: Autohaus muss Golf zurücknehmen

Landgericht Mönchengladbach gibt VW-Kundin recht

Autohaus muss Golf zurücknehmen

Händler und Konzern sollen Kaufpreis erstatten

Gibt es schon Gerichtsurteile nach Schadensersatzforderungen gegen VW trotz Aufspielung des Updates?

Ich meine, auch dass schon gelesen zu haben.

Guckst du hier: https://www.test.de/.../

am 3. Juni 2017 um 7:16

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 1. Juni 2017 um 20:56:11 Uhr:

Übersicht der Softwarebetrügereien in den USA

http://www.focus.de/.../...gas-skandal-bei-audi-begann_id_7206378.html

2. Zweite Schummelsoftware: EA189-Motoren bei VW, erste Generation

Weiter führt die New Yorker Staatsanwaltschaft aus, dass sich Volkswagen - offenbar aus Kostengründen - Mitte der 2000er Jahre gegen die bei Mercedes bereits verbreitete SCR-Technik (Harnstoff-Einspritzung / AdBlue) entschieden habe. Mit der kostengünstigeren "Lean Trap"-Lösung habe man aber nicht gleichzeitig die in den USA geltenden Stickoxid-Grenzwerte und die von den Behörden geforderte Dauerhaltbarkeit des Partikelfilters erzielen können. Daher hätten im Jahr 2006 VW-Manager beschlossen, die von Audi bekannte "Akustik-Funktion" auch bei VW-Dieselmotoren (EA189, erste Generation) einzusetzen. Die Schummel-Software konnte erkennen, ob der Wagen gerade auf einem Prüfstand stand, und dann die Abgasreinigung anpassen.

Auszug aus einer US-Klageschrift (Staat New York gegen Volkswagen) vom Juli 2016: Mit einer gesetzeskonformen Abgasrückführung wäre nach spätestens 80.000 Kilometern der Dieselrußpartikelfilter zerstört, ergaben interne Tests bei VW. Offenbar deshalb entschied sich der Konzern zum Einsatz der - in den USA illegalen - Schummel-Software.

http://www.rp-online.de/.../...utohaus-und-vw-und-gewann-aid-1.6861134

Mönchengladbach

Autofahrerin verklagte ein Autohaus und VW und gewann

Mönchengladbach. Im Zivilprozess um den Kauf eines mit der Schummelsoftware ausgestatteten VW-Golf hat die 10. Zivilkammer des Mönchengladbacher Landgerichts diese Woche ein Urteil verkündet. Beklagte sind ein Mönchengladbacher Autohaus und die VW AG. Die Beklagte ist eine VW-Vertragshändlerin. Die Klägerin kaufte am 14. Juli 2014 bei Waldhausen und Bürkel einen gebrauchten VW Golf Variant für 13.360 Euro. Jetzt hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 13.360 Euro und Zinsen von fünf Prozent seit dem 5. Januar 2016 an die Klägerin verurteilt. Das soll Zug um Zug gegen die Übereignung und Herausgabe des Pkw VW Golf Variant erfolgen. Außerdem muss die Klägerin den Kilometerstand des Fahrzeugs seit dem 27. April 2017 mitteilen. Zu Prozessbeginn war der aktuelle Kilometerstand des VW Golfs nämlich nicht bekanntgeworden. Die anwaltliche Vertreterin der Klägerin konnte diese wichtige Frage damals nicht beantworten.

Am ersten Güte- und Verhandlungstermin hatte die Richterin eine Einigung vergeblich vorgeschlagen. Der gebrauchte VW Golf Variant war ein Leasingrückläufer, der damals bereit mehr als 100 000 Kilometer gelaufen war. Im Wagen war ein 1,6-Liter-Dieselmotor eingebaut, dessen Motorsoftware erkennt, ob sich der Pkw auf einem technischen Prüfstand oder im üblichen Straßenverkehr befindet. So werden auf dem Prüfstand geringere Stickoxidwerte erzielt, was bei der Abgasnorm eine entscheidende Rolle spielt. Die Klägerin hielt das für einen Mangel. Im normalen Fahrbetrieb halte der Golf die Euro-5-Abgasnorm nicht ein. Im Dezember 2015 erklärte die Klägerin den Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

Doch die Beklagte meinte: "Das Fahrzeug ist nicht mangelhaft". Sie forderte vor der Zivilkammer, die Klage abzuweisen. Im Gerichtssaal wurden die zahlreichen Rechtsfragen des Falles diskutiert. VW habe der Kundin eine Nachbesserung am Fahrzeug angeboten. Aber das akzeptierte diese als nicht zumutbar. 2015 sei nicht erkennbar gewesen, wann eine Nachbesserung stattfinden sollte. Man habe die Kundin lange im Ungewissen gelassen. Würden die Probleme nicht gelöst, könnte auch die Betriebserlaubnis für die Dieselfahrzeuge erlöschen. So hieß es bereits am ersten Gütetermin. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 25 Prozent und die Beklagte zu 75 Prozent.

Das werden ja von Monat zu Monat mehr Termine:

http://www.landgericht-braunschweig.de/

Die zuletzt mit Presseinformation Nr.10/17 vom 02.05.2017 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Käuferinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer" verwendet):

Donnerstag, 01.06.2017, 09:00 Uhr 11 O 3688/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Donnerstag, 01.06.2017, 10:00 Uhr 11 O 3585/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Donnerstag, 01.06.2017, 11:00 Uhr 11 O 3686/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Donnerstag, 01.06.2017, 12:00 Uhr 11 O 3494/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Donnerstag, 01.06.2017, 13:00 Uhr 3 O 2290/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Dienstag, 06.06.2017, 09:00 Uhr 11 O 3685/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Dienstag, 06.06.2017, 11:00 Uhr 11 O 569/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Dienstag, 06.06.2017, 13:00 Uhr 11 O 3829/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Dienstag, 06.06.2017, 14:00 Uhr 11 O 4200/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Donnerstag, 08.06.2017, 09:00 Uhr 3 O 1676/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)

Donnerstag, 08.06.2017, 10:00 Uhr 3 O 2052/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)

Freitag, 09.06.2017, 10:00 Uhr 11 O 529/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)

Freitag, 09.06.2017, 10:30 Uhr 11 O 3974/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)

Freitag, 09.06.2017, 11:00 Uhr 11 O 3838/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)

Dienstag, 13.06..2017, 09:00 Uhr 11 O 3510/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Dienstag, 13.06.2017 10:00 Uhr 11 O 3583/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Dienstag, 13.06.2017, 11:00 Uhr 11 O 4089/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Dienstag, 13.06.2017, 12:00 Uhr 11 O 3940/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Donnerstag, 15.06.2017, 10:00 Uhr 3 O 575/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Freitag, 16.06.2017, 09:00 Uhr 11 O 3837/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)

Freitag, 16.06.2017, 10:00 Uhr 11 O 322/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Freitag, 16.06.2017, 10:00 Uhr 11 O 581/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Freitag, 16.06.2017, 10:30 Uhr 11 O 3669/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)

Dienstag, 20.06.2017, 11:00 Uhr 11 O 3552/16 (VW als Leasinggeber/Widerklage)

Mittwoch, 21.06.2017, 14:00 Uhr 4 O 566/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Donnerstag, 22.06.2017, 10:00 Uhr 3 O 1483/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Donnerstag, 22.06.2017, 12:00 Uhr 3 O 3447/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Donnerstag, 22.06.2017, 13:00 Uhr 3 O 3460/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Dienstag, 27.06.2017, 09:00 Uhr 11 O 3807/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Dienstag, 27.06.2017, 10:00 Uhr 11 O 4033/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Dienstag, 27.06.2017, 11:00 Uhr 11 O 3835/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Dienstag, 27.06.2017 12:00 Uhr 11 O 3826/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Der Sitzungssaal wird jeweils am Morgen des Sitzungstages durch Aushang im Foyer bekannt gegeben. Aus der 1. Ziffer des jeweiligen Aktenzeichens ergibt sich die zuständige Zivilkammer.

Bitte beachten Sie, dass Film- und Fotoaufnahmen im Gebäude des Landgerichts Braunschweig nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind. Die Genehmigung sollte spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn bei dem Pressesprecher/der Pressesprecherin oder seinem Vertreter/seiner Vertreterin beantragt werden.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:

Richterin am Amtsgericht Rike Dr. Werner

Landgericht Braunschweig

Pressesprecherin Dr. Werner

Münzstr. 17 38100 Braunschweig

Tel: 0531-488-2250

Fax: 0531-488-2393

am 7. Juni 2017 um 9:42

LG Osnabrück, 31.05.2017 - 5 O 2218/16

https://dejure.org/2017,17782

am 7. Juni 2017 um 9:45

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 1. Juni 2017 um 21:24:30 Uhr:

http://www1.wdr.de/.../urteil-abgasskandal-moenchengladbach-100.html

Danke, aber leider - wie so oft - geben die Verfasser dieser Medien-Artikel kein Aktenzeichen an. :( Kennt es jemand?

am 7. Juni 2017 um 9:50

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 6. Juni 2017 um 13:20:36 Uhr:

Das werden ja von Monat zu Monat mehr Termine: ...

In der Tat, nur leider ist mir bisher nur 2 Urteile dieses LG bekannt geworden. Ich nehme an, dass dort massenhaft Vergleiche zwischen den streitenden Parteien geschlossen werden.

Und hier noch ein Hinweis des LG Braunschweig zu weiteren Terminänderungen (wohl teils auch aufgrund von Vergleichsverhandlungen):

http://...unschweig.niedersachsen.de/.../...iesel-thematik-154506.html

am 7. Juni 2017 um 10:04

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 3. Juni 2017 um 09:16:04 Uhr:

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 1. Juni 2017 um 20:56:11 Uhr:

Übersicht der Softwarebetrügereien in den USA

http://www.focus.de/.../...gas-skandal-bei-audi-begann_id_7206378.html

2. Zweite Schummelsoftware: EA189-Motoren bei VW, erste Generation

Weiter führt die New Yorker Staatsanwaltschaft aus, dass sich Volkswagen - offenbar aus Kostengründen - Mitte der 2000er Jahre gegen die bei Mercedes bereits verbreitete SCR-Technik (Harnstoff-Einspritzung / AdBlue) entschieden habe. Mit der kostengünstigeren "Lean Trap"-Lösung habe man aber nicht gleichzeitig die in den USA geltenden Stickoxid-Grenzwerte und die von den Behörden geforderte Dauerhaltbarkeit des Partikelfilters erzielen können. Daher hätten im Jahr 2006 VW-Manager beschlossen, die von Audi bekannte "Akustik-Funktion" auch bei VW-Dieselmotoren (EA189, erste Generation) einzusetzen. Die Schummel-Software konnte erkennen, ob der Wagen gerade auf einem Prüfstand stand, und dann die Abgasreinigung anpassen.

Auszug aus einer US-Klageschrift (Staat New York gegen Volkswagen) vom Juli 2016: Mit einer gesetzeskonformen Abgasrückführung wäre nach spätestens 80.000 Kilometern der Dieselrußpartikelfilter zerstört, ergaben interne Tests bei VW. Offenbar deshalb entschied sich der Konzern zum Einsatz der - in den USA illegalen - Schummel-Software.

Nochmals vielen Dank - sehr schön. Hat jemand einen Link zur vollständigen Klageschrift der New Yorker Staatsanwaltschaft?

am 7. Juni 2017 um 10:21

Zitat:

VW-Abgasskandal - Erfolglos umgerüstet

Mit einem einfachen Software-Update wollte Volkswagen manipulierte Diesel sauber machen. Experten waren skeptisch. Interne Dokumente belegen nun, dass auch umgerüstete VW Dreckschleudern bleiben - und VW das wusste.

...

Mit der neuen Software von Volkswagen bekamen die Dieselautos gleich mehrere Abschalteinrichtungen installiert, die zu hohen Stickoxidemissionen im Straßenverkehr führen. Abschalteinrichtungen können laut EU-Verordnung nur ausnahmsweise erlaubt sein. Doch das Kraftfahrt-Bundesamt KBA genehmigte die neue Software mit dem Hinweis: "Die vorhandenen Abschalteinrichtungen wurden als zulässig eingestuft", so das KBA in seinem Freigabeschreiben, das dem ZDF vorliegt und heute in der Sendung "ZOOM: Geheimakte VW - Wie die Regierung den Konzern schützt" (ZDF, 22:45 Uhr) präsentiert wird.

...

Quelle: http://www.spiegel.de/.../...tete-diesel-weiter-dreckig-a-1150977.html

Hier der Link zur Sendung (Ausstrahlung heute am 07.06.2017 ab 22:45 auf dem ZDF):

https://www.zdf.de/.../zdfzoom-geheimakte-vw-100.html

Zitat:

"ZDFzoom" liegen interne Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, wie Regierung und VW die Abgaskrise bewältigt haben. Anstelle einer teuren Umrüstung - so einigte man sich - sollte ein kostengünstiges Software-Update durchgeführt werden. Damit seien die betroffenen Dieselautos wieder in Übereinstimmung mit den Gesetzen. Doch Messungen an auf diese Weise "nachgebesserten" Fahrzeugen ergeben ein anderes Bild.

am 7. Juni 2017 um 14:24

Landgericht Erfurt, (Teilversäumnis-)Urteil vom 17.05.2017

Aktenzeichen: 3 O 1515/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Gericht verurteilte VW zum Schadenersatz auf der Grundlage der Darstellung des Falls in der Klageschrift. Die VW-Anwälte hatten sich zunächst nicht verteidigt. Das Gericht hielt die Klageschrift für überzeugend. Eine genauere Begründung lieferte es nicht. VW kann jetzt Einspruch einlegen und wird der Rechtsstreit dann fortgesetzt.

[neu 01.06.2017]

 

 

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2016

Aktenzeichen: 3 O 340/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreterin: Rechtsanwältin Katharina Deckert, München

Besonderheit: Das Landgericht Karlsruhe verurteilte einen Seat-Händler dazu, einen Seat Alhambra 2.0 TDI zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten.

[neu 01.06.2017]

 

 

Landgericht Mannheim, Urteil vom 18.05.2017

Aktenzeichen: 10 O 14/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig, Trier

Besonderheit: Das Landgericht Mannheim, verurteile einen Autohändler dazu, einen VW Golf TDI 2.0 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Schon wegen des Bescheids des Kraftfahrtbundesamtes, wonach VW unter anderem den Wagen des Klägers mit einer neuen Motorsteuerung nachrüsten muss, stehe fest, das der Wagen mangelhaft sei. Der Kläger war daher nach Aufforderung zur Nacherfüllung und dem Ablauf von mehr als einem halben Jahr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es handele sich auch nicht nur um einen geringfügigen Mangel. Der Wert des Skandalautos dürfte über 10 Prozent geringer sein als der eines Autos mit legaler Motorsteuerung, heißt es zur Begründung des Urteils.

[neu 01.06.2017]

 

 

Landgericht München I, Urteil vom 14.04.2016

Aktenzeichen: 23 O 23033/15 (nicht rechtskräftig) => https://dejure.org/2016,11059

Klägervertreterin: Rechtsanwältin Katharina Deckert, München

Besonderheit: Das Landgericht München I verurteilte einen Seat-Händler dazu, ein nicht genanntes Modell der spanischen Marke Seat aus dem VW-Konzern mit 1,6 Liter-TDI-Motor mit 66 Kilowatt/90 PS zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Die in den technischen Daten von VW angegebenen Werte für den Schadstoffausstoß führten beim Kauf des Autos durch den Kläger zu einer sogenannten „Beschaffenheitsvereinbarung“. Der gelieferte Wagen entspreche dieser Beschaffenheitsvereinbarung nicht. Mehr noch: Es liege eine arglistige Täuschung vor. Der Händler – anders als viele andere Vertragshändler selbst ein Tochterunternehmen des Volkswagen-Konzerns – müsse sich die bewusst falschen Hersteller-Informationen über den Schadstoffausstoß zurechnen lassen. Nach Ansicht des Landgerichts München I hätte der Kläger damit über die Rückgabe des Autos hinaus Anspruch auf vollen Schadenersatz. Der Händler hätte ihn so stellen müssen, als hätte er den Wagen nie gekauft.

Der Autohändler hat gegen das Urteil Berufung einlegt. Das Oberlandesgericht hatte Termin für Ende Mai anberaumt, hat diesen jedoch wieder aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Vermutlich haben die Parteien sich geeinigt. Informationen zum Inhalt der Einigung liegen nicht vor.

[neu 01.06.2017 Einstellung des Verfahrens in der Berufungsinstanz]

 

 

Landgericht Neuruppin, Urteil vom 24.05.2017

Aktenzeichen: 1 0 170/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Landgericht Neuruppin verurteilt einen Autohändler dazu, dem Käufer einen VW Golf Trendline 1.6 TDI einen nagelneuen Wagen des gleichen Typs mit legaler Motorsteuerung liefern und den alten zurückzunehmen.

[neu 01.06.2017]

 

 

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 31.05.2017

Aktenzeichen: 5 0 2218/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück verurteilt einen Autohändler dazu, dem Käufer eines Audi A1 Sportback Ambition 1.6 TDI einen nagelneuen Wagen des gleichen Typs mit legaler Motorsteuerung liefern und den alten zurückzunehmen.

[neu 01.06.2017]

 

 

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 12.05.2017

Aktenzeichen: I-2 O 264/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf

Besonderheit: Der Kläger hatte direkt bei VW einen VW Passat 2.0 TDI gekauft. Auf seinen Rücktritt hin hat VW den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten.

[neu 26.05.2017]

 

 

Landgericht Münster, Urteil vom 19.05.2017

Aktenzeichen: 016 O 224/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf

Besonderheit: Der Kläger hatte direkt bei VW einen VW Tiguan Sport & Style 4motion 2.0 TDI gekauft. Auf seinen Rücktritt hin hat VW den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten.

[neu 26.05.2017]

 

 

Landgericht Offenburg, Urteil vom 12.05.2017

Aktenzeichen: 6 O 119/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Landgericht Offenburg stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Kläger Ersatz für Schäden zu leisten, die aus er Manipulation des vom Kläger gekauften Golf 2.0 TDI resultieren. Das Unternehmen habe ihn vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Es sei davon auszugehen, dass die illegale Motorsteuerung mit Wissen und Wollen des VW-Vorstands erfolgte. Das Unternehmen könne das nicht einfach bestreiten, sondern hätte darstellen müssen, wer genau die Verantwortung trug und warum der Vorstand nicht informiert war.

[neu 26.05.2017]

 

 

Landgericht Aachen, Urteil vom 18.05.2017

Aktenzeichen: 9 O 269/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf

Besonderheit: Es ging um einen VW Passat Variant 2.0 TDI. Auf den Rücktritt des Klägers hin hat der Händler den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 200 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten.

[neu 26.05.2017]

 

 

Landgericht Detmold, Urteil vom 11.05.2017

Aktenzeichen: 9 O 140/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Landgericht Detmold verurteilte einen Autohändler dazu, dem Kläger einen fabrikneuen VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI zu liefern. Einen solche hatte er im Oktober 2013 gekauft und im November 2013 erhalten. Eine Entschädigung für die mit dem alten Wagen gefahrenen Kilometer muss der Kläger bei der Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs anders als beim Rücktritt nicht zahlen.

[neu 26.05.2017]

 

 

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.05.2017

Aktenzeichen: 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Es ging um einen gebrauchten VW Tiguan. Der Händler muss nach dem Urteil den Kaufpreis abzüglich einer einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten.

[neu 26.05.2017]

 

 

Landgericht Hagen, Urteil vom 05.05.2017

Aktenzeichen: 8 O 135/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Landgericht Hagen verurteilte einen Händler zur Erstattung des Kaufpreises für einen VW Passat CC 2.0 TDI abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung des Wagens von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Dem Wagen fehle wegen der illegalen Motorsteuerung die übliche Beschaffenheit. Zumindest dürfe der Käufer eines Autos erwarten, dass dem Wagen nicht die Zulassung entzogen werden kann. Vor dem Rücktritt Nacherfüllung zu fordern und dafür eine Frist zu setzen, war nicht erforderlich. Wegen des Verdachts, dass sich durch die Nachrüstung Verbrauch, Leistung oder Haltbarkeit verschlechtern, war es dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nacherfüllung durch die neue Motorsteuerung zu verweisen.

[neu 26.05.2017]

 

 

Landgericht Köln, Urteil vom 18.05.2017

Aktenzeichen: 2 O 422/16 (nicht rechtskräftig)

Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf

Besonderheit: Es ging um einen Audi Q3 2.0 TDI. Auf den Rücktritt des Klägers hin hat der Händler den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten.

[neu 26.05.2017]

 

Quelle: https://www.test.de/.../

am 7. Juni 2017 um 20:33

VW könnte den betrogenen Kunden eine Umrüstung von Euro 5 auf Euro 6 anbieten, oder was meint Ihr?

 

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...blaue-plakette-12078445.html

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 7. Juni 2017 um 22:33:53 Uhr:

VW könnte den betrogenen Kunden eine Umrüstung von Euro 5 auf Euro 6 anbieten, oder was meint Ihr?

Das werden sie aber nicht machen.........Das kostet viel Geld.

Wenn sie für 50€ pro Kunde da rauskommen rechnet sich das.

am 8. Juni 2017 um 5:58

Wenn mir VW einen neuen Caddy (Euro 6 für meinen Euro 5} auf den Hof stellt, zahle ich gerne einen angemessenen(!) Aufpreis, dafür aber keinen Nutzungsersatz für gefahrene km mit dem manipulieren Caddy - Betrug bleibt Betrug.

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