Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Ich finde den Aufschlag von 5% ja auch schön, aber weshalb wurde der gewährt? Mich interessiert der juristische Hintergrund.
Und ja, zum BGH wird es sicherlich 3-4 Jahre dauern. Vorher finden jedoch Vergleiche statt - mit Stillschweigen.
Gebrauchte Diesel-Pkw mit bis zu 40% Wertverlust
https://kurier.at/.../264.105.232
Euro 6-Diesel in der Restwertfalle - Osteuropa bekommt billige Gebrauchtwagen
http://www.focus.de/.../...tkunden-verschmaehen-diesel_id_7134877.html
Landgericht Zwickau, Urteil vom 12.05.2017
Aktenzeichen: 3 O 123/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, dem Kläger einen fabrikneuen Skoda Octavia Combi 2.0 TDI mit korrekter Motorsteuerung zu liefern. Gekauft hatte der Kläger seinen Wagen bereits im Jahr 2010. Das Gericht hielt ihn wegen der Abschaltung der Abgasreinigung für mangelhaft; der Wagen habe nicht die übliche Beschaffenheit. Der Kläger könne daher Neulieferung verlangen. Eine Nutzungsentschädigung für die mit dem alten Wagen gefahrenen Kilometer braucht er sich nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht anrechnen zu lassen. Eigentlich war die Sachmangelrechte des Klägers längst verjährt. Der Autohändler hatte jedoch wie von VW empfohlen darauf verzichtet, die Einrede der Verjährung zu erheben.
[neu 15.05.2017]
Ich nehme an, dass die Nutzungsentschädigung nicht fällig ist, weil ein fabrikneues Ersatzfahrzeug geliefert wird (und dass dies auch so eingeklagt wurde), so z.B. auch:
- LG Offenburg, Urteil vom 21.03.2017 - 3 O 77/16
- LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017 - 7 O 967/16
- LG Stralsund, (Versäumnis-)Urteil vom 10.03.2017 - 4 O 396/16
Wer stattdessen den Kaufpreis zurückverlangt, muss laut vielen Gerichten eine Nutzungsentschädigung zahlen.
Das bereits o.g. Urteil des LG Regensburg vom 04.01.2017 - 7 O 967/16 - enthält aber auch folgenden Hinweis:
Zitat:
2. Nutzungsersatz nach §§ 439 IV, 346 II 1 Nr. 1 BGB schuldet der Kläger nicht, weil es sich bei dem streitgegenständlichen Kaufvertrag um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB handelt. Auf solche Verträge ist § 439 IV BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen weder herauszugeben sind noch deren Wert zu ersetzen ist (§ 474 V 1 BGB).
Nach dem (zumindest verstehe ich es so), müsste der Kläger auch dann keine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn er statt der Ersatzlieferung eines Neuwagens die Erstattung des Kaufpreises verlangt hätte.
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http://www.osradio.de/.../
Landegericht Osnabrück fällt Urteil im VW-Abgasskandal
16. Mai 2017/in Aktuell, Schlagzeilen /von Soeren Soelter
ich bin mir so unsicher ob ich klagen soll,habe einen 2009er Tiguan mit 170 PS und 65000km,welche Rechtsschutzversicherung übernimmt das eigentlich ich habe nur eine Verkehrs Rechtsschutz die beinhaltet Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,würde das darunter fallen ??
lässt sich von euch jemand durch vw-verhandlung und kann mir sagen wie die so sind ??
Also mein Verkehrsrechtsschutz hat nach Anfrage sofort schriftlich eine Kostenübernahme zugesichert.
Aber auch kein Wunder. Meine Versicherung klagt ja selbst ggn. VW.
Eine Erstberatung ist bei vielen Kanzleien kostenlos. Dort kann man auch fragen, was denn nun konkret laut ARB versichert sein sollte, damit die RSV Deckung zusagt. Die Einholung der Deckungszusage (im Schadensfalls) machen viele Kanzleien ebenfalls kostenlos (obwohl sie dafür etwas verlangen dürfen, wenn ich mich nicht täusche). Klar, eine kostenlose Erstberatung dient vielen Kanzleien vor allem der Aquise von neuen Mandanten, aber man bekommt im Gespräch/Telefonat ggf. schon einmal ein Gefühl, ob man zusammenpasst oder nicht. Und dann kann man - wie hier eben geschrieben - natürlich auch selbst bei seiner RSV nachfragen. Das alles sollte einen jedenfalls nicht davon abhalten, für seine Rechte zu kämpfen. Ich bin kein Anwalt und vertrete auch nicht deren Interessen, betone das aber, da ich im Umfeld schon häufig gehört habe, dass das alles zu aufwändig sei etc. Mit der Einstellung hat man bereits verloren. Ohne RSV würde ich jedoch das Prozesskostenrisiko sehr genau abwägen. Entsprechende Rechner gibt es im Internet zuhauf. Da gibt man als Streitwert den Betrag ein, um den man streitet, gewöhnlich im Falle des VW-Skandals wohl der Kaufpreis (ggf. unter Abzug der Nutzungsentschädigung für gefahrene km - aber da würde ich eher einen höheren Streitwert ansetzen, also konservativer rechnen). Und dann sieht man, was es einen in der 1., 2., etc. Instanz kosten kann, sollte man verlieren. Aber man kann auch heute noch eine RSV abschließen, die Wartezeit (gewöhnlich 3 Monate, wenn ich mich richtig erinnere) abwarten und dann den Schadensfall melden. Achtung: Der Schadensfall darf nicht vor Abschluss des RSV-Vertrags oder während der Wartezeit eingetreten sein. Viele RSVen tun so, als ob der Betrug durch VW an sich bereits der Schadenfall sei, was aber (wenn ich mich nicht wieder irre) regelmäßig nicht korrekt ist. Es gibt etliche Urteile gegen RSVen, die sich weigerten, Deckung zu geben - siehe test.de. Es kommt halt auf den Einzelfall an, d.h. wann ist denn konkret ein Schaden eingetreten? Z.B. könnte das sein, als der Käufer seinen Händler zur Beseitigung des Mangels (Nachrüstung) aufgefordert hat (mit Fristsetzung), der aber nichts machen konnte, weil die Freigabe vom KBA für die Maßnahme zu diesem Zeitpunkt noch fehlte. Jetzt liegen m.E. alle Freigaben vor, aber es kann ja immer noch sein, dass man einen Termin erst in 2-3 Monaten bekommt. Das kann ggf. unzumutbar sein, was wiederum den Schaden auslöst. Auch kann es sein, dass man direkt vom Kaufvertrag zurücktritt (nach Abwarten der o.g. Wartezeit!) mit dem Hinweis auf die Unzumutbarkeit der Nachrüstung. Der Händler/VW werden das sicherlich ablehnen, was dann das Schadensereignis darstellt.
Das alles sind nur meine persönlichen Meinungen zum Thema, die keinesfalls irgendeine Art von Rechtsberatung oder Handlungsempfehlungen darstellen. Diese Gedanken haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit. Jeder ist selbst für seine Entscheidungen verantwortlich und sollte Details unbedingt mit einem kompetenten Anwalt besprechen.
Hier noch 2 frische Urteile (Quelle: test.de):
Landgericht Bayreuth, Urteil vom 16.05.2017
Aktenzeichen: 23 O 243/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen Audi A5. Das Gericht verurteilte VW, rund 32 000 Euro zuzüglich Zinsen an den Besitzer des Wagens zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges.
[neu 16.05.2017]
Landgericht Lübeck, Urteil vom 16.05.2017
Aktenzeichen: 9 O 101/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan Sport & Style Bluemotion. Es erging ein Schlussurteil, nachdem das Gericht zuvor schon ein Versäumnisurteil erlassen hatte. Der Händler hat an den Kläger 30 685 Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Abzuziehen ist noch eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 6 100 Euro.
[neu 16.05.2017]
http://www.nw.de/.../...-Passat-von-Kaeufer-aus-Paderborn-zurueck.html
VW-Skandal: Händler nimmt Passat von Käufer aus Paderborn zurück
17.05.2017 | Stand 16.05.2017, 22:56 Uhr
Hamm/Paderborn. Ein verärgerter VW-Fahrer aus Paderborn hat sich mit seiner Forderung nach Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen ein Autohaus aus Hamm durchgesetzt. Der Paderborner Rechtsanwalt Steffen Smy bestätigte, dass der Händler einem entsprechenden Vergleich zugestimmt habe.
Der Kläger hatte im Oktober 2015 einen VW-Passat gekauft. Im Jahr 2016 wandte er sich an das Landgericht Paderborn und verklagte seinen Autohändler auf Rücknahme des Fahrzeugs. Er sei nicht zutreffend darüber informiert worden, dass sein Auto vom VW-Abgasskandal betroffen und mit Software ausgestattet ist, die die Abgaswerte im Testlauf schönt, so seine Klage. Das Landgericht Paderborn hatte die Klage aber in erster Instanz abgewiesen, weil der Kläger keine arglistige Täuschung habe nachweisen können (Az. 4 O 33/16).
Beweislastumkehr in Aussicht gestellt
Der VW-Fahrer wollte dies nicht hinnehmen und zog in die Berufung vor das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm. Hier deutete der 28. Zivilsenat an, zu einer Beweislastumkehr zu neigen: Demnach müsste der Autohändler nachweisen, dass er den Käufer schon vor dem Vertragsabschluss darüber informierte, dass sein Auto mit der umstrittenen Schummel-Software ausgestattet ist.
Das OLG verschob einen Verkündungstermin in dieser Angelegenheit auf den 13. Juni. Wie Rechtsanwalt Smy sagte, ist der Vergleich so gut wie abgeschlossen. Bei einer Rückabwicklung werde vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen, so Smy allgemein. Die Entschädigung sei aber geringer als der Wertverlust auf dem freien Markt.
http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...ipulierten-pkw-153570.html
Verfahren wegen Nachbesserung eines abgasmanipulierten PKW
Celle. Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt
am 18. Mai 2017 um 11.00 Uhr in Saal 153
über eine Klage auf Nacherfüllung eines Kaufvertrages über einen VW Tiguan (Aktenzeichen 7 U 28/17, Vorinstanz Landgericht Hannover).
Der Kläger hatte von dem beklagten gewerblichen Autohändler im April 2015 einen gebrauchten VW Tiguan, Baujahr 2008, erworben. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor eingebaut, dessen Software die Stickoxydwerte im Prüflaufstand unzulässig mit Hilfe einer Abschalteinrichtung optimiert. Der Kläger hatte den Beklagten zur Mängelbeseitigung binnen einer Frist von rd. 2 Wochen aufgefordert. Dem Kläger wurde seitens des PKW-Herstellers mitgeteilt, dass eine technische Lösung erarbeitet werde und er Nachricht erhalte, wenn ein Nachbesserungstermin vereinbart werden könne. Jedenfalls bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Januar 2017 hat der Kläger keine entsprechende Mitteilung erhalten. Mit seiner Klage hat er im Wesentlichen Nachbesserung seines Fahrzeuges begehrt.
Das Landgericht Hannover hat die Klage abgewiesen. Zwar sei der Beklagte zur Nacherfüllung verpflichtet, diese sei ihm aber vorübergehend unmöglich, weil der Beklagte selbst keine geeignete Softwarelösung erarbeiten könne.
Vertreterinnen und Vertreter der Medien werden gebeten, ihre Teilnahme unter OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de mitzuteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des OLG ein allgemeines Verbot für Film-, Foto- und Tonaufnahmen besteht.
http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...ipulierten-pkw-153776.html
Terminsverlegung
Verfahren wegen Nachbesserung eines abgasmanipulierten PKW
Celle. Die Klage auf Nacherfüllung eines Kaufvertrages über einen VW Tiguan (Aktenzeichen 7 U 28/17, Vorinstanz Landgericht Hannover) wird nunmehr am
7. September 2017 um 11.30 Uhr in Saal 153
vor dem 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt. Der für den 18. Mai 2017 anberaumte Termin ist verlegt worden (vgl. Pressemitteilung des OLG vom 2. Mai 2017 Nr. 22/17).
https://www.arag.de/vw-abgasthematik/
Letzte Aktualisierung am 17.05.2017
Informationen zum ARAG Rechtsschutz rund um die VW-Abgasthematik
Auszug:
Derzeit kursieren im Internet fragwürdige Darstellungen einer Anwaltskanzlei, die ARAG würde systematisch Deckungszusagen rund um die VW-Abgasthematik verweigern. Diese Darstellung ist falsch. Wie bei allen anderen Rechtsschutzfällen, prüfen wir auch rund um die Abgasthematik von VW-Dieselfahrzeugen individuell jeden Einzelfall.
Kosten in 1000 Fällen übernommen
Wir wollen, dass unsere Kunden Recht bekommen und deshalb haben wir bis heute in 1000 Rechtsschutzfällen Deckungsschutz erteilt. Bei 550 Fällen – zum überwiegenden Teil vertreten durch diese einzelne Kanzlei – hatten wir zunächst aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten eine Kostenzusage abgelehnt. Wir beobachten die Entwicklungen rund um die VW-Abgasthematik kontinuierlich und sehen nun, dass sich die Situation zugunsten der VW-Kunden entwickelt, weil es den Werkstätten mitunter nicht gelungen ist, zeitnah nachzubessern, so dass Käufer nun vermehrt von ihren Verträgen zurücktreten können.
Weitere Fakten zu eingereichten Kostenübernahmen
Kürzlich erklärte eine Kanzlei öffentlichkeitswirksam, dass sie keine ARAG Kunden mehr bedient. Wir stellen fest: Diese Anwaltskanzlei reicht nach wie vor Anfragen für Kostenübernahmen für unsere Kunden ein, die erkennbar nach der öffentlichen Mitteilung erstellt wurden.
Krass, dass der für heute (18.05.2017) anberaumte Termin für die mündliche Verhandlung am OLG Celle (7 U 28/17) nun auf den 07.09. verlegt wurde, also knapp 4 Monate später. Es ist stark anzunehmen, dass Vergleichsverhandlungen stattfinden, aber dafür räumen Gerichte (nach meiner bisherigen Kenntnis) 1-2 Monate ein. Was ist an diesem Fall so besonders/anders?
Zur ARAG RSV:
Es fällt zumindest auf, dass bei test.de sehr viele Urteile gegen diese RSV aufgelistet werden und diese fast alle von derselben Kanzlei erstritten wurden. Ob/wer da nun besondere PR-Arbeit leistet, weiß ich nicht, aber es steht zumindest fest, dass man sich - egal von welcher RSV - nicht gleich abwimmeln lassen sollte.
Autohändler attackieren Volkswagen
Zitat:
Ein Verband von 2400 deutschen Autohäusern greift den Volkswagen-Konzern an. Die Händler und Werkstätten fühlen sich in der Abgasaffäre im Stich gelassen.
Es geht um technische Probleme, die finanziellen Folgen der Kunden-Klagen und den massiven Druck des VW-Konzerns auf die Geschäfte der Händler. ...
Mehr dazu dort:
http://www.sueddeutsche.de/.../...ler-attackieren-volkswagen-1.3509493
Zitat:
"Konzerntöchter wie Audi weigern sich, die Kosten der Rechtsstreitigkeiten mit den Kunden zu übernehmen", klagt Weddigen von Knapp
Also, der von mir verklagte Händler hat vollen Rechtsbeistand von VW in Wolfsburg erhalten.
Mein Anwalt kommuniziert also lediglich mit den Anwälten von VW.
Nicht mit dem eigentlichen des Händlers.