Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Da ich eine RSV habe, die mir Deckung zugesagt hat, werde ich MyRight nicht benötigen.
Und hier noch ein neues Urteil von test.de:
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 26.04.2017
Aktenzeichen: 3 O 156/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG als Verkäuferin eines VW Tiguan Cup 4Motion 2.0 TDI. Der Wagen sei wegen der illegalen Motorsteuerung mangelhaft. Eine Frist für die Nacherfüllung zu setzen, sei entbehrlich gewesen; „Eine Nachbesserung war der Klägerin zum Zeitpunkt des Rücktritts aufgrund des nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses unzumutbar“, heißt es in der Urteilsbegründung wörtlich. VW habe der Klägerin den Mangel arglistig verschwiegen. Volkswagen muss jetzt den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage von 250 000 Kilometern Gesamtlaufleistung errechneten Nutzungsentschädigung erstatten.
[neu 10.05.2017]
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 10. Mai 2017 um 18:41:02 Uhr:
Klagen Sie gegen Volkswagen
Danke für den Hinweis!
In dem Video geht es u.a. um einen sog. Gewährleistungsverzicht (ab Minute 4:30), welchen der Kunde vor dem Einbau des Plastikteils unterzeichnen solle. Außerdem wird ein Vergleich im Falle eines VW Caddy erwähnt. Weiterhin geht es (kurz) um den Beschluss des OLG München.
Wer weiß mehr zu diesem Gewährleistungsverzicht? Hat den schon jemand unterschreiben sollen bzw. tatsächlich unterschrieben? Wie sieht der konkret aus?
Danke an alle für sachdienliche Hinweise!
Zitat:
Was soll das, VW?
Auf der Hauptversammlung zweifeln Volkswagens Aktionäre am Willen des Konzerns zur Aufklärung. Die Sorge vor Protesten führt zu einer kuriosen Anordnung.
...
„Ihr Verweis auf das ,Statement of Facts’ ist inhaltlich unzureichend und nahezu beleidigend“, kritisierte auch Christian Strenger, ein Fachmann für ordnungsgemäße Unternehmensführung.
...
„Statement of Facts“ bleibt einzige Veröffentlichung
...
Mehr dazu dort:
http://www.faz.net/.../abgasskandal-was-soll-das-vw-15009218.html
Zitat:
Warum das Dieselfahrverbot so gut wie unausweichlich ist
Mit allen Mitteln versucht sich die Autoindustrie gegen die Umrüstung älterer Dieselmotoren zu wehren. Ein Fahrverbot für die Pkw scheint unausweichlich. Selbst ein möglicher Ausweg hat ein Problem.
...
Mehr dazu dort:
https://www.welt.de/.../...hrverbot-so-gut-wie-unausweichlich-ist.html
Und entsprechend auch dort:
http://app.handelsblatt.com/.../19781794.html
http://app.handelsblatt.com/.../19781794-2.html
Ich frage mich, ob das wiederholte Androhen von Fahrverboten auch dazu dienen soll, dass Betroffene ihre Fahrzeuge umrüsten lassen. Aber wenn die Fahrverbote bereits für Fahrzeuge mit Euro 5-Norm gelten (und die Nachrüstung aus Euro 5 kein Euro 6 macht), wird den Fahrzeughaltern die Umrüstung nur wenig nützen. Und erstaunlich ist auch, dass so manche Fahrzeugmodelle mit Euro 6-Norm im realen(!) Fahrbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen als welche mit Euro 5-Norm. Es ist wirklich zum Schreien...
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Und noch ein weiteres Urteil von test.de:
Landgericht Kiel, Urteil vom 10.05.2017
Aktenzeichen: 17 O 258/16
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen hat. Außerdem muss sie die Kosten des Stichentscheids ausgleichen.
[neu 11.05.2017]
http://www.onvista.de/.../...-verhandelt-klage-gegen-autohaus-61990111
VW-Dieselskandal: OLG Stuttgart verhandelt Klage gegen Autohaus
Vielen Dank! Schade, dass die Artikel-Schreiber so oft kein Aktenzeichen angeben. Die wissen das doch sicherlich.
Landgericht Mosbach, Urteil vom 04.11.2016
Aktenzeichen: 2 O 62/16
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen hat. Außerdem muss sie die Kosten des Stichentscheids ausgleichen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Arag hatte Berufung eingelegt, hat sie aber wieder zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe ihr signalisiert hatte: Die Verurteilung geht Ordnung und wird Bestand haben. Details dazu im Bericht der Anwälte des Klägers.
[neu 11.05.2017 Rechtskraft nach Rücknahme der Berufung]
12.05.2017 Myright.de hat Kunden gegenüber angekündigt: Im September will das Unternehmen Klage einreichen. Und: Anmeldungen für die Teilnahme bei myright.de sind nur noch bis 30. Juni 2017 noch möglich. Details enthält die Ankündigung nicht; test.de vermutet, dass das Unternehmen wegen der von inzwischen rund 25 000 Skandalauto-Besitzern an sie abgetretenen Forderungen gegen den VW-Konzern eine Klage erheben wird. Das ist wegen der im Verhältnis zum Streitwert nur degressiv steigenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltshonorare der günstigste Weg, die Forderungen der Skandalautobesitzer gerichtlich geltend zu machen. Einzelne Klagen hatte Myright.de bereits im Namen der jeweiligen Kunden auf den Weg gebraucht, um den Druck auf Volkswagen zu erhöhen. Eine erste mündliche Verhandlung hat das Landgericht Braunschweig für Ende Juni anberaumt. test.de hatte das Myright.de-Angebot als fair und aussichtsreich bewertet. Es ist zunächst kostenlos, im Erfolgsfall allerdings wohl teurer als vw-verhandlung.de. Von dem Angebot kennt test.de allerdings nur die Eckdaten, die genauen Geschäftsbedingungen und vor allem die Regeln für die Ermittlung der Erfolgsprovision liegen test.de nicht vor.
12.05.2017 Ein Focus-online-Bericht zum VW-Skandal mit dem Titel: „Das Geheimnis der Golden Cars“ lässt noch deutlicher als die bisher bekannten Fakten erkennen: Das Bundeswirtschaftsministerium und das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg haben offenbar mehr Wirtschaftsförderung betrieben, als die Einhaltung der für Autohersteller geltenden Umwelt- und Verbraucherschutzregeln zu überwachen und durchzusetzen. Den zuständigen Beamten war der Darstellung beim Focus zufolge offenbar schon früh klar, dass die Einhaltung der Grenzwerte bei Prüfstandversuchen praktisch nichts mit dem Schadstoffausstoß im Fahrbetrieb zu tun hatte und dass auch der Kraftstoffverbrauch im wirklichen Leben immer weit höher liegt als im Prüfstand unter absurd günstigen Bedingungen ermittelt. Besonders beunruhigend: Der Untersuchungsausschuss der Bundestag will diese aus test.de-Sicht rechtsfeindliche Haltung der Behörden in seinem Abschlussbericht der Sache nach billigen und findet sogar das Verhalten des VW-Konzerns offenbar nicht weiter schlimm. Darauf deuten Berichte über den Stand des Entwurfs hin. Die endgültige Version soll noch vor der Sommerpause erscheinen.
Quellen:
https://www.test.de/.../
http://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/
Ein Urteil gegen die VW AG sowie gegen den Autohändler (von test.de separat dargestellt):
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017
Aktenzeichen: 5 O 1198/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Käufer eines VW Golf Variant 1.6 TDI Trendline den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Konzernmutter und nicht Audi habe entschieden, die Motoren mit der betrügerischen Steuerung auch in Wagen der Konzerntochter Audi einzubauen und trage daher die Verantwortung. Es sei auch davon auszugehen, dass die für die Führung des Unternehmens berufenen Vorstandsmitglieder die Schädigung zu verantworten haben. Es reiche nicht aus, deren (Mit-)Schuld zu bestreiten, VW müsse genau darstellen, wer die Verantwortung trägt und es dem Kläger zu ermöglichen, die unmittelbar verantwortlichen Mitarbeiter als Zeugen zu vernehmen. Da VW das nicht getan habe, sei die Verantwortung der Vorstandsmitglieder zu unterstellen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
[neu 12.05.2017]
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017
Aktenzeichen: 5 O 1198/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Golf Variant 1.6 TDI Trendline abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens zu verweisen. Er hätte darauf eine unbestimmte Zeit lang warten müssen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht VW zum Schadenersatz. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 12.05.2017]
Ruckeln und Rasseln nach dem Update:
http://www.tagesspiegel.de/.../19504236.html
Nur Dobrindt kann ein Diesel-Chaos noch abwenden:
https://www.welt.de/.../...dt-kann-ein-Diesel-Chaos-noch-abwenden.html
Wieso hat ein Moderator von MT eigentlich diesen m.E. an sich sinnvollen Thread zu Problemen nach der Umrüstung geschlossen (statt die Störenfriede zu sperren)?
http://www.motor-talk.de/.../...-nach-dem-softwareupdate-t5567865.html
Vielleicht könnte man (MT) diesen Thread bitte wieder öffnen? Danke!
https://www.wr.de/.../...t-erstmals-vw-konzern-direkt-id210559127.html
Landgericht Arnsberg verurteilt erstmals VW-Konzern direkt
Vielen Dank! Aber wieso 5% Aufschlag? Wofür? Mich wundert auch immer wieder, wieso Kläger eine Nutzungsentschädigung für gefahrene km zahlen müssen, obwohl es sich um einen Verbrauchsgüter handelt, wo es keine Nutzungsentschädigung geben soll? Wenn so ein Verfahren sagen wir 2 Jahre bis zum OLG dauert und der Kläger sehr viele km mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug fährt, bleibt am Ende wegen der hohen Nutzungsentschädigung kaum noch etwas übrig. Dadurch werden betrogene Verbraucher in ihrer Ausübung ihrer Rechtsverfolgung deutlich eingeschränkt. Oder übersehe ich etwas?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 13. Mai 2017 um 23:02:28 Uhr:
Vielen Dank! Aber wieso 5% Aufschlag? Wofür? Mich wundert auch immer wieder, wieso Kläger eine Nutzungsentschädigung für gefahrene km zahlen müssen, obwohl es sich um einen Verbrauchsgüter handelt, wo es keine Nutzungsentschädigung geben soll? Wenn so ein Verfahren sagen wir 2 Jahre bis zum OLG dauert und der Kläger sehr viele km mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug fährt, bleibt am Ende wegen der hohen Nutzungsentschädigung kaum noch etwas übrig. Dadurch werden betrogene Verbraucher in ihrer Ausübung ihrer Rechtsverfolgung deutlich eingeschränkt. Oder übersehe ich etwas?
Der Aufschlag ist doch gut für den Kläger! Aufschlag, nicht Abschlag!
Richtig ist, daß der Abzug der 14000 Euro für die Nutzung schmerzhaft für den Kläger ist.
Allerdings: 100TKM und 5 Jahre sind nicht wenig. Sie bekommt also von den 37 noch 23.
Das hätte die Klägerin auf dem freien Markt nie mehr bekommen.
Ich hoffe, der BGH statuiert ein Exempel und verdonnert VW zur vollen Kaufpreiserstattung.
Das wäre noch deutlich weniger wie in den USA, aber es wäre gerecht.