Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 24. September 2018 um 14:11:04 Uhr:
Klage gegen Hersteller mit Verweis auf § 823 Abs 2 iVm § 263 Abs 1 StGB unmöglich, weil Bereicherungsabsicht voraussetze, dass Tat auf Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils gerichtet sei und der erlangte Vorteil des Herstellers die Kehrseite des Schadens des Käufers und dem Schaden stoffgleich sein müsse (Vorteil = unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Verfügung - also des Kaufs? - welche den Schaden beim Käufer/Kläger herbeiführte).Habt Ihr dazu Anmerkungen?
Klingt spannend, aber für mich als Laie ziemlich an den Haaren herbeigezogen.
Aber es ist ja auch immer gut, die Argumente der Gegenseite zu kennen, um darauf vorbereitet zu sein. 😉
LG Braunschweig?
Keine Ahnung, sorry! Es geht aber um Argumente von VW, nicht um welche des Gerichts, daher ist das LG wohl auch egal?
Wenn das Auto durch die Abschaltvorrichtungen keinen Mangel hat, kann man auch nicht betrogen worden sein oder entsprechend andersherum mangelhaftes Fahrzeug gebaut und verkauft um Gewinn zu machen ist sittenwidrig.
https://www.mainpost.de/.../...und-bangt-doch-ums-Auto;art765,10066908
BAD NEUSTADT - Aktualisiert am: 24. September 2018 15:02 Uhr
VW-Kunde gewinnt Prozess und bangt doch ums Auto
Ähnliche Themen
Zitat:
@pctelco schrieb am 24. September 2018 um 16:04:39 Uhr:
mainpost.de leider nur gegen cash!
Uuups, bei mir geht es 😕
Gerade noch mal getestet, bekomme lediglich Abo-Angebot angezeigt. Vielleicht mögen die meine IP-Adresse (ISP) nicht?
Zitat:
@pctelco schrieb am 24. September 2018 um 16:47:17 Uhr:
Gerade noch mal getestet, bekomme lediglich Abo-Angebot angezeigt. Vielleicht mögen die meine IP-Adresse (ISP) nicht?
AdBlocker ausschalten, dann geht's (war zumindest bei mir so).
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 24. September 2018 um 16:50:58 Uhr:
Bei mir auch.@Micha112233
Sorry, aber Deinen Kommentar verstehe ich nicht.
Wenn das Gericht keinen Mangel an Fahrzeug sieht kann VW auch nicht betrogen haben.
Ach, so banal? 😉 Aber jetzt im Ernst: Glaubst Du, dass so eine Argumentation (wie sie tatsächlich auch vom LG Braunschweig geäußert wird, z.B. am 29.12.2016 - 1 O 2084/15) in der Berufung Bestand haben kann? Diese "Stoffgleichgleichheit" scheint doch bei etlichen Urteilen gegen VW keine Rolle zu spielen, die sogar explizit auf § 823 BGB verweisen und eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bejahen. In diesen Urteilen wurde vom Gericht auch bejaht, dass die Manipulationen in gewinnbringender Absicht seitens VW angebracht wurden, und dies reichte wohl aus, selbst wenn dies ohne die Absicht geschah, die Kunden zu schädigen. Ich Frage mich daher, wie unterschiedliche Gerichte zu demselben Lebenssachverhalt zu solch unterschiedlichen Würdigungen kommen können.
Liegt's evtl. am klägerischen Vortrag, den wir im Einzelnen ja nicht kennen?
Was müsste denn ein Kläger konkret dazu vortragen, damit es (auch vom LG Braunschweig) zum § 823 BGB iVm § 263 StGB eine Kläger-bestätigende Meinung gibt?
Falls diese Anspruchsgrundlage gegen den VW-Konzern (AG als Herstellerin der Motoren) tatsächlich ausscheiden sollte, welche Grundlagen bestehen denn sonst noch? (neben Gewährleistung des Händlers, sofern bei Klage noch nicht verjährt)
Hallo zusammen
auch ich bin wahrscheinlich bei der selben Kanzlei und habe nun beim gleichen Sachverhalt (ohne RSV) ein ähnliches Angebot erhalten. Aufgrund der hochgepriesenen Erfolgsaussichten habe ich eine Zusage zur Einzelklage mit eigenem Kostenrisiko zugestimmt. Nicht so gut?
Darf man denn einem Mandanten in solch einer Form einen Erfolg in Aussicht stellen?
Zitat:
@katalysator001 schrieb am 12. September 2018 um 08:22:08 Uhr:
Moin,
habe jetzt die letzten zig Seiten nicht verfolgen können. Daher war das Thema evtl. schon dran.Ich hatte (ohne RSV) über eine größere Kanzlei Zusage eines Prozesskostenfinanzierers für außergerichtliche Verhandlungen.
Jetzt sind diese scheinbar gescheitert (hat nur ein 3/4 Jahr gedauert...) und nun empfiehlt die Kanzlei zu klagen, da angeblich gute Erfolgsaussichten bestünden.
Alternativ könne man sich der Musterfeststellungsklage anschließen.
Für letztere Möglichkeit übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten.Für die sinnvollere Klage jedoch nicht. Obwohl die Kanzlei selbst die Erfolgsaussichten sehr gut einstuft, sollte ich das Kostenrisiko von 7k € selbst übernehmen.
Nun ja. Pappnasen nicht nur auf der Gegenseite...
Herzlich willkommen bei MT!
Schön, dass Du gleich unseren Debattier-Club gefunden hast. 🙂
Eine Garantie wird Dir eine seriöse Kanzlei hoffentlich nicht geben. Immer wieder gibt es Überraschungen. Zu ein und demselben Sachverhalt kommen sogar an einem Landgericht verschiedene Kammern zu gegensätzlichen Ergebnissen. Es soll ja auch Richter geben, die ihre Meinung später ändern. Ob das dann zum eigenen Vorteil oder Nachteil gereicht, weiß vorher aber niemand. Kurz: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Ohne RSV sollte man m.E. wissen, wie viel man im ungünstigsten Fall selbst zu zahlen hat (auch abhängig davon, durch wie viele Instanzen man gegen will und kann) und ob man sich das auch leisten kann. Just my 2ct.
Frag doch nach, wie viele Verfahren Deine Kanzlei bereits abgeschlossen hat, wie viele gewonnen, verloren und per Vergleich und ggf. als Untermenge dasselbe nochmal für Fälle, welche Deinem möglichst gleichen.
Jedenfalls wünsche ich auch Dir viel Erfolg gegen VW. 🙂
.
Falls sich nochmal jemand zum § 823 BGB und der Stoffgleichheit äußern möchte, tut Euch bitte keinen Zwang an. 😉 Eure Meinung dazu interessiert mich. Danke. 🙂
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 22. September 2018 um 15:07:38 Uhr:
...
www.europeandatajournalism.eu/
Hier findet sich auch eine Grafik mit Übersicht der einzelnen Mitgliedsländern.
Ergänzung: Übersicht über EU-Länder und wo der Rückruf obligatorisch ist und wo nicht:
https://voxeurop.eu/de/2018/dieselgate-5121879
Das ist evtl. für Besitzer von Fahrzeugen interessant, welche ihre Typgenehmigung nicht in Deutschland erhalten haben (siehe Diskussion hier, ein paar Seiten zurück).
.
Falls sich nochmal jemand zum § 823 BGB und der Stoffgleichheit äußern möchte, tut Euch bitte keinen Zwang an. 😉 Eure Meinung dazu interessiert mich.
Außerdem, ob bzw. wie gleichzeitig ein Anspruch gegen den VW Konzern als Hersteller des Motors aus § 826 BGB neben § 823 BGB und ggf. weiteren möglich ist.
Nochmals danke. 🙂
Zitat:
@pctelco schrieb am 24. September 2018 um 16:47:17 Uhr:
Gerade noch mal getestet, bekomme lediglich Abo-Angebot angezeigt. Vielleicht mögen die meine IP-Adresse (ISP) nicht?
Versuche es, wenn Du hast, mit einem Tablett oder Smartphone
Funktionierte bei mir.
Viel Erfolg.