Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Messungen von Ruß und DPF- Füllung vor und nach dem Update:
Zitat:
@Riley970s schrieb am 23. September 2018 um 14:17:27 Uhr:
Erstmal einen schönen Sonntag an alle da draußen !
Vor einigen Seiten ging es hier um den Regenerationszyklus des RPF nach dem Update.
Ich möchte mal meine Erfahrungen dazu mitteilen.
Fahrzeug ist ein Seat Exeo Bj.2013, 143PS Handschalter, Gesamtkilometer jetzt ca.72700km Update kam vor ca.2000km drauf Version 9978. Da ich keinen TÜV Prüfer fand der mir ohne Update noch TÜV geben wollte.
Fahrstrecke sind Täglich 2x 25km Bundesstraße zur Arbeit , getankt wird nur Shell V-Power und Aral Ultimate(Hoffe das dadurch etwas weniger Ablagerungen entstehen).
Vor dem Update war die aktive Regeneration nach ca.600km 18g Ruß im RPF Füllstand 75%.
Nach dem Update nach ca.550km 24g Ruß im RPF Füllstand 100%.
Vor dem Update war die Ruß menge immer zwischen 15mg/min-40mg/min , nach dem Update hat sich das Stark verändert. Motor kalt Ruß menge zwischen 40mg/min-100mg/min , Motor Betriebstemperatur sinkt die Menge auf 20-50mg/min (alle Daten aus der App "VAG DPF"😉.
Muß dazu sagen das die Daten noch nicht 100% aussagekräftig sind da ich nach dem Update 2Wochen Urlaub hatte und danach meine Stammstrecke 6Wochen gesperrt war und ich Umleitung fahren musste.
Interessant ist auch das nach einer abgebrochenen Regeneration (hatte ich mal auf dem Weg zur Arbeit am Morgen und hatte keine Zeit für ne extra Runde) beim Nächsten Start sofort die Regeneration weitergeht, egal ob Motor warm oder nicht. Liegt wohl daran das jetzt erst bei 100% Füllstand Regeneriert wird und kein Puffer mehr vorhanden ist .
Ruckeln hab ich noch nicht bemerkt , Spritverbrauch kann ich noch nicht ganz beurteilen da meine Umleitungsstrecke 2 Berge hatte , aber gefühlt um ca.0,3l höher.
Klage gegen Händler und VW läuft.
Einen schönen Sonntag noch an alle :-) (bis auf alle VW Manager die mir lieber nicht im dunkeln begegnen sollten !!!!)
Im Original-Artikel (Link s.o.) findet Ihr dann auch noch Screenshots mit den Messungen von
@Riley970sKrass:
Zitat:
@ExScenic schrieb am 23. September 2018 um 15:19:04 Uhr:
Jetzt online über Gansel Rechtsanwälte erfahren: vw-verhandlung.de übernimmt doch keine Klagen über Prozessfinanzierer! Es muss über RV laufen, falls man keine hat, dann die 5-8k€ maximales Prozesskostenrisiko selber finanzieren....leider habe ich keine RV und hatte mich wohl dem falschen Rechtsanwaltsverbund angeschlossen. Wird wohl alles ein Nullsummenspiel, außer für mich, wenn ich dann das AGR Ventil alle 2 Jahre wechseln lassen muss, und ab dem 2. Mal das dann 2k€ aus meiner Kasse kostet....Prima, prima!
Zur ARG:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 23. September 2018 um 15:26:58 Uhr:
Die AGR-Wechselkosten liegen mittlerweile bei 2.000,- €? 😰
.
Zitat:
@ExScenic schrieb am 23. September 2018 um 15:29:36 Uhr:
die 2k€ bei einem Caddy Bj 2013, bei dem das AGR weit unten drin ist (nicht vor dem Motor Richtung Front), so daß je nach Werkstatt sogar die Achse abgebaut wird zum Wechsel.....
Das wird dann ein teurer "Spaß"... aber vielleicht nicht ganz so teuer?
Zitat:
@transarena schrieb am 23. September 2018 um 15:32:05 Uhr:
Das stimmt so nicht...Die kosten liegen bei 1100 € (Netto 925€)
Jedenfalls steht das auf meiner Rechnung vom Caddy III FLAber das du daß dann selber zahlen musst, damit hast du natürlich Recht.
.
Zitat:
@ExScenic schrieb am 23. September 2018 um 15:40:14 Uhr:
ok, 1k1€ sind zwar auch noch viel, aber wären ja schonmal die Hälfte - gab wohl Optimierungen im Prozess? Wenn auch das ganze unnötig ist. Hatte den VW ja eigentlich gekauft, um nicht alle 200km eine Regeneration im Winter zu haben, so wie bei meinem Scenic früher - der hatte immer angefangen nach 40km Fahrt zu regenerieren, und meine Strecke waren 42km - war noch die SW, die Durchschnittsgeschwindigkeit >80kmh gebraucht hatte...
Wobei es wohl doch auch teurer geht:
Zitat:
@heizoelblitz schrieb am 23. September 2018 um 15:50:21 Uhr:
Mein Freundlicher ruft sehr wohl knapp zwei Mille auf für den AGR Wechsel mit Ausbau der Vorderachse beim Golf VI 1,6TDI!!!
.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 23. September 2018 um 16:13:28 Uhr:
Wenn es irgendwann mal eine gesetzliche Regelung geben sollte, wie und wo das AGR bei Fahrzeug-Neukonstruktionen zwecks einfacher Zugänglichkeit zu verbauen ist, dann wissen wir zumindest, wem wir das zu verdanken haben... 😉
.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 23. September 2018 um 16:19:12 Uhr:
Für Verschleißteile wird das m.W. in einschlägigen EG-Verordnungen bereits geregelt. Nur das AGR war bis zum sogenannten Software-Update ja kein Verschleißteil.
Der Witz ist gut, oder? 😉
Aber vielleicht ist bei diesen Kommentaren etwas an "Munition" für die Verhandlung dabei, wenn es um die Frage geht, ob so ein Update zumutbar ist oder nicht (wegen der negativen Folgen wie z.B. dem beschleunigten AGR-Verschleiß).
Zitat:
@Meat-Puppets schrieb am 23. September 2018 um 18:18:37 Uhr:
Kurz noch einmal zu diesem „Nebenschauplatz“, ob die erhöhte Nachfrage nach dem VW-AGR nur suggeriert oder Realität ist: Im Video der „Autodoktoren“ ab Minute 3:40 kommt die Aussage (ich zitiere) „fünfzigtausend im Rückstand, ...wie kommt das wohl?“
Das dürfte meines Erachtens schon ein sehr deutlicher Hinweis auf die verstärkt auftretenden Probleme nach dem Softwareupdate sein.
Hier nochmal eine Info zu VW -Vergleichen:
https://www.swp.de/.../...ing-will-keinen-vergleich-mehr-25461127.html
Und ein Text zur wirtschaftlichen Strategie:
Das VW-Lufthansa-Paradoxon
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/das-vw-lufthansa-paradoxon
Ähnliche Themen
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 22. September 2018 um 15:07:38 Uhr:
Zitat:
Die Rückrufaktionen sind nicht in allen Mitgliedstaaten obligatorisch. Die höchsten Erfolgsquoten finden sich in Ländern mit einem vorgeschriebenen Rückruf. Es gibt jedoch auch Länder mit einem freiwilligen Rückruf, die besser abschneiden als einige verpflichtende Länder. Zwischen den vier VW-Marken Volkswagen, Skoda, Seat und Audi gibt es erhebliche Unterschiede (siehe Grafiken unten).
www.europeandatajournalism.eu/
Hier findet sich auch eine Grafik mit Übersicht der einzelnen Mitgliedsländern.
Toll ist der Satz:
Zitat:
Am erfolgreichsten war die Update-Kampagne im VW-Heimatland Deutschland, wo 91 Prozent der Eigentümer eines Dieselgate-Fahrzeuges zum Update in die Werkstatt gingen.
Warum sind die wohl alle gegangen?
1. Weil KBA und Zulassungsstelle mit Zwangsstillegung droht.
2. Weil der TÜV keine Plakette mehr erteilt.
Steht ja auch weiter unten im Artikel..
Zitat:
Die Rückrufaktionen sind nicht in allen Mitgliedstaaten obligatorisch. Die höchsten Erfolgsquoten finden sich in Ländern mit einem vorgeschriebenen Rückruf.
Jeder gegen jeden bei Volkswagen:
https://www.capital.de/.../jeder-gegen-jeden-bei-volkswagenZitat:
Ein ehemaliger Vorstand beschuldigt jetzt Winterkorn, seine Mitarbeiter auch zum Betrug bei Benzinmotoren gedrängt zu haben.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 24. September 2018 um 12:39:16 Uhr:
Jeder gegen jeden bei Volkswagen:
https://www.capital.de/.../jeder-gegen-jeden-bei-volkswagen
Zitat:
Ein ehemaliger Vorstand beschuldigt jetzt Winterkorn, seine Mitarbeiter auch zum Betrug bei Benzinmotoren gedrängt zu haben.
Vor diesem Hintergrund ist es gut dass die Anlegerprozesse vertagt wurden, diese Nachricht wurde von der Klägerseite sicher begrüßt 😁
Ich weiß nicht, ob bzw. wie sich das auf die Klagen der Anleger auswirken wird.
Kläger mit manipulieren Diesel-Fahrzeugen könnten dies ggf. als Argument vor Gericht vorbringen, dass jegliches Vertrauen in den VW-Konzern und ins KBA dermaßen erschüttert ist, dass ein Update unzumutbar wird.
Und Kläger von betroffenen Benzinern hätten wohl ähnliche Möglichkeiten wie die Besitzer der Diesel EA189-Motoren, nehme ich an.
Falls sich Manipulationen auch bei Benzinern herausstellen und das KBA auch dazu Rückrufe und Korrekturen vorschreiben sollte, würde die Verjährungsfrist für Benziner aber doch erst ab öffentlichem Bekenntnis von VW oder vom KBA zu laufen beginnen, oder?
Und dann tut sich ein neues Feld für Anwälte auf. 😉
Die Anwälte kommen ja jetzt schon mit der Klägerflut nicht klar.
Meiner meldet sich nicht einmal nach Email und späterem Telefonat mit der Bitte um Rückruf (da gerade verhindert) um die Klageziele und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ich bin nämlich nicht damit einverstanden, dass ich so eine 08/15-Klageschrift mit den Standartforderungen aus der eigenen Tasche bezahle. Die wird doch sowieso im copy and past-Verfahren erstellt.
Da sind vermutlich nur die ersten 5 der 250 Seiten individuell gefertigt.
Wenn der nicht langsam in die Huffe kommt suche ich mir einen anderen Anwalt, der auch etwas mehr Biß hat.
Sind Dir schon Kosten entstanden? Das wäre ja ärgerlich, aber ein Wechsel evtl. besser später als zu spät. Sorry, aber ich kann Dir da keinen Rat geben. Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg!
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 24. September 2018 um 12:58:07 Uhr:
Ich weiß nicht, ob bzw. wie sich das auf die Klagen der Anleger auswirken wird.
Es widerspricht der von VW auch im Anlegerprozess vertretenen Position, der Vorstand hätte von nichts gewusst.
Achso, ja, das wäre dann wieder eine von vielen kürzlichen Meldungen, nach denen der Vorstand bereits früher Bescheid wusste.
Aber ist es nicht egal, ob der Vorstand Bescheid wusste? Läge nicht auch ohne sein Wissen ein sog. "Organversagen" (nicht im medizinischen Sinne, sondern im juristischen 😉) vor?
Bisher noch nicht.
Das erste Anschreiben mit der Aufforderung zur Rücknahme des Fahrzeugs an VW wurde ja über die ominöse Prozesskostenversicherung abgedeckt.
Klar das VW über das Schreiben nur gelächelt hat.
Jetzt, wo es ernst wird, mach der Prozesskostenfinanzierer einen Rückzieher.
Dabei stehen die Chancen doch besser als jemals zuvor.
Was steht denn in Deinem Vertrag mit der Kanzlei? Könntest Du ihr jetzt das Mandat entziehen, ohne dass Dir daraus Nachteile entstünden - neben der bereits verlorenen Zeit? Wobei es evtl. gar nicht schlecht ist, erst jetzt zu starten, nachdem es schon so viele positive Urteile und neue Erkenntnisse gibt? Aber die Ansprüche sollten natürlich nicht verjähren, was auch beim Wechsel der Kanzlei zu beachten ist, richtig?
Klage gegen Hersteller mit Verweis auf § 823 Abs 2 iVm § 263 Abs 1 StGB unmöglich, weil Bereicherungsabsicht voraussetze, dass Tat auf Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils gerichtet sei und der erlangte Vorteil des Herstellers die Kehrseite des Schadens des Käufers und dem Schaden stoffgleich sein müsse (Vorteil = unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Verfügung - also des Kaufs? - welche den Schaden beim Käufer/Kläger herbeiführte).
Habt Ihr dazu Anmerkungen?
Klingt spannend, aber für mich als Laie ziemlich an den Haaren herbeigezogen.
Aber es ist ja auch immer gut, die Argumente der Gegenseite zu kennen, um darauf vorbereitet zu sein. 😉