Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@Bonnie.500 schrieb am 11. Oktober 2015 um 16:10:22 Uhr:


Es ist eminent wichtig, als Endverbraucher sich Gedanken über Schadensersatz zu machen. Das gilt vor allem für die Kunden, dessen Gewährleistung von zwei Jahren abgelaufen ist. Abhängig davon, welche Lösung VW wählt, um alle EA189 Motoren um- bzw. aufzurüsten, muss man vorbereitet sein. Wenn die Einhaltung der Emmissionswerte nur erreicht werden kann, indem neue software die Leistung drosselt und/oder zu Mehrverbrauch führt, liegt ein klassischer Fall von Nicht-Einhaltung zugesicherter Eigenschaften vor (BGB). Da muss der Kunde Klage erheben. Es ist anzunehmen, daß der residuale Wert dieser Fahrzeuge deutlich niedriger sein wird als unter normalen Umständen. Auch da muss der Kunde Schadenersatz einklagen.
Im Internet gibt es jede Menge Information, wie man vorgehen muss und wie dies gesetzeskonform gemacht werden muss. Es sind bereits templates für Schadenersatzanmeldungen vorhanden; da sollte man noch ein wenig warten, bis das rechtlich wasserdicht ist. Mit Sicherheit werden sich ettliche Anwälte auf diese Thema konzentrieren.
Fazit: hören Sie bitte nicht auf Leute, die raten "nichts zu tun und abzuwarten". Man sollte sich schlau machen und möglichst bald Schadensersatzansprüche anmelden.

Hallo Bonnie.500...
Ich bezweifel mal stark, dass sich etwas ändern wird, solange nicht der Gesetzgeber knallhart entscheidet, Hardware-Nachrüstung sofort und zu Lasten der/des jeweiligen Autoherstellers.
Aber mal sehen, wieviel Wert den Autobauern der deutsche Autokäufer noch ist....

Zitat:

@Degro66 schrieb am 10. September 2018 um 12:54:19 Uhr:



Zitat:

@Bonnie.500 schrieb am 11. Oktober 2015 um 16:10:22 Uhr:


Es ist eminent wichtig, als Endverbraucher sich Gedanken über Schadensersatz zu machen. Das gilt vor allem für die Kunden, dessen Gewährleistung von zwei Jahren abgelaufen ist. Abhängig davon, welche Lösung VW wählt, um alle EA189 Motoren um- bzw. aufzurüsten, muss man vorbereitet sein. Wenn die Einhaltung der Emmissionswerte nur erreicht werden kann, indem neue software die Leistung drosselt und/oder zu Mehrverbrauch führt, liegt ein klassischer Fall von Nicht-Einhaltung zugesicherter Eigenschaften vor (BGB). Da muss der Kunde Klage erheben. Es ist anzunehmen, daß der residuale Wert dieser Fahrzeuge deutlich niedriger sein wird als unter normalen Umständen. Auch da muss der Kunde Schadenersatz einklagen.
Im Internet gibt es jede Menge Information, wie man vorgehen muss und wie dies gesetzeskonform gemacht werden muss. Es sind bereits templates für Schadenersatzanmeldungen vorhanden; da sollte man noch ein wenig warten, bis das rechtlich wasserdicht ist. Mit Sicherheit werden sich ettliche Anwälte auf diese Thema konzentrieren.
Fazit: hören Sie bitte nicht auf Leute, die raten "nichts zu tun und abzuwarten". Man sollte sich schlau machen und möglichst bald Schadensersatzansprüche anmelden.

Hallo Bonnie.500...
Ich bezweifel mal stark, dass sich etwas ändern wird, solange nicht der Gesetzgeber knallhart entscheidet, Hardware-Nachrüstung sofort und zu Lasten der/des jeweiligen Autoherstellers.
Aber mal sehen, wieviel Wert den Autobauern der deutsche Autokäufer noch ist....

Die Politik wird überhaupt nichts machen außer schön reden...!!
Und wer das immer noch nicht begriffen hat, hier ein Exkurs in die Vergangenheit...
Unsere Bundesmutti (CDU) wurde in 2005 Bundeskanzlerin; ein gewisser Hr. Wissmann (CSU) Verkehrsminister. In 2006 legte die EU-Kommission einen sehr starkes und ambitioniertes zukunftsweisendes Abgaskonzept vor.
Alle EU-Länder sagten: JA! Nur die Bundesrepublik sagte: NEIN! Deutschland schafft das nicht!
Da alle EU-Länder aber einstimmig abstimmen müssen, wurde ein verzweifelter Kompromiß gesucht.
Hr. Wissmann als nachgewiesener größter Lobbyist der Autoindustrie freute sich wie Schneekönig, als der faule Kompromiß, der die Softwaremanipulationen extrem begünstigte und viele Ausnahmen enthielt, auch der Bundesrepublik gefiel und ein "JA" erfolgte.

Sollte jetzt die Politik der Autoindustrie "Handschellen anlegen" und die Hardwarenachrüstung von den Autoherstellern zwingend fordern, würde die Autoindustrie pikante Details über die damaligen Verabredungen offenlegen.
Das dürfte den Staat in seinen Grundfesten erschüttern und aufzeigen, in welcher "Bananenrepublik" unser Volk wirklich lebt. Daran sollte man denken, wenn die Autoindustrie mit der Politik (vielleicht umgekehrt?) spricht (mehrere Dieselgipfel etc, bei dem außer schönen Worten und "Peanuts-Zugeständnisse" der Autoindustrie NICHTS, aber auch NICHTS heraus kam).

Jeder ist sich selbst der Nächste. Klagen und abwarten. Auf Hilfe braucht man in der BRD nicht hoffen!

OLG Braunschweig:
https://mobil.n-tv.de/.../...e-bis-2012-verjaehrt-article20616038.html

http://m.spiegel.de/.../...jaehrung-der-klageansprueche-a-1227405.html

Was wusste VW wann?
https://www.finanzen.net/.../...liardenstrafen-im-abgasskandal-6574781

Die Chronik des VW-Skandals sehr ausführlich:
https://www.auto-motor-und-sport.de/news/vw-diesel-abgasskandal/

Wie VW Urteile vermeidet:
https://www.sueddeutsche.de/.../...richtsurteile-deutschland-1.4119288

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Neues in der Chronik bei Test.de:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 11. September 2018 um 12:34:45 Uhr:


Neues in der Chronik bei Test.de:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/

In Deutschland regiert der Industrie Lobbyismus und nicht die Parteien...
Es ist eine Schande für Deutschland und erst recht für die sogenannten Volksvertreter...

Zitat:

@0345heike schrieb am 11. September 2018 um 14:15:20 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 11. September 2018 um 12:34:45 Uhr:


Neues in der Chronik bei Test.de:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/

In Deutschland regiert der Industrie Lobbyismus und nicht die Parteien...
Es ist eine Schande für Deutschland und erst recht für die sogenannten Volksvertreter...

Neo-Feudalismus nennt man das. Corporate Coup d'Etat!

Ich glaube an die Gerichte (ok, Braunschweig ausgenommen*).

OLG Köln, 06.06.2018 - 27 U 13/17

https://dejure.org/2018,18354

Zitat:

Der Tenor des Beschlusses des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28.05.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Kostenentscheidung wie folgt lautet:

Die Kosten des Rechtsmittels und der Anschlussberufung trägt die Beklagte.

Ich hatte mich schon gewundert, dass der Kläger das zahlen sollte, obwohl er gewonnen hatte. Aber jetzt wurde es ja korrigiert. 🙂

.
*Aber vielleicht läuft es am OLG Braunschweig beim KapMuG-Verfahren ja doch noch besser:

OLG Braunschweig - 3 Kap 1/16
https://dejure.org/9999,103909

Aus dem anderen Thread:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 11. September 2018 um 16:30:31 Uhr:


Das Thema hat Potenzial für was ganz großes!

https://www.handelsblatt.com/.../23009566.html

Abgasreinigung

Neue Dokumente erhärten Absprache-Verdacht deutscher Autobauer

Die großen deutschen Autokonzerne sollen sich bei Adblue-Tanks abgesprochen haben. Diese Hinweise sind auch für die EU-Wettbewerbshüter wertvoll.

Düsseldorf, Frankfurt. Die Worte waren unterstrichen, fett gedruckt und offenbar gewählt, um jeglichen Widerspruch im Keim zu ersticken. Es gebe einen klaren „Vorstandsauftrag zur Kostenreduzierung“ bei diesem Abgassystem, hieß es in einer E-Mail aus der Technischen Abteilung von Audi, die im Oktober 2008 zahlreiche Führungskräfte erreichte. An einen Ausbau der Tanks für Adblue, ein Harnstoff-Wasser-Gemisch zur Neutralisierung der Dieselabgase, sei deshalb nicht zu denken.

Audi stehe mit der Meinung nicht allein, heißt es in dem Papier. Voraussichtlich erst im Herbst 2009 werde es eine belastbare Basis für eine langfristige Tankvolumenstrategie in den USA geben, so das Schreiben weiter. Dann wird auf die prominenten Mitstreiter verwiesen: „Diese Einschätzung wird auch von den Häusern VW, BMW und Daimler getragen.“

In Unternehmen sind Strategiepläne üblich. Aber auch unter Konkurrenten? Schon vor Monaten berichtete das Handelsblatt über eine Audi-Präsentation zur „Clean-Diesel-Strategie“, die nahelegt, dass in Sachen Adblue-Tanks Einigkeit bestand, wo sonst eigentlich Wettbewerb herrschen sollte.

Von einem „Commitment der deutschen Automobilhersteller auf Vorstandsebene“ war dort die Rede. Es ging um eine bindende Verpflichtung der beteiligten Autobauer, die in ihren Dieselfahrzeugen verbauten Adblue-Tanks auf bestimmte Volumina zu begrenzen. Kein Autobauer sollte ausscheren.

Nun verdichten weitere E-Mails, die dem Handelsblatt vorliegen, die Annahme, dass die Autokonzerne bei der Abgasreinigung gemeinsame Sache machten. Die Dokumente sind Teil der Akte der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die seit Herbst 2015 wegen Betrug und strafbarer Werbung gegen 39 Beschuldigte aus dem VW-Umfeld ermittelt. Der prominenteste von ihnen: der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn

Gesichert ist, dass Volkswagen eine spezielle Software einsetzte. Das Programm erkannte, ob ein Fahrzeug sich auf dem Teststand oder im Verkehr bewegte. Im Fokus der Kartellwächter stehen Motoren, die bei der VW-Tochter Audi entwickelt wurden und mit einem sogenannten SCR-Katalysator ausgestattet waren. SCR steht für „selektive katalytische Reduktion“. Dahinter verbirgt sich ein chemisches Verfahren, mit dem giftige Stickoxide mithilfe von Adblue in harmlosen Stickstoff und Wasserdampf umgewandelt werden.

„Das wäre ein Desaster für die Clean-Diesel-Strategie in Nordamerika“

Wie bedeutend dieses Thema im VW-Konzern war, zeigt eine E-Mail aus dem April 2008. „Zur erfolgreichen Positionierung des Touareg mit Clean Diesel im US- und Kanada-Markt ist es unumgänglich, dass die vorgehaltene Menge an Adblue sich an den Serviceintervallen von 10?000 Meilen orientiert“, heißt es dort. Auf keinen Fall dürfe der Kunde früher zum Nachfüllen gezwungen werden. „Dieses wäre ein Desaster für die gesamte Clean-Diesel-Strategie in Nordamerika.“

Warnung an die Konkurrenz

Fast alle Hersteller bauten schließlich erstaunlich kleine Adblue-Tanks ein. Zu klein jedenfalls, um die Umweltvorzuschriften einzuhalten, ohne häufig Adblue nachzutanken. Als die Behörden aufmerksam wurden, warnten die Konkurrenten einander, wie Dokumente belegen.

So schlug ein VW-Abteilungsleiter per E-Mail an einen Daimler-Ingenieur Ende 2012 Alarm: „Treffen mit deutschen Behörden am 5. Dezember 2012?… Hinweise auf Defeat-Device-Arbeitskreis Audi, BMW, Daimler, Porsche und VW.“ Defeat Device – dieser Begriff steht für die Software, die die Abgasreinigung auf der Straße abschalten konnte.

...

Zum inzwischen aufgelösten Abgaszentrum der Automobilindustrie:

https://www.welt.de/.../...oesste-Kartell-der-Automobilgeschichte.html

https://www.stuttgarter-zeitung.de/...f1e9-41c8-929c-59b62c518dcb.html

.
Siehe auch meine Übersichten dort:

https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...

https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...

Ebenfalls aus dem anderen Thread:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 11. September 2018 um 21:38:17 Uhr:


https://www.zeit.de/.../...herschuetzer-braunschweig-martin-winterkorn

Abgasskandal

Verbraucherschützer kündigen Klage gegen VW an

Im Prozess von Volkswagen-Anlegern gegen den Konzern deutet der Richter einen möglichen Erfolg der Kläger an. Derweil droht VW der nächste Musterprozess.

11. September 2018, 18:00 Uhr / Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, mbr / 26 Kommentare

Der Musterprozess von Anlegern gegen Volkswagen wegen des Abgasskandals hat gerade begonnen – da muss sich der Automobilkonzern schon auf die nächste Schadenersatzklage einstellen. Der Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) will zusammen mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage zur Softwaremanipulation bei Dieselfahrzeugen führen, wie der vzbv mitteilte. Beide Organisationen wollen die Klage am Mittwoch vorstellen.

Mit der Musterfeststellungsklage können sich Verbraucher zu Klagegemeinschaften zusammenschließen. Allerdings können sie nicht selber klagen, sondern müssen sich der Musterfeststellungsklage eines Verbandes anschließen. Die große Koalition hatte diesen Klageweg vor allem mit Blick auf Verjährungsfristen im VW-Dieselskandal eingeführt. Schadensersatzansprüche von Dieselautobesitzern laufen Ende 2018 aus.

Der vzbv will einen Schadenersatz für Besitzer von VW-Diesel-Pkw erstreiten, deren Wagen nicht so umweltfreundlich sind wie vom Werk angegeben. Über zwei Millionen Pkw-Besitzer kommen dafür theoretisch in Betracht.

…..

Moin,
habe jetzt die letzten zig Seiten nicht verfolgen können. Daher war das Thema evtl. schon dran.

Ich hatte (ohne RSV) über eine größere Kanzlei Zusage eines Prozesskostenfinanzierers für außergerichtliche Verhandlungen.
Jetzt sind diese scheinbar gescheitert (hat nur ein 3/4 Jahr gedauert...) und nun empfiehlt die Kanzlei zu klagen, da angeblich gute Erfolgsaussichten bestünden.
Alternativ könne man sich der Musterfeststellungsklage anschließen.
Für letztere Möglichkeit übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten.

Für die sinnvollere Klage jedoch nicht. Obwohl die Kanzlei selbst die Erfolgsaussichten sehr gut einstuft, sollte ich das Kostenrisiko von 7k € selbst übernehmen.
Nun ja. Pappnasen nicht nur auf der Gegenseite...

Anschluss an die Musterklage ist meines Wissens kostenfrei.
Danach muss aber noch auf Leistung geklagt werden, wenn der Beklagte nicht freiwillig zahlt oder ein Vergleich zustande kam.

@ katalysator001

Ich denke, dass ich auch von einer dieser Großkanzleien wie du vertreten werde und mich daher demnächst die gleiche Nachricht erreichen wird.
Auf meine schriftliche Nachfrage zu der Thematik vor einigen Wochen wird schon gar nicht mehr reagiert. Das zum Thema Überlastung und Status "Kunde dritter Klasse". Davon sind jetzt wohl einige Tausend Mandanten betroffen, die dem Werbeversprechen hoffnungsvoll gefolgt sind.

Das sind echt unbefriedigende Entwicklungen, und ich habe damit locker weitere 1,5 Jahre (seit meiner Anmeldung dort) in den Sand gesetzt. Der Restwert meines Autos steht mittlerweile auch in keinem Verhältnis mehr zum Kostenrisiko als Selbstzahler.

Es läuft am Ende also aller Voraussicht nach doch auf "Kröte runterschlucken", also Zwangsupdate auspielen lassen und das Weiterfahren des Betrugsdiesels heraus.

Moin,

leider richtig. Wenn ich die Dreckskarre (passt sogar 😉 verkaufen würde, kann ich froh sein, wenn ich noch 12k € bekomme.

Mal abwarten, was von meiner Zulassungsstelle kommt. Glaube, die sind eh schon damit überfordert, Fahrzeuge zuzulassen.

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