Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Aber Seat und Skoda gehören doch auch zum VW-Konzern. Gab es zu den Marken keinen Rückruf des KBA?
Liegt es bei Seat und Skoda daran, dass die Typgenehmigung nicht vom KBA, sondern von der spanischen? (für Seat) und von der ?? (für Skoda) Behörde erteilt wurde? Sorry, ich blicke gerade nicht durch. 😕
Welche anderen Marken des VW-Konzerns fallen denn noch unter diese "Ausnahmeregelung"?
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 21. September 2018 um 12:33:14 Uhr:
Ja, für Die hat das KBA die Typgenehmigung als zuständige (!) Typzulassungsbehörde mit den Nebenbestimmungen belegt. Daher kann dies in D auch durchgesetzt werden.(Meine Zweifel an der Zulässigkeit WG. Erschleichung der Typgenehmigung, falsches COC, europatechtluche Verstöße außer acht gelassen)
Bei Seat und Skoda haben die Typgenehmigungsbehörden nur freiwillige Rückrufe veranlasst und daher kann m.E. das KBA hier nichts, was darüber hinaus geht anordnen.
Nur zur Erläuterung um die Hintergründe bekannt zu machen: bei Skoda Fahrzeugen wurde offensichtlich die Typgenehmigung in Grossbritannien erteilt. Dort gibt es keine Rückrufaktion, es sei denn auf freiwilliger Basis.
Über SEAT habe ich leider keine Info, könnte aber analog Grossbritannien sein.
Nochmal Zitat aus dem EuGH-Urteil vom 29.05.1997 -
C-329/95:
Zitat:
Aus Artikel 7 Absätze 1 und 3 dieser Richtlinie ergibt sich, daß ein Mitgliedstaat die Zulassung eines Fahrzeugs, dem eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt, nur dann verweigern kann, wenn er feststellt, daß es die Sicherheit des Strassenverkehrs gefährdet. Die nach einer nationalen Regelung mögliche Verweigerung der Zulassung aufgrund von Überlegungen des Umweltschutzes genügt daher den Voraussetzungen der durch diese Bestimmung vorgesehenen Ausnahme nicht.
Richtlinie
70/156/EWG:
Zitat:
Artikel 7
( 1 ) Die Mitgliedstaaten dürfen die Zulassung , den Verkauf , die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines neuen , mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehenen Fahrzeugs nicht aus Gründen seiner Bau - oder Wirkungsweise verweigern oder verbieten .
( 2 ) Diese Bescheinigung hindert jedoch einen Mitgliedstaat nicht daran , derartige Maßnahmen für Fahrzeuge zu treffen , die nicht mit dem genehmigten Prototyp übereinstimmen .
Eine Nichtübereinstimmung mit dem genehmigten Prototyp liegt vor , wenn Abweichungen von dem Beschreibungsbogen festgestellt werden , die von dem Mitgliedstaat , der die Betriebserlaubnis erteilt hat , nicht gemäß Artikel 6 Absatz 2 oder 3 genehmigt worden sind . Soweit in den Einzelrichtlinien Grenzwerte aufgeführt sind , besteht keine Abweichung von dem genehmigten Typ , wenn diese Grenzwerte eingehalten werden .
Die Richtlinie 70/156/EWG scheint durch
2007/46/EGscheint ersetzt worden zu sein:
Zitat:
Artikel 7
Verfahren für die Erteilung der EG-Typgenehmigung für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
(1) Der Hersteller reicht den Antrag bei der Genehmigungsbehörde ein. Für ein und denselben Typ eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit kann nur ein einziger Antrag in nur einem einzigen Mitgliedstaat eingereicht werden. Für jeden zu genehmigenden Typ ist ein gesonderter Antrag einzureichen.
(2) Dem Antrag ist die Beschreibungsmappe beizufügen, deren Inhalt in den Einzelrichtlinien oder Einzelverordnungen festgelegt ist.
(3) Die Genehmigungsbehörde kann vom Hersteller unter Angabe von Gründen zusätzliche Unterlagen anfordern, die für eine Entscheidung über die erforderlichen Prüfungen notwendig sind oder die die Durchführung dieser Prüfungen erleichtern.
(4) Der Hersteller stellt der Genehmigungsbehörde die Zahl von Fahrzeugen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten zur Verfügung, die gemäß den einschlägigen Einzelrichtlinien oder Einzelverordnungen für die Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen notwendig sind.
Aber auch dort passen die erwähnten Absätze 1 und 3 des Artikel 7 (aus dem EuGH-Urteil) nicht so richtig. Was übersehe ich?
PS:
Informativ sind auch die Schlussanträge des Generalanwalts.
Einfach gesagt, das KBA und damit die Bundesregierung sind nur für Fahrzeuge zuständig die in Deutschland Typgeprüft wurden.
Wo sein Auto Typgeprüft wurde ist an der Genehmigungsnummer erkennbar, beginnt mit einem e und einer Zahl, die Zahl gibt das Land an in dem geprüft wurde. Meiner wurde zb in Luxemburg geprüft = e13. Deutschland müsste e1 sein.
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Letztendlich sollte ggü. der Zulassungsstelle erstmal problematisiert werden. Ziel sollte sein eine Frist bis zum Abschluss des Zivilverfahrens zu bekommen. So muss die Zulassungsstelle diese Frage auch erstmal nicht klären.
Vorm VerwG ist ohnehin ein Anwalt zu empfehlen um ggf. für die nächste Instanz (Anwaltspflicht) vorbereitet zu sein
Yep, ohne Anwalt wird das nichts.
Aus dem anderen Thread meine Antwort auf einen dortigen (ironischen) Beitrag eines vermutlichen VW-Fans:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 21. September 2018 um 15:00:26 Uhr:
Prima, das deckt sich mit meinem Verständnis - und Deine Ironie habe ich einfach überlesen (gut, dass ich es überhaupt gelesen habe). 🙄Weil er ggf. nicht der Einzige ist, der noch nicht voll verstanden hat, weshalb ich das als wichtiges Thema sehe, hier mal mein "Übersetzungsversuch":
Wer sich verständlicherweise gegen VW zur Wehr setzt, aber leider aufgrund der Verschleppungstaktik seitens VW bereits mehr als 18 Monate seit KBA-Freigabe der Software für sein Fahrzeugmodell ohne Update unterwegs ist, muss ja befürchten, dass während des laufenden Verfahrens gegen VW die Zwangsstilllegung angeordnet wird. Das ist für viele Menschen, welche auf das Fahrzeug angewiesen sind, keine Option, aber sie wollen sich - ebenfalls völlig verständlich - auch nicht die Beweismittel durch das Update vernichten lassen. Denn wenn ein Richter ein Sachverständigengutachten zum Fahrzeug in Auftrag gibt, dieses aber bereits das Update drauf hat, wird es für den Sachverständigen schwierig, alle Fragen des Gerichts vollständig zu beantworten. Und welcher Kläger ist schon so blöd und vermasselt sich selbst seine Chancen vor Gericht? Also, daher sind diese Kläger froh, eine Möglichkeit zu haben, sowohl das Zwangsupdate als auch die Stilllegung wenigstens bis zum Abschluss des Verfahrens gegen VW auszusetzen. Das erscheint mir recht und billig. Klar ist auch, dass die nicht ewig ohne Update herumfahren können - ja, wenn das Zwangsupdate die Emissionen im realen Fahrbetrieb überhaupt verbesserte. Dass dies aber gerade nicht der Fall ist, ist erwiesen, denn es ging VW und dem KBA von Anfang an nur um eine "Legalisierung" (dass die Typgenehmigung dennoch widerrechtlich erschlichen wurde, ist aber auch bekannt), und alle VW-Fans weisen hier ja auch regelmäßig darauf hin, dass man sich nicht so blöd anstellen und nicht fordern solle, dass das Zwangsupdate die Emissionen verbessere. Daher ist der Einwand des weiteren Verpestens der Umwelt bei abgeschalteter Abgasreinigung m.E. völliger Unsinn. 🙄
Nun wollen sich also viele Betroffene gegen die unsinnige Zwangsstilllegung wehren - sei es, indem sie dem KBA untersagen, ihre Daten an die örtliche Zulassungsstelle zu übermitteln, sei es direkt der lokalen Zulassungsstelle ggü. oder nachher vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Behörde, wenn die Stilllegung bereits erfolgt ist. Hier sind alle juristischen Mittel und Tricks Recht, oder?
Und nun gibt es offenbar auch Besitzer von Seat und Skoda (und ggf. weiteren Marken?) mit EA189 Motoren, deren Typ-Genehmigungen nicht in Deutschland, sondern anderen EU-Ländern durch dortige Behörden erfolgten. Und wenn nun diese Behörden dort keine verpflichtende Rückruf- und Update-Aktion verordnet haben, könnten diese Betroffenen genau das ggü. dem KBA als auch den lokalen Zulassungsbehörden in Deutschland geltend machen, oder nicht? Zumindest habe ich das jetzt so verstanden.
Am besten fragen diese Leute ihre Anwälte um Rat, aber da diese auch nicht immer alles wissen können, sind sie evtl. dankbar für Hinweise aus dem Forum etc. Z.B. LG Augsburg mit Hinweis auf EuGH und die zuvor hier zitierten EU-Richtlinien.
Wehrt Euch - mit Erfolg! 🙂
Welche Marken bzw. Modelle vom VW-Konzern haben die Typgenehmigung von einer Behörde eines anderes EU-Landes als Deutschland und nicht in Deutschland erhalten? Gibt's dazu irgendwo eine Übersicht?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 22. September 2018 um 08:16:32 Uhr:
Welche Marken bzw. Modelle vom VW-Konzern haben die Typgenehmigung von einer Behörde eines anderes EU-Landes als Deutschland und nicht in Deutschland erhalten? Gibt's dazu irgendwo eine Übersicht?
https://www.focus.de/.../...le-autos-in-deutschland-zu_id_5571052.htmlZitat:
FOCUS Online hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gefragt, wo die auf dem deutschen Markt aktiven Hersteller die Typgenehmigung ihrer Fahrzeuge beantragt haben. Im Folgenden ein Auszug aus dieser Liste. Auffällig: Bis auf Daimler tummeln sich alle Autobauer als Zulassungs-Touristen bevorzugt in Luxemburg.
Audi: Deutschland, Luxemburg
BMW: Deutschland, Luxemburg
BMW Alpina und BMW M GmbH: Deutschland
Ford: Deutschland, Großbritannien, Luxemburg
Daimler: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien
Opel: Deutschland, Italien, Niederlande, Großbritannien, Luxemburg, MaltaPorsche: Luxemburg
Volkswagen: Deutschland, Luxemburg
mehr habe ich leider nicht gefunden. Scheinbar kann der eine oder andere VW oder Audi-Fahrer auch Glück haben, dass eine Luxemburgische Genehmigung vorliegt. Bleibt hier nur die Frage, was Luxemburg als Rückruf angeordnet hat.
In Spanien und GB ist der Rückruf freiwillig.
6.2.17 Audi in Luxemburg:
Zitat:
Der VW-Konzern gerät im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bei Diesel-Pkw erneut unter Druck. Die Regierung Luxemburgs hat am Montag bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verdachts auf Fälschung und Betrug erstattet. Zudem kündigt sie an, die Typgenehmigung für Autos zurückzuziehen, bei denen Abgaswerte manipuliert wurden.
http://www.spiegel.de/.../...rtifikat-fuer-ea-189-motor-a-1133365.html
Weiß jemand was daraus geworden ist?
Leider nicht, sorry. Aber herzlichen Dank für Deine Hinweise zu den Typgenehmigungen.
Hast Du - oder sonst jemand - eine Idee, wie man heraus bekommt, wo sein eigenes Fahrzeugmodell konkret die Genehmigung erhalten hat?
.
Hier Beiträge aus dem anderen Thread (wo ich nicht mehr schreiben möchte), der evtl. auch hier von Interesse ist:
Zitat:
@RoRaiseR schrieb am 22. September 2018 um 12:11:03 Uhr:
Moin moin motor talker,
habe jetzt hier schon länger nur mal so kurz reingeschaut und bisserl gelesen.Nun mal ein kleines Update von mir,ich weiß jetzt ja gar nicht so genau,ob es noch Relevanz hier hat,aber das VW update ist bei mir immer noch nicht drauf,da ich noch immer keine Nachricht über eine bevorstehende Stilllegung habe.
Kann es sein,das die gnädigen Herren und Damen denken,der hat eh dieses Jahr TÜV und kommt dann sowieso nicht durch,oder vergessen oder was auch immer,da ja meine Halterdaten am 14.02 an die ZS übermittelt werden sollten.
Komischerweise,soll es hier in HH ,ja auch schon Androhungen von Stilllegung gegeben haben.
Wenn sich die Sache mit dem TÜV Termin erklären sollte,können die noch bis Oktober 2019 warten,da ich bei kauf neu machen hab lassen.Gruß R.
.
Zitat:
@autopoiesis schrieb am 22. September 2018 um 12:57:45 Uhr:
Das ist schon ein langer Zeitraum. Bei mir lagen zwischen dem angekündigten Übermittlungsdatum und dem Schreiben der Zulassungsstelle genau 4 Monate.
@AlphaOmega e1* steht wohl für Typgenehmigung in Deutschland, hab ich aufgeschnappt, aber noch nicht verifizieren können, außer dass mein VW e1* in der CoC stehen hat.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 22. September 2018 um 14:08:27 Uhr:
Leider nicht, sorry. Aber herzlichen Dank für Deine Hinweise zu den Typgenehmigungen.Hast Du - oder sonst jemand - eine Idee, wie man heraus bekommt, wo sein eigenes Fahrzeugmodell konkret die Genehmigung erhalten hat?
Sieh mal hier nach unter Länderkennzeichen
https://de.m.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Dann in Zulassungsbescheinigung Teil 1 Zeile K
Die Ziffer hinter dem e stellt die dazugehörigen Länder der!
E1 = Deutschland E11 = UK usw
Viel Erfolg
Zitat:
Die Rückrufaktionen sind nicht in allen Mitgliedstaaten obligatorisch. Die höchsten Erfolgsquoten finden sich in Ländern mit einem vorgeschriebenen Rückruf. Es gibt jedoch auch Länder mit einem freiwilligen Rückruf, die besser abschneiden als einige verpflichtende Länder. Zwischen den vier VW-Marken Volkswagen, Skoda, Seat und Audi gibt es erhebliche Unterschiede (siehe Grafiken unten).
www.europeandatajournalism.eu/
Hier findet sich auch eine Grafik mit Übersicht der einzelnen Mitgliedsländern.
Vielen Dank Euch allen - sehr hilfreiche Infos! Die sollte man seinem Anwalt geben und fragen, ob das ggf. berücksichtigt werden kann.
Hört, hört:
https://www.focus.de/.../...rt-keine-diesel-autos-mehr_id_9626076.html
Zitat:
Ex-Chef Hadler hat ausgepackt: Winterkorn soll bereits 2011 Manipulation befohlen haben
10.43 Uhr: Vor dem Diesel-Untersuchungsausschuss sagte Winterkorn 2017 noch, er habe nicht vor 2015 von Schummeleien bei Abgaswerten erfahren. Ein Bericht des "Handelsblatts" behauptet jedoch das Gegenteil: Jens Hadler, Ex-Motoren-Chef bei VW, soll laut Akten gesagt haben, Winterkorn habe bereits vorher von den sogenannten "defeat devices" gewusst und deren Gebrauch sogar befohlen haben.
In einer Sitzung, so berichtet Hadler, habe Winterkorn den Gebrauch der "defeat devices" angeordnet. Hadler will von der Idee nicht begeistert gewesen sein. Aber Winterkorn soll ihm mit der Kündigung gedroht haben, sollte Hadler sich nicht an der Umsetzung beteiligen. "Dann suche ich mir eben einen anderen, der das macht", soll Winterkorn laut Hadler gesagt haben.
Vier Wochen lang habe Winterkorn nach der Sitzung nicht mehr mit ihm gesprochen, so Hadler. Hadler verließ noch 2011 das Unternehmen. Laut Aussage wurde der Plan nicht mehr während seiner Zeit im Unternehmen umgesetzt.