Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
M Y R I G H T
In diesem Zusammenhang sollte jeder, der mit Myright zusammenarbeitet erst einmal überprüfen ob sein eigener Vorgang bereits als Klage dem zuständigen Gericht vorliegt. Eine Begründung der Klage ist hier noch nicht erforderlich.
Ende dieses Jahres laufen Verjährungsfristen ab, deren Verjährung nur durch ein gerichtliches Verfahren unterbrochen werden kann!
Allein aus diesem Grund kann ich nur jedem empfehlen sich dem Musterverfahren durch Eintragung in die
vorgesehene Klägerliste anzuschliessen und damit die Unterbrechung der Verjährung zu sichern.
Sollte Myright nämlich bis zum 31.12.18 nicht tätig werden, wären sämtliche evtl. Ansprüche wegen des Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mehr durchzusetzen.
Ganz böse Theorie: Wer sagt denn, dass Myright nicht mit Absicht eine derart schleppende Information betreibt und nach dem 31.12.18 evtl von der Beklagtenseite dafür belohnt wird, dass nicht so viele Klagen anhängig sind?
Also auf jeden Fall die Info über den derzeitigen Stand des eigenen Verfahrens abfordern un sicherheitshalber dem Musterverfahren beitreten.
Aus dem Musterverfahren kann man bis zur ersten mündichen Verhandlung noch ohne Kosten aussteigen.
Und immer daran denken, nur schriftliche Angaben zählen vor Gericht.
Auch die Frau Havliza übt sich nun schon so lange in Besonnenheit, dass sie offensichtlich vergessen hat, dass mindestens 2,5 Millionen Bürger mit erheblicher krimineller Energie betrogen wurden. Ihre Aufgabe ist nicht Besonnenheit zu üben, sondern dafür zu sorgen, dass die Regeln (Gesetze) eingehalten werden und deren Durchsetzung zu überwachen und ggf. strafrechtlich verfolgen zu lassen. Vielleicht ist sie jedoch keine Justizministerin und sollte ihren Titel in Besonnenheitsministerin ändern.
Viel Erfolg
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 13. September 2018 um 10:42:06 Uhr:
M Y R I G H TIn diesem Zusammenhang sollte jeder, der mit Myright zusammenarbeitet erst einmal überprüfen ob sein eigener Vorgang bereits als Klage dem zuständigen Gericht vorliegt. Eine Begründung der Klage ist hier noch nicht erforderlich.
Dazu wurde mir schon 11.2017 geschrieben...
Sehr geehrter Herr XXXXXXX
heute um 12 Uhr war es endlich soweit:
Die 1. myRight-Sammelklage im Abgasskandal wurde vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht. Für uns und unsere Kunden ist dies ein großer Tag, denn endlich kommt im Abgasskandal eine Klage vor Gericht, die VW weder ignorieren noch aussitzen kann. Für unsere Kunden haben wir über 350 Millionen Euro eingeklagt!
Ihr Fall XXXXXXX ist Teil dieser 1. Sammelklage.
Also ich würde mir sicherheitshalber von MR das Aktenzeichen zu meinem Fall geben lassen und dann das Gericht um eine Bestätigung bitten, dass mein Fall mit diesem Az. auch tatsächlich beim Gericht anhängig ist (am besten auch noch mit dem Datum der Anhängigkeit). Dann würde ich besser schlafen können. Just my 2ct.
Wenn Dein Fall Teil der "Sammelklage" ist solltest Du doch auch die Klageschrift bekommen haben, oder?
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Zitat:
@AutoFank schrieb am 13. September 2018 um 11:24:24 Uhr:
Wenn Dein Fall Teil der "Sammelklage" ist solltest Du doch auch die Klageschrift bekommen haben, oder?
Nein habe ich nicht.
Was soll ich auch damit ... Juristendeutsch kann ich sowiso nicht entziffern.
Und wahrscheinlich auch noch hunderte von Seiten.
Letzte Nachricht von MR. war am 19.7.2018
Ich warte jetzt auf die Antwort meiner Frage von heute.
Es gibt mindestens 2 Gerichte, an denen Klagen von Anlegern anhängig sind:
OLG Braunschweig - 3 Kap 1/16:
https://dejure.org/9999,103909
LG Stuttgart - 22 O 76/17:
https://dejure.org/9999,15765
In Stuttgart könnte es passieren, dass das OLG Stuttgart die Ansicht vertreten wird, ein Verfahren in Braunschweig reiche aus. Der o.g. LG-Richter wird wohl aber versuchen, mit geeigneten Argumenten (Angeklagte in Stuttgart: PSE) das Verfahren auch in Stuttgart zu halten.
Einen Beitrag von mir mit Links zu Artikeln zum Verfahren am LG Stuttgart findet Ihr dort:
https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...
Zitat:
@transarena schrieb am 13. September 2018 um 11:43:43 Uhr:
Zitat:
@AutoFank schrieb am 13. September 2018 um 11:24:24 Uhr:
Wenn Dein Fall Teil der "Sammelklage" ist solltest Du doch auch die Klageschrift bekommen haben, oder?Nein habe ich nicht.
Was soll ich auch damit ... Juristendeutsch kann ich sowiso nicht entziffern.
Und wahrscheinlich auch noch hunderte von Seiten.
Na dann wüsstest Du wenigstens das es eine solche Klage gibt. Zudem steht da auch im Detail drin was gefordert wird.
Meine Klage läuft übrigens ebenfalls über eine der großen Kanzleien. Ging alles überraschend schnell (hat keine 2 Monate gendauert) und bisher völlig problemlos. Da es eine Einzelklage ist habe ich auch eine Kopie der Klageschrift bekommen. Und zwei Wochen später eine Rechnung des Gerichtes welche von der RV bezahlt wurde. Somit weiß ich wenigstens das das Ganze offiziell bei Gericht anhängig ist.
Also jetzt bin ich "baff"! Wegen "Juristendeutsch" und "hunderte von Seiten" (aber ohne die Klageschrift überhaupt gesehen zu haben) erscheint diese nicht lesenswert zu sein? Hier geht es um tausende von Euro. Nach meinem Verständnis sollte man da schon mehr Elan zeigen und sich dafür interessieren. Sonst kann es auch passieren, dass nicht das gewünschte Ergebnis erzielt wird.
Man muss kein Jurist sein, um z.B. ein in der Klageschrift falsch angegebenes Datum als solches zu erkennen und um Korrektur zu bitten. Auch andere Sachverhalte könnten ggf. korrekturwürdig erscheinen, aber wenn man das nicht liest... Gerade bei diesen "Massenklagen" mit vielen Textbausteinen kann es doch schnell passieren, dass da etwas zum eigenen, persönlichen Fall nicht passt. Ich würde mich dann bei der Kanzlei gleich melden und um Korrektur bitten.
Just my 2ct, aber jeder nach seinem Gusto. 😉
Zudem möchte man ja auch gerne wissen was man selbst fordert. Kann ja sein das durch die Kanzlei in der Klage nicht alles berücksichtigt wurde. Warum auch immer. Ich habe allerdings keine Ahnung wie das im Detail bei einer solchen "Sammelklage" aussieht ...
Ich auch nicht, und ich bin zufrieden, dass meine Wünsche nach Abstimmung mit der Kanzlei fast immer Berücksichtigung fanden. Wenn nicht, hatte es für mich einleuchtende Gründe (bin ja nur Laie). Aber ein "Drüberfliegen" über's Dokument empfiehlt sich m.E. immer. Ich unterschreibe ja auch nichts, ohne es vorher richtig gelesen zu haben. So eine Klageschrift wird zwar nicht vom Kläger unterschrieben, aber sie sollte doch dessen Willen widerspiegeln - im Idealfall. 😉
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 13. September 2018 um 12:59:51 Uhr:
Nach meinem Verständnis sollte man da schon mehr Elan zeigen und sich dafür interessieren. Sonst kann es auch passieren, dass nicht das gewünschte Ergebnis erzielt wird.
Na ja, ich bin nicht für deren Fehler verantwortlich und auch nicht deren Mitarbeiter der Fehler zu Entdecken hat.
Ausserdem erwarte ich kein Ergebnis von Myright mehr.
Dazu ist das alles viel zu lange am Laufen.
Kein Ergebnis bei Myright = Es kostet auch nichts.
Meine Karre ist eh wertlos. Update ist drauf und ich habe 2 Jahre Kulanz.
Danach geht der Caddy für 1€ Startpreis in die Bucht.
Mit VW bin ich durch (Siehe meine Signatur) und aufregen wegen des Betrugsvereins VW will ich mich nicht mehr.
Zitat:
@transarena schrieb am 13. September 2018 um 13:32:33 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 13. September 2018 um 12:59:51 Uhr:
Nach meinem Verständnis sollte man da schon mehr Elan zeigen und sich dafür interessieren. Sonst kann es auch passieren, dass nicht das gewünschte Ergebnis erzielt wird.Na ja, ich bin nicht für deren Fehler verantwortlich und auch nicht deren Mitarbeiter der Fehler zu Entdecken hat.
Ausserdem erwarte ich kein Ergebnis von Myright mehr.
Dazu ist das alles viel zu lange am Laufen.
Kein Ergebnis bei Myright = Es kostet auch nichts.
Meine Karre ist eh wertlos. Update ist drauf und ich habe 2 Jahre Kulanz.
Danach geht der Caddy für 1€ Startpreis in die Bucht.Mit VW bin ich durch (Siehe meine Signatur) und aufregen wegen des Betrugsvereins VW will ich mich nicht mehr.
Kulanz hast du keine.
Die "Vertrauensbildende Maßnahme" kann dir auch verweigert werden, wenn die im Werk nicht wollen.
Bei einem Bekannten hat 4 Wochen nach dem Update das AGR gestreikt. Der Wagen stand fast 6 Wochen in der Werkstatt bis dieser bedauerliche Einzelfall auf Werkskosten repariert wurde,
Zitat:
@xinnam schrieb am 13. September 2018 um 13:39:08 Uhr:
Kulanz hast du keine.
Die "Vertrauensbildende Maßnahme" kann dir auch verweigert werden, wenn die im Werk nicht wollen.
Bei einem Bekannten hat 4 Wochen nach dem Update das AGR gestreikt. Der Wagen stand fast 6 Wochen in der Werkstatt bis dieser bedauerliche Einzelfall auf Werkskosten repariert wurde,
Da hast du recht.
Zitat:
@transarena schrieb am 13. September 2018 um 13:32:33 Uhr:
Na ja, ich bin nicht für deren Fehler verantwortlich und auch nicht deren Mitarbeiter der Fehler zu Entdecken hat.
...das ist aber unabhängig vom Abgasskandal eine gefährliche Einstellung. Ich habe mir angewöhnt, jeglichen Schriftverkehr genau zu überprüfen, seien es Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Schriftstücke vom Notar/Anwalt oder Gericht... Es arbeiten überall Menschen, und Menschen machen Fehler. Und ich habe schon viele entdeckt.
Vor allem wenn Du irgendwas unterschreibst, solltest Du es immer auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Einen Otto drunter setzen nach dem Motto "wird schon richtig sein" ist höchst gefährlich!
Zitat:
@touranfaq schrieb am 13. September 2018 um 13:55:56 Uhr:
Zitat:
@transarena schrieb am 13. September 2018 um 13:32:33 Uhr:
Na ja, ich bin nicht für deren Fehler verantwortlich und auch nicht deren Mitarbeiter der Fehler zu Entdecken hat....das ist aber unabhängig vom Abgasskandal eine gefährliche Einstellung. Ich habe mir angewöhnt, jeglichen Schriftverkehr genau zu überprüfen, seien es Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Schriftstücke vom Notar/Anwalt oder Gericht... Es arbeiten überall Menschen, und Menschen machen Fehler. Und ich habe schon viele entdeckt.
Vor allem wenn Du irgendwas unterschreibst, solltest Du es immer auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Einen Otto drunter setzen nach dem Motto "wird schon richtig sein" ist höchst gefährlich!
Da hast du 100% recht, aber ich habe ja keinerlei Schriftverkehr, außer den "Newslettern" die Myright schickt. - Und das ist nichts persönliches, sondern allgemeines Geschwafel...
Der einzige Schriftverkehr fand am 18.06.2016 statt. Und da weiß ich was ich unterschrieben habe.