Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@transarena schrieb am 18. August 2018 um 10:36:21 Uhr:


(...)

Erst betrogen worden
Dann gezwungen worden
Dann auf die Gnade des Betrügers hoffen.

(...)

Sehr treffend, Danke! 🙂

Die Politik hat sich da wieder weich labern lassen. Hätte man die Freigabe der Updates an eine Garantiezusage für den Motor und Abgasstrang geknüpft... Aber nee, man hat die Hersteller so billig wie möglich davon kommen lassen...

"Die Arbeitsplätze, die Arbeitsplätze..." Und ein Milliarden Gewinn nach dem anderen 🙄

Rechtsstaat adé!

Ich habe die Schüssel zwar schon länger abgemeldet auf'm Hof stehen - aber spätestens dieses Urteil wäre für mich (so ich denn in NRW wohnen würde) ein Grund, die Karre einzumotten. Es ist unglaublich!

Wird man doch dazu getrieben, sich zum Erfüllungsgehilfen für diesen Käse zu machen...
AlphaOmega propagiert das ja schon in verschärfter Form - aber bevor ich dem Saftladen jetzt auch noch helfe, die ohnehin zurückgehenden Fahrzeuge in eine Werkstatt zu fahren und umzurüsten...

(wenn sie bis jetzt noch nicht umgerüstet sind wird es sich ja in den meisten Fällen um Klagen o.ä. mit der Absicht den Schrott abzustoßen/zurückzugeben handeln)

...na bevor ich das mache, stell' ich den Volksverarschewagen lieber abgemeldet in den Garten und mach' gar nichts mehr damit. Es muss ja auch kein finanzierter Neuwagen sein, aber bis zum Ende der Prozesse (bis der Haufen Schrott abgeholt wird) fährt es sich auch mit 'nem Uralt-Corsa oder Citroen AX ganz gut - da ist mir selbst dann langsam auch gar nichts mehr heilig.

Wollen wir doch mal sehen, wie sie den Golf hier in 2-3 Jahren aus der letzten Ecke des Gartens ziehen UND dann noch umrüsten müssen. Das Mistding ist dann nämlich weniger wert, als der Abholungsaufwand.

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Selbst abmelden macht aus meiner Sicht für Kläger, die das Fahrzeug ohnehin zurückgeben wollen, Sinn. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Ich werde nie wieder ein Fahrzeug von VW fahren oder auch nur mieten, wenn es sich vermeiden lässt.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 18. August 2018 um 11:26:01 Uhr:


Selbst abmelden macht aus meiner Sicht für Kläger, die das Fahrzeug ohnehin zurückgeben wollen, Sinn. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Ich werde nie wieder ein Fahrzeug von VW fahren oder auch nur mieten, wenn es sich vermeiden lässt.

Sehe ich genauso, allerdings kann ich viele verstehen, die aus welchen Gründen auch immer auf ein bestimmtes Fahrzeug angewiesen sind und deshalb keine alte Gurke aus den 90ern fahren und das Geld für eine weitere Finanzierung nicht aufbringen können/möchten (egal, ob man das jetzt zusätzlich einklagen könnte oder nicht - es ist ja noch lange Zeit zu überbrücken...).

Man steht leider heute generell vor dem Problem "welcher Hersteller hat denn nicht beschissen?" und will natürlich auch (irgendwann wieder) eine bestimmte Qualität oder Ausstattung nicht missen. Da wird es dann schwierig, zumal man sich mit einer Marke ja auch mehr oder weniger ein Image aufdrücken lässt.

Zurück zu den rechtlichen Schritten:
Wenn man das Auto abgemeldet stehen lässt - die Batterie lädt und ab und zu auch mal den Motor laufen lässt (man darf ja das Grundstück nicht mehr verlassen) - reicht das an "Pflege", oder kann einem daraus wieder ein Strick gedreht werden?
Mittlerweile leuchten bei mir nämlich fast alle Lämpchen: der DPF würde sich gerne mal wieder regenerieren, die Bremsen melden sich, es mangelt an Service, etc...
Wie seht ihr das? Wird das irgendwann aufs Brot geschmiert, oder "ist das nunmal so", weil das Fahrzeug eben abgemeldet ist und nicht mehr bewegt werden darf?

Zitat:

@rthago schrieb am 18. August 2018 um 11:45:08 Uhr:


Man steht leider heute generell vor dem Problem "welcher Hersteller hat denn nicht beschissen?"

Da gibt es etliche, aber bei deutschen Herstellern wird es in der Tat langsam eng.

Zitat:

Da wird es dann schwierig, zumal man sich mit einer Marke ja auch mehr oder weniger ein Image aufdrücken lässt.

Das sehe ich als mangelndes Selbstbewusstsein deinerseits an. Ich kaufe ein Auto, damit es meine Anforderungen erfüllt, und nicht um eine bestimmte "Außenwirkung" zu erzielen.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 18. August 2018 um 11:50:50 Uhr:



Das sehe ich als mangelndes Selbstbewusstsein deinerseits an. Ich kaufe ein Auto, damit es meine Anforderungen erfüllt, und nicht um eine bestimmte "Außenwirkung" zu erzielen.

Ja, das mag so sein (ich persönlich sehe es wie Du - und ruckle wirklich gerade auch mit einem 88er AX durch die Gegend...) - nur können sich eine Menge Leute schon berufsbedingt nicht für eine bestimmte Marke entscheiden (Firmenwagen).

Selbst in Sachen Privatfahrzeug wird es für manchen Außendienstler und auch Selbstständigen mit bestimmten Autos schwierig (es ist nunmal leider so, dass bestimmte Erwartungen erfüllt werden müssen, um das Geschäft am Leben zu halten - man rennt ja auch nicht mit ernsten Absichten im Schlafanzug zur Bank - Nachtrag: ...hehe... wobei das auf die Art der "ernsten Absichten" ankommt).

Sollte die Zulassungsstelle sich melden, überlege ich die Vertragshändler in der Umgebung per Fax anzufragen ob diese bereit sind mir das Update gegen Bezahlung zum Erhalt möglicher Sachmängelgewährleistung aufzuspielen. Mal sehen ob dazu einer bereit ist.

Zitat:

@rthago schrieb am 18. Aug. 2018 um 11:45:08 Uhr:


Wenn man das Auto abgemeldet stehen lässt - die Batterie lädt und ab und zu auch mal den Motor laufen lässt (man darf ja das Grundstück nicht mehr verlassen) - reicht das an "Pflege", oder kann einem daraus wieder ein Strick gedreht werden?
Mittlerweile leuchten bei mir nämlich fast alle Lämpchen: der DPF würde sich gerne mal wieder regenerieren, die Bremsen melden sich, es mangelt an Service, etc...
Wie seht ihr das? Wird das irgendwann aufs Brot geschmiert, oder "ist das nunmal so", weil das Fahrzeug eben abgemeldet ist und nicht mehr bewegt werden darf?

Achtung, folgendes sind meine laienhaften Gedanken dazu; keine Beratung, keine Empfehlung!

Es dürfte ausreichen, den Minuspol (Oder Plus? Oder beide?) sauber abzuklemmen. Eine Diebstahlwarnanlage funktioniert dann natürlich nicht mehr, aber die Batterie sollte m.E. halten.

Aber ist es denn überhaupt die Aufgabe eines Klägers, das streitgegenständliche Fahrzeug regelmäßig laufen zu lassen oder sonstwie übermäßig(!) zu pflegen? Dass man es nicht (grob?) fahrlässig verrotten lassen soll, ist klar, aber ich denke, hier würde ein Gericht einen durchschnittlichen Maßstab ansetzen, wenn es darüber Streit gäbe.

In folgenden krassen Fall hatte ein Kläger nach meinem Verständnis iRd Rückabwicklung sogar trotz Totalschaden (Brand) weiterhin seinen Anspruch auf Rückerstattung:

https://www.juraforum.de/.../...ktritt-vom-kaufvertrag-moeglich-511918

BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14

https://dejure.org/2015,5230

Zitat:

Der Käufer eines Fahrzeugs, welches er kaskoversichert hat, ist nach Untergang der Sache zur Herausgabe einer verbleibenden Bereicherung im Sinne des § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB nur insoweit verpflichtet, als er etwas erlangt hat, was er herausgeben könnte. Dies ist bei einer vom Kaskoversicherer verweigerten Genehmigung der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung an den Verkäufer nicht der Fall.
...

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 18. August 2018 um 12:05:44 Uhr:



In folgenden krassen Fall hatte ein Kläger nach meinem Verständnis iRd Rückabwicklung sogar trotz Totalschaden (Brand) weiterhin seinen Anspruch auf Rückerstattung:

https://www.juraforum.de/.../...ktritt-vom-kaufvertrag-moeglich-511918

BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14
https://dejure.org/2015,5230

...was Du alles parat hast! Respekt nochmal 🙂

Aber gehen wir mal vom "normalen" Prozedere aus, bei dem es nach erfolgter Entscheidung (Urteil, Vergleich, was auch immer) keine zusätzliche juristische Auseinandersetzung geben sollte:

Es bleibt ja nicht nur bei den leuchtenden Lämpchen - Schaltung und Scheibenwischer werden schwergängig, hier und da wird es mehr Rost als üblich geben, Sitzbezüge, Lack, Armaturen bleichen aus, die Reifen stehen sich platt, die Flüssigkeiten gammeln vor sich hin... - ich meine - das Auto wird ja nun wirklich nicht besser, wenn es nicht bewegt wird (werden darf) - und wir reden ja nicht von ein paar Wochen oder Monaten, sondern voraussichtlich von Jahren (1 Jahr Standzeit ist in meinem Fall bereits erreicht).

Wie weit "darf" das gehen? Oder ist das eben im Rahmen des Rechtsstreits gedeckt? Wie Du sagst - wenn da schon ne Tür rausgefallen ist, ist das wohl zu viel des Guten - aber was sind in "unseren" Fällen hier "normale" Abnutzungen und von VW hinzunehmen? Gibt's da weniger krasse aber vergleichbare Situationen als die mit dem abgefackelten Auto? Versichert ist das Fahrzeug ja nach (ich weiß nicht wievielen) Monaten Standzeit, weil abgemeldet, üblicherweise auch nicht mehr...

Davor habe ich nämlich ein paar Bedenken. Erst 2 Jahre auf ein Urteil warten und dann nochmal 2 Jahre durchs Land klagen, damit das Auto abgeholt wird. Dem Konzern scheint's ja generell egal zu sein, was die Kosten angeht.

Hier eine Schadensabwicklung von Porsche, die vorbildlich ist:

https://www.presseportal.de/pm/105254/3920569

Zitat:

@flyingwolfi schrieb am 18. August 2018 um 12:58:29 Uhr:


Hier eine Schadensabwicklung von Porsche, die vorbildlich ist:

https://www.presseportal.de/pm/105254/3920569

Zitat aus dem Artikel:

"Offensichtlich hatte Porsche Angst, dass der KBA-Präsident vor Gericht aussagen muss. Porsche hatte offensichtlich auch Angst vor dem Sachverständigengutachten. Deshalb hat man dem Kläger mehr bezahlt, als ihm eigentlich zustehen würde. Es handelt sich um einen herausragenden Erfolg."

Angst, hilft. 😁

Deshalb hätte ich als KBA-Präsident erstmal einen kompletten Zulassungsstopp bis zur vollumfänglichen Klärung des Sachverhaltes verhängt. Was meint ihr wie schnell das geklärt worden wäre... Bei den Amis hat es auch wunderbar geklappt, da war man sofort geständig. Nur hier wird über Jahre rumgeeiert...

Zitat:

@rthago schrieb am 18. Aug. 2018 um 12:31:57 Uhr:


In folgenden krassen Fall hatte ein Kläger nach meinem Verständnis iRd Rückabwicklung sogar trotz Totalschaden (Brand) weiterhin seinen Anspruch auf Rückerstattung:

https://www.juraforum.de/.../...ktritt-vom-kaufvertrag-moeglich-511918

Der Hinweis kam zuerst von @Micha112233

Auszug aus dem Artikel:

Zitat:

Ist ein Autokäufer wegen Mängeln vom Kaufvertrag zurückgetreten, kann er den Kaufpreis vom Händler auch nach einem anschließenden Autobrand und Totalschaden zurückverlangen. Dies gilt selbst dann, wenn die Kaskoversicherung des Käufers den Schaden bislang nicht beglichen hat, urteilte am Mittwoch, 25. März 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 38/14). Der Käufer dürfe nicht darauf verwiesen werden, dass der Kaufpreis nur mit der Abtretung der Ansprüche aus der Versicherung zurückerstattet werden könne. Solch ein Zug-um-Zug-Vorbehalt sei hier unzulässig.
...

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