Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Auf jeden Fall macht es Sinn das Update möglichst lange hinaus zu schieben.
Ich hoffe immer noch auf eine Lösung, politisch, justiziell oder durch VW. Die Update-Verweiterer werden immer weniger, die Zeit arbeitet für uns.
Erst ganz am Schluss werde ich mir Gedanken machen, ob ich das Auto stilllege oder das Update durchführen lasse.

Klagst Du bereits?

Ja, Einzelkläger gegen VW.

Willkommen im Club der "Resistenten" (manche schimpfen uns auch "Renitente", aber das kümmert mich nicht 😉)!

Ich drücke Dir und allen Mitstreitern die Daumen für einen erfreulichen Ausgang.

.
LG Augsburg - Zitat aus dem Urteil:

"a) Die Beklagte zu 1) hat den Kaufpreis ohne rechtlichen Grund auf Kosten des Klägers erlangt, da der zugrunde liegende Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB nichtig ist."

Mich irritiert, dass es mit diesem Az. 2 Urteile derselben Instanz im Januar und im Mai gegeben haben soll, wobei beide Urteile (nach meinem ersten Blick) gleich lauten. Weiß jemand, warum?

Wie auch immer, dieser neue juristische Aspekt eröffnet vielen Klagewilligen nun doch noch eine Möglichkeit, sich auf gerichtlichem Wege ggü. VW schadlos zu halten, selbst wenn die Gewährleistung nicht mehr greift.

Dies ist zumindest mein laienhaftes Verständnis, aber keine Beratung oder Empfehlung.

LG Augsburg, 29.01.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,21956

LG Augsburg, 07.05.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,14459

Weitere Infos auch dort:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

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Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 28. Juli 2018 um 11:00:28 Uhr:



Muss sich der Kläger überhaupt darüber Gedanken machen?

Also Du machst Dir auf jeden Fall (zu)viele Gedanken ;-)

Normalerweise klagt man am eigenen Wohnort, nämlich weil das der Erfüllungsort ist. Ansonsten müsste man VW am Firmensitz verklagen (LG Braunschweig...).

Dabei ist der Name Programm: die Ansprüche werden am Erfüllungsort erbracht. Wie das Auto anschließend wohin kommt, wäre im Falle des Unterliegens damit VWs Problem.

Schönes WE!

Danke, Dir auch! 😁

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 28. Juli 2018 um 17:55:14 Uhr:


Willkommen im Club der "Resistenten" (manche schimpfen uns auch "Renitente", aber das kümmert mich nicht 😉)!

Ich drücke Dir und allen Mitstreitern die Daumen für einen erfreulichen Ausgang.

.
LG Augsburg - Zitat aus dem Urteil:

"a) Die Beklagte zu 1) hat den Kaufpreis ohne rechtlichen Grund auf Kosten des Klägers erlangt, da der zugrunde liegende Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB nichtig ist."

Mich irritiert, dass es mit diesem Az. 2 Urteile derselben Instanz im Januar und im Mai gegeben haben soll, wobei beide Urteile (nach meinem ersten Blick) gleich lauten. Weiß jemand, warum?

Wie auch immer, dieser neue juristische Aspekt eröffnet vielen Klagewilligen nun doch noch eine Möglichkeit, sich auf gerichtlichem Wege ggü. VW schadlos zu halten, selbst wenn die Gewährleistung nicht mehr greift.

Dies ist zumindest mein laienhaftes Verständnis, aber keine Beratung oder Empfehlung.

LG Augsburg, 29.01.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,21956

LG Augsburg, 07.05.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,14459
[/quote

Weitere Infos auch dort:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Danke, in der Urteilsbegründung wird der EuGH zitiert, dass CoC Bescheinigungen von anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen, dies ist für Seat und Skoda Haltern ggü. der Zulassungsstelle wichtig!

So - ich habe gerade einen Termin beim Landgericht zur Güteverhandlung in meiner Klage gegen VW mitgeteilt bekommen, was viel schneller ging, als von mir befürchtet.
Es wurde dabei mein persönliches Erscheinen angeordnet.
Ist das üblich, dass man persönlich erscheinen muss?
Das heisst nämlich, dass ich mehr als 500 km anreisen muss für einen Termin, an dem man sowieso kein vernünftiges Angebot unterbreitet bekommt.
Bei einem möglichen Urteil zu Ungunsten von VW wird es dann ja in die Berufung gehen.
Wie lange hat es bei denjenigen, die schon einen Schritt weiter sind, gedauert, bis der nächste Termin anstand - ungefähr genauso lange, wie bis zum ersten Termin?

Sommerliche Grüße

Was meint denn Dein Anwalt zum persönlichen Erscheinen? Wozu der Gütetermin? Der wird m.E. nicht immer anberaumt oder er fällt mit dem Termin der mündlichen Verhandlung zusammen (unmittelbar davor). Um welches Gericht geht es denn? Hoffentlich nicht LG Braunschweig oder Bamberg. Viel Erfolg!

.
Bosch geht in Berufung - schade:
https://www.motor-talk.de/.../...en-unterlagen-freigeben-t6407435.html

Bei mir war für die Güteverhandlung im Oktober beim LG ebenfalls persönliches Erscheinen angeordnet, dies jedoch hat mein Anwalt per Schreiben an das LG unter Zusicherung der Bevollmächtigung durch mich, abgewendet.

Lasst euch nicht mit Vergleichsankündigungen der Unterbevollmächtigten hinhalten! Das ist nur Taktik, um die Verfahren in die Länge zu ziehen!!!

WaS soll damit bezweckt werden?Ich habe Termin im Oktober vor dem LG Sbr.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 30. Juli 2018 um 19:01:54 Uhr:


Was meint denn Dein Anwalt zum persönlichen Erscheinen? Wozu der Gütetermin? Der wird m.E. nicht immer anberaumt oder er fällt mit dem Termin der mündlichen Verhandlung zusammen (unmittelbar davor). Um welches Gericht geht es denn? Hoffentlich nicht LG Braunschweig oder Bamberg. Viel Erfolg!

Laut Anwalt muss ich persönlich bzw. es kann auch ein persönlicher Vertreter, der am besten über den Sachverhalt informiert ist und zum Vergleichsabschluss ermächtigt ist, erscheinen.
Wenn ich das Schreiben vom LG richtig interpretiere, erfolgt die mündliche Verhandlung im unmittelbaren Anschluss (bei Erfolglosigkeit der Güteverhandlung).
Laut Anwalt ist auch nur einmalig ein persönliches Erscheinen notwendig, im Berufungsverfahren muss ich nicht mehr erscheinen.
Das LG ist nicht in Braunschweig oder Bamberg sondern ein LG beim damaligen(Kaufzeitpunkt) Wohnort in Baden-Württemberg.
Ich bin gespannt - so eine Verhandlung selbst zu erleben, kann ja auch interessant sein.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 30. Juli 2018 um 20:14:26 Uhr:


Lasst euch nicht mit Vergleichsankündigungen der Unterbevollmächtigten hinhalten! Das ist nur Taktik, um die Verfahren in die Länge zu ziehen!!!

Worauf ihr euch verlassen könnt, denn die Vollmacht für meinen Anwalt wird mit einer kleineren Liste von Bedingungen beim Einlass auf Vergleichsverhandlungen mit dem Händler und VW versehen sein.

Ganz oben wird stehen:

1. Keine Verschiebung oder Verzicht auf einen Verhandlungtermin vor Gericht, ohne konkretes und rechssicheres Angebot von der Gegenseite.

2. Im Falle eines Vergleichs (man wird ja vermutlich versuchen, mich zu überreden abermals ein Konzernfahrzeug zu kaufen) erwarte ich als Ausgleich für das verlorene Vertrauen und den auferlegten Maulkorb durch VW, finanziell zumindest etwas besser gestellt zu werden, als hätte ich das Kfz niemals gekauft!

Wenn beides nicht zutrifft gehe ich durch die Instanzen solange es geht.

Zitat:

@Cepus schrieb am 30. Juli 2018 um 20:16:08 Uhr:


WaS soll damit bezweckt werden?Ich habe Termin im Oktober vor dem LG Sbr.

Du sollst Aussagen wie es zum Kauf gekommen ist und was die Beweggründe waren, etc..

Es ist, anbetracht einer persönlichen Befragung durch die Anwälte seitens der gegenseite nicht unbedingt gut, dort selbst im Kreuzfeuer zu stehen.

Da sind gute Anwälte einfach eher gewapnet und es macht sehr wahrscheinlich, mangels Erfahrung (auch meinerseits) Sinn, sich dem nicht persönlich auszusetzen. Das lässt sich auch so vorbereiten, dass der Anwalt statt Deiner Rede und Antwort dort für dich steht!

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