Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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@GuMend

Das LG hier in Bonn, hat dem Antrag meines Anwaltes auf persönliches Erscheinen zu verzichten, stattgegeben. Ich muss lediglich ein Foto des Tchostand mit abgebildeter Tageszeitung unmittelbar vor dem Termin an meinen Anwalt senden.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 30. Juli 2018 um 20:14:26 Uhr:


Lasst euch nicht mit Vergleichsankündigungen der Unterbevollmächtigten hinhalten! Das ist nur Taktik, um die Verfahren in die Länge zu ziehen!!!

Das kann ich bestätigen. Es soll sogar vorkommen, dass die Anwälte von VW das Gericht um Aufhebung oder Verschiebung des Termins zur Urteilsverkündung bitten, verbunden mit dem Hinweis, nur so sei ausreichend Zeit für eine Aushandlung eines außergerichtlichen Vergleichs. Mandanten werden aber doch sicherlich mit ihren Anwälten zuvor abgestimmt haben, ob sie einem solchen Ansinnen zustimmen wollen. Meine ganz persönliche Meinung: Ich würde mich nicht darauf einlassen, wenn die Zeichen gut für mich stehen.

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@GuMend
Was meint denn aber Dein Anwalt konkret dazu, dass Du 500 km fahren sollst für eine Verhandlung, die u.U. nur 30 Minuten dauert? Hat er denn von Dir keine vollständige Vollmacht, welche auch einen - Achtung: von Dir widerruflichen! - Vergleich abdeckt? Wieso sollte das Gericht nicht in der Lage sein, Deinen Fall alleine nach Aktenlage zu beurteilen? Gibt es da ungeklärte Punkte, über welche nur Du, nicht aber Dein Anwalt dem Gericht ggü. Auskunft geben könnte? Sorry, dass ich bohre (es geht mich ja nichts an), aber vielleicht magst Du Deinem Anwalt diese und andere kritische Fragen stellen.

Zitat:

@pctelco schrieb am 30. Juli 2018 um 21:29:50 Uhr:


@GuMend

Das LG hier in Bonn, hat dem Antrag meines Anwaltes auf persönliches Erscheinen zu verzichten, stattgegeben. Ich muss lediglich ein Foto des Tchostand mit abgebildeter Tageszeitung unmittelbar vor dem Termin an meinen Anwalt senden.

Könnte es nicht einen besseren Eindruck vor Gericht machen, wenn man sich persönlich engagiert und erscheint?
Ich will auf jeden Fall darlegen, dass wir unsere Autos (bisher fast alle von VW und Audi) generell einiges mehr als 300.000 km fahren und ich deshalb auch nicht mit einem Ansatz von 250 000 km bei der Berechnung des Nutzungsentgelts einverstanden bin. Dazu werde ich auch Belege mitbringen.
Einen Nachweis vom Tachostand kurz vor der Verhandlung will mein Anwalt auch haben.

Sehe ich auch so.Zudem geht es bei Zivilsachen zu wie auf einem türkischen Bazar.Oft schon live erlebt.Jede Wort wird zudem protokolliert.

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Zitat:

@pctelco schrieb am 30. Juli 2018 um 21:18:49 Uhr:


Worauf ihr euch verlassen könnt, denn die Vollmacht für meinen Anwalt wird mit einer kleineren Liste von Bedingungen beim Einlass auf Vergleichsverhandlungen mit dem Händler und VW versehen sein.

Ganz oben wird stehen:

1. Keine Verschiebung oder Verzicht auf einen Verhandlungtermin vor Gericht, ohne konkretes und rechssicheres Angebot von der Gegenseite.

2. Im Falle eines Vergleichs (man wird ja vermutlich versuchen, mich zu überreden abermals ein Konzernfahrzeug zu kaufen) erwarte ich als Ausgleich für das verlorene Vertrauen und den auferlegten Maulkorb durch VW, finanziell zumindest etwas besser gestellt zu werden, als hätte ich das Kfz niemals gekauft!

Wenn beides nicht zutrifft gehe ich durch die Instanzen solange es geht.

Schweigen kostet extra!

Erneut ein Fahrzeug des Konzern kostet zusätzlich Schmerzensgeld! 😁

Zitat:

@pctelco schrieb am 30. Juli 2018 um 21:23:13 Uhr:


Du sollst Aussagen wie es zum Kauf gekommen ist und was die Beweggründe waren, etc..

Es ist, anbetracht einer persönlichen Befragung durch die Anwälte seitens der gegenseite nicht unbedingt gut, dort selbst im Kreuzfeuer zu stehen.

Da sind gute Anwälte einfach eher gewapnet und es macht sehr wahrscheinlich, mangels Erfahrung (auch meinerseits) Sinn, sich dem nicht persönlich auszusetzen. Das lässt sich auch so vorbereiten, dass der Anwalt statt Deiner Rede und Antwort dort für dich steht!

Sehr gut, das sehe ich genauso. Die Frage, weshalb der Kläger gerade dieses Fahrzeug kaufte und ob es ihm damals nur auf "Euro 5" oder eher konkret auf einen bestimmten NOx-Grenzwert (ggf. auch CO2 und Verbrauch) ankam, kann doch der Anwalt im Rahmen der Klageschrift oder Replik darlegen. Wenn das zu schwammig war, könnte das Gericht natürlich versucht sein, Fragen zu stellen - ggf. dem Kläger. Und wenn der dann nicht auf Zack ist (wobei er vor Gericht die Wahrheit sagen muss), kann das u.U. zu seinem Nachteil gereichen. Also ich denke, wenn man ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Anwalt hat, könnte man ihn alleine zur Verhandlung schicken, wenn das möglich ist, oder nicht?

Das ist meine laienhafte Meinung; keine Beratung, keine Empfehlung.

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Zitat:

@pctelco schrieb am 30. Juli 2018 um 21:29:50 Uhr:


Ich muss lediglich ein Foto des Tchostand mit abgebildeter Tageszeitung unmittelbar vor dem Termin an meinen Anwalt senden.

Den "Trick" kannte ich noch gar nicht. Originell! 🙂

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Zitat:

@GuMend schrieb am 30. Juli 2018 um 21:48:07 Uhr:


... mehr als 300.000 km fahren und ich deshalb auch nicht mit einem Ansatz von 250 000 km bei der Berechnung des Nutzungsentgelts einverstanden bin. Dazu werde ich auch Belege mitbringen.

Schau Dir mal die Liste an:

https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/

Dort findest Du etliche Urteile, wo 300.000 km berücksichtigt wurden, und die Fahrzeugmodelle dazu werden auch genannt. Dein Gericht muss sich nicht daran halten, aber es kann m.E. auch nicht schaden, darauf hinzuweisen, oder etwa doch?

Hattest Du Kosten für sonstige Aufwendungen wie z.B. nachträglicher Einbau eines Navi, Winterreifen? Ggf. (Anwalt fragen) könntest Du auch folgende Kosten geltend machen: Überführung, Anmeldung, Transport, Service, Inspektionen, TÜV/HU/AU, Kasko-Versicherung, Kfz-Steuern u.ä. Manche Gerichte lehnen diese Posten als "Sowieso-Kosten" ab, manche nicht.

Laienhafte Gedanken; keine Beratung, keine Empfehlung!

Zitat:

Hattest Du Kosten für sonstige Aufwendungen wie z.B. nachträglicher Einbau eines Navi, Winterreifen? Ggf. (Anwalt fragen) könntest Du auch folgende Kosten geltend machen: Überführung, Anmeldung, Transport, Service, Inspektionen, TÜV/HU/AU, Kasko-Versicherung, Kfz-Steuern u.ä. Manche Gerichte lehnen diese Posten als "Sowieso-Kosten" ab, manche nicht.

Alles, was auf der Rechnung des Neuwagens stand, ist geltend gemacht worden, also auch Winterreifen, Überführung, Zulassungskosten, ect.
Ich hatte den Anwalt gefragt, ob ich auch die Volkswagen Neuwagen-Garantieverlängerung geltend machen kann, aber das ist verneint worden.
Inspektionen, TÜV/HU/AU, Kasko-Versicherung, Kfz-Steuern u.ä sind nicht in der Klage aufgeführt. Danach hat der Anwalt nicht gefragt und das würde ich persönlich auch eher als Nutzungskosten ansehen, die mir zuzuordnen sind.

@AlphaOmega

Diese Fragen hatte ich vorher übersehen:

Zitat:

@GuMend
Was meint denn aber Dein Anwalt konkret dazu, dass Du 500 km fahren sollst für eine Verhandlung, die u.U. nur 30 Minuten dauert? Hat er denn von Dir keine vollständige Vollmacht, welche auch einen - Achtung: von Dir widerruflichen! - Vergleich abdeckt? Wieso sollte das Gericht nicht in der Lage sein, Deinen Fall alleine nach Aktenlage zu beurteilen? Gibt es da ungeklärte Punkte, über welche nur Du, nicht aber Dein Anwalt dem Gericht ggü. Auskunft geben könnte? Sorry, dass ich bohre (es geht mich ja nichts an), aber vielleicht magst Du Deinem Anwalt diese und andere kritische Fragen stellen.

zunächst ganz herzlichen Dank für die vielen, vielen hilfreichen Beiträge, die sehr willkommen sind und durch die ich auch kritischer geworden bin.

Ich spreche das mal beim Anwalt an. Vielleicht kann er das doch alleine glaubwürdig darlegen.
Blöd ist nur, dass ich den Anwalt noch nie persönlich kennengelernt habe.
Alles wird telefonisch oder per eMail besprochen, worauf ich mich zunächst auch eingelassen habe, solange mir immer meine Fragen beantwortet wurden und ich die Antworten dann auch schriftlich hatte.
Ist halt eine Kanzlei mit zig Teams, die darauf spezialisiert sind.
Da aber gar nicht näher über meine Beweggründe mit dem Anwalt gesprochen wurde, könnte der Anwalt dem Gericht auch gar nichts dazu sagen. Insofern gibt es sicherlich viele ungeklärte Punkte.
Ich sehe das Problem, dass man die Antworten für das Gericht ja nur dann dem Anwalt mit auf den Weg geben könnte, wenn man die Fragen des Gerichts vorher kennt.

Naja, die Kanzlei hat wohl inzwischen so viel Erfahrung, dass sie eine Vielzahl von Fragen bereits vorhersehen kann, oder? Einige mögliche Fragen (Euro-Norm vs. konkrete Werte z.B.) nannte ich bereits. Du könntest Deine Beweggründe für den Kauf damals schriftlich dem Anwalt geben, zusammen mit Deinen Vorstellungen, was eine evtl. Einigung betrifft. Klagst Du auf Rückabwicklung, Minderung, oder etwas anderes? Kommt für Dich der Kauf eines neuen Fahrzeugs von VW in Frage im Rahmen eines Vergleichs? Denke darüber nach, ob und zu welchen Bedingungen Du dazu bereit wärst. Nur so eine Idee von mir, keine Beratung (bin juristischer Laie).

Frage an die Experten:
Weshalb sollte gerade die VW Garantie-Verlängerung nicht geltend zu machen sein?

Zitat:

@GuMend schrieb am 30. Juli 2018 um 17:49:14 Uhr:


Es wurde dabei mein persönliches Erscheinen angeordnet.
Ist das üblich, dass man persönlich erscheinen muss?

Ja musst du. Nur 500km? Ich bin knapp 700km früh morgens hin und 700km abends zurück gefahren.
Wer nicht erscheint, erhält eine saftige Geldstrafe. Ich hatte mit dem Richter selbst telefoniert und er hielt es für nötig, dass ich selbst erscheine.
30Min Verhandlung?
Also mein Gütetermin ging knapp über 2,5h.

Nie wieder kaufe ich im günstigen Norden Deutschlands ein Auto 😉

Zitat:

@pctelco schrieb am 30. Juli 2018 um 21:29:50 Uhr:


@GuMend

Das LG hier in Bonn, hat dem Antrag meines Anwaltes auf persönliches Erscheinen zu verzichten, stattgegeben. Ich muss lediglich ein Foto des Tchostand mit abgebildeter Tageszeitung unmittelbar vor dem Termin an meinen Anwalt senden.

Ich empfehle - ohne Gewähr, aber aus eigener Erfahrung und das ist kein Witz - zusätzlich ein ungeschnittenes Video vom Draufhalten auf Tachostand, dann raus aus dem Wagen, die Kiste ins Vollbild nehmen und dann ran an die FIN in der Windschutzscheibe. Einzelne Tachostandsfotos mit Tageszeitung werden gerne mal "in der Zusammenschau" ob ihrer Echtheit von der Beklagten bestritten. Man kriegt ja die FIN nicht zusammen mit dem Tachostand auf ein einziges Foto ... ;-)

Das ist übrigens noch so ne Verzögerungstaktik.

@Flaherty

Ob die technischen Gegebenheiten vor Gericht dann letztendlich vorhanden sind, ein Video wiederzugeben, wage ich ein wenig zu bezweifeln - wenn ich die Idee auch grundsätzlich für sinnvoll erachte.

Wenn die Gegenseite etwas auseinander pflücken möchte, werden sie auch bei Video behaupten es wäre ein Fake (zusammen geschniitten etc.).

Hier der Text aus dem Originalmail einer große Berliner Kanzlei an mich, welche sich inzwischen auch einen Namen in der Kausa VW gemacht hat.

"Zugleich dürfen wir Sie bitten, uns einen Tag vor dem Gerichtstermin ein Foto mit dem aktuellen Tachostand Ihres Fahrzeuges sowie mit Nachweis einer aktuellen Tageszeitung zu übermitteln, da dieses bei dem Termin vorgelegt werden muss. "

Vermutlich dürfte inzwischen aber auch kaum noch ein Richter sich von der Gegenseite einreden lassen, dass jeder der gegen VW sein Recht einklagt, auf diese Weise versuchen würde sich zu bereichern.

Zitat:

@pctelco schrieb am 31. Juli 2018 um 08:40:03 Uhr:


@Flaherty

Ob die technischen Gegebenheiten vor Gericht dann letztendlich vorhanden sind, ein Video wiederzugeben, wage ich ein wenig zu bezweifeln - wenn ich die Idee auch grundsätzlich für sinnvoll erachte.

Wenn die Gegenseite etwas auseinander pflücken möchte, werden sie auch bei Video behaupten es wäre ein Fake (zusammen geschniitten etc.).

Hier der Text aus dem Originalmail einer große Berliner Kanzlei an mich, welche sich inzwischen auch einen Namen in der Kausa VW gemacht hat.

"Zugleich dürfen wir Sie bitten, uns einen Tag vor dem Gerichtstermin ein Foto mit dem aktuellen Tachostand Ihres Fahrzeuges sowie mit Nachweis einer aktuellen Tageszeitung zu übermitteln, da dieses bei dem Termin vorgelegt werden muss. "

War bei mir genauso. Ich hatte genau das vorgelegt mit Tageszeitung und die Jungs in Wolfsburg haben es echt bestritten.

Ich werde einfach zusätzlich noch einen Ausschnitt des Log von VCDS beilegen, denn dort steht Datum, km-Stand und FIN auch drin.

Wie gesagt, wenn die VW-Fuzzis das zerlegen wollen, tun sie es so oder so!

Ich werde zu meinem Termin ein Foto mit Kilometerstand und aktueller Tageszeitung mitbringen sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass es sich bei dem Foto um das gegenständliche Fahrzeug handelt.Wird dies trotzdem angezweifelt, wird mir somit indirekt eine Straftat vorgeworfen.Ich denke, dann wird es vor Gericht amüsant.

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