Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Wenn Du (von einem anderen Prüfer) einen positiven Bescheid und die Plakette erhältst, stellt sich die Frage nicht, oder?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 17. Juli 2018 um 11:19:12 Uhr:


Wenn Du (von einem anderen Prüfer) einen positiven Bescheid und die Plakette erhältst, stellt sich die Frage nicht, oder?

Das weiß ich eben nicht... Wo wird der Mängelbericht sonst noch erfasst und... können die die vergebene TÜV Plakette rückgängig machen?

Da könnte man wahrscheinlich dann auch noch ein riesen Fass aufmachen

Hm
https://www.bussgeldkatalog.org/tuev-nachpruefung/

Zitat:“ Als Halter sind Sie allerdings dazu verpflichtet, die im Prüfbericht aufgeführten Mängel unverzüglich zu beseitigen. Kommen Sie dem nicht nach, droht im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld“

Da kann man ein richtiges Katz und Mausspiel draus machen... was passiert wenn man eine TÜV Plakette hat, wenn die Polizei kontrollieren kommt, obwohl man die Nachprüfung nicht wahrgenommen hat?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der TÜV dann mich auffordert zur Nachprüfung zu erscheinen. Solange ich nicht zur Nachprüfung erscheine bekomme ich halt keine neue Plakette. Insofern erfolgt hier auch nach meiner Ansicht keine Meldung an die Behörden/Polizei.
Deshalb werde ich, sofern mir der 1. TÜV-Prüfer die Plakette verweigert ein anderes Unternehmen ausuchen und es dort probieren. Natürlich muss ich dann jedesmal die volle Gebühr bezahlen.
Oder zunächst mal nur die ASU machen lassen, z.B. bei der KFZ-Werkstatt deines Vertrauens.

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Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 17. Juli 2018 um 11:00:23 Uhr:


Danke! Frage an alle:

Macht es evtl. Sinn, gegen den Mängelbericht Widerspruch einzulegen? Wie lange könnte es dauern, bis man danach wüsste, wie es weitergeht?

Würde es evtl. Sinn machen, mit dem Fahrzeug noch einmal zu einem anderen Prüfdienst/anderer Werkstatt zu fahren, in der Hoffnung, dann dort die Plakette und einen positiven Bescheid zu erlangen?

(Klar, man würde 2x Gebühren zahlen, aber wenn man das Fahrzeug dringend braucht, wären die ca. 80(?)€ extra m.E. verschmerzbar.)

PS:
Bei test.de steht m.E. auch etwas zur Plakette etc.

Alle Prüforganisationen prüfen nach dem gleichen "Mangelbaum"-da gibts kein "Hü- oder Hott".
Da die übermittelten Daten des KBA der Verweigerer des Updates allen 16 Prüforganisationen über die "Zentrale Stelle" (hier FSD) über den HU-Adapter zur Verfügung gestellt wurden und werden (erstmalig ab Ende Juni 2018 und weiter im fortlaufenden Rhytmus), sind die Chancen auf ein "nicht entdeckt werden" sehr gering geworden.
Wenn bei der HU also steht "AU nicht bestanden" mit dem und dem Mangel, dann ist das Fahrzeug eben - gesetzes- und verordnungskonform durchgefallen.
Natürlich kann man gegen den HU-Bericht Widerspruch einlegen, es wird aber zu nichts führen.

Plakettentourismus nennt man das jeweilige vorfahren bei anderen Prüforganisationen/Werkstätten.
Und was bringt es - nichts, da dem KBA immer noch keine Software-Update-Bestätigung von seiten des Herstellers vorliegt. Und damit weiterhin die zuständigen SVA/Zulassungsstellen informiert wird, die dann die Stilllegungsbescheide verschickt.
Es müssen also 2 Datensätze zueinander passen: Updatebescheinigung/HU-Prüfbericht

Es kommt in diesem Fall bei Abweichungen aber noch viel schlimmer, denn
a) die Behörde prüft nach, warum eine unrechtmäßige Plakettenzuteilung erfolgte
b) die Prüforganisation bekommt dann mächtig eins über den Deckel (mit all seinen Folgen gegenüber den anderen ehrlichen PI`s)
c) der betreffende PI bekommt erst einmal eine "monatelange Sperre" von seiner Prüforganisation und muss sich dann auch der Strafgerichtsbarkeit unterziehen wegen Falschbeurkundung im Amt - falls er dazu verurteilt wird, dann wars das mit dem prüfen von Kfz...

Dem Halter droht von seitens der Behörde in diesem Fall ebenfalls eine Klage wegen Vorsatz.

Prust! "Falschbeurkundung im Amt"?!? Das ist doch das, was das KBA gemacht hat und weiterhin macht!

und der Verbraucher der nach allen Regeln der Kunst beschissen wurde ist mal wieder der Dumme

Ihr habt mich falsch verstanden.

Es ging mir um den Fall, dass der Halter trotz mangelndem Update eine Plakette und einen positiven Bericht (also "keine Mängel"😉 erhalten könnte. Wo wäre das Problem bzgl. Plakette? Die Zulassungsstelle könnte natürlich trotzdem stilllegen, aber bei einem erfolgreichen Aufschub wäre das Problem bis zum Urteil oder einem Vergleich ggf. gelöst.

Es geht mir nicht darum, Prüfer zu hintergehen oder zu schädigen. Das habe ich nirgendwo geschrieben, und ich distanziere mich von solchen Ideen ausdrücklich.

Die Prüfung ist m.E. ein Service, den der Halter beauftragt und bezahlt. Falls er glaubt, ein Mängelbescheid und die Verweigerung der Plakette nur wegen des mangelnden Updates sei nicht gerechtfertigt: Wieso sollte es ihm verboten sein, woanders nachzufragen?

Der Begriff "Plakettentourismus" o.ä. ist m.E. nicht angebracht, denn jeder Halter hat die freie Wahl, wo er die Prüfung machen lässt, oder etwa nicht?

Und dass es Prüfer gibt, die entweder bewusst nicht nach dem Stand der Software bei einem EA189-Motor schauen oder dies schlicht übersehen, ist inzwischen schon öfters berichtet worden. Daran ist dann sicherlich nicht der Halter schuld - wie es ein Provokateur wohl gerne glauben machen möchte.

Woher soll ein durchschnittlich informierter Halter wissen, dass das fehlende Update einen Mangel darstellt? Wenn der Halter also darüber im Unklaren ist: Wieso sollte er sich nicht woanders erkundigen? Sorry, dass ich mich wiederhole, aber mir geht es auf den S..., dass VW macht, was sie wollen und vom Kunden/Halter wird erwartet, dass er sich in den Staub wirft.

Oder steht irgendwo, dass ein Halter den Prüfer darauf aufmerksam machen muss, dass er mangels Update die Plakette ja gar nicht erhalten dürfe? 🙄

Falls jemand so einen Passus im Gesetz findet, dann möge er die Quelle bitte hier benennen.

Was für ein Geschwurbel:

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 17. Juli 2018 um 13:54:22 Uhr:


Dem Halter droht von seitens der Behörde in diesem Fall ebenfalls eine Klage wegen Vorsatz.

Vorsatz von was denn?

OT @catcherberlin
Bist Du der Typ, der hier vor einigen Wochen mit auffallend russischem Akzent (wohl von Dir damals so beabsichtigt?) bereits auf höchst provokative Weise Mitstreiter gegen VW und andere betrogene Kunden diffamiert hat? Und wurden daher nicht vom Moderator etliche dieser "Beiträge" gelöscht?

Ich bin nur neugierig und möchte wissen, ob es sich dabei tatsächlich um Dich handelte. Falls nicht, musst Du Dich ja Gott sei Dank nicht angesprochen fühlen.

Ich bin gespannt, wie die Verwaltungsgerichte bzgl. der Zwangsstilllegung der EA 189 - Verweigerer urteilen werden.Dies betrifft ja nicht nur den VAG-Konzern, sondern viele andere Hersteller auch. Einen erheblichen sicherheitsrelevanten Mangel aus den Abgaswerten zu konstruieren halte ich für völlig überzogen. Bei der Masse der zu erwartenden Klagen und den finanziellen Konsequenzen für die Zulassungsbehörden könnte ich mir vorstellen, dass spätestens nach den ersten Verwaltungsgerichtsurteilen sich die Praxis ändert.
Problem bleibt dann aber immer noch der TÜV. Denn selbst wenn mir die Behörde erlauben würde, dass ich mit dem Fahrzeug weiter fahren kann habe ich noch kein Anrecht auf eine neue Plakette. Der TÜV dürfte für uns das größere Problem sein.

Siehe FAQ und folgende:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-0/#question-11

Weiter unten dann:

Zitat:

Bekomme ich für ein Skandal-Auto ohne Nach­rüstung neuen Tüv?

Die Prüfplakette für die Haupt­unter­suchung bei Tüv, Dekra und ähnlichen Anbietern gibt es offen­bar nur noch bis höchs­tens 18 Monate nach Erhalt der Aufforderung zur Nach­rüstung. Wer nach Ablauf dieser Frist zur Haupt­unter­suchung muss, bekommt danach ohne neue Motorsteuerung keine Plakette mehr. Das fehlende Update soll wohl zwar als erheblicher Mangel gewertet werden, aber nicht zur sofortigen Still­legung führen. Betroffene Auto­besitzer können das Update nach­holen und bekommen dann eine neue Prüfplakette. Weitere Details und Hintergründe liefert ein ausführ­licher Bericht des Focus zum Thema. Wer die Nach­rüstung verweigern will und sein Skandal­auto trotzdem jedenfalls vorläufig weiter fahren will, sollte sich recht­zeitig von einem im Zulassungs­recht erfahrenen Rechts­anwalt für Verkehrs­recht beraten lassen.

Sowie dort (keine Werbung für diese Kanzlei - Link gepostet, da Infos evtl. nützlich):
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../drohende-stilllegung?...

Dort ist übrigens auch zu lesen, dass derjenige, der sein Fahrzeug trotz Stilllegungsanordnung weiterhin im Straßenverkehr führt, mit einem Bußgeld von 70€ und 1 Punkt in Flensburg rechnen muss.

Außerdem ist dort zu lesen, dass die bestehende Typgenehmigung für die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit einer Nebenbestimmung erfolgt sei, welche nicht öffentlich, sondern in Absprache mit dem KBA und den Herstellern vereinbart worden sei und dass auch die Verweigerung der HU-Plakette durch den TÜV auf diese Nebenbestimmung zurückgehe.

Der ADAC wird wie folgt zitiert:

Zitat:

Grundsätzlich wäre der Weg über die Rücknahme der Typgenehmigung der saubere gewesen. Die Änderung über eine Nebenbestimmung lässt durchaus Zweifel zu, ob damit auch der einzelne Halter verpflichtet werden kann.

Ich nehme an, der letzte Satz bezieht sich darauf, dass die Nebenbestimmung nicht öffentlich sei.

Wie müsste denn die Nebenbestimmung aussehen, damit sie öffentlich wäre?

Nicht schön:

VG Magdeburg, 02.07.2018 - 1 B 268/18
https://dejure.org/2018,19633

§ 3 FZV, § 5 FZV, § 25 EG-FGV
Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und Weigerung der Durchführung eines Software-Updates

Direkt zum Urteil:
http://...desrecht.sachsen-anhalt.de/.../bssahmobilprod.psml?...

Besser (von der Kostenquotelung abgesehen):

LG Hagen, 20.06.2018 - 2 O 271/17
https://dejure.org/2018,19308

Direkt zum Urteil:
https://www.justiz.nrw.de/.../2_O_271_17_Urteil_20180620.html

Erstaunlich... 🙄

Der Hersteller haftet deliktsrechtlich allenfalls im Ausnahmefall für verschwiegene Mängel

LG Braunschweig, 06.07.2018 - 11 O 3017/17
https://dejure.org/2018,19664

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 17. Juli 2018 um 15:01:53 Uhr:


Ihr habt mich falsch verstanden.

Es ging mir um den Fall, dass der Halter trotz mangelndem Update eine Plakette und einen positiven Bericht (also "keine Mängel"😉 erhalten könnte. Wo wäre das Problem bzgl. Plakette? Die Zulassungsstelle könnte natürlich trotzdem stilllegen, aber bei einem erfolgreichen Aufschub wäre das Problem bis zum Urteil oder einem Vergleich ggf. gelöst.

Es geht mir nicht darum, Prüfer zu hintergehen oder zu schädigen. Das habe ich nirgendwo geschrieben, und ich distanziere mich von solchen Ideen ausdrücklich.

Die Prüfung ist m.E. ein Service, den der Halter beauftragt und bezahlt. Falls er glaubt, ein Mängelbescheid und die Verweigerung der Plakette nur wegen des mangelnden Updates sei nicht gerechtfertigt: Wieso sollte es ihm verboten sein, woanders nachzufragen?

Der Begriff "Plakettentourismus" o.ä. ist m.E. nicht angebracht, denn jeder Halter hat die freie Wahl, wo er die Prüfung machen lässt, oder etwa nicht?

Und dass es Prüfer gibt, die entweder bewusst nicht nach dem Stand der Software bei einem EA189-Motor schauen oder dies schlicht übersehen, ist inzwischen schon öfters berichtet worden. Daran ist dann sicherlich nicht der Halter schuld - wie es ein Provokateur wohl gerne glauben machen möchte.

Woher soll ein durchschnittlich informierter Halter wissen, dass das fehlende Update einen Mangel darstellt? Wenn der Halter also darüber im Unklaren ist: Wieso sollte er sich nicht woanders erkundigen? Sorry, dass ich mich wiederhole, aber mir geht es auf den S..., dass VW macht, was sie wollen und vom Kunden/Halter wird erwartet, dass er sich in den Staub wirft.

Oder steht irgendwo, dass ein Halter den Prüfer darauf aufmerksam machen muss, dass er mangels Update die Plakette ja gar nicht erhalten dürfe? 🙄

Falls jemand so einen Passus im Gesetz findet, dann möge er die Quelle bitte hier benennen.

Was für ein Geschwurbel:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 17. Juli 2018 um 15:01:53 Uhr:



Zitat:

@catcherberlin schrieb am 17. Juli 2018 um 13:54:22 Uhr:


Dem Halter droht von seitens der Behörde in diesem Fall ebenfalls eine Klage wegen Vorsatz.

Vorsatz von was denn?

OT @catcherberlin
Bist Du der Typ, der hier vor einigen Wochen mit auffallend russischem Akzent (wohl von Dir damals so beabsichtigt?) bereits auf höchst provokative Weise Mitstreiter gegen VW und andere betrogene Kunden diffamiert hat? Und wurden daher nicht vom Moderator etliche dieser "Beiträge" gelöscht?

Ich bin nur neugierig und möchte wissen, ob es sich dabei tatsächlich um Dich handelte. Falls nicht, musst Du Dich ja Gott sei Dank nicht angesprochen fühlen.

Stimmt, denn wenn ich nicht innerhalb von 4 Wochen zur Nachuntersuchung war muss die ganze HU neu gemacht werden! Das kann man so sogar unter meinem link oben nachlesen... Und wenn ich die dann neu machen lasse und die stellen keinen Magel fest.... ja, wo ist das Problem? ICH zumindest hab dann wrst mal keins mehr!

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