Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Flaherty schrieb am 17. Januar 2018 um 10:02:56 Uhr:
Ich sehe es so, dass ich bei einem Vergleich möglicherweise mehr bekomme als mir eigentlich zusteht und dafür auf das Recht auf eine Klage-Entscheidung mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die Beklagte verzichte. Auch eine Form des Gebens und Nehmens.Edit: Besser fühlen würde ich mich ggf. mit einer klaren höchstrichterlichen Entscheidung. Aber die wird ja wohl nicht nur von Klägern unterdrückt.
Ich könnte mir vorstellen, dass es viel mehr sein sollte, als wenn es zu einer Entscheidung durch das Gericht kommt.
https://www.waz.de/.../...forderungen-eines-vw-kunden-id209293723.html
VW-Diesel-Skandal - 16.01.2017 - 14:26 Uhr
Abgas-Affäre: Autohaus gibt Forderungen eines VW-Kunden nach
Wir dürfen aber auch den Aspekt der sicher kommenden "Dieselfahrverbote" nicht aus dem Auge verlieren. Am 22.02.2018 wird das Bundesverwaltungsgericht in Verfahren der Sprungrevision verhandeln.
http://www.jurop.org/.../
Yo, steht auch in meinem Blog. 😉
Zur Verschwiegenheitsklausel:
Die kostet extra, d.h. VW will den Vergleich ja gerade deshalb, dass kein für VW nachteiliges Urteil ergeht und publik wird. Und wie es bei Geschäften üblich ist, gilt m.E. auch hier: Wenn eine Seite (VW) ein besonders großes Interesse am Vergleich und vor allem an einer Verschwiegenheitsklausel hat, aber umgekehrt der Kläger gute Aussichten auf ein für ihn vorteilhaftes Urteil hat (und ihn auch der weitere Weg durch die Instanzen, ggf. bis zu BGH, nicht stört), kann man davon ausgehen, dass der Kläger mehr verlangen darf und auch bekommen wird. Das hat nichts mit Gier zu tun, sondern mit gesundem kaufmännischen Verhalten. Und je forscher die Kläger sind, desto eher wird ein OLG-Urteil gefällt werden.
Es ist ziemlich dasselbe Spiel wie beim Widerrufsjoker und den Banken: anfangs viele Klageabweisungen, dann einzelne Urteile zu Gunsten der Kläger, gefolgt von tausenden von vergleichen bei gleichzeitig und zunehmend verbraucherfreundlichen Urteilen. Und mit den ersten OLG- und BGH-Entscheidungen wurden die Verbraucher mutiger. Wollen wir hoffen, dass die Regierung nicht auf die Idee kommt, mit einer neuen Gesetzgebung die "Attraktivität" (wobei es ja nur um den Schadensausgleich geht) von Klagen gegen VW abzuschaffen.
Also ich werde VW einen Vergleich möglichst teuer machen, wobei mir ein rechtskräftiges und für mich günstiges Urteil - auch für die Allgemeinheit - lieber wäre.
Fragen an die Experten:
Weshalb kann nicht ein Kunde seine Rechte an eine Verbraucherzentrale mit Klagebefugnis abtreten, welche sich dann nicht auf einen Vergleich einlässt? Hilft es etwas, wenn eine VZ an Stelle des betroffenen Kunden klagt?
Dann käme es endlich zu einem OLG- oder gar BGH-Urteil. Es sollte ein Fall sein, bei dem möglichst viele zu klärende Fragen erörtert werden könnten, z.B. Gattungsschuld, Beweislastumkehr, Bestreiten mit Noch-nicht-Wissen, was durfte der Käufer ohne Abschaltvorrichtung bzgl. der Haltbarkeit des Motors erwarten? etc.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 17. Jan. 2018 um 10:20:54 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen, dass es viel mehr sein sollte, als wenn es zu einer Entscheidung durch das Gericht kommt.https://www.waz.de/.../...forderungen-eines-vw-kunden-id209293723.html
VW-Diesel-Skandal - 16.01.2017 - 14:26 Uhr
Abgas-Affäre: Autohaus gibt Forderungen eines VW-Kunden nach
In der Tat:
Zitat:
Deshalb legte er [Anm.: der Kunde des Autohauses] Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein. Am 14. Februar sollte verhandelt werden. Doch dazu kam es nicht.
Wie Messler sagt, habe das OLG bereits vor dem Berufungstermin durchblicken lassen, dass es dem erstinstanzlichen Urteil aus Bochum wohl nicht folgen werde. Zum Beispiel habe es einen renommierten Gutachter geladen, der sagen solle, ob sich die Affäre negativ auf den Verkaufswert der betroffenen Autos auswirke und wie hoch gegebenenfalls der kaufmännische Minderwert sei. Daraufhin hätten die Anwälte des Autohauses „gleichsam die Notbremse gezogen“ und eine Einigung vorgeschlagen. Messler vermutet, dass auch „der mutmaßliche Weisungsgeber, der VW-Konzern“, in diese Entscheidung eingebunden sein könnte.
VW-Aussage falsch (aaO):
Zitat:
Insgesamt sind nach VW-Angaben wegen der Affäre fast 1000 Klagen gegen den VW-Konzern und Autohäuser anhängig. Davon wurden bereits fast 110 in erster Instanz entschieden. Zwischen 75 und 80 Prozent der Klagen seien abgewiesen worden, sagt der VW-Sprecher, den anderen Klagen sei stattgegeben worden.
Das würde bedeuten, dass in ca. 28 Verfahren zu Gunsten der Kläger geurteilt wurde. Der Artikel der WAZ gibt kein Datum an, wann diese Zahlen laut VW gegolten haben sollen. Klar ist aber, dass die Liste z.B. bei test.de schon sehr früh deutlich mehr als nur 28 verbraucherfreundliche Entscheidungen enthielt.
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Aus dem anderen Thread:
Zitat:
@oliw_de schrieb am 17. Januar 2018 um 19:52:07 Uhr:
Zitat:
@QuirinusNE schrieb am 17. Januar 2018 um 10:12:59 Uhr:
@DennisKle
Bei einer Stillegungsverfügung kannst du einen Eilantrag bei Verwaltungsgericht einreichen. Das werde ich auch machen, wenn ich die bekommen solllte. Viele Behörden haben spätestens dann diese Verfügung zurück genommen.
Die rechtmäßigkeit dieser Verfügung ist sehr umstritten.Kann man als Privatperson den Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen? In dem Musterformular können nur Kommunale den Eilantrag stellen?
@Tiguan_MS
Hast Du bitte einen Hinweis zur Frage, ob eine Privatperson einen Eilantrag stellen darf? Herzlichen Dank! 🙂
Wenn auch ich antworten darf: Ja, vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Im Formular ist der Antragsteller der betroffene Bürger und der AntragsGEGNER die betreffende Kommune. Der Antrag kann auch bei der dortigen Rechtsantragsstelle zur Niederschrift gestellt werden.
Anwaltszwang besteht nicht, aber der Antragsteller trägt logischerweise die Kosten des Verfahrens, wenn das Gericht dem Antrag nicht stattgibt. DIe Angelegenheit muss in der Hauptsache Erfolgsaussicht haben. Das muss in der Antragsbegründung ausführlich - und überzeugend - dargelegt werden. An sich keine Aufgabe für Nichtjuristen!
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../004-18-Terminaufhebung.pdf
Pressemitteilung
Eine Verhandlung in Rechtsstreitigkeiten vom sog. "Abgasskandal"
betroffener Fahrzeuginhaber kurzfristig abgesagt
Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute den für morgen
anberaumten Verhandlungstermin in einer Rechtsstreitigkeit vom
sog. "Abgasskandal" betroffener Fahrzeuginhaber aufgehoben, weil die
am Rechtsstreit beteiligten Parteien mitgeteilt haben, dass sie den Streit
außergerichtlich erledigt haben.
Aufgehoben wurde die für Donnerstag, den 18. Januar 2018 um 9:00
Uhr angesetzte mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit 28 U 13/17
OLG Hamm.
Weitere Informationen zu dieser Rechtsstreitigkeit können der im Internet
veröffentlichten Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm
"OLG Hamm verhandelt im Januar und Februar 2018 sechs Rechtsstreitigkeiten
vom sog. Abgasskandal betroffener Fahrzeuginhaber" vom
20.12.2017 entnommen werden (http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/
presse/pressemitteilung_archiv/archiv/2017_pressearchiv/161-17-
Abgasskandal-sechs-Termine-Jan-Febr2018.pdf).
1.) https://...ht-celle.niedersachsen.de/.../...ipulierten-pkw-160747.html
OLG Celle verhandelt über abgasmanipulierten PKW
Celle. Der 7.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle unter Vorsitz von Dr. Markus Wessel verhandelt
am Donnerstag,18. Januar 2018 ab 10.00 Uhr in Saal 153
über eine Klagegerichtet auf Nacherfüllung eines Kaufvertrages über einen abgasmanipulierten PKW (Az.: 7 U 28/17, Vorinstanz Landgericht Hannover 11 O 9/16).
2.) https://...ht-celle.niedersachsen.de/.../...pkw-aufgehoben-161089.html
Verhandlungstermine in Verfahren wegen abgasmanipulierter PKW aufgehoben
Celle. Der Verhandlungstermin des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
am 18. Januar 2018 um 10 Uhr - Artikel-Informationen 17.01.2018
im Verfahren gerichtet auf Nacherfüllung eines Kaufvertrages über einen abgasmanipulierten PKW (Az.: 7 U 28/17, Vorinstanz Landgericht Hannover 11 O 9/16) ist auf übereinstimmende Bitte der Parteien aufgehoben worden.
Weitere Auskünfte können nicht erteilt werden.
Derzeit sind insgesamt rd. 60 Verfahren mit abgasmanipulierten PKW beim Senat anhängig. Weitere Verhandlungstermine sind insoweit für den 22. Februar 2018, 9. April 2018 und 21. Juni 2018 geplant.
Die armen Richter, die sich da mehrere 100 Seiten Klage durchlesen und sich in das Thema einarbeiten, nur um dann eine Absage zu erhalten.
Ich könnte mir vorstellen, dass genau das (wenn es mal nicht abgesagt wird) für eine Partei zum Nachteil einhergeht.
https://...nschweig.niedersachsen.de/.../...abgas-thematik-161109.html
Mündliche Verhandlungen im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 18. Januar 201
Am
23. Januar 2018, 11:00Uhr, Saal 6, Bankplatz 6, 38100 Braunschweig
- Az.: 7 U 28/17 (LG Braunschweig 8 O 628/16) -,
30. Januar 2018, 09:30Uhr, Saal 6, Bankplatz 6, 38100 Braunschweig
- Az.: 7 U 25/17 (LG Braunschweig 11 O 658/16) - und am
13. Februar 2018, 11:00Uhr, Saal 6, Bankplatz 6, 38100 Braunschweig
- Az.: 7 U 18/17 (LG Braunschweig 7 O 106/16) -
verhandelt der7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in den oben genannten Berufungsverfahren. Die streitgegenständlichen VW-Kraftfahrzeuge waren mit einer sog. „Abschaltautomatik" versehen.
Es sind weder Zeugen noch Sachverständige zu den Terminen geladen.
Was bedeutet denn "waren" mit der (Abschaltautomatik umgangssprachlich)
----> VW-Betrugssoftware ausgestattet 😕
Zitat:
@Flaherty schrieb am 18. Januar 2018 um 14:57:48 Uhr:
Okay, OLG-Absagen gehen also weiter.
...warum wurde dann am OLG Köln der Beschluss, sogar mit Blockade der Revision, seitens der Beklagten nicht verhindert und am OLG Hamm ebenfalls der Beschluss des Senats 😕
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 18. Januar 2018 um 15:03:33 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 18. Januar 2018 um 14:57:48 Uhr:
Okay, OLG-Absagen gehen also weiter.
...warum wurde dann am OLG Köln der Beschluss, sogar mit Blockade der Revision, seitens der Beklagten nicht verhindert und am OLG Hamm ebenfalls der Beschluss des Senats 😕
Da war die Beklagte wohl nicht schnell genug ...