Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 weitere Antworten
15474 Antworten

35* weitere Einträge zu Gerichtsentscheidungen seit dem 09.01.2018 bei test.de:
(*Doppelnennungen möglich, wenn sowohl Autohaus als auch VW-Konzern verurteilt wurden)

Halleluja! 😁

Landgericht Bochum, Urteil vom 18.12.2017
Aktenzeichen: I-6 O 194/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Touran Highline 2.0 TDI. Das Landgericht Bochum verurteilte die Volkswagen AG dazu, dem Kläger Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen. Sie hat ihr den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Im Gegenzug erhält der Hersteller den Wagen zurück.
[neu 09.01.2018]

Landgericht Köln, Urteil vom 07.12.2017
Aktenzeichen: 24 O 192/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: HMS Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte, Köln
Besonderheit: Das Landgericht Köln verurteilte VW dazu, Schadeneratz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung an den Käufer eines Skoda Yeti 2.0 TDI zu zahlen. Der Mann erhält den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 350.000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstattet.
[neu 09.01.2018]

Landgericht Paderborn, Urteil vom 28.12.2017
Aktenzeichen: 3 O 229/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW CC Bluemotion Technology 2.0 TDI 4Motion. Das Landgericht Paderborn verurteilte Volkswagen zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Hersteller muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten und den Wagen zurücknehmen.
[neu 09.01.2018]

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 13.12.2017
Aktenzeichen: 3 O 255/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan Sport & Style Bluemotion Technology 2.0 TDI. Auf den Rücktritt des Klägers hin hat der Händler den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Im Gegenzug erhält er den Wagen zurück.
[neu 09.01.2018]

Landgericht Krefeld, Urteil vom 21.12.2017
Aktenzeichen: 5 O 150/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Passat Variant TDI. Auf den Rücktritt des Käufers hin hat der Händler den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Im Gegenzug hat der Kläger ihm den Wagen zurückzugeben.
[neu 09.01.2018]

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 29.12.2017
Aktenzeichen: 12 O 1644/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: HMS Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte, Köln
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen Seat Ibiza mit TDI-Motor abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Der Käufer hat den Wagen zurückzugeben.
[neu 09.01.2018]

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.12.2017
Aktenzeichen: 67 O 23/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen gebraucht gekauften VW Touran 2.0 TDI. Das Landgericht Berlin stellte fest, dass die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger alle mit dem VW-Skandal verbundenen Schäden zu ersetzen.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Bochum, Urteil vom 29.12.2017
Aktenzeichen: I-6 O 96/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Sharan Cup BlueMotion 2.0 TDI/SCR. Das Landgericht Bochum verurteilte die Volkswagen AG dazu, dem Kläger Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen. Sie hat ihm den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Im Gegenzug erhält der Hersteller den Wagen zurück.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Dortmund, Urteil vom 19.12.2017
Aktenzeichen: 5 O 422/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte, Bochum u. a.
Besonderheit: Das Landgericht Dortmund verurteilte VW zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Gleichzeitig verurteilte es den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Ellwangen (Jagst), Urteil vom 15.12.2017
Aktenzeichen: 5 O 202/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Caddy Roncalli 1.6 TDI. Das Landgericht stellte fest, dass VW Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen hat.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Essen, Urteil vom 22.12.2017
Aktenzeichen: 19 O 174/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte, Bochum u. a.
Besonderheit: Das Gericht verurteilte VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger schädigung. O-Ton aus der Urteilsbegründung: „Die Sorge, dass es infolge des Updates bei Reduzierung des Stickoxidausstoßes im Echtbetrieb zu einer mit negativen Folgen verbundenen erhöhten Rußpartikelbildung kommen könnte, ist daher nicht rein spekulativ, sondern in technischen Wirkmechanismen begründet. Es kommt hinzu, dass der Kläger nunmehr der Situation ausgesetzt war, nur zwischen einer voraussichtlichen Fahrzeug-Stilllegung durch die zuständige Behörde oder einer Nachbesserung von eben jenem Hersteller wählen zu können, der unter Verstoß gegen geltendes EU-Recht serienmäßig Fahrzeuge mit schadhafter Steuerungssoftware auf den Markt gebracht hat. Das ist keine echte Alternative. […] Der Kläger wurde damit faktisch gezwungen, die Nachbesserung durch das Unternehmen zu akzeptieren, das den Mangel arglistig verschwiegen hat“.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.12.2017
Aktenzeichen: 9 O 1078/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt fest, dass VW dazu verpflichtet ist, dem Besitzer eines VW Golf 2.0 TDI Style Schadenersatz wegen Betrugs zu leisten.
Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Händler.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.12.2017
Aktenzeichen: 9 O 1735/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Polo 1.6 TDI. Das Landgericht verurteilte den Konzern zu Schadenersatz wegen Betrugs. VW muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtlaufleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 13.12.2017
Aktenzeichen: 2 O 862/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Käufer eines VW Golf Plus 1.6 TDI Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten.
Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Im Gegenzug muss der Käufer den Wagen zurückgegeben. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Paderborn, Urteil vom 28.12.2017
Aktenzeichen: 3 O 192/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2.0 TDI. Das Landgericht Paderborn verurteilte die Volkswagen AG dazu, dem Kläger Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen. Sie hat ihm den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Im Gegenzug erhält der Hersteller den Wagen zurück.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 05.01.2018
Aktenzeichen: 17 O 69/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Frank König, Leverkusen
Besonderheit: Das Gericht hat die Volkswagen AG wegen so genannter „unerlaubter Handlung“ verurteilt, einen VW Passat 2,0 TDI zurückzunehmen gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer. Das Gericht ging von einer Gesamtlaufleistung von 300 000 Kilometern aus. Weitere Besonderheit: Der ebenfalls verklagte Vertragshändler berief sich entgegen der Empfehlung der Volkswagen AG auf Verjährung, weshalb das Gericht insoweit die Klage abwies.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 22.12.2017
Aktenzeichen: I-2 O 417/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Es ging um eine VW Polo mit TDI-Motor. Das Landgericht Arnsberg verurteilte VW zur Nachlieferung eines Wagens des gleichen Typs mit ordnungsmäßiger Abgasreinigung. Eine Nutzungsentschädigung muss sich der Kläger nicht anrechnen lassen. Er erhält für sein gebrauchtes Skandalauto einen nagelneuen Wagen, obwohl er mit dem Skandalauto bereits 61 000 Kilometer gefahren war. Weitere Details zum Fall in den Pressemitteilungen der Kanzlei unter „Kläger erhält Neuwagen...“.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Dortmund, Urteil vom 19.12.2017
Aktenzeichen: 5 O 422/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte, Bochum u. a.
Besonderheit: Das Landgericht Dortmund verurteilte einen Autohändler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Gleichzeitig verurteilte es VW zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Essen, Urteil vom 30.11.2017
Aktenzeichen: 6 O 252/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen gebraucht gekauften VW Golf 1.6 TDI. Das Landgericht Essen verurteilte den Autohändler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern berechneten Nutzungsentschädigung.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Krefeld, Urteil vom NN.12.2017
Aktenzeichen: 2 O 74/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte, Bochum u. a.
Besonderheit: Das Gericht verurteilte VW zum Schadenersatz. Weiter Einzelheiten in der Pressemitteilung der Kanzlei, „VW ist erwiesenermaßen unzuverlässig“.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.12.2017
Aktenzeichen: 9 O 1078/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte einen Händler dazu, den für einen VW Golf 2.0 TDI Style gezahlten Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten.
Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass die Volkswagen AG als Hersteller zum Schadenersatz wegen Betrugs verpflichtet ist. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 13.12.2017
Aktenzeichen: 2 O 862/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Händler dazu, den Kaufpreis für einen VW Golf Plus 1.6 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Den Wagen hat der Käufer im Gegenzug zurückzugeben.
Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass VW dem Käufer des Skandalautos zum Schadenersatz verpflichtet ist. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.12.2017
Aktenzeichen: 28 O 100/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Bochum u. a.
Besonderheit: Das Gerichte verurteilte einen Händler dazu, den für ein Skandalauto gezahlten Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten.
[neu 10.01.2018]

Landgericht Duisburg, Urteil vom 19.12.2017
Aktenzeichen: 1 O 154/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen gebraucht gekauften VW Sharan Cup 2.0 TDI. Das Landgericht Duisburg verurteilte die Volkswagen AG zu Schadenersatz wegen der Verletzung von Vertragspflichten beim ersten Verkauf des Autos vom Hersteller und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Beim Verkauf des Autos sei der Hersteller auch bereits in der Pflicht, die Interessen von späteren Gebrauchtwagenkäufern zu berücksichtigen. VW hat dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Im Gegenzug erhält der Hersteller den Wagen zurück.
[neu 11.01.2018]

Landgericht Aachen, Urteil vom 07.07.2017
Aktenzeichen: 8 O 12/16 (nicht rechtskräftig)
Oberlandesgericht Köln, (Hinweis-)Beschluss vom 20.12.2017
Aktenzeichen: 18 U 112/17
Klägerinvertreter: Rechtsanwalt Hans-Joachim Poick aus der Kanzlei Hack und Jobs, Eschweiler
Besonderheit: Das ist vielleicht der endgültige Durchbruch im Streit um die Sachmangelhaftung wegen Skandalautos in der wohl häufigsten Fallgestaltung. Es ging um einen VW Beetle Design 1.6 TDI Baujahr 2013, den die jetzige Besitzerin im Juni 2015 gebraucht bei einem VW-Vertragshändler im Raum Aachen gekauft hatte. Auf ihre Klage hin verurteilte das Landgericht Aachen den Händler dazu, auf ihren Rücktritt hin den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu erstatten. Außerdem muss der Händler ihr für Zubehör ausgegebenes Geld erstatten. Auf seine Berufung hin hat sich jetzt das Oberlandesgericht in Köln mit dem Fall befasst. Eindeutiges Ergebnis: Die Richter im für die Entscheidung über den Fall zuständigen 18. Senat des Gerichts wollen die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückweisen. Mit anderen Worten: Das Gericht ist der Meinung: Skandalautos sind erheblich mangelhaft, so dass der Rücktritt wirksam ist — zumindest wenn es dem Händler nicht gelingt, rechtzeitig alle Mängel zu beseitigen. Der VW-Argumentation, wonach schon kein Mangel, angesichts der geringen Kosten der Nachrüstung jedenfalls kein erheblicher vorliege, erteilten die Richter in ihrem auf 15 Seiten ausführlich begründeten Beschluss eine Absage. Die Vortäuschung einer korrekten Abgasreinigung gefährde die Zulassung und führe daher unabhängig von den Kosten der Nachrüstung zu einem erheblichen Mangel. Nach Ansicht der Oberlandesrichter in Köln ist das rechtlich eindeutig. Die Berufung sei daher per Beschluss zurückzuweisen. Eine Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof ist damit ebenfalls ausgeschlossen. Außerdem steht fest: Soweit Landgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln Klagen in gleich gelagerten VW-Skandalfällen abgewiesen haben, wird das Oberlandesgericht diese Urteile auf die Berufung der Betroffenen hin abändern — ein juristisches Desaster für den VW-Konzern.
[neu 11.01.2018]

Landgericht Münster, Urteil vom 01.12.2017
Aktenzeichen: 016 O 140/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen VW CC 2.0 TDI. Auf den Rücktritt des Klägers hin hat der Händler den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Im Gegenzug erhält er den Wagen zurück.
[neu 11.01.2018]

Landgericht Coburg, Urteil vom 02.01.2018
Aktenzeichen: 11 O 397/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Coburg stellt fest, dass VW dazu verpflichtet ist, dem Besitzer eines VW Golf 2.0 TDI Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten.
[neu 15.01.2018]

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.01.2018
Aktenzeichen: 9 O 3567/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt fest, dass VW dazu verpflichtet ist, dem Besitzer eines Audi Q5 2.0 TDI Schadenersatz wegen Betrugs zu leisten.
[neu 15.01.2018]

Landgericht Offenburg, Urteil vom 22.12.2018
Aktenzeichen: 2 O 255/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Offenburg stellt fest, dass VW dazu verpflichtet ist, dem Besitzer eines VW Touran 1.6 TDI Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten.
[neu 15.01.2018]

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 05.12.2017
Aktenzeichen: 2 O 785/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Käufer eines VW CC 2.0 TDI Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten hat.
[neu 15.01.2018]

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 21.12.2017
Aktenzeichen: 2 O 375/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Käufer eines VW Passat Variant 2.0 TDI Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten.
Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Im Gegenzug muss der Käufer den Wagen zurückgegeben. Mehr dazu unten unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen Autohändler“.
[neu 15.01.2018]

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 29.12.2017
Aktenzeichen: 2 O 1083/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Käufer eines VW Tiguan 2.0 TDI Sport & Style Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten.
[neu 15.01.2018]

Landgericht Regensburg, Urteil vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 375/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion Bluemotion Technology 2.0 TDI, den der Kläger direkt bei VW gekauft hatte. Das Gericht verurteilte VW dazu, dem Käufer Zug um Zug gegen Rückgabe des alten einen neuen Wagen mit gleicher Ausstattung und korrekter Abgasreinigung zu liefern. Wie immer bei solchen Klagen auf Nachlieferung: Der Kläger muss für die mit dem Wagen bisher gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung zahlen.
[neu 15.01.2018]

Landgericht Berlin, Urteil vom 03.01.2018
Aktenzeichen: 9 O 143/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI Trend & Fun. Auf den Rücktritt des Klägers hin hat der Händler den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von 340 000 Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. Im Gegenzug erhält er den Wagen zurück.
[neu 15.01.2018]

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 21.12.2017
Aktenzeichen: 2 O 375/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Händler dazu, den Kaufpreis für einen VW Passat Variant 2.0 TDI abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Den Wagen hat der Käufer im Gegenzug zurückzugeben.
Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass VW dem Käufer des Skandalautos zum Schadenersatz verpflichtet ist. Mehr dazu oben unter „Zu Klagen von Autobesitzern gegen die Volkswagen AG“.
[neu 15.01.2018]

Off topic und olle Kamelle, aber absolut bezeichnend für die "gute Zusammenarbeit" 🙂 🙂 🙂 zwischen der Volkswagen AG, der (Umwelt-) Politik und dem LG Braunschweig.

Da sind Umweltverbände machtlos.

Eine interessante Feststellung des LG:

"... Ein Interesse an Aufklärung über die technischen Einzelheiten der Norm hat der Verbraucher nicht. Bei Interesse für einen Touareg V 10 steht nicht die Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges im Vordergrund, so dass insoweit auch keine gesteigerte Aufklärungspflicht besteht."

http://www.online-und-recht.de/.../

Danke, ist zwar alt, aber gut ausgesucht. 🙂
Wechseln die in der 21. Kammer nicht mal den Richter? 🙄

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 16. Januar 2018 um 18:20:25 Uhr:


Wechseln die in der 21. Kammer nicht mal den Richter? 🙄

Musst ´te Dir mal die Geschäftsverteilungspläne des LG BS unter "Zivilkammern" anschauen, woher wer kommt und wohin sie/er geht.

Ähnliche Themen

Ziemlich viele TDIs mit >250.000km. Laut den Forenexperten bei MT schaffen die doch keine 100.000km 😁

Ein juristischer Rückblick und Ausblick auf 2018 von RA Marco Rogert:
https://amp.focus.de/.../...esel-so-wehren-sich-kunden_id_8306984.html

U.a. zur Taktik des Bestreitens mit Noch-nicht-wissen seitens VW. Interessant auch:

Zitat:

Neu ist, dass die Oberlandesgerichte Köln und Hamm in den letzten Tagen sehr deutliche Worte in Berufungsverfahren im Abgasskandal gefunden haben: Das OLG Hamm gab in einer Pressemitteilung zu verstehen, dass den entsprechenden Klagen aus Gewährleistung Erfolg zu bescheiden sei. Das OLG Köln ging noch einen Schritt weiter und kündigte an, die Berufung der Beklagten ohne mündliche Verhandlung wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit der Berufung einstimmig zurückzuweisen. Ein solcher Beschluss nach § 522 ZPO wird von Anwälten gemeinhin als eine „Klatsche“ empfunden.
...
Weitere interessante Äußerungen gibt es von dem OLG München und dem OLG Bamberg. Das OLG München gibt in einer prozessleitenden Verfügung zu verstehen, dass nicht der Geschädigte, sondern die Beklagte zu beweisen habe, dass das Softwareupdate zur vollständigen Mangelfreiheit des betroffenen Fahrzeugs führt und dass hierdurch keine neuen Mängel entstehen - etwa als Langzeitschaden. Die möglichen Gutachterkosten seien also von der Beklagtenzu zahlen und nicht von der Klagepartei. Zudem äußerte der Senat erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Software-Updates.

Das OLG Bamberg weist die Parteien in einer prozessleitenden Verfügung darauf hin, dass ein Sachverständiger, der das Softwareupdate prüft, ausschließlich an Gesetz und Recht und nicht an möglicherweise rechtswidrige Vorgaben des zur Exekutive gehörenden Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gebunden sei. Aus meiner Sicht ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Senat die Vorgehensweise des KBA für rechtswidrig halten dürfe.
...
Solche für die Kläger meist sehr attraktive Vergleichsschlüsse erfolgen dem Vernehmen nach mittlerweile massenhaft und nicht nur in wenigen Ausnahmefälllen.

Frage mich, wie alt die Kläger wohl aussehen würden, wenn die Beklagten sich reihenweise in die Insolvenz verabschieden.

Außerdem: Warum eine Judaslohn annehmen, wenn man weiß, dass man den Prozess gewinnen würde?

Was hat das mit dem Artikel im Focus zu tun oder wie kommst Du jetzt darauf?

Mit den Händlern, welche nicht am Betrug beteiligt waren oder beim Verkauf davon nichts wussten, habe ich Mitleid.

Und wie kamst Du jetzt auf den Judaslohn? Der Begriff ist klar, aber ich verstehe den Zusammenhang nicht. 😕

Wiederholung:

Dazu ein kleiner Hinweis:

nach meiner Kenntnis stellen die Herren von VW ihre und die zu den anderen Konzernmarken gehörenden Händler von allen Kosten, die im Rahmen eines gegen den Händler lautenden Gerichtsurteils entstehen frei.

Ausgenommen sind lediglich die innerbetrieblich beim Händler entstehenden Kosten und der damit verbundene Zeitaufwand.

Das Kalkül geht wohl dahin, dass der Kunde eher die Klage gegen den Händler als ungerecht empfindet und ggf. mit diesem eine andere Lösung gesucht wird, die ohne Einschaltung des Rechtsweges erfolgt und damit wohl entsprechend weniger Kosten verursacht.

Dass der Kunde damit die ihm zustehenden Möglichkeiten nicht vollumfänglich ausschöpfen wird ist naheliegend.

Zitat:

@kdiddy schrieb am 16. Januar 2018 um 19:42:30 Uhr:


Ziemlich viele TDIs mit >250.000km. Laut den Forenexperten bei MT schaffen die doch keine 100.000km 😁

Die 250000 - 350000 km dienen nur zur Berechnungsgrundlage, um die Kosten für die gefahrenen Kilometer vor Gericht zu ermitteln. (Stichwort: Nutzungsentschädigung)

https://www.onetz.de/.../...tanden-klagewelle-staut-sich-d1808496.html

Diesel-Skandal noch nicht ausgestanden

Klagewelle staut sich

Amberg in der Oberpfalz

15.01.2018

Nur die Justiz und Ermittlungsbehörden kratzen derzeit noch hochglanzpolierten Image-Emblem des VW-Konzerns.

Das Deckmäntelchen des Schweigens und schnelles Vergessen, darauf setzt der VW-Konzern in Sachen Diesel-Skandal. Doch die Justiz hat bekanntlich einen langen Atem.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 16. Januar 2018 um 21:21:47 Uhr:


1. Was hat das mit dem Artikel im Focus zu tun oder wie kommst Du jetzt darauf?

2. Und wie kamst Du jetzt auf den "Judaslohn"? Der Begriff ist klar, aber ich verstehe den Zusammenhang nicht. 😕

zu 1): Aus einem anderen Anlass recherchierte ich zu der Emissionsklasse Euro III;B (70/220/EWG*2006/96B/EG, 9869/EG). Es wurde hier derzeit der Begriff der großen bzw. schweren Pkw und damit - ein später geschlossenes - Steuerschlupfloch geschaffen. Die schweren Pkw wurden, clever gemacht, den leichten LKW gleichgestellt. Auch hier ging es um Privilegien und letztendlich, wie immer, um´s Geld.

http://www.spiegel.de/.../...ssen-weniger-steuern-zahlen-a-434007.html

zu 2): Wer sich als Kläger auf einen Vergleich mit Verschwiegenheitsverpflichtung einlässt, hilft VW, zum Schaden der Allgemeinheit, die Spuren des Betrugs zu verwischen. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kläger bei einem Vergleich das - oder noch mehr - bekommen als ihnen (eigentlich) zusteht, denn ein Vergleich bedeutet in der Regel wechselseitiges Geben und Nehmen.

Das sind die Gedanken, die Dieselfahrer heute bewegen:

http://www.faz.net/.../...hadstoffplakette-nichts-bringt-14349841.html

Ich sehe es so, dass ich bei einem Vergleich möglicherweise mehr bekomme als mir eigentlich zusteht und dafür auf das Recht auf eine Klage-Entscheidung mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die Beklagte verzichte. Auch eine Form des Gebens und Nehmens.

Edit: Besser fühlen würde ich mich ggf. mit einer klaren höchstrichterlichen Entscheidung. Aber die wird ja wohl nicht nur von Klägern unterdrückt.

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 17. Januar 2018 um 09:56:53 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 16. Januar 2018 um 21:21:47 Uhr:


1. Was hat das mit dem Artikel im Focus zu tun oder wie kommst Du jetzt darauf?

2. Und wie kamst Du jetzt auf den "Judaslohn"? Der Begriff ist klar, aber ich verstehe den Zusammenhang nicht. 😕

zu 1): Aus einem anderen Anlass recherchierte ich zu der Emissionsklasse Euro III;B (70/220/EWG*2006/96B/EG, 9869/EG). Es wurde hier derzeit der Begriff der großen bzw. schweren Pkw und damit - ein später geschlossenes - Steuerschlupfloch geschaffen. Die schweren Pkw wurden, clever gemacht, den leichten LKW gleichgestellt. Auch hier ging es um Privilegien und letztendlich, wie immer, um´s Geld.

http://www.spiegel.de/.../...ssen-weniger-steuern-zahlen-a-434007.html

zu 2): Wer sich als Kläger auf einen Vergleich mit Verschwiegenheitsverpflichtung einlässt, hilft VW, zum Schaden der Allgemeinheit, die Spuren des Betrugs zu verwischen. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kläger bei einem Vergleich das - oder noch mehr - bekommen als ihnen (eigentlich) zusteht, denn ein Vergleich bedeutet in der Regel wechselseitiges Geben und Nehmen.

Hätten wir uns vorstellen können, das VW 11-12 Mill., oder noch mehr Fahrzeuge mit einer Betrugssoftware ausgerüstet hat und das bis noch vor wenigen Tagen!!

(ca. 70000 VW Bulli T6 & 57000 VW Touareg)

Des weiteren, die deutschen VW-Kunden nun mittlerweile im 4. Jahr des VW-Abgasbetrug mit Hilfe der Bundesregierung und des Kraftfahrtbundesamt, die Verantwortung für den Betrug auf die Halter verlagern!!!

Zitat:

@Flaherty schrieb am 17. Januar 2018 um 10:02:56 Uhr:



Edit: Besser fühlen würde ich mich ggf. mit einer klaren höchstrichterlichen Entscheidung. Aber die wird ja wohl nicht nur von Klägern unterdrückt.

"Wir" bräuchten vor allen Dingen höchstrichterliche Entscheidungen zur sekundären Darlegungs- und Beweislast von VW und zu der Frage, wovon es abhängt, ob Fahrzeuge der neuesten Modellgeneration zu derselben Gattung gehören wie die streitbetroffenen Fahrzeuge.

Deine Antwort
Ähnliche Themen