Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 10. Januar 2018 um 22:25:34 Uhr:
Die örtlich zuständige Zulassungsstelle kann die Zulassung zurücknehmen, wenn ihr bekannt wird, dass die Typgenehmigung zu Unrecht erteilt worden ist und sich der Halter der Herstellung des rechtmäßigen Zustands (hartnäckig 🙂) widersetzt.
Sorry, aber nein ;-) Die Typgenehmigung wird für ein Muster erteilt. Die einzelnen Fahrzeuge erhalten eine Übereinstimmungserklärung, also dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Ohne Softwareupdate entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Muster und kann deswegen stillgelegt werden.
Zitat:
@boomer68 schrieb am 10. Januar 2018 um 22:33:29 Uhr:
Sorry, aber nein ;-) Die Typgenehmigung wird für ein Muster erteilt. Die einzelnen Fahrzeuge erhalten eine Übereinstimmungserklärung, also dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Ohne Softwareupdate entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Muster und kann deswegen stillgelegt werden.
Grundsätzlich bin ich da bei Dir, wir haben hier allerdings die Besonderheit, dass nicht ein einziges Fahrzeug des genehmigten Typs, wahrscheinlich nicht einmal das Musterfahrzeug, wegen der serienmäßig verbauten Abschalteinrichtung, den rechtlichen Vorgaben entsprach. Deshalb meine ich, hier von einer zu Unrecht erteilten Typgenehmigung ausgehen zu "dürfen."
Insofern verstehe ich auch nicht ganz, was das KBA da macht. Offenbar will es an der Typgenehmigung festhalten und nur dafür sorgen, dass alle Fahrzeuge dem fiktiven Muster entsprechen. Rechtsbeugung zur Schadensbegrenzung?
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 10. Januar 2018 um 22:41:47 Uhr:
Grundsätzlich bin ich da bei Dir, wir haben hier allerdings das Problem, dass nicht ein einziges Fahrzeug des genehmigten Typs, wegen der serienmäßig verbauten Abschalteinrichtung, den rechtlichen Vorgaben entsprach.
Stimmt, aber das ist jetzt auch schon egal, weil das KBA betimmt hat, dass dies durch das Update in Ordnung gebracht wird.
Rechtsbeugung würde ich es nicht nennen, eher ausgeprägtes Ermessen. Was wäre denn auch die Alternative gewesen? x Millionen Fahrzeuge europaweit, die allesamt stillgelegt werden müssen? Dann wären jetzt jede Menge Leute pleite - und VW vielleicht auch.
Das KBA bestimmt etwas und ich entscheide mich dann das Produkt eines Unternehmens zu erwerben oder auch nicht. Aber niemals umgekehrt!
Die Kisten hätten einfach so weiter fahren können. Die Zeit erledigt das Problem und das weiß keiner besser als VW.
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Zitat:
@boomer68 schrieb am 10. Januar 2018 um 22:53:54 Uhr:
Stimmt, aber das ist jetzt auch schon egal, weil das KBA betimmt hat, dass dies durch das Update in Ordnung gebracht wird.
Es gibt aber Anhaltspunkte dafür, dass die der Genehmigung zugrunde gelegten Emissions- und auch die Verbrauchswerte allein mit dem Update, selbst nach dem NEFZ-Standard, in Wahrheit nicht erreicht werden (können). Wenn dies zutrifft, das KBA die Konformität aber dennoch feststellt, wäre es dann nicht doch "Rechtsbeugung"?
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 10. Januar 2018 um 23:13:32 Uhr:
Es gibt aber Anhaltspunkte dafür, dass die der Genehmigung zugrunde gelegten Emissions- und auch die Verbrauchswerte allein mit dem Update, selbst nach dem NEFZ-Standard, in Wahrheit nicht erreicht werden (können). Wenn dies zutrifft, das KBA die Konformität aber dennoch feststellt, wäre es dann nicht doch "Rechtsbeugung"?
"Anhaltspunkte" ist ein wenig dünn, aber die technischen Details sind echt nicht mein Thema. Kann man das beweisen? Und kann man beweisen, dass das KBA das bei der Genehmigung des Updates auch schon wußte? Im Zweifel wird das KBA halt weitere Nebenbestimmungen erlassen, also weitere Veränderungen an Soft- oder Hardware vorschreiben. Ich halte es für praktisch ausgeschlossen, dass das KBA die Typgenehmigungen jemals widerruft.
Und man muss sich von dem Gedanken lösen, dass man im Falle eines Widerrufs gute Chancen hätte, von VW Geld zu bekommen. Nicht nur, dass die dann pleite wären. Bis es dazu kommt, sind wahrscheinlich alle eventuellen Ansprüche verjährt.
Zitat:
@boomer68 schrieb am 10. Januar 2018 um 23:26:18 Uhr:
Und man muss sich von dem Gedanken lösen, dass man im Falle eines Widerrufs gute Chancen hätte, von VW Geld zu bekommen. Nicht nur, dass die dann pleite wären. Bis es dazu kommt, sind wahrscheinlich alle eventuellen Ansprüche verjährt.
Ich meine auch, dass man den Gedanken an rechtliches Vorgehen gegen das KBA nicht weiter verfolgen sollte.
Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage gegen VW, mit den richtigen Anträgen, trifft man den wahren Schädiger und ist dem Rechtsfrieden in dieser Sache vorerst genügetan. 😉
Zitat:
@boomer68 schrieb am 10. Januar 2018 um 22:53:54 Uhr:
Rechtsbeugung würde ich es nicht nennen, eher ausgeprägtes Ermessen.
Der ist gut, den muss ich mir merken. 🙂 🙂 🙂
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 10. Januar 2018 um 23:13:32 Uhr:
...Es gibt aber Anhaltspunkte dafür, dass die der Genehmigung zugrunde gelegten Emissions- und auch die Verbrauchswerte allein mit dem Update, selbst nach dem NEFZ-Standard, in Wahrheit nicht erreicht werden (können). Wenn dies zutrifft, das KBA die Konformität aber dennoch feststellt, wäre es dann nicht doch "Rechtsbeugung"?
Jupp. M.E. wäre das zumindest mal auf nationaler Ebene Rechtsbeugung gegen die EU-Verordnung 715/2007, weil das KBA hilft, das Regel-Ausnahme-Verhältnis bzgl. der Temperatur-Fenster ad absurdum zu führen. Siehe meine, wenngleich mit satirischer Note versehenen, aber ernst gemeinten Ausführungen unter
https://www.motor-talk.de/.../...uch-denn-entstanden-t5848314.html?...
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 10. Jan. 2018 um 23:36:02 Uhr:
Ich meine auch, dass man den Gedanken an rechtliches Vorgehen gegen das KBA nicht weiter verfolgen sollte.
Aber man könnte die Behauptung aufstellen, dass das KBA selbst gar keine Messungen vorgenommen hat, um die Updates freizugeben und sich dabei auf die Angaben von VW verlassen musste, wobei VW sowohl die Kunden als auch das KBA schon einmal betrogen (bzw. nicht aufgeklärt) hat.
Müsste dann nicht VW oder vielmehr das KBA (als Streithelferin?) etwas Gegenteiliges dazu vortragen?
Sinn der Sache wäre aus meiner Sicht, dies als eines von mehreren Argumenten (neben technischen Problemen und nach wie vor hohen Emissionen über den Grenzwerten selbst auf dem NEFZ-Prüfstand) zu verwenden für die Unzumutbarkeit des Updates.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 11. Januar 2018 um 08:54:37 Uhr:
Aber man könnte die Behauptung aufstellen, dass das KBA selbst gar keine Messungen vorgenommen hat, um die Updates freizugeben und sich dabei auf die Angaben von VW verlassen musste, wobei VW sowohl die Kunden als auch das KBA schon einmal betrogen (bzw. nicht aufgeklärt) hat.Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 10. Jan. 2018 um 23:36:02 Uhr:
Ich meine auch, dass man den Gedanken an rechtliches Vorgehen gegen das KBA nicht weiter verfolgen sollte.Müsste dann nicht VW oder vielmehr das KBA (als Streithelferin?) etwas Gegenteiliges dazu vortragen?
Sinn der Sache wäre aus meiner Sicht, dies als eines von mehreren Argumenten (neben technischen Problemen und nach wie vor hohen Emissionen über den Grenzwerten selbst auf dem NEFZ-Prüfstand) zu verwenden für die Unzumutbarkeit des Updates.
Ganz genau, das ist der Punkt!!
Oder hat irgendjemand die entsprechenden Berichte und Prüfergebnisse des KBA über einen Test im realistischen Betrieb schon einmal zu Gesicht bekommen?
Tatsache ist, dass, wie schon einmal geschrieben, die Opfer zu Tätern gemacht werden.
Jeder Ganove ob gross oder klein wird im Normalfall zusätzlich zu der mit einer Straftat verbundenen Strafe so gestellt, dass der mit der Straftat "erzielte" Vermögensvorteil eingezogen wird. Deshalb werden ja auch die für eine Straftat benutzten Gegenstände oder auch Finanzen eingezogen. Davon habe ich bisher nichts wahrgenommen und auch hier noch nichts gelesen.
Werde wohl nach weiteren Überlegungen in dieser Richtung etwas unternehmen.
Ein Mitglied der FacebookGruppe "VW Abgas Skandal Motor EA 189" hat einen Beschluss des OLG Köln zu seinen Gunsten erwirkt. Er darf den Kauf rückabwickeln.
Vielleicht ist es von Interesse für den einen oder anderen.
Link:
https://www.justiz.nrw.de/.../18_U_112_17_Beschluss_20171220.html
https://www.wp.de/.../...-gegen-autohaus-aus-meschede-id213073187.html
ABGAS-MANIPULATIONEN
VW-Skandal: Klage gegen Autohaus aus Meschede
Meschede. Ein Mescheder klagt wegen des VW-Skandals vor dem Oberlandesgericht gegen ein heimisches Autohaus. Er will einen Neuwagen.
Der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Volkswagen betrifft auch ein Autohaus aus Meschede. Es ist von einem Käufer verklagt worden. Er stammt ebenfalls aus Meschede und verlangt als Ersatz ein fabrikneues Fahrzeug mit identischer Ausstattung - ohne die illegale Abschalteinrichtung, die in zahlreichen Wagen des Konzerns verbaut worden war. Damit waren günstigere Abgaswerte vorgetäuscht worden, tatsächlich stießen die Fahrzeuge mehr Stickoxide aus.
Berufung gegen Urteil aus Arnsberg
Der Prozess findet am Montag, 15. Januar, vor dem 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm statt. Der Grund für dieses Verfahren ist, dass der Autokäufer Berufung gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Arnsberg einlegt hat. Dort hatte er teilweise Recht bekommen. Die Richter hatten das Autohaus dazu verurteilt, dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zu liefern - allerdings sollte er eine fünfstellige Nutzungsentschädigung für den manipulierten Wagen bezahlen.
19 000 Euro für die Nutzung
Das gelieferte Fahrzeug sei aufgrund der die Abgaswerte manipulierenden Software mangelhaft, so das Landgericht. Deshalb könne der Kläger eine Neulieferung verlangen, müsse dann aber das alte Fahrzeug zurückgeben und etwa 19 000 Euro an das Autohaus für die siebeneinhalbjährige Nutzung bezahlen. Für den VW Passat Variant 2,0 l TDI hatte der Käufer im Juni 2010 einen Preis von 33 500 Euro bezahlt.
In der Berufung vor dem Oberlandesgericht hält er an seiner Forderung fest, ein neues Fahrzeug ohne Nutzungsentschädigung zu erhalten. Das Autohaus plädiert dafür, die Klage abzuweisen.
Kenne das Urteil zwar nicht, aber wurde evtl. versäumt eine Nutzungsentschädigung vom Beklagten zu verlangen für den dem Beklagten gezahlten Betrag in Höhe von 33.500,00 € zuzüglich Zinsen von 5% über Basiszinssatz?
Der Beklagte hat ja aus diesem Betrag auch einen Nutzen gezogen. Dieser liesse sich sich sicherlich dann aufrechnen und vermutlich dazu beitragen das Nutzungsentgelt für die gefahrenen KM verringern bzw zu neutralisieren