Rechte gegenüber Händler während der Gewährleistung

Mercedes E-Klasse W213

Hallo Zusammen,

ich frag mich was was ich alles geltend machen kann.
Konkret zum Fall.

E450 T (V6) EZ 2019 mit ~117tkm 2 Hand bei einem BMW Händler in Hessen gekauft.
Ich selber wohne im Süden von DE in Bayern, leider gab es in ganz DE nur ganz wenig Autos die meine Kriterien erfüllt haben und von denen war das sogar der teuerste.
Service bei MB alles soweit i.O.

Verkauft mit einer Gebrauchtwagengarantie und der Zusicherung ich kann in jede MB Werkstatt und muss nicht zum Händler.

Gekauft Ende Juli 24
Ende September ist mir aufgefallen das die Türheizung (Wärme Komfortpaket) nicht geht und den Händler kontaktiert. Nochmals, ich kann in eine MB Werkstatt bei mir.

Letzte Woche gings los
- Geräusche vom Motor im kalten Zustand
- Ölaustritt an den Kettendeckelkästen

Zu MB, drüber geschaut und es kam dazu das es rattert/rasselt wenn ich in D oder R schalte UND das der Wagen bei ~61tkm einen neuen Motor, Getriebe, Verteilergetriebe und VA-diff bekommen hat und das für die Laufleistung der Ölaustritt ungewöhnlich hoch ist.

Für mehr muss der Wagen da bleiben und Befundet werden, die Kosten muss ich erstmal selber tragen da sie nicht direkt mit der Garantie abrechnen können.

Nach mehrmaligem hin und her mit dem Verkäufer hab ich schriftlich das ich den KV und die Befundung zahlen muss und das denn von der Garantie und/oder von ihnen geprüft wird.

Mir kam das alles komisch vor weswegen ich am Freitag meine Rechtsschutz kontaktiert hab wo mir in einer Onlineberatung von einem Anwalt klipp und klar gesagt wurde das es hier um eine Gewährleistung des Händlers geht und ich definitiv nicht in Vorkasse muss. Er muss es klären oder den Wagen zu sich nehmen.

Jetzt haben wir Mittwoch und es geht immer noch nur hin und her, ich hab zwar eine Mail das der Händler mir garantiert die Kosten zu übernehmen. Ausgemacht war aber ich stell den Wagen bei der Werkstatt ab und zahle nichts im Vorfeld.

Der Wagen steht seit Freitag rum weil ich nicht weiß was Sache ist. Mir hat niemand gesagt ich darf oder darf nicht fahren. Ich wohne ländlicher und bin eigentlich auf einen Wagen angewiesen.

157 Antworten

@WalterE200-97
Ähhhh.... ich hab doch zu keiner Zeit behauptet das ich jetzt abbreche, ganz im Gegenteil ich bin "... froh den Weg gegangen zu sein."

Der Beitrag sollte nur als Update sein da ein paar auf dem laufenden gehalten werden wollten und das jetzt ein Rücktritt rechtens angegangen werden kann.

Wie es am Ende ausgeht wird sich zeigen, ebenso obs vor Gericht geht oder außergerichtlich geklärt werden kann.

Zitat:

@Sascha_95 schrieb am 20. März 2025 um 12:50:20 Uhr:


Bin ich auf andere Meinungen gespannt.

Gut, die obige "Einladung" hat mich angesprochen. Ich habe zwar keine andere Meinung, aber ich unterstütze deine.

Das ist der Weg und ich drücke die Daumen.

Ich muss aber gestehen das ich dezent nervös bin.
Ich frag mich was der Händler vor hat, ich bin im 1 Jahr der Gewährleistung dadurch muss er es beweisen.
Außerdem hab ich die Mängel nach 4 Monaten und knapp 5000km gemeldet, dadurch kann er auch nicht sagen das es viele Kilometer "gehalten" hat.

Wenn das vor Gericht gehen sollte habe ich beweise wie er sich verhalten hat und die gesetzliche Grundlage ist ebenfalls "auf meiner Seite". Auch wenn er spekuliert vor Gericht per Gutachter zu gewinnen gibt es die 5% vom Kaufpreis Regel.
Sprich wenn die Beseitigung des Mangels mehr als 5% der Kaufpreissumme übersteigt ist es ein erheblicher Mangel. In meinem Fall sind das knapp unter 2000€, bei einer MB E Klasse ist das nicht schwer zu erreichen.

Ich weiß ich bezahle den RA um sich Gedanken darum zu machen, allerdings geht es mir auch nicht aus dem Kopf.

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Zitat:

@Sascha_95 schrieb am 20. März 2025 um 12:50:20 Uhr:


Nun sind die formellen Vorraussetzungen für einen Rücktritt gegeben. Der Händler hat beide Fristen nicht eingehalten.
Sprich die Service und Zusatzarbeiten hat er mir nicht belegt und den Transport "verweigert".(kein Transportvorschuss überwiesen)
Somit hat er seine Pflicht auf Nachbesserung abgelehnt.

Zusammengefasst
- [...]
- [...]
- Abwälzung der Gewährleistung auf die Garantie + Vorkasse
- [...]
- [...]
- Pflicht auf Nachbesserung abgelehnt

Hallo zusammen und @Sascha_95,

angenommen, mir wäre etwas Ähnliches passiert, würde ich zunächst auf meinen Anwalt hören und ihm vertrauen, es sei denn, es gäbe triftige Gründe, dies nicht zu tun, dann würde ich den Anwalt wechseln.

Empfehlenswert ist die Lektüre unter folgendem Link, allerdings trifft der Fall nur teilweise auf deine geschilderten Erfahrungen zu.:

https://www.anwalt-suchservice.de/.../...zern_zurueckweisen_23046.html

Auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage, welche Rechte bei geringfügigen Mängeln bestehen, wirst du vielleicht hier fündig:

https://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Kommentar: "Im vorliegenden Fall sei nicht auf die geringen Kosten der Nachbesserung abzustellen, sondern auf den Umstand, dass der Verkäufer dem Käufer zunächst nicht einmal angeboten habe, selbst für die Beseitigung des Schadens Sorge zu tragen."

@WalterE200-97
Danke für die Links, es ist immer interessant zu lesen wie manche Fälle ausgehen.

Ich vertrau dem Anwalt und lass ihn auch machen, so ist es nicht.
Allerdings lässt mich das Thema (verständlicher Weise) nicht kalt. Immerhin gehts hier auch um gewisse Summen.

Ich frage mich eher was für einen "Plan" der Händler verfolgt. Denn durch sein handeln hat er uns ja die Voraussetzung für einen Rücktritt erst ermöglicht und ich gehe davon aus das er sich schon was dabei gedacht hat.

Zitat:

@Sascha_95 schrieb am 24. März 2025 um 13:15:53 Uhr:


Ich vertrau dem Anwalt und lass ihn auch machen, so ist es nicht.
....
Ich frage mich eher was für einen "Plan" der Händler verfolgt. Denn durch sein handeln hat er uns ja die Voraussetzung für einen Rücktritt erst ermöglicht und ich gehe davon aus das er sich schon was dabei gedacht hat.

Wenn der Anwalt gut und qualifiziert ist (Fachanwalt für Verkehrsrecht) ist das auch eine gute Einstellung. Was der Verantwortliche Händler sich bei seinem Handeln und Nicht-Handeln gedacht ist leider Spekulation. Relativ häufig scheint mir zu sein, dass eine Beklagte Partei darauf baut, dass die Gegenseite die Nerven verliert und eben keine Klage einreicht. Eigene Bemühungen um eine Einigung, die ersten Anwaltsschreiben usw. zeigen keine Wirkung und mit Einreichen einer Klage kommt dann Bewegung in die Angelegenheit.So ein Verfahren kostet Zeit, Geld und Nerven - da machen manche schon mal einen Rückzieher.
Dranbleiben, wird schon....
Gruß
Hagelschaden

@Hagelschaden
Danke dir

Das sie auf Zeit spielen hat man schon länger sehen können. Immerhin haben sie die Mediatorin komplett ignoriert und vertröstet und jede Frist vom Anwalt bis aufs letzte ausgereizt.

Ich habe auch eher damit gerechnet das sie den Wagen zu sich nehmen, das offensichtliche machen und beim Rest so tun als würde es bei ihnen nicht sein.
Das spielen sie dann solange bis die Gewährleistung vorüber ist und dann wars das.

Und für jemanden der nur einen Wagen hat, wäre das auch über die Zeit nicht machbar.
Das gute ist das ich seit Dezember nicht mehr auf den Wagen angewiesen bin, da ich per Zufall an einen wirklich günstigen Golf 5 gekommen bin. Dieser hat noch bis Mai TÜV und reicht für alltägliches.
Zudem hab ich ab April auch noch meinen Oldtimer, der auch fährt.

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 24. März 2025 um 15:35:59 Uhr:


Wenn der Anwalt gut und qualifiziert ist (Fachanwalt für Verkehrsrecht)

Mit dem Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht kommt man vorliegend nicht weit. 😉

Der RA sollte im Studium aufgepasst haben, denn es handelt sich beim Kaufrecht bzw. Sachmängelhaftungsrecht um absolutes Basiswissen eines Juristen.

Wäre natürlich ideal, wenn der RA schwerpunktmäßig bereits viele Kaufrechts- bzw. Sachmängelhaftungsfälle betreut hat.

@Gerry71
Und wie lautet deine Prognose?

Zitat:

@Gerry71 schrieb am 27. März 2025 um 06:29:15 Uhr:


Der RA sollte im Studium aufgepasst haben, denn es handelt sich beim Kaufrecht bzw. Sachmängelhaftungsrecht um absolutes Basiswissen eines Juristen.

Wäre natürlich ideal, wenn der RA schwerpunktmäßig bereits viele Kaufrechts- bzw. Sachmängelhaftungsfälle betreut hat.

Dass ein Jurist mit Basiswissen ausreicht halte ich für einen Trugschluss. Welcher Anwalt hat denn, deiner Meinung nach, viel Erfahrung im Bereich KfZ-Vertragsrecht?

Gruß
Hagelschaden

Auf jeden Fall sucht man vorliegend nicht speziell nach einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der zu 99% Verkehrsunfälle bearbeitet.

Einschlägig ist hier das Sachmängelhaftungsrecht im Rahmen des Kaufrechts. Da es kein Fachanwaltstitel für das Kaufrecht gibt, muss man eben nach einem RA Ausschau halten, der sich schwerpunktmäßig mit Kaufrecht beschäftigt.

@ Walter: Dafür müsste ich jetzt die 9 Seiten durchforsten, um alle Details zu kennen. Was Sascha aber rückmeldet, klingt gut und nachvollziehbar. Manche Händler werden leider erst vor Gericht kleinlaut.

Es ist wirklich nett das ihr vlt. Sorge habt das ich den richtigen RA habe. Aber ich kann von meiner Seite aus sagen das ich voll zufrieden bin.

Außerdem ist er RA für Verkehrsrecht, hat schon viele Fälle im Bereich Autokauf, Reparaturen usw. gehabt.
Hinzu kommt das er mir von einer Top Kanzlei in meiner Nähe empfohlen wurde da er bei denen war bevor er sich Selbstständig gemacht hat.

Ich bin in erster Linie froh das etwas passiert und das, dass nicht unter den Tisch fällt, obs am Ende darauf hinaus läuft das der Wagen zurück geht oder ich ihn behalte und eine ordentliche "Entschädigung/Nachlass" erhalte spielt für mich im Moment noch keine Rolle.

Zitat:

@Sascha_95 schrieb am 27. März 2025 um 11:44:56 Uhr:


Es ist wirklich nett ...

Aber dein Thema ist auch so spannend und weckt eine Erwartungshaltung, dass es unter den Nägeln brennt, bis wir von dir erfahren, wie die Geschichte ausgeht.

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 27. März 2025 um 13:04:24 Uhr:



Zitat:

@Sascha_95 schrieb am 27. März 2025 um 11:44:56 Uhr:


Es ist wirklich nett ...

Aber dein Thema ist auch so spannend und weckt eine Erwartungshaltung, dass es unter den Nägeln brennt, bis wir von dir erfahren, wie die Geschichte ausgeht.

Ist das ernst gemeint?

Bisher hab ich bei jeder neuen Info es geteilt. Aktuell läuft eine Frist weswegen es keine Updates gibt.

Auch versteht ihr bestimmt das ich nicht alles hier teilen kann solange es läuft.

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