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Händler nutzt Auto nach dem Verkauf

Mercedes E-Klasse
Themenstarteram 4. Oktober 2021 um 9:11

Hallo an alle Foren Mitglieder, sorry ich bin neu und die Frage ist eventuell etwas doof ??

Ich habe mir ein Auto gekauft (Vorführwagen) und bereits bezahlt.

Das Auto wird vom Händler aber nach wie vor gefahren.

Aktuell ist sogar ein Mitarbeiter mit in das Ausland gefahren.

Der Wagen hat jetzt zu den angegebenen Kilometer (beim Kauf)nochmals knapp 2000km auf den Tacho bekommen. Ist das normal oder bin ich zu empfindlich?

Ich finde das nicht wirklich so toll ?

Danke euch für die Meinung ....

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68 Antworten

Zitat:

@inet004 schrieb am 4. Oktober 2021 um 11:11:14 Uhr:

Hallo an alle Foren Mitglieder, sorry ich bin neu und die Frage ist eventuell etwas doof ??

Ich habe mir ein Auto gekauft (Vorführwagen) und bereits bezahlt.

Das Auto wird vom Händler aber nach wie vor gefahren.

Aktuell ist sogar ein Mitarbeiter mit in das Ausland gefahren.

Der Wagen hat jetzt zu den angegebenen Kilometer (beim Kauf)nochmals knapp 2000km auf den Tacho bekommen. Ist das normal oder bin ich zu empfindlich?

Ich finde das nicht wirklich so toll ?

Danke euch für die Meinung ....

Nein ist nicht normal.

Aber wieso bezahlst du Geld und der fährt den Wagen weiter? Irgendwie ist die Story etwas suspekt.

Themenstarteram 4. Oktober 2021 um 9:19

Weil das Auto direkt über eine MB NL kommt die ca. 500km von mit entfernt ist.

Es wurde also vorab bezahlt. Alles im grünen Bereich und es ist auch direkt MB … da nach ich mir jetzt keine sorgen. Mich ärgern nur die weitere Benutzung des Fahrzeugs

Hallo inet004,

·

ehrlich gesagt finde ich die Frage etwas doof. Nach Bezahlung fährt man doch direkt mit dem Auto vom Hof oder, wenn man keinen Nerv fürs Ummelden hat, lässt den Händler die Ummeldung vornehmen und sich dann das Auto vor die Tür fahren oder holt es anschließend beim Händler ab. Alles andere ist abwegig.

·

Gruß

·

Peter

·

Nachtrag

·

Jetzt sehe ich, dass der Händler 500 km entfernt liegt. Das macht das Abholen oder Vorbeibringen nicht so einfach, klar. Die Nutzung des Fahrzeugs nach Bezahlung halte ich aber für unangemessen, Fahren zur Zulassungsstelle, zum Waschen, Tanken, Reifendienst oder ähnliches natürlich immer ausgenommen. Nutzung durch Dritte -- wie hier eines Mitarbeiters oder so -- sind natürlich völlig ausgeschlossen.

Themenstarteram 4. Oktober 2021 um 9:24

Nein .... doof sind die Antworten, wenn man die Situation nicht kennt.

Edit: Danke dir für den Nachtrag und deine Meinung. Dann sehe ich das richtig.

Zitat:

@inet004 schrieb am 4. Oktober 2021 um 11:24:54 Uhr:

Nein .... doof sind die Antworten, wenn man die Situation nicht kennt.

·

Stimmt, war nicht meine Absicht. Hab meinen Eintrag schon ergänzt.

·

Nichts für Ungut!

·

Peter

Themenstarteram 4. Oktober 2021 um 9:28

Danke Peter, alles gut :-) Vielen Dank

2000 km auf den Kauf-Tachostand obendrauf ist keineswegs normal..

Zitat:

@inet004 schrieb am 4. Oktober 2021 um 11:28:08 Uhr:

Danke Peter, alles gut :-) Vielen Dank

·

Keine Ursache.

·

Mercedes hat eine große Rechtsabteilung. Wahrscheinlich ist es so, dass im Kaufvertrag sogar steht, dass Mercedes mit den verkauften Autos machen kann, was sie wollen ("nach eigenem Ermessen" oder so), solange der Kunde den Wagen nicht abholt oder (natürlich kostenpflichtig) zustellen lässt. Zuzutrauen wäre es ihnen. Dass sie es dann sogar tatsächlich machen, wirft kein gutes Licht auf sie: so gehen Erwachsene nicht miteinander um. Meine Meinung, klar.

Richtig lustig wird es wenn der besagte MA den bereits verkauften Wagen zerlegt…

Auf die Reaktion wäre ich dann gespannt.

Themenstarteram 4. Oktober 2021 um 9:42

So ist es Peter..... Es gibt wirklich die Klausel: Da das Fahrzeug bis zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt weiterhin im Einsatz

ist, kann trotz aller Sorgfalt keine Gewähr für die Unfallfreiheit übernommen werden. Im Falle eines

Unfallschadens ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Aber das ist ja krank .... hätte nie gedachte das die Jungs dann noch mein Auto so extrem nutzen :-(

Bin mal gesapannt auf die E-Mail Anfrage an die NL .....

Zitat:

@Jazz84 schrieb am 4. Oktober 2021 um 11:36:33 Uhr:

Richtig lustig wird es wenn der besagte MA den bereits verkauften Wagen zerlegt…

Auf die Reaktion wäre ich dann gespannt.

Das hat ein Kunde von mir kürzlich bei den vier Ringen erlebt. Da hat der Azubi noch eine Runde mit dem RS6 drehen wollen und das ging schief.

Zuerst hieß es nur "Geld zurück", aber ein darauf folgendes deutliches Gespräch mit dem Geschäftsführer des AH führte wohl zu einer befriedigenden Lösung: er bekommt nun für wenig mehr den neuen Vorführer, der praktisch noch keine km hat. Was aus dem Azubi wurde, ist nicht bekannt.

nach ADAC Tabelle kostet jeder mehr gefahrene km ca. 0,90 €, mithin also mindestens ca. 1.800 €.

Da würde ich aber eine entsprechende Mail an den Leiter der Niederlassung senden, denn diese unübliche Mehrnutzung kann auch nicht Sinn der vereinbarten Klausel sein.....

Gruß Ronald

§ 242 BGB, Treu und Glauben, das meinte ich mit Umgang unter Erwachsenen.

·

Der Kilometerstand dürfte wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages sein (er dürfte dort auch vermerkt sein, was alleine schon als Hinweis darauf gewertet werden kann). Daher muss niemand damit rechnen, dass der Verkäufer nach Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auto noch in der Gegend herumorgelt, von 2000 km gar nicht zu reden.

·

§ 263 StGB, Betrug.

·

Zwar hat der Händler in Dir die Vorstellung geweckt, dass der Kilometerstand im Wesentlichen unverändert bleiben wird, mit Erteilung der Erlaubnis an seinen Arbeitnehmer, damit ins Ausland fahren zu können, Dich also getäuscht, aber Absicht wird man ihm nicht nachweisen können. Er hat seinen Mitarbeiter ja nicht deshalb fahren lassen, um Dich zu täuschen, sondern die Täuschung ist ihm -- gewissermaßen im Vorbeigehen -- lediglich unterlaufen. Dass Du Dich davon abgesehen aber betrogen fühlst, würde ich klar zum Ausdruck bringen.

·

Die Betriebskosten hatte ja der Händler, sie geltend machen zu wollen, wie Ronald anregte, ist daher irgendwie widersinnig, aber ich halte das aus strategischer Sicht für erwägenswert, einfach, um einen Pflock in die Erde zu rammen, um sich nicht die Butter vom Brot nehmen zu lassen. Soll sich die Niederlassung dann doch dazu äußern.

·

Der tatsächliche Schaden ist der Unterschied der Zeitwerte, der denkbar gering sein dürfte. In die Richtung kann man sich dann immer noch herunterhandeln lassen, aber es sollte schon mehr als ein Blumenstrauß im Beifahrerfußraum oder Bildband mit erbaulichem Schreiben der Niederlassung drin sein.

·

Gruß

·

Peter

Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht.

Steht dort ein verbindlicher Kilometerstand, ist das Fahrzeug so auch zu liefern. Ansonsten liegt ein Mangel vor.

Deshalb genau prüfen, was dazu geregelt ist.

Exakter km-Stand, ca. Km Stand, maximaler Km Stand?

Die Klausel "weiterhin im Einsatz" ist natürlich bedenklich weil hier evtl Tür und Tor offen ist....

Stellt sich die Frage der Wesentlichkeit... hat das Auto bereits 200.000 auf der Uhr...ok.... sond es aber erst 10.000 dann ist das schon heftig.

Deshalb Vertrag prüfen ggfs. kurze Rechtsberatung

einholen. Falls du Rechtschutz hast, ist die evtl frei.

Ansonsten: Riesen Sauerei.

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