Rechnung trotz Garantiefall
Hallo,
ich habe anfang April diesen Jahres in WOB meinen Golf VI 1.2 TSI abgeholt.
Da der Tank ja fast leer ist, habe ich gleich in WOB an einer freien Tankstelle getankt und bin dann ganz entspannt die 400km nach Hause gefahren.
Nach ein paar Tagen bin ich ganz normal morgens losgefahren, als ich dann auf der Landstraße beschleinigen wollte, fing der Motor an zu bocken und hatte aussetzer (die Motorkontrollampe hat geleuchtet).
Daraufhin bin ich sofort zur VW Werkstatt und hab denen das Problem geschildert.
Nach einer Probefahrt habe ich den Wagen ohne einen Ersatzwagen zu erhalten abgegeben.
Man hat mir ausdrücklich versichert, dass alles für mich kostenlos wäre (Garantie).
Nach zwei Tagen des Wartens kam dann der Anruf: Der Fehler sei gefunden, es hätte am Kraftstoff gelegen. Bei diesem Kraftstoff handelte es sich um den Kraftstoff, den ich in WOB getankt und mit dem ich 400km ohne Probleme gefahren war.
Das traurige Ende dieses ärgerlichen Vorfalls ist jedoch, dass VW die unnötigen Werkstattarbeiten (siehe Bild) nun nicht auf Garantie tragen will, da kein technischer Defekt vorliege.
Ich werde die Rechnung über 331,51€ (inzwischen +10€ Mahngebühr) natürlich nicht bezahlen!!!
Was würdet Ihr in meinem Fall machen? Einfach abwarten oder etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde es haarsträubend, wie VW (und hier meine ich nicht nur die Werkstatt, die den eigenen Ortsnamen nicht richtig schreiben kann) den Kunden mit sage und schreibe 465 km-Stand und seinem "Ruckelschaden" behandelt.
Die überteuerten Experimente bei der eigenartigen Fehlersuche braucht der Kunde m.E. natürlich nicht zu bezahlen.
Berechtigterweise kann er einen einwandfreien Neuwagen erwarten und mit Sprit entsprechend der Werksangabe betanken.
Alles Andere müsste durch die Werkstatt erstmal bewiesen werden.
VW sollte angesichts der vielen bekannten "Fälle" mit mangelhaftem Motorlauf und diverser Motorsteuergerät-Updates wesentlich kleinere Brötchen backen, allein schon, um sich den Ruf nicht noch vollständig selbst zu schädigen.
Immerhin treten die Ruckelprobleme wohl mehr oder weniger bei allen 1,2er und 1,4er TSI auf?
Sind die neuen VWs kleine Sensibelchen auf verschiedenste Einflüsse?
Die Arroganz und Ignoranz des Kundenservice in diesem Reklamationsfall finde ich beispiellos bzw. eher beispielhaft!
Wen wundert es, wenn "der Kunde" auf ausgereiftere Produkte der Konkurrenz zurückgreift?
65 Antworten
Also ich hatte schon 2 Gewährleistungsfälle, die VW bzw. der Händler nicht zahlen wollte, war zwar beim Gebrauchten aber das macht keinen Unterschied.
Jeweils einen Brief vom Anwalt und die Sache war erledigt.
BTW. Auch das Selbstverschulden muß VW nachweisen!!
Zitat:
Original geschrieben von tsi102009
Aber unter uns, Kraftstoff ungeeignet, wenn er in einem anderen Golf problemlos läuft?
Verunreinigter Kraftstoff ist nur bei Direkteinspritzern schädlich.
Ich würde schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und auf die Herausgabe der Kraftstoffanalyse bestehen. Ohne Nachweis, dass der Fehler beim Kunden lag, muss der Hersteller die Kosten tragen (Produkthaftungsgesetz).
Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Verunreinigter Kraftstoff ist nur bei Direkteinspritzern schädlich.Zitat:
Original geschrieben von tsi102009
Aber unter uns, Kraftstoff ungeeignet, wenn er in einem anderen Golf problemlos läuft?Ich würde schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und auf die Herausgabe der Kraftstoffanalyse bestehen. Ohne Nachweis, dass der Fehler beim Kunden lag, muss der Hersteller die Kosten tragen (Produkthaftungsgesetz).
Bin jetzt kein Jurist, aber das alles letztlich vor Gericht durchziehen? Mit Gutachter, Zeugenaussagen und meiner eigenen Zeit und einem w.o.e. fivty-fivty Ergebnis, bei dem ich letztlich draufzahle? Ich bin ja auch einer, der gerne Recht hat oder bekommt, aber niemals für diesen Preis. Da zahl ich wie gesagt die 300 und nehm den Gutschein für 200, geh zu einer anderen Werkstatt und sag denen, sie seien die Größten...
So hab ich alle meine Kosten erstattet, kein Ärger, Stress und Zeitaufwand und v.a. ein einwandfrei laufendes Auto...
Das würde ich auf keinen Fall bezahlen. Im übrigen bezweifele ich das die Werkstatt den Sprit analysieren kann, die können höchstens Diesel von Super unterscheiden. Da du 400km gefahren bist, ist Diesel auszuschließen und alle Benzinsorten die angeboten werden sind für den Golf freigegeben. Anwalt einschalten musst du abwägen, die Kosten übersteigen wahrscheinlich die Rechnung von VW. Aber ich würde die Schiedsstelle der örtlichen Handwerkskammer einschalten, das wird dann vermutlich auf einen Vergleich 50:50 hinauslaufen. Das Verhalten von VW ist natürlich das letzte, da es meiner Meinung in die Garantie fällt. Ich würde es auch mal mit dem Autobild Kummerkasten versuchen.
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Zitat:
Original geschrieben von tsi102009
Bin jetzt kein Jurist, aber das alles letztlich vor Gericht durchziehen? Mit Gutachter, Zeugenaussagen und meiner eigenen Zeit und einem w.o.e. fivty-fivty Ergebnis, bei dem ich letztlich draufzahle? Ich bin ja auch einer, der gerne Recht hat oder bekommt, aber niemals für diesen Preis. Da zahl ich wie gesagt die 300 und nehm den Gutschein für 200, geh zu einer anderen Werkstatt und sag denen, sie seien die Größten...Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Verunreinigter Kraftstoff ist nur bei Direkteinspritzern schädlich.
Ich würde schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und auf die Herausgabe der Kraftstoffanalyse bestehen. Ohne Nachweis, dass der Fehler beim Kunden lag, muss der Hersteller die Kosten tragen (Produkthaftungsgesetz).
So hab ich alle meine Kosten erstattet, kein Ärger, Stress und Zeitaufwand und v.a. ein einwandfrei laufendes Auto...
Sei mir nicht böse...aber dir ist nicht zu helfen.
Die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig und weil dies oder jenes passieren könnte, immer den Schwanz einziehen ???
Genau deshalb schafft sich Deutschland langsam aber sicher ab !
Bitte dringend mal im Netz kundig machen wie man mit solchen Streifällen umgeht.
Ich meine, dass auch eine nicht gerechtfertige Rechnung zunächst bezahlt werden muss und zwar mit dem Vermerk "unter Vorbehalt".
Dann hat man nacher noch die Möglichkeit dagegen vorzugehen.
Man muss das glaube ich trennen.
Autoreparaturauftrag wurde ausgeführt -> Autohaus will Geld.
Und das Ganze was daneben ging.
Zitat:
Original geschrieben von j.slr
Die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig und weil dies oder jenes passieren könnte, immer den Schwanz einziehen ???Zitat:
Sei mir nicht böse...aber dir ist nicht zu helfen.
Genau deshalb schafft sich Deutschland langsam aber sicher ab !
Eben, die Rechtslage ist eindeutig: Auftrag erteilt, ausgeführt und Rechnung erstellt...und die Werkstatt hat, so wie´s aussieht, keinen Fehler gemacht. Und wenn ja, dann musst Du das nachweisen, w.e. Gutachter, Zeugen, Gericht etc. Ergo muss die Rechnung bezahlt werden, leider, wird Dir jeder RA so bestätigen. Und mit Schwanz einziehen hat das jetzt echt gar nix zu tun, eher mit Opportunismus dahingehend, dass man versuchen sollte, den größtmöglichen Vorteil für sich herauszuholen. Und nicht ein Fass ohne Boden aufmachen, wenns eh nix bringt. Wie sagt man so schön bei uns in Bayern: Zahlen (richtig, unter Vorbehalt, muss aber auf dem Beleg explizit draufstehen) macht Frieden und dann schau mer mal. Klagen kann der TE dann immer noch, aber nur mit Rechtsbeistand...
Zitat:
Original geschrieben von j.slr
Im ersten halben Jahr muß VW nachweisen, was die Ursache war und nicht der Kunde. Danach tritt die Beweislastumkehr ein, dann wirds schwieriger. Gegen einen Mahnbescheid kann man Widerspruch einlegen.
Nimm dir einen Anwalt und der zerreißt die Werkstatt in der Luft. Nicht so viel Schiss haben und nicht alles gefallen lassen...
Gutschein....tzsss😕
Richtig, ausser das in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr greift, denn die besagt, dass der Händler (!) nachweisen muss, das der Fehler beim Verkauf NICHT vorhanden war. Danach normale Beweislast (Nachweis, dass es schon kaputt war).
Das betrifft alles aber nur die gesetzliche Gewährleistung. War der TE überhaupt beim Händler, bei dem der den Wagen gekauft hat? Sonst kann er sich nur auf die "normale" Herstellergarantie berufen und die kann VW gestalten. z.B. auch bei Fragen der Beweislast 😉.
Im Ergebnis ist das vor Gericht alles sehr tricky und ohne Anwalt nicht zu machen. Und der freut sich bei dem Streitwert. Das weiss auch der Händler... .
Aber es ist wie es ist - wenn alle weiter gierig den Mist von VW kaufen wird sich nie was ändern.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von tsi102009
Eben, die Rechtslage ist eindeutig: Auftrag erteilt, ausgeführt und Rechnung erstellt...und die Werkstatt hat, so wie´s aussieht, keinen Fehler gemacht. Und wenn ja, dann musst Du das nachweisen, w.e. Gutachter, Zeugen, Gericht etc. Ergo muss die Rechnung bezahlt werden, leider, wird Dir jeder RA so bestätigen. Und mit Schwanz einziehen hat das jetzt echt gar nix zu tun, eher mit Opportunismus dahingehend, dass man versuchen sollte, den größtmöglichen Vorteil für sich herauszuholen. Und nicht ein Fass ohne Boden aufmachen, wenns eh nix bringt. Wie sagt man so schön bei uns in Bayern: Zahlen (richtig, unter Vorbehalt, muss aber auf dem Beleg explizit draufstehen) macht Frieden und dann schau mer mal. Klagen kann der TE dann immer noch, aber nur mit Rechtsbeistand...Zitat:
Original geschrieben von j.slr
Die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig und weil dies oder jenes passieren könnte, immer den Schwanz einziehen ???
Genau deshalb schafft sich Deutschland langsam aber sicher ab !
Die Werkstatt hat keinen Fehler gemacht? Alleine Kraftstoffpumpe aus- und einbauen sowie Tankgeber ein- und ausbauen mit jeweils identischem Preis?
Passt, denn normalerweise handelt es sich hier um ein Bauteil. Das grenzt für mich schon an Betrug.
Vielleicht liege ich hier tatsächlich falsch, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass VW hier getrennte Bauteile verbaut.
Außerdem ist doch an der Rechnung zu erkennen, dass gar nichts kaputt war, es wurde überhaupt nichts ausgetauscht. Die Rechnung ist von vorne bis hinten ein schlechter Scherz.
irgendwas stinkt an der sache....
mal angenommen es war so wie der TE erzählt,
wäre doch meine erste handlung gewesen, eine sprit
probe zu sichern... sei es um gegen die tanke vorzugehen,
oder den händler.
bei so einer sache wäre mein ersten gang zum anwalt gegangen,
und nicht in ein auto forum....
Zitat:
Original geschrieben von abarthstilo
irgendwas stinkt an der sache....mal angenommen es war so wie der TE erzählt,
wäre doch meine erste handlung gewesen, eine sprit
probe zu sichern... sei es um gegen die tanke vorzugehen,
oder den händler.bei so einer sache wäre mein ersten gang zum anwalt gegangen,
und nicht in ein auto forum....
Die Rechnung wurde ja eingescannt. Mal davon ausgegangen, sie wurde nicht verändert (und es sieht nicht danach aus) ist gut erkennbar (ich wiederhole mich leider), dass die ausgeführten Arbeiten bei schlechtem Sprit teilweise wenig Sinn machen. Und dazu ggf. sogar noch Phantasiearbeiten aufgeführt wurden.
Das der TE beim Anwalt besser aufgehoben wäre als hier stimmt schon. Aber ich finde es sehr gut, dass so ein Fall hier mal öffentlich gemacht wird. Ist sehr interessant und schult evtl. gleich für den nächsten, eigenen Werkstatttermin.
Nochmal, Leute: Die Werkstatt wurde damit beauftragt, den Golf zum Laufen zu bringen, was zunächst mit der Enddiagnose nix zu tun hat. Der 🙂 hat sich langsam durchgehangelt und konnte den Fehler letztlich reproduzieren und von daher auch reparieren. Ich hab jetzt von Autos nicht so die Ahnung, habe aber vor einem gefühlten Jahrhundert PCs verkauft und natürlich auch repariert. Das lief so ab: Kunde bringt Rechner, Kiste läuft nicht mehr. Ok, erst mal Netzteil geprüft, ne, kein Fehler. Dann Arbeitsspeicher getauscht, ne, kein Fehler. OK, vllt Festplatte. Andere eingebaut, Fehler bleibt usw.usw. Am Ende wars, sagen wir einmal, die Hauptplatine, die wurde getauscht. Aber glaubt mir, das Aufwendigste war die Fehlersuche, und das musste der Kunde natürlich zahlen. Genau das sahen einige Kunden nicht ein und zahlten nicht. Meistens brachte ein Mahnbescheid den gewünschten Erfolg, manchmal aber musste man sich auch einigen, tw. vor Gericht, Ergebnis fast immer fivty-fivty! Meine Erkenntnis nach 35 Jahren Volljährigkeit und dementsprechend in etliche Verfahren involviert: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Stiefel.
Verunsichert von daher bitte den TE nicht, bei einem Schaden von geschätzten 100€ beisst man in den sauren Apfel und hakt die Sache unter Erfahrung ab!
Grüße und schön, dass so ein Thema mal wieder erörtert wurde...🙂
Kann hier jemand plausibel erklären warum bei einem ruckelnden Fahrzeug Spritpumpe und Geber ausgebaut werden müssen?
Ob die Pumpe läuft ist durch Laufgeräusch und / oder Drucktest feststellbar. Mit letzterem wäre auch feststellbar ob Sprit im Tank ist. Tankgeber ausbauen? Warum?
Es ist erkennbar, dass Tankgeber und Pumpe ein Bauteil sind, es wurde nur eine Dichtung aufgeführt.
Batterie laden bei einem Neufahrzeug nach Langstrecke? Ungewöhnlich. Wie kann die Leerlaufspannung schon so niedrig sein, dass ein Nachladen erforderlich wäre? Da hätte dann wohl ein neuer Akku aufs Haus nicht schaden können. Oder Ladeelektronik / Lima defekt?
Das man mal nach Kerzen und Kabeln guckt ist ja zumindest noch nachvollziehbar.
Wenn der Sprit schuld war, wo ist ein Abpumpen der Brühe erkennbar, wo ist der Nachweis über neu eingefülltes Benzin?
Ich finde es fast sträflich all diese Punkte hier unter den Tisch zu kehren und den TE zum Zahlen zu bewegen.
Also wenn dann tatsächlich nur unter Vorbehalt zahlen und sich rechtliche Schritte offen lassen. Selbst wenn die Werkstatt nicht vorsätzlich betrügen wollte (ich persönlich gehe davon aus), zumindest waren die dort nicht gerade fähig.
Zitat:
Original geschrieben von tsi102009
Aber glaubt mir, das Aufwendigste war die Fehlersuche, und das musste der Kunde natürlich zahlen.
Nicht bei einem Produkt das noch unter die Gewährleistung fällt. Das es NICHT unter Gewährleistung fällt muss die Werkstatt beweisen und nicht einfach behaupten (Analyse der Benzinprobe).
Klar geht es nur um 300 Euro. Wenn VW aber bereits damit durchkommt - dann viel Spass bei nächsten Motorschaden mit dem TSI. Was, wenn es dann der Sprit gewesen sein soll?
Amen
Der Auftrag war, soweit ich das überschaue ...ein Auto das in der Garantie ist und nicht richtig läuft wieder zum Laufen zu bringen.
Also ein Garantiefall. Alles andere hört sich extrem mysteriös an und ich kann mir nicht vorstellen das wir alles wissen.
Falls das doch so abgelaufen ist, lasse ich mein Auto beim nächsten Termin in der Dominikanischen Rebublik reparieren.
Denn denen vertraue ich mehr.