Rechnung trotz Garantiefall

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

ich habe anfang April diesen Jahres in WOB meinen Golf VI 1.2 TSI abgeholt.
Da der Tank ja fast leer ist, habe ich gleich in WOB an einer freien Tankstelle getankt und bin dann ganz entspannt die 400km nach Hause gefahren.
Nach ein paar Tagen bin ich ganz normal morgens losgefahren, als ich dann auf der Landstraße beschleinigen wollte, fing der Motor an zu bocken und hatte aussetzer (die Motorkontrollampe hat geleuchtet).
Daraufhin bin ich sofort zur VW Werkstatt und hab denen das Problem geschildert.
Nach einer Probefahrt habe ich den Wagen ohne einen Ersatzwagen zu erhalten abgegeben.
Man hat mir ausdrücklich versichert, dass alles für mich kostenlos wäre (Garantie).
Nach zwei Tagen des Wartens kam dann der Anruf: Der Fehler sei gefunden, es hätte am Kraftstoff gelegen. Bei diesem Kraftstoff handelte es sich um den Kraftstoff, den ich in WOB getankt und mit dem ich 400km ohne Probleme gefahren war.

Das traurige Ende dieses ärgerlichen Vorfalls ist jedoch, dass VW die unnötigen Werkstattarbeiten (siehe Bild) nun nicht auf Garantie tragen will, da kein technischer Defekt vorliege.

Ich werde die Rechnung über 331,51€ (inzwischen +10€ Mahngebühr) natürlich nicht bezahlen!!!

Was würdet Ihr in meinem Fall machen? Einfach abwarten oder etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Ich finde es haarsträubend, wie VW (und hier meine ich nicht nur die Werkstatt, die den eigenen Ortsnamen nicht richtig schreiben kann) den Kunden mit sage und schreibe 465 km-Stand und seinem "Ruckelschaden" behandelt.

Die überteuerten Experimente bei der eigenartigen Fehlersuche braucht der Kunde m.E. natürlich nicht zu bezahlen.

Berechtigterweise kann er einen einwandfreien Neuwagen erwarten und mit Sprit entsprechend der Werksangabe betanken.
Alles Andere müsste durch die Werkstatt erstmal bewiesen werden.

VW sollte angesichts der vielen bekannten "Fälle" mit mangelhaftem Motorlauf und diverser Motorsteuergerät-Updates wesentlich kleinere Brötchen backen, allein schon, um sich den Ruf nicht noch vollständig selbst zu schädigen.
Immerhin treten die Ruckelprobleme wohl mehr oder weniger bei allen 1,2er und 1,4er TSI auf?
Sind die neuen VWs kleine Sensibelchen auf verschiedenste Einflüsse?

Die Arroganz und Ignoranz des Kundenservice in diesem Reklamationsfall finde ich beispiellos bzw. eher beispielhaft!

Wen wundert es, wenn "der Kunde" auf ausgereiftere Produkte der Konkurrenz zurückgreift?

65 weitere Antworten
65 Antworten

Ich finde es haarsträubend, wie VW (und hier meine ich nicht nur die Werkstatt, die den eigenen Ortsnamen nicht richtig schreiben kann) den Kunden mit sage und schreibe 465 km-Stand und seinem "Ruckelschaden" behandelt.

Die überteuerten Experimente bei der eigenartigen Fehlersuche braucht der Kunde m.E. natürlich nicht zu bezahlen.

Berechtigterweise kann er einen einwandfreien Neuwagen erwarten und mit Sprit entsprechend der Werksangabe betanken.
Alles Andere müsste durch die Werkstatt erstmal bewiesen werden.

VW sollte angesichts der vielen bekannten "Fälle" mit mangelhaftem Motorlauf und diverser Motorsteuergerät-Updates wesentlich kleinere Brötchen backen, allein schon, um sich den Ruf nicht noch vollständig selbst zu schädigen.
Immerhin treten die Ruckelprobleme wohl mehr oder weniger bei allen 1,2er und 1,4er TSI auf?
Sind die neuen VWs kleine Sensibelchen auf verschiedenste Einflüsse?

Die Arroganz und Ignoranz des Kundenservice in diesem Reklamationsfall finde ich beispiellos bzw. eher beispielhaft!

Wen wundert es, wenn "der Kunde" auf ausgereiftere Produkte der Konkurrenz zurückgreift?

Die Batterie muß einen bestimmten Ladezustand haben, sonst kann keine geführte Fehlersuche (GFS) gemacht werden.

Hierfür bei einem Neuwagen 8,50€ + Mwst. zu verlangen ist an sich schon eine Frechheit, zumal die Batterie nach 400km BAB zu 100% voll war.

Batterie laden sind allg. bekannte Rechnungsfüller bei VW, darüberhinaus bezweifle ich ganz stark die AW´s für den Kerzenwechsel.

Wer schon mal in den Motorraum eines 1,2 TSI gesehen hat, weiß was ich meine, die Kerzen sind in 5 Min. draussen.

CKONE006

Dem kann ich nur zustimmen.
Merkwürdig ist, dass der Wagen seit dem Werkstattbesuch und inzwischen 6500km auf der Uhr einwandfrei läuft...und dies trotz mehrerer Marderbesuche im Motorraum (Dämmatte Motorhaube und zwei Zündkabel wurden beschädigt, er lief aber trotzdem einwandfrei)

Ich habe es eigentlich noch am Abgabetag bereut, meinen Golf in diese Wekrstatt gebracht zu haben. Ich vermute mitlerweile, dass eventuell schon damals ein Marder drin war und vllt ein Zündkabel angebissen hat. Denn ein Ringtausch der Zündkabel ist gar nicht möglich, da diese alle unterschidlich lang sind und nur so angeschlossen werden können, wie sie es auch waren.
Naja das ganze bleibt für mich sehr mysteriös!!!

Korrekt, die sind unterschiedlich lang und lassen sich sehr einfach ohne Aufwand einfach( für fast 50€) vom Zündtrafo bzw von den Kerzen abziehen.

Abziehen ist auch das Stichwort, genau dass versucht der freundliche hier.

CKONE006

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von CKONE006


Korrekt, die sind unterschiedlich lang und lassen sich sehr einfach ohne Aufwand einfach( für fast 50€) vom Zündtrafo bzw von den Kerzen abziehen.

Abziehen ist auch das Stichwort, genau dass versucht der freundliche hier.

CKONE006

Als "Freundlichen" würde ich den aber nicht bezeichnen. Und das wird er auch nie werden...

WENN ich nochmal eine VW Werkstatt aufsuche, dann eine andere.

Zitat:

Original geschrieben von Scherf


bzw wie lange war der generell da schon im tank. du brauchst nur nen bischen dreck mit rausgesaugt zu haben dann wars das für die direkteinspritzer....

Dafür gibt es Kraftstoff-Filter ... die haben eine vergleichbare Maschenweite wie ein Ölfilter und sollten alles, was an Dreck für den Motor schädlich ist, ausfiltern.

Warst Du für die Reparatur bei dem Händler, bei dem Du den Wagen gekauft hast?

Amen

Und ich dachte schon, meine Werkstatt wäre schlecht, das hier ist ja der Gipfel der Unverschämtheit.
Hoffentlich kannst Du denen eine reinwürgen, sie hätten's verdient.

Gibt es keine Analyse des Kraftstoffes seitens VW? Wenn der Kraftstoff metall-, oder schwefelhaltig war, dann hat VW Recht. Der Nachweis muss aber von denen erbracht werden.

Also, ich bin auch der Meinung, dass VW begründen muss, inwiefern der Kraftstoff ungeeignet war. Aber unter uns, Kraftstoff ungeeignet, wenn er in einem anderen Golf problemlos läuft? Übrigens, gratuliere zu Deinem Mut, das "defekte" Benzin woanders ´reinzukippen!
Andererseits hast Du - sorry - mMn kaum Chancen. Bei meinen letzten beiden neuen Autos war jeweils die Spur verstellt - die werden tatsächlich meistens so ausgeliefert - keine Chance auf Garantie/Kulanz, weil angeblich Selbstverschulden...totaler Schwachsinn...;--(((
Ich empfehle Dir folgendes: Die Rechnung musst Du ohnehin bezahlen, Du riskierst ansonsten einen gerichtlichen Mahnbescheid, und der ist teuer. Aber vllt ist Dein 🙂 so gut und gibts bei VW ein (sofern noch nicht geschehen), oder Du lässt ein sog. Ticket bei VW selber erstellen, da gibts dann womöglich einen Gutschein. Und nochmal: Ich würde es nicht eskalieren bei der Summe...
Grüße und viel Glück!

Rechnung bezahlen und die Presse einschalten. Auto-Bild etc. Den Fall schildern und die mal machen lassen.
Was meint Ihr, wie schnell der TE plötzlich die Kosten zurück erstattet bekommt.

Kurz und knapp:

Die Argumentation von VW zur schlechten Spritqualität passt nicht zu den aufgeführten Rechnungsposten.
Zumal wurde kein Beweis von VW erbracht, dass der Sprit wirklich qualitativ minderwertig war. Bei einem Neufahrzeug wäre VW aber in der Beweispflicht meiner Meinung nach. Nicht bezahlen und zum Anwalt wären nun meine nächsten Schritte.

Man hat immer wieder den Eindruck VW versucht sich beim Kunden zu sanieren, da die TSI Motoren für immense Kosten bei VW sorgen.

Zitat:

Original geschrieben von tsi102009


Also, ich bin auch der Meinung, dass VW begründen muss, inwiefern der Kraftstoff ungeeignet war. Aber unter uns, Kraftstoff ungeeignet, wenn er in einem anderen Golf problemlos läuft? Übrigens, gratuliere zu Deinem Mut, das "defekte" Benzin woanders ´reinzukippen!
Andererseits hast Du - sorry - mMn kaum Chancen. Bei meinen letzten beiden neuen Autos war jeweils die Spur verstellt - die werden tatsächlich meistens so ausgeliefert - keine Chance auf Garantie/Kulanz, weil angeblich Selbstverschulden...totaler Schwachsinn...;--(((
Ich empfehle Dir folgendes: Die Rechnung musst Du ohnehin bezahlen, Du riskierst ansonsten einen gerichtlichen Mahnbescheid, und der ist teuer. Aber vllt ist Dein <img alt="🙂" src="http://1.1.1.4/bmi/static.motor-talk.de/images/smilies/smile.gif" /> so gut und gibts bei VW ein (sofern noch nicht geschehen), oder Du lässt ein sog. Ticket bei VW selber erstellen, da gibts dann womöglich einen Gutschein. Und nochmal: Ich würde es nicht eskalieren bei der Summe...
Grüße und viel Glück!

Im ersten halben Jahr muß VW nachweisen, was die Ursache war und nicht der Kunde. Danach tritt die Beweislastumkehr ein, dann wirds schwieriger. Gegen einen Mahnbescheid kann man Widerspruch einlegen.

Nimm dir einen Anwalt und der zerreißt die Werkstatt in der Luft. Nicht so viel Schiss haben und nicht alles gefallen lassen...

Gutschein....tzsss😕

Zitat:

Original geschrieben von j.slr



Zitat:

Im ersten halben Jahr muß VW nachweisen, was die Ursache war und nicht der Kunde. Danach tritt die Beweislastumkehr ein, dann wirds schwieriger. Gegen einen Mahnbescheid kann man Widerspruch einlegen.

Nimm dir einen Anwalt und der zerreißt die Werkstatt in der Luft. Nicht so viel Schiss haben und nicht alles gefallen lassen...
Gutschein....tzsss😕

Nein, sicher keine Beweislastumkehr beim von VW erklärten Selbstverschulden...

Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass der TE keinen Verkehrsrechtschutz hat, weil sonst hätte er den längst bemüht. Und dann wegen 300€ eine Lawine lostreten? Vllt ist ja bekannt, dass vor Gericht immer eine 50/50 Lösung angestrebt und meistens erreicht wird. D.h., dass jeder seine Kosten tragen muss, die in diesem Fall die Streitsumme bei weitem überschreiten!

Übrigens, ich bin im Besitz von zwei Gutscheinen, die fast die Summen der o.e. Schäden beinhalten...

Zitat:

Original geschrieben von tsi102009



Zitat:

Original geschrieben von j.slr


Nimm dir einen Anwalt und der zerreißt die Werkstatt in der Luft. Nicht so viel Schiss haben und nicht alles gefallen lassen...
Gutschein....tzsss😕

Nein, sicher keine Beweislastumkehr beim von VW erklärten Selbstverschulden...
Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass der TE keinen Verkehrsrechtschutz hat, weil sonst hätte er den längst bemüht. Und dann wegen 300€ eine Lawine lostreten? Vllt ist ja bekannt, dass vor Gericht immer eine 50/50 Lösung angestrebt und meistens erreicht wird. D.h., dass jeder seine Kosten tragen muss, die in diesem Fall die Streitsumme bei weitem überschreiten!
Übrigens, ich bin im Besitz von zwei Gutscheinen, die fast die Summen der o.e. Schäden beinhalten...

Darauf genau spekulieren die Hersteller. Das man wegen dieser "geringen" Summen den Weg zum Anwalt scheut. Selbst mit Verkehrs-RS, da meist eine SB gezahlt werden muss (natürlich nur, wenn man nicht Recht bekommt).

Man muss abwägen, ich habe schon wegen 30 € Anwälte beauftragt. Nicht weil ich so streitsüchtig bin, sondern weil ich es nicht verknusen kann, dass große Firmen mit so einem Mist auch noch durchkommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen