Rechnung trotz Garantiefall
Hallo,
ich habe anfang April diesen Jahres in WOB meinen Golf VI 1.2 TSI abgeholt.
Da der Tank ja fast leer ist, habe ich gleich in WOB an einer freien Tankstelle getankt und bin dann ganz entspannt die 400km nach Hause gefahren.
Nach ein paar Tagen bin ich ganz normal morgens losgefahren, als ich dann auf der Landstraße beschleinigen wollte, fing der Motor an zu bocken und hatte aussetzer (die Motorkontrollampe hat geleuchtet).
Daraufhin bin ich sofort zur VW Werkstatt und hab denen das Problem geschildert.
Nach einer Probefahrt habe ich den Wagen ohne einen Ersatzwagen zu erhalten abgegeben.
Man hat mir ausdrücklich versichert, dass alles für mich kostenlos wäre (Garantie).
Nach zwei Tagen des Wartens kam dann der Anruf: Der Fehler sei gefunden, es hätte am Kraftstoff gelegen. Bei diesem Kraftstoff handelte es sich um den Kraftstoff, den ich in WOB getankt und mit dem ich 400km ohne Probleme gefahren war.
Das traurige Ende dieses ärgerlichen Vorfalls ist jedoch, dass VW die unnötigen Werkstattarbeiten (siehe Bild) nun nicht auf Garantie tragen will, da kein technischer Defekt vorliege.
Ich werde die Rechnung über 331,51€ (inzwischen +10€ Mahngebühr) natürlich nicht bezahlen!!!
Was würdet Ihr in meinem Fall machen? Einfach abwarten oder etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde es haarsträubend, wie VW (und hier meine ich nicht nur die Werkstatt, die den eigenen Ortsnamen nicht richtig schreiben kann) den Kunden mit sage und schreibe 465 km-Stand und seinem "Ruckelschaden" behandelt.
Die überteuerten Experimente bei der eigenartigen Fehlersuche braucht der Kunde m.E. natürlich nicht zu bezahlen.
Berechtigterweise kann er einen einwandfreien Neuwagen erwarten und mit Sprit entsprechend der Werksangabe betanken.
Alles Andere müsste durch die Werkstatt erstmal bewiesen werden.
VW sollte angesichts der vielen bekannten "Fälle" mit mangelhaftem Motorlauf und diverser Motorsteuergerät-Updates wesentlich kleinere Brötchen backen, allein schon, um sich den Ruf nicht noch vollständig selbst zu schädigen.
Immerhin treten die Ruckelprobleme wohl mehr oder weniger bei allen 1,2er und 1,4er TSI auf?
Sind die neuen VWs kleine Sensibelchen auf verschiedenste Einflüsse?
Die Arroganz und Ignoranz des Kundenservice in diesem Reklamationsfall finde ich beispiellos bzw. eher beispielhaft!
Wen wundert es, wenn "der Kunde" auf ausgereiftere Produkte der Konkurrenz zurückgreift?
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Richtig, er wollte aber doch nur sagen, wer nen LKW Diesel Rüssel in nen normalen Diesel bekommt, schafft es auch nen Diesel-Rüssel in nen Benziner zu stecken...Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
Würde mich auch mal interessieren, was der Unterschied zwischen Diesel und LKW-Diesel ist.Ich war bislang der Meinung, dass es ganz normales Diesel ist, aber immer einen Cent günstiger, weil ein LKW eben ein paar Hundert Liter tankt. Mengenrabatt eben.
...und nicht nur das...😁😁😁
Ich habe heute einen Antrag an die Schiedsstelle geschickt.
Mal sehen, ob das was bringt.
Ich werde dann hier berichten, sobald sich etwas in der Sache tut.
Zitat:
Original geschrieben von Sammy8390
Ich habe heute einen Antrag an die Schiedsstelle geschickt.
Mal sehen, ob das was bringt.
Ich werde dann hier berichten, sobald sich etwas in der Sache tut.
M.W. ist Schiedsstelle nicht zuständig bei Kauf von Neuwagen, also bei Frage, ob es ein Gewährleistungsfall ist.
Ist es ein Reparaturfall, ist sie m.E. zuständig, da es hier auch um Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Reparatur geht.
O.
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Zitat:
Original geschrieben von Sammy8390
Also in WOB habe ich diesbezüglich natürlich auch schon Beschwerde eingereicht. Ich habe mitlerweile auch einen Brief erhalten, in dem darauf verwiesen wird, dass man dem Urteil der Werkstatt traue und die Kosten somit nicht übernehmen werde.
Der Gedanke mit der Schiedsstelle ist mir auch schon gekommen. Bisher habe ich mir jedoch gedacht, dass ich erstmal warte bis weitere Rechnungen kommen. Im schlimmsten Fall werden die ein Inkassounternehmen beauftragen...
Das ist genau der falscheste Weg, den du einschlagen kannst. Entweder, du schaltest sofort die Schiedsstelle bzw. einen Anwalt ein, oder du zahlst die Rechnung 'unter Vorbehalt' und nimmst dir dann einen Anwalt.
Die Werkstatt wird nicht aufhören den Betrag anzumahnen, und spätestens wenn ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde entstehen Kosten, die alleine durch dein Nichtstun entstanden sind. Und die zahlst auf alle Fälle du.
BTW.: Vielleicht ganz gut für dich, dass es das Inkasso-Team Moskau nicht mehr gibt...
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Das ist genau der falscheste Weg, den du einschlagen kannst. Entweder, du schaltest sofort die Schiedsstelle bzw. einen Anwalt ein, oder du zahlst die Rechnung 'unter Vorbehalt' und nimmst dir dann einen Anwalt.Zitat:
Original geschrieben von Sammy8390
Also in WOB habe ich diesbezüglich natürlich auch schon Beschwerde eingereicht. Ich habe mitlerweile auch einen Brief erhalten, in dem darauf verwiesen wird, dass man dem Urteil der Werkstatt traue und die Kosten somit nicht übernehmen werde.
Der Gedanke mit der Schiedsstelle ist mir auch schon gekommen. Bisher habe ich mir jedoch gedacht, dass ich erstmal warte bis weitere Rechnungen kommen. Im schlimmsten Fall werden die ein Inkassounternehmen beauftragen...
Die Werkstatt wird nicht aufhören den Betrag anzumahnen, und spätestens wenn ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde entstehen Kosten, die alleine durch dein Nichtstun entstanden sind. Und die zahlst auf alle Fälle du.BTW.: Vielleicht ganz gut für dich, dass es das Inkasso-Team Moskau nicht mehr gibt...
wenn eine rechnungen nicht berechtigt sind, muss der gemahnte natürlich auch keine mahngebüren bezahlen, wäre ja noch schöner.
ob die rechnung in diesem fall aber berechtigt ist oder nicht, kann und will ich nicht beurteilen.