Rabatte Golf V

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Ein Bekannter (nicht VW-Werksangehöriger) hat sich vor 2 Wochen nen 1.9 TDI mit 16% Nachlass bestellt!!!

Ich halte das für wenig realistisch, vielleicht hatte der Händler auch einfach nen guten Tag!

Wieviel Rabatt kann man z.Z. denn erwarten bzw. verhandeln? Bei meinem Händler hier sind es nicht mehr als 8%.

149 Antworten

Bitte schön: http://www.auto-tholen.de

Also ich glaube gemeint war der Link von dem ominösen Händler, der abgemahnt wurde. ;-)

McGhosty hat recht - gemeint war diese "A.T.-Firma" (leider hat "googln" nix gebracht).

Auto-Tholen sollte eigentlich seriös sein - jedenfalls hab' ich noch nix problematisches gehört....

Zitat:

Original geschrieben von Steven2004


...ich sehe in der Beschreibung keinen Hinweis auf Tholen. Meiner Meinung nach reine Spekulation, kann jeder andere Händler auch sein, oder?

gemeint war mit "Firma" (ein scheinbarer Großhändler) ein Händler, der Fahrzeuge an Autohändler weiterverkauft, die wiederum dem Endverbraucher überdimensionale Rabatte anbieten.

Es war die Rede davon dass die Autohändler vorab einen Betrag als Sicherheit für bestellte Fahrzeuge bei der Bank des Großhändlers hinterlegen müssen und es fraglich sei, ob überehaupt jemals Fahrzeuge geliefert werden.

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Wie soll das funktionieren??

VW --> Grosshändler --> Händler --> Endkunde

Jeder in dieser Kette will doch was verdienen und dann sollen für den Endkunden bei deutschen Neufahrzeugen noch 23% Rabatt übrigbleiben??

Und dazu kommt noch, dass die Autos keine vorgeplante feste und damit kalkulierbare Ausstattung haben, sondern sogar mit Wunschausstattung geliefert werden können???

Nee nee, DAS glaube ich erst, wenn hier jemand sagt "Ich habe mein Auto!" und auch kein Forums-Newbie mit null Beiträgen ist...

mfg,
Bob

Also wenn ich das richtig gelesen habe (Forum Auto-Tholen), dann verkauft dieser Händler nicht ausschließlich (wenn überhaupt) an andere Händler in einer Funktion als Großhändler, sondern direkt an den Endkunden als dessen Vertragspartner und -wenn's tatsächlich stimmt- auch als Auslieferer.

Aber alles in allem erscheint es doch mehr als unglaubwürdig...

Zitat:

Original geschrieben von Use Link


gemeint war mit "Firma" (ein scheinbarer Großhändler) ein Händler, der Fahrzeuge an Autohändler weiterverkauft, die wiederum dem Endverbraucher überdimensionale Rabatte anbieten.
Es war die Rede davon dass die Autohändler vorab einen Betrag als Sicherheit für bestellte Fahrzeuge bei der Bank des Großhändlers hinterlegen müssen und es fraglich sei, ob überehaupt jemals Fahrzeuge geliefert werden.

So schauts aus, die Geschädigten sind in dem Fall Tholen und Kollegen, für den Endkunden ist das Ganze ne Luftnummer.

Wie heißt´s doch beim BVfK:

"... dubioses Geschäftsmodell aus dem Dorfbüro eines Versicherungsvertreters" ... Urheber [...] scheint eine Firma in der Schweiz zu sein, die an dem Tag (24.07.04) gegründet wurde, als dem BVfK erstmals die erstaunlich günstigen Angebote zur Prüfung vorgelegt wurden.

Den deutschen 23% - Golf wird´s wohl doch nicht geben. Schade eigentlich.

Tholen ist lt. Suchergebnis nicht Mitglied im BvfK, und ich habe auch keinen Hinweis auf eine Mitgliedschaft im Verband der freien Autoimporteure bei Tholen gefunden.

Muß er doch nicht. So, wie das aussieht ist Tholen selbst seriös, und seinerseits reingefallen. Wundert mich bisschen denn immerhin scheint er ja 10 Jahre Erfahrung als Reimporteur zu haben und sollte sich von daher eigentlich auskennen.

@Göölf

Worauf soll Tholen 'reingefallen sein?

Ich bezweifle nur den Rabattsatz von 23 %.

Zitat:

Original geschrieben von Bob Page


Wie soll das funktionieren??

VW --> Grosshändler --> Händler --> Endkunde

Jeder in dieser Kette will doch was verdienen und dann sollen für den Endkunden bei deutschen Neufahrzeugen noch 23% Rabatt übrigbleiben??

Das werden die nächsten Tage zeigen, ob einige Händler ihre Angebote mit >20% entfernen oder weiter anbieten. Auffallend ist jedenfalls, dass die gemeinten Händler um den gleichen Zeitpunkt mit deutschen Neuwagen kamen und bei keinem eine Werksabholung möglich sein soll.

Möglich sind solche Rabatte für richtige Großabnehmer (z. B. Autovermietungen, Staat, usw.) garantiert, aber da gibt es auch immer eine Haltefrist von mindestens 6 oder 12 Monaten.

Habe meine Bestellung bei Auto-Tholen abgesandt und heute mal angerufen, ob die auch angekommen ist. Und siehe da: Unser Verdacht hat sich bestätigt!

Die Bestellung ist eingegangen, allerdings gäbe es "Unstimmigkeiten mit dem Lieferanten". Aus diesem Grund kümmert sich der Chef gerade um Alternativlieferanten (...viel Spass beim Suchen...).

Also wenn Ihr mich fragt: Tholen hat jetzt endlich gemerkt, dass der "Lieferant" ein Abzocker ist und keine Autos liefert.

Gruss,
GolfVTräumer

hallo.....

und abgesehen davon, ist es auch unmöglich, sich solchen "Organisationen" anzuschließen....und erst recht nicht auf dieser Basis.
Denke auch, dass tholen, der einzige wäre, der dann schaden hätte.
Was mich interessiert: KANN AUTO-THOLEN sooooo naiv und blind sein???????
Wie hat dieser dubiose "händler" seine auslieferung, der Fa. Tholen gegenüber, versichert??? denn eins ist klar:
Tholen muß für jede einzelne autobestellung prozentual (als sicherheit) in vorleistung treten.
das wäre aber echt über, wenn das alles so wäre.
cu

Interessant wäre jetzt auch noch die Frage ob Tholen die Aufträge erfüllen muß. Abgeschlossene Kaufverträge können ja nicht so ohne weiteres gekündigt werden und der Golf ist ja generell lieferbar ... nur nicht zu den Preisen, was dann aber das Problem des Händlers ist wenn er soetwas anbietet. Und Schadensersatz sowie Deckungskauf sind ja auch nicht gerade günstig für Anbieter, die darauf hereingefallen sind und Wagen liefern müssen.

@McGhosty:

Ja, die Frage interessiert mich auch.
Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zu Stande. Das sehe ich z.B. in meinem Fall gegeben: Angebot wurde von Tholen über das Internet unterbreitet, ich habe es ausgedruckt und unterschrieben zurückgeschickt (=Annahme).

Die AGBs von Tholen besagen jedoch folgendes:
"Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."

Für Tholen ist der Kaufvertrag demnach noch nicht abgeschlossen, sondern erst wenn Tholen ihn schriftlich bestätigt (was er wohl nicht machen wird).
Allerdings wurde ich auch noch nicht unverzüglich von der Nichtannahme meiner Bestellung informiert....

Ein Anwalt wäre jetzt glaub ich nicht schlecht. Ist doch bestimmt einer unter uns oder?

Gruss,
GolfVTräumer

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