R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen
Hallo,
ich habe eine R1 (RN09 / 2003) mit einem Endschalldämpfer von Fechter. Ich habe die Maschine so gekauft, aber keine Papiere oder Infos zum Endschalldämpfer. Im Kaufvertrag steht nur Shark Auspuff mit EG-ABE. Für mich sieht er eher aus wie ein HURRIC-Rac 1. Fotos sind im Anhang. Der Endschalldämpfer ist mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet. S.H. e3. 1004 - bei Fechter findet man dazu entsprechende Dokumente.
Ich bin mit der R1 angehalten worden und die Maschine wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Der Grund ist "Schalldämpfer hinten Zulässigkeit nicht nachgewiesen". Die Betriebserlaubnis wurde zwischenzeitlich entzogen. Ich habe mit der Gutachterin gesprochen und sie sagt, dass was da auf dem Endschalldämpfer eingestanzt ist, wäre kein echtes e-Prüfzeichen (Foto im Anhang). Sie sagt, das e oder E muss in einem Kreis oder Viereck sein.
Der Endschalldämpfer wurde vor 2007 montiert. Ich habe die R1 in diesem Zustand seit 2017 und ich hatte noch nie ein Problem bei TÜV und HU. Nicht einmal eine Nachfrage wegen des Endschalldämpfers.
Ich habe bei Fechter ein Ticket aufgemacht und hoffe zügig eine Antwort zu bekommen.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Themen gemacht? Kennt jemand zulässige Endschalldämpfer die nur mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet sind? Vielleicht ist es eine Fälschung und bei der Hauptuntersuchung haben es die Gutachter 16 Jahre lang übersehen und die von letzter Woche hat recht?
Vielen Dank für eventuell sachdienliche Hinweise und viele Grüße
ST
120 Antworten
Zitat:
@MartinAston1 schrieb am 14. November 2024 um 10:36:11 Uhr:
Oh, oh, die politisch voll Korrekten...
In vorauseilendem Gehorsam....
Ich glaube das war ungefähr ab hier wo du zum verbalen Rundumschlag gegen alle ausgeholt hast😉
Zitat:
@MartinAston1 schrieb am 16. November 2024 um 12:10:23 Uhr:
Oh Gott oh Gott... bevor jetzt noch fabuliert wird, dass der mit dem Auspuff für Fahrverbote in Hinterturkmenistan und für die Packeisschmelze verantwortlich ist, noch mal ein Blick auf die Fakten:
Fakt 1:
Es wurde ein Motorrad welches zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem zulässigen, verkehrsgerechtem Zustand (gerichtlich bestätigt) war, in Verwahrung genommen. (Nicht beschlagnahmt, das ist was anderes, auch wenn sich das in einem pseudo-Beamtendeutsch-Text voller bullshit-bingo-Floskeln voll beeindruckend anhört, richtiger wird der mehrfach fragwürdige Inhalt davon nicht).
Ich mache es mal kurz:
Dein "Fakt" beinhaltet zunächst mal viele Unterstellungen und Meinungen:
"pseudo-Beamtendeutsch"
"voller bullshit-bingo-Floskeln"
"fragwürdige Inhalt" (sic!)
Substanzielles hast du aber nichts entgegen zu setzen, gegen das was ich(!) oben geschrieben habe. Du kannst dir den Versuch des Diskreditierens sparen: Entweder was in der Sache oder eben nicht. Der Versuch hier Leute anzugreifen oder beleidigen, gehört nicht dazu.
Dazu kommt dann ergänzend, dass du - obwohl ohne jegliche Kenntnis meines Standpunktes in der Sache - mir eine bestimmte Meinung zu dem Thema unterstellst. Aus dem Umstand, dass ich einzig und alleine einen bestimmten Sachstand dargestellt habe, leitest du irgendwelche vermeindlichen Meinungen meinerseits ab. Kann man machen, ist aber halt: dumm und ohne jegliche Basis.
Das Problem ist: Nur weil ich eine bestimmte Situation sachlich darstelle, sagt das aber nun mal g-a-r n-i-c-h-t-s über meine persönliche Meinung aus.
Und damit beenden wir das dann.
Zitat:
@MartinAston1 schrieb am 15. November 2024 um 21:31:19 Uhr:
Wen hat denn der Auspuff jetzt nach Jahren wirklich gestört? Wenn er so weiter gefahren wäre?
Darum geht es doch überhaupt nicht.
Fakt ist, daß es kein Recht im Unrecht gibt und das sich aus der Tatsache, daß die unzulässige Abgasanlage in der Vergangenheit nicht entdeckt wurde, kein Gewohneitsrecht ableiten läßt.
Fakt ist, Lärm macht krank. Das ist definitiv wissenschaftlich belegt. Und wie ich bereits weiter oben geschrieben habe, werden die Fahrzeuge fasrt immer nicht nur lauter, sondern ohne explizite Feinabstimmung auch schwächer. Warum manche trotzdem ihre Motorräder (oder auch Autos) grundsätzlich lauter machen müssen, wird mir wohl nie sinnhaft werden. Wird wohl wie so oft im Leben sein, daß man sonst als Mensch nicht viel zu bieten hat und so versucht, die Aufmerksamkeit zu erlangen, welche einem sonst verwehrt bleibt. Poser fahren ja auch immer dort lang, wo Menschen sind. Wenns nur um den Klang für einen selbst ginge, könnte man das ja auch dort machen, wo niemand oder wenige sind. Man würde es da ja selbst hören. Aber tut man nicht, man sucht krankhaft nach Aufmerksamkeit.
Was das jetzt mit dem Thema Betriebserlaubnis entzogen zu tun hat? Ganz einfach: Menschen (in dem Fall Polizisten) entscheiden aufgrund von Erfahrungen, wer ins Raster passt und kontrollwürdig erscheint. Ich bin in so vielen Jahren nicht einmal anlassbezogen kontrolliert worden, weil meine Fahrzeuge und mein Fahrstil das nicht erfordern. Das erste, als ich damals meine GPZ900R gekauft habe, war den Devil Endtopf mit merkwürdig selbst eingeschlagen aussehender TPI Nummer, gegen eine komplett originale Auspuffanlage zu tauschen. Und oh Wunder, ich bin mit dem Devil Topf sogar erfolgreich durch die HU gekommen. Mir war aber klar, daß das trotzdem irgendwann Ärger geben wird, und ich stehe nicht morgens auf und bin auf der Suche nach Ärger, hab hinterher von nichts gewusst und jammer dann noch rum.
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Zitat:
@stkw schrieb am 12. November 2024 um 00:16:17 Uhr:
Ich bin seit dem Tag im Juli 2023, an dem ich das Moped von der Verwahrstelle abgeholt habe, nicht mehr damit gefahren. Ich habe immer das Gefühl im Kopf, dass ich von der Polizei angehalten werden kann und sie mir willkürlich das Moped wegnehmen können und ich habe dann 1,5 Jahre Ärger.
Das Problem könntest du doch einfach dadurch aus der Welt schaffen, daß du eine legale Abgasanlage an dem Moped montierst.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 16. November 2024 um 16:20:06 Uhr:
Das Problem könntest du doch einfach dadurch aus der Welt schaffen, daß du eine legale Abgasanlage an dem Moped montierst.
Richtig, muss ja auch keine ab Werk sein. Wenn man das Motorrad wirklich mag, wird man sicherlich auch noch Geld für einen Pott haben der legal ist UND das eigene Geschmacksempfinden trifft. Bestenfalls dann auch was mit einer aktuellen ABE die nicht irgendwo aus Hintertupfingen kommt und so alt ist das keiner mehr damit was anfangen kann, dann dürfte die nächste Kontrolle auch kein Thema werden.
So ein Doppelauspuff von Barracuda würde ich mir da gefallen lassen und den gibt es mit ABE für die Yamse 😉
Das Verfahren wurde nach Paragraph 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. Das ist kein Freispruch und auch keine Aussage darüber, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ist. Es ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts, die auch verfahrenstechnische Gründe haben kann.
Dass das Fahrzeug jetzt gerichtlich festgestellt ordnungsgemäß ist, kann daraus nicht abgeleitet werden.
Zitat:
@stkw schrieb am 29. Juli 2023 um 18:44:25 Uhr:
...ich habe eine R1 (RN09 / 2003) mit einem Endschalldämpfer von Fechter. Ich habe die Maschine so gekauft, aber keine Papiere oder Infos zum Endschalldämpfer. Im Kaufvertrag steht nur Shark Auspuff mit EG-ABE.
Solche Fehler werden bei Fahrzeugkäufen leider häufiger gemacht. Etliche Käufer glauben dann fälschlicherweise, daß die Verantwortung dafür beim Verkäufer verbleibt und sind sich selbst keiner eigenen Schuld bewußt. Fakt ist jedoch, daß
immerder jeweilige Halter bzw. Fahrzeugführer für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich ist.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 16. November 2024 um 17:04:12 Uhr:
Solche Fehler werden bei Fahrzeugkäufen leider häufiger gemacht.
Es wurde kein Fehler gemacht. An dem Fahrzeug war ein unveränderter Endschalldämpfer mit EG-BE Zulassung. Das Prüfzeichen ist alleiniger Legalitätsnachweis. Bei einer Verkehrskontrolle habe ich als Fahrzeughalterin mit dem Vorweisen des Prüfzeichens meine Nachweispflicht erfüllt. Ende der Geschichte.
Das hat auch der Richter so gesehen. Ich habe sogar die Homologationsdokumente besorgt, aus denen hervorging, dass bei diesem Modell und diesem Baujahr die Nummern mit Schlagbuchstaben eingestanzt wurden. Es waren sogar Fotos in den Homologationsdokumenten. Diese Homologationsdokumente hätte ich aber nicht besorgen müssen, sondern die Gutachterin. Auch das hat auch der Richter so gesehen. Er hat es aber gewürdigt, dass ich mich um die Dokumente gekümmert habe.
Es ist richtig. Das Verfahren wurde nach Paragraph 47 Abs. 2 OWiG eingestellt und das ist kein Freispruch. Das war ein Angebot des Richters, das ich angenommen habe, um die Angelegenheit abzukürzen und zu beenden. Ich habe auch die Option für einen Freispruch bekommen. Dazu hätte es mindestens ein weiteres Gutachten geben müssen, ich hätte das vorfinanzieren müssen und es hätte noch 6 - 12 Monate länger gedauert. Ich hatte darauf keine Lust und dem Richter war es sicherlich auch recht, dass er kein Urteil schreiben musste, sondern nur eine Einstellung. Mir war der Freispruch nicht wichtig, sondern die 1.100 €. Ich hatte den Polizisten vor Ort angeboten, dass ich die 90 € und den Punkt nehme, wenn Sie mich in Ruhe lassen und das Moped nicht abschleppen lassen. Es ging auch nicht um Lautstärke. Ich war im Büro und wollte mir ein Stück Kuchen holen. Vielleicht 2 Km (ja, ja Kurzstrecke, alles schlimm, aber zurück bin ich ja mit einem Stadtrad gefahren, weil sie mir das Moped abgenommen haben). Auf dem Weg ist keine Stelle zum Lärm machen, selbst wenn ich das toll finden würde. Da ist 30 und Kopfsteinpflaster. Ich hatte nicht einmal eine Jacke an. Es ging einfach nur um zwei gekränkte Egos. Mehr nicht.
Jetzt kommt der Punkt, warum ich euch eigentlich hier nochmal schreiben wollte. Das alles war für etwas gut. Ich habe mir nach der Aktion das komplette Moped vorgenommen und alles geprüft, was ich prüfen konnte. Und der Knaller ist, ich habe etwas absolut offensichtliches gefunden. Ich bin jahrelang mit einem unzulässigen Hinterreifen gefahren. Das hat niemand gemerkt. Die R1 ist zweimal so durch die Hauptuntersuchung gekommen, die Gutachterin der Polizei hat es nicht bemerkt und der Gutachter, der die Wiederinbetriebnahme gemacht hat, hat es auch nicht gemerkt. Diese R1 hatte die ganze Zeit keine Betriebserlaubnis. Und das war ein nobrainer. Montiert war ein Metzeler 190/55 ZR17 Sportec M7 RR. Zulässig wären Reifen der Dimension 190/50ZR1 7M/C (73W) mit Fabrikatsbindung Michelin & Dunlop. In der Herstellerbescheinigung steht zu dem montierten Reifen und meinem R1 Modell sogar explizit: [...] Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. [...]
Ich kann die Meinung der Menschen nachvollziehen, die schreiben, man muss alles kontrollieren und man ist für alles in der Haftung. Aber Ernsthaft? Ich gebe mein Moped in einer Werkstatt mit der Bitte um eine Hauptuntersuchung ab. Die Vorbegutachtung ergibt, mach den Hinterreifen lieber neu, der ist kurz vor der Verschleißgrenze, Prüfer könnte nein sagen. Ich beauftrage einen Wechsel des Hinterreifens, ein zulässiger Reifen wird demontiert und ein nicht zulässiger wird montiert. Das Moped besteht die Hauptuntersuchung und zwei Jahre später, bei einem anderen Prüfer noch einmal. Jetzt passiert ein hypothetischer Unfall und ich trage die Verantwortung, weil mein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat? Ich sehe nicht, dass ich meine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Ich muss doch davon ausgehen können, dass mein Fahrzeug, wenn ich es in eine Fachwerkstatt gebe und eine HU bekomme, soweit in Ordnung ist, dass es wenigstens eine Betriebserlaubnis hat. Und genauso sehe ich das auch beim Kauf. Ich habe die R1 bei einem sehr bekannten Motorradhändler gekauft, der die neu als Custom Bike umgebaut und lackiert hatte. Mit Protokoll der Leistungsmessung, Soße und Scharf. Dafür ist dieser Händler auch bekannt. Ich muss doch davon ausgehen können, dass dieses Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat. Also in meinem Fall war es ja so. Aber manche tun so, als ob ich alles, was ich kaufe, auf Zulässigkeit prüfen muss. Das sehe ich nicht so. Ich denke, dass muss dann schon explizit genannt werden und so kenne ich das auch. Es wird klar gesagt, mit dem Fahrzeug kannst du auf die Straße und mit dem nicht. Dieses Teil kannst du verwenden, wenn du dieses verwendest, dann erlischt die Betriebserlaubnis. So wie bei dem Reifen bei mir, aber das sehe ich nicht als meine Aufgabe als zahlende Nutzerin. Ich muss nicht damit rechnen, dass meine Betriebserlaubnis erloschen ist, wenn ich mein Moped aus einer Werkstatt mit bestandener HU abhole. Und ich rede explizit nicht von irgendwelchen shady Werkstätten, die Reifenwechsel pauschal für 99 € inkl. Reifen für eine R1 anbieten oder Privatverkäufen. Da bin ich dabei, da muss man davon ausgehen, dass etwas nicht in Ordnung ist.
Nun dann, ich schaue in ein paar Monaten mal wieder rein und gucke, was es für neue Theorien gibt und wer wofür verantwortlich ist. Finde ich immer sehr entertaining. Vielleicht ist mein Endschalldämpfer auch für die Erderwärmung oder die Zeitumstellung verantwortlich. Jeder bekommt die Probleme, der er bewältigen kann, hat der Richter gesagt. Das fand ich ganz versöhnlich.
Habt einen guten Start in die Saison, fahrt nicht so laut und seid lieb zueinander. ?
Du vermengst hier zwei vollkommen wesensfremde Dinge miteineinader:
1. Deine Erwartung an einen Händler/Werkstatt/Reifenhändler.
2. Die Erwartung des Staates an dich.
Es ist verständlich, dass du die Erwartung hast, dass eine "Fachwerkstatt" dir auftragsgemäß ein passendes, zugelassenes und tolles Pneu aufzieht, mit dem du rechtlich konform und sicher unterwegs bist. Aber: Das ist DEINE Erwartung an den Händler.
Darüber hinaus hat der Staat (der Souverän, die Berhörde, ...) das Interesse, dass du im Rahmen der aktuell geltenden Rechtslage unterwegs bist. Und das kann nur anhand dessen beurteilt werden, wie du im Moment der Kontrolle unterwegs bist. Es ist für die prüfende Person schlicht nicht nachvollziehbar, ob/was du mit deiner Werkstatt vereinbart hast. Ob du überhaupt bei einer Werkstatt warst oder es selbst umgebaut hast.
Warum genau sollte also sich der Staat dieses Problem zu eigen machen. Und was wäre genau die Folge eines solchen Vorgehens? Richtig, dass absolut JEDER künftig im Moment einer Prüfung sagen könnte: "Ne, habe ich so gekauft, anders bestellt oder war aber nicht mein Auftrag!".
Es wäre schlicht nicht nachvollziehbar. Daher ist es durchaus richtig, dass derjenige, der das Fahrzeug da gerade durch den Verkehr bewegt *in dieser Sekunde* dafür einnzustehen hat, ob das Fahrzeug den Regularien entspricht.
Aber nochmal: Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Ebenen, die nicht zu vermengen sind.
Der Staat?
das sind auch nur MENSCHEN!
ich hatte mal das "Vergnügen" - ein Motorrad anzumelden.
Als ich dann die Reifen nach den Papieren bestellt habe,
hat der Händler gesagt - einen 18er REifen kann er nicht auf eine 16er Felge ziehen.
- was war passiert?
Die Zulassungsstelle hat einen kleinen Buchstaben vergessen.
Bei meiner Beschwerde wurde ich darauf hingewiesen, dass ICH verpflichtet bin
Zulassungsstelle zu überprüfen !
Wäre ja lustig gewesen, wenn ich im Ausland kontrolliert worden wäre.
zum Thema Auspuff - Kein Kommentar -
bis auf - mein Motorrad hatte einen als ich es gekauft habe - den Originalen
MfG
In D ist halt der Halter in der Pflicht dafür Sorge zu tragen das sein Motorrad den Vorschriften entspricht. Müsste der Staat dafür Sorge tragen hätten wir ein riesiges Bürokratiemonster.
Zitat:
@Dynamix schrieb am 27. Februar 2025 um 09:31:13 Uhr:
In D ist halt der Halter in der Pflicht dafür Sorge zu tragen das sein Motorrad den Vorschriften entspricht.
Der Halter UND der Fahrer.
In meiner Gegend ist ein Zweiradhändler bekannt dafür, seine Fahrzeuge entdrosselt zu haben. Neufahrzeuge (bei denen der Händler die EU-Drossel in einem seperaten Päckchen bekommt, das nicht Standard für den Weltmarkt in Asien und Afrika ist), Vorführer, Werkstatt-Leihfahrzeuge, ...
In dem Moment, wo das Hoftor offen ist, ist der Hof öffentlicher Verkehrsraum. In dem Moment indem man das Fahrzeug in Bewegung setzt, ist man der Fahrer. Hat man nur Klasse AM und die Karre fährt 60 statt 45, ist man bei fehlender A-Klasse geliefert.
Also müsste man VOR dem Motorstart das Fahrzeug auseinandernehmen und kontrollieren. Macht keiner, man hat auch das Werkzeug nicht (sonst würde man eh alles selber machen), will sicherlich der Händler auch nicht.
Der Staat ist fein raus. Hat vielleicht sogar einen professionellen agent provocateur an seiner Seite, der Minuten vorher eine Streife zur Stelle ruft.
Zitat:
@Dynamix schrieb am 27. Februar 2025 um 09:31:13 Uhr:
Müsste der Staat dafür Sorge tragen hätten wir ein riesiges Bürokratiemonster.
Er könnte es gar nicht, formal schon gar nicht, denn selbst wenn er ein Fahrzeug vollständig prüfen und 'verifizieren' ließe: In der Sekunde, wo er es jmd. anderem in die Hand drückt, hätte er keine Möglichkeit mehr auszuschließen, dass diese Person sodann nicht irgendwelche Änderungen vornimmt.
Es kann daher immer nur darauf abgestellt werden, dass Fahrer/Halter für rechtskonformen Zustand/Führung des Fahrzeugs zuständig sind.
Zitat:
@Dynamix schrieb am 27. Februar 2025 um 09:31:13 Uhr:
In D ist halt der Halter in der Pflicht dafür Sorge zu tragen das sein Motorrad den Vorschriften entspricht. Müsste der Staat dafür Sorge tragen hätten wir ein riesiges Bürokratiemonster.
das ist schon auch gut so- NUR warum ist der Bürger Verpflichtet die Arbeit des Staates zu überprüfen?
DAS war ja die Frage!
ich muss ja dafür zahlen - also müssen sie auch verantworten was sie machen
1 Tag Urlaub -
Urlaubsausfall
Hotelkosten!
bleibt alles am Bürger hängen - weiß nicht....
MfG