Zitat:
@Phil_00 schrieb am 24. August 2025 um 15:31:40 Uhr:
Weil ich würde gerne wissen was man da für eine Strafe kriegt weil ich glaube nicht ganz dass man wegen 10 km/h zu Schnell eine Führerscheinsperre bekommt.
Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe. Siehe §21 StVG Absatz (1). Und das Fahrzeug (=Tatwerkzeug) kann ersatzlos eingezogen werden, siehe Absatz (3).
Ich kenne jemanden, der seine Ferien im Jugendknast verbracht hat. Und das ganz ohne jemanden zum Krüppel zu fahren, er hat sich nur zu oft erwischen lassen und trotzdem nie an echte Konsequenzen geglaubt. Ein freundliches "aber bitte, bitte nicht wieder machen" vom Richter und als sein eigenes letztes Wort "leck mich!" war alles was er bis dahin kannte.