R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen

Yamaha YZF R1

Hallo,

ich habe eine R1 (RN09 / 2003) mit einem Endschalldämpfer von Fechter. Ich habe die Maschine so gekauft, aber keine Papiere oder Infos zum Endschalldämpfer. Im Kaufvertrag steht nur Shark Auspuff mit EG-ABE. Für mich sieht er eher aus wie ein HURRIC-Rac 1. Fotos sind im Anhang. Der Endschalldämpfer ist mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet. S.H. e3. 1004 - bei Fechter findet man dazu entsprechende Dokumente.

Ich bin mit der R1 angehalten worden und die Maschine wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Der Grund ist "Schalldämpfer hinten Zulässigkeit nicht nachgewiesen". Die Betriebserlaubnis wurde zwischenzeitlich entzogen. Ich habe mit der Gutachterin gesprochen und sie sagt, dass was da auf dem Endschalldämpfer eingestanzt ist, wäre kein echtes e-Prüfzeichen (Foto im Anhang). Sie sagt, das e oder E muss in einem Kreis oder Viereck sein.

Der Endschalldämpfer wurde vor 2007 montiert. Ich habe die R1 in diesem Zustand seit 2017 und ich hatte noch nie ein Problem bei TÜV und HU. Nicht einmal eine Nachfrage wegen des Endschalldämpfers.

Ich habe bei Fechter ein Ticket aufgemacht und hoffe zügig eine Antwort zu bekommen.

Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Themen gemacht? Kennt jemand zulässige Endschalldämpfer die nur mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet sind? Vielleicht ist es eine Fälschung und bei der Hauptuntersuchung haben es die Gutachter 16 Jahre lang übersehen und die von letzter Woche hat recht?

Vielen Dank für eventuell sachdienliche Hinweise und viele Grüße
ST

R1 Endschalldämpfer
R1 Endschalldämpfer
R1 Endschalldämpfer
120 Antworten

War das beim geschilderten Fall so? Oder hatte da etwa ein schlecht gelaunter Polizist einfach Frust abgelassen?
Vom ersten Gang im beschaulichen Dörfchen stand da nirgends was, das ist wohl Deine Fantasie.
Wegen einer fragwürdigen Nummer auf dem Auspuff ein Motorrad aus dem Verkehr zu nehmen, von dem keine Gefahr, nicht mal eine Belästigung ausgeht, ist Unsinn. Er hätte das "Problem" durch einen einfachen Nachweis der zuständigen Stelle, TÜV, formal erledigen (wie es ja dann passiert ist) und jede Menge unnötigen Ärger und Kosten sparen können. Gesunder Menschenverstand...
Daraus dann zu machen "deswegen bau ich mir keine (legalen) Teile an's Mopped, weil da könnte ja..." empfinde ich eben als "vorauseilenden Gehorsam".
Bei mir war und ist an allen Motorrädern / Autos irgend etwas umgebaut. Mehr oder weniger legal.

Wo bitte steht da was von illegaler Brülltüte?

Auch mit Deinen "legalen" Moppeds kann man Leute nerven, siehe Dein Vorschlag 3 Uhr Nachts... Stichwort gesunder Menschenverstand. Der kann auch unter Einhaltung aller "Regeln" aussetzen... um 3 Uhr Nachts... mit allen korrekten Nummern am Auspuff...
Erinnert stark an regeltreuen Kadavergehorsam....

Ich fahre übrigens überwiegend elektrisch, auf zwei und auf vier Rädern, außer mit meinen "Oldies".
Da wird's eh schwierig mit der Brülltüte.

So kann es enden. Tragisch! Bekannter meines Kumpels. Hab ich gestern in der Kneipe erfahren.
https://www.infranken.de/.../...jaehriger-stirbt-in-klinik-art-5943423

Laut Erzählung sind die da x mal vorbeigeknallt, bis es der 46 jährige satt hatte und wohl einen Schritt zu weit auf die Straße gemacht hat.

Ist zwar mehr oder weniger OT, aber es hat mich gerade daran erinnert.

R.I.P.

Zitat:

@MartinAston1 schrieb am 14. November 2024 um 16:07:59 Uhr:


War das beim geschilderten Fall so? Oder hatte da etwa ein schlecht gelaunter Polizist einfach Frust abgelassen?

Du spekulierst da genau so, wie dein Gegenpart in der Diskussion. Insofern kann der Punkt dahingestehen.

Zitat:

@MartinAston1 schrieb am 14. November 2024 um 16:07:59 Uhr:


Wegen einer fragwürdigen Nummer auf dem Auspuff ein Motorrad aus dem Verkehr zu nehmen, von dem keine Gefahr, nicht mal eine Belästigung ausgeht, ist Unsinn.

Du nimmst das Ergebnis vorweg. In der konkreten Situation zeigt sich, erstmal der Anfangsverdacht auf eine möglicherweise unzulässige Änderung der Abgaseinheit. Diese kann zu geänderen Lautstärke- und Schadstoffemissionen, aber auch zu geänderten Leistungswerten und somit zu mangelndem Versicherungsschutz führen.
Soweit sich die Situation vor Ort nicht einwandfrei klären lässt, ist der Vorgang der Beschlagnahmung grundsätzlich möglich, da eine Weiterfahrt auch dazu führen würde, dass der Krad-Fahrende z.B. eine Änderung der Abgasanlage vornimmt, bis die Maschine wieder vorgeführt wird. Damit wäre also eine im Zeitpunkt der Kontrolle tatsächlich rechtswidrige Abgasanlage bei der Vorführung "plötzlich" doch auf wundersame Weise im erlaubten Zustand. Das wird durch die Sicherstellung verhindert.

Ob von der Abgasanlage eine Gefahr oder Beeinträchtigung für Dritte (oder auch für den Fahrenden) ausgeht, ist zu diesem Zeitpunkt zwar unklar, aber der Anfangsverdacht eröffnet. Die heutige Erkenntnis jedoch vorweg zu nehmen, enspricht nur einem: "Im Nachgang ist man immer schlauer".

Zitat:

@MartinAston1 schrieb am 14. November 2024 um 16:07:59 Uhr:


Er hätte das "Problem" durch einen einfachen Nachweis der zuständigen Stelle, TÜV, formal erledigen (wie es ja dann passiert ist) und jede Menge unnötigen Ärger und Kosten sparen können. Gesunder Menschenverstand...

Und wo ist jetzt der Punkt? Es wurde formal, sogar ganz formal, geklärt. Am Ende also wieder ein Zeichen, dass das Rechtssystem funktioniert.

Zitat:

@MartinAston1 schrieb am 14. November 2024 um 16:07:59 Uhr:


Daraus dann zu machen "deswegen bau ich mir keine (legalen) Teile an's Mopped, weil da könnte ja..." empfinde ich eben als "vorauseilenden Gehorsam".

Muss er ja auch nicht. Es ist aber eine Frage des gesunden Menschenverstandes, ob ich Kenntnis davon habe, dass bestimmte Dinge (Anbauteile, Umbauten, ...) zwar legal oder wenigstens nicht rechtswidrig sind, ich aber damit Probleme bei einer Kontrolle, TÜV, ... bekommen könnte, weil der Nachweis schwierig ist. Dann hat es nichts mit "vorauseilendem Gehorsam" zu tun, wenn ich mir evtl. einfach ein anderes Teil besorge, bei dem ich diese Problematik nicht habe - an der Legalität ändert sich ja in diesem Beispiel nichts, nur in der Möglichkeit der Erbringung des Nachweises.
Ich käme z.B. im Leben nicht auf den Gedanken, mir eine Tüte ans Motorrad zu schrauben, bei der die E-Nummer aussieht, als wäre sie auf einem Hinterhof mit 'nem Schlaghammer eingearbeitet worden - egal, wie legal ist Ding ist, weil es vollkommen absehbar ist, dass das Problemen führen könnte. Dann nehme ich lieber eine andere und gut ist. Wo genau ist jetzt das Problem?

Zitat:

@MartinAston1 schrieb am 14. November 2024 um 16:07:59 Uhr:


Erinnert stark an regeltreuen Kadavergehorsam....

Und ich höre solche Begrifflichkeiten eigentlich auch immer nur aus einer bestimmten Ecke. Man sollte sich also überlegen, zu welcher Gruppe man sich eventuell zugehörig macht, wenn man bestimmtes Vokabular nutzt. Aber das nur als Randbemerkung.

"In der konkreten Situation zeigt sich, erstmal der Anfangsverdacht auf eine möglicherweise unzulässige Änderung der Abgaseinheit. Diese kann zu geänderen Lautstärke- und Schadstoffemissionen, aber auch zu geänderten Leistungswerten und somit zu mangelndem Versicherungsschutz führen.

Soweit sich die Situation vor Ort nicht einwandfrei klären lässt, ist der Vorgang der Beschlagnahmung grundsätzlich möglich, da eine Weiterfahrt auch dazu führen würde, dass der Krad-Fahrende z.B. eine Änderung der Abgasanlage vornimmt, bis die Maschine wieder vorgeführt wird. Damit wäre also eine im Zeitpunkt der Kontrolle tatsächlich rechtswidrige Abgasanlage bei der Vorführung "plötzlich" doch auf wundersame Weise im erlaubten Zustand. Das wird durch die Sicherstellung verhindert."

Kleinkariertes pseudo-Beamtendeutsch.

Nichts davon verhältnismäßig. Aber wenn's euch so gefällt, mir eigentlich egal.
Damals sahen die Nummern übrigens so aus.

Wenn ihr euch in so einer Welt wohlfühlt ist doch alles gut. Betreutes denken und leben. Ist aber nicht meine Welt.

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Zitat:

@kawastaudt schrieb am 15. November 2024 um 12:38:21 Uhr:


So kann es enden. Tragisch! Bekannter meines Kumpels. Hab ich gestern in der Kneipe erfahren.
https://www.infranken.de/.../...jaehriger-stirbt-in-klinik-art-5943423

Laut Erzählung sind die da x mal vorbeigeknallt, bis es der 46 jährige satt hatte und wohl einen Schritt zu weit auf die Straße gemacht hat.

Ist zwar mehr oder weniger OT, aber es hat mich gerade daran erinnert.

R.I.P.

Ob es dabei eine Rolle gespielt hat, ob das "e" am Auspuff in einem Kreis oder einem Viereck ist?

Man darf auf die Ermittlungen gespannt sein.

Gesunder Menschenverstand auf beiden Seiten hätte vielleicht mehr genutzt....

Früher hiess es, Recht haben ist nicht unbedingt auch Recht bekommen.

Heute denke ich, das "unbedingt auch" kann weg.

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 15. November 2024 um 16:25:46 Uhr:


Früher hiess es, Recht haben ist nicht unbedingt auch Recht bekommen.

Heute denke ich, das "unbedingt auch" kann weg.

Bei meinem "früher" hieß es sogar noch:
"Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand."

Zitat:

@MartinAston1 schrieb am 15. November 2024 um 14:58:17 Uhr:


Kleinkariertes pseudo-Beamtendeutsch.

Nichts davon verhältnismäßig. Aber wenn's euch so gefällt, mir eigentlich egal.
Damals sahen die Nummern übrigens so aus.

Es ist egal, wie du es bezeichnest - du argumentierst aus dem Bauch heraus. Und es gibt genügend Leute, die da eine gänzlich andere Ansicht haben als du - z.B. die Leute, die an/in der Nähe entsprechner Strecken wohnen. Ich wüsste jetzt keinen Grund, warum deine Meinung besser/wichtiger sein soll, als die von Hinnker, TDIBIKER oder Tante Erna.
Und genau aus dem Grund gibt es jenes "kleinkarierte Beamtendeutsch": Damit es nämlich nicht nach deinem, meinem oder dem Bauchgefühl von irgendjemanden geht, sondern es einen objektiven Rahmen gibt, in dem sich der gesamte Vorgang bewegt. Legitimiert übrigens letztlich vom Souverän, also vom Wähler.

Das was du willst, wäre nämlich nichts anderes als Willkür. "Lustigerweise" passt einem die immer nur so lange, wie sie im eigenen Sinne erfolgt.

Wie schon geschrieben, wenn Dir die Welt so gefällt, bitteschön.
Für mich ist eher das Verhalten des Polizisten Willkür.
Wen hat denn der Auspuff jetzt nach Jahren wirklich gestört? Wenn er so weiter gefahren wäre?
Aber manche brauchen eben Vordenker für alles. Hoffentlich verlierst Du nie den Ausweis, es besteht für Dich die Gefahr dass Du nicht mehr existent bist, so mit nicht mal einer Nummer...
Wir leben eben in einem postfaktischen Zeitalter.
So unterschiedlich können Meinungen sein....

Zitat:

@MartinAston1 schrieb am 15. November 2024 um 21:31:19 Uhr:



Wen hat denn der Auspuff jetzt nach Jahren wirklich gestört? Wenn er so weiter gefahren wäre?
Aber manche brauchen eben Vordenker für alles.

Vielleicht ist der Vorbesitzer drei mal im Jahr nach Tirol gefahren und hat für die tolle 95db Aktion gesorgt.

Wenn du in den Raum wirfst dass er niemanden "wirklich" gestört hat, dann werfe ich einmal in den Raum dass er bestimmt in der Vergangenheit für mehrere Streckenverbote gesorgt hat.

Zitat:

@SoulBS schrieb am 15. November 2024 um 20:25:24 Uhr:


"Lustigerweise" passt einem die immer nur so lange, wie sie im eigenen Sinne erfolgt.

Richtig! Spätestens wenn es einen selbst betrifft ist es bei vielen plötzliche vorbei mit "Leben und leben lassen". Sowas sagt sich immer sehr leicht wenn es einen selbst nicht betrifft.

Oh Gott oh Gott... bevor jetzt noch fabuliert wird, dass der mit dem Auspuff für Fahrverbote in Hinterturkmenistan und für die Packeisschmelze verantwortlich ist, noch mal ein Blick auf die Fakten:
Fakt 1:
Es wurde ein Motorrad welches zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem zulässigen, verkehrsgerechtem Zustand (gerichtlich bestätigt) war, in Verwahrung genommen. (Nicht beschlagnahmt, das ist was anderes, auch wenn sich das in einem pseudo-Beamtendeutsch-Text voller bullshit-bingo-Floskeln voll beeindruckend anhört, richtiger wird der mehrfach fragwürdige Inhalt davon nicht).
Fakt 2:
Der Auspuff war nicht zu laut, selbst wenn er im oberen Bereich der Messtoleranz lag. Jeder Auspuff wird im laufe der Zeit lauter, wirklich jeder. Absorbtion schneller, Reflexion meist langsamer. Das Motorrad wurde NICHT aufgrund beanstandeter Lautstärke aus dem Verkehr genommen. (Hinweis für die Streckensperrungsphobiker).
Fakt 3:
Die „e“ Kennzeichnung plus Zahl des Herstellerlandes gilt seit 1958, nur für die EG. Das mit dem Viereck und dem Kreis kam erst mit der ECE Regelung von 1997, der auch nicht EG-Länder beitreten konnten, der Übergang war fließend, je nach dem, welche Zulassung der Hersteller laufen bzw. beantragt hatte. EG Zulassungen hatten weiterhin Gültigkeit.
Schalldämpfer des besagten italienischen Herstellers wurden unter verschiedenen Namen von etlichen Händlern für alle möglichen Motorräder verkauft, teilw. genau die gleichen Anlagen, sogar mit geprägtem unterschiedlichem Herstellerlogo z.B. „Shark“.
Fakt 4:
Der Fahrer ist nicht für den technisch einwandfreien Zustand aller Bauteile seines Fahrzeuges verantwortlich, dafür gibt es die gesetzlich beauftragten Erfüllungsgehilfen, TÜV, DEKRA, Fachwerkstatt usw. Oder frag mal deine Oma, ob sie weiß, welche Felgenbreite sie grade drauf hat.... (Was Otto Normalo beachten muss, siehe Sicherheitskontrolle, wie sie in der Fahrprüfung gefordert wird).
Fakt 5:
Das Fahrverbot auf gewissen Strecken in Ö begründet sich auf dem Standgeräusch. Das ist objektiv gesehen Blödsinn, das hat mit dem Fahrgeräusch nichts zu tun.
Dennoch: Besagte R1 kann in Ö ganz beruhigt überall fahren, selbst mit kleinem „e“ ohne Kreis und Viereck. Alles legal, real und nach Zahlen in der Zulassung. Es sei denn, sie wird gemessen und ist tatsächlich zu laut, was durch Alterung / Verschleiß bei jedem Motorrad passieren kann.
Auch Fakt: Die ganze Messerei ist generell Augenwischerei, da Geräusch- und Abgaswerte nur in einem kleinen Fenster gemessen werden, die im tatsächlichen Fahrbetrieb nur sporadisch für jeweils ein paar zehntel Sekunden durchlaufen werden.
In der Realität, also faktisch, sind die meisten Motorräder bei höheren Geschwindigkeiten und unter Last leiser als bei der (Leerlauf-)Geräuschmessung im Stand, die Abgaswerte gehen aber nach sonstwohin. Misst ja keiner. Die Hersteller wissen wie sie genau im Messfenster super Werte haben. Wer also glaubt mit E5+ die Welt zu retten, der glaubt auch, dass man den Untergang der Titanic hätte verhindern können, wenn jeder mit seiner Kaffeetasse zu schöpfen begonnen hätte. Aber die war ja zum Glück unsinkbar, haben Fachleute gesagt...
Fakt 6:
Der Polizist hätte innerhalb seines Opportunitätsprinzips die Möglichkeit gehabt, die Zulässigkeit der Auspuffs mit „jetzt gehst Du mal zum TÜV, der soll das klären und nächste Woche legst Du den Bericht vor“ festzustellen. Das wäre Verhältnismäßig gewesen, zumal kein weiterer Mangel feststellbar war, abgesehen von der Plausibilität der Nummer. (Bildungslücke des Uniformierten).
Das hätte dem Ruf der Polizei gut getan, das Gericht entlastet und dem Steuerzahler sein abgedrücktes Geld für schlauere Dinge frei gemacht.
Mit dem gleichen Recht hätte der Herr auch eure soo serienmäßigen vollzulässigen Bikes aus dem Verkehr nehmen können, weil ihm irgend was mit irgend einer Nummern nicht klar ist. Darf er gerne tun, euren Applaus hat er dann ja....

Den Paragraphengläuibigen empfehle ich das Buch "Der Untertan" von Heinrich Mann. Das handelt von einem, der sich stur und stupide an alle gängigen Konventionen und Gesetze seiner Zeit hält. Das ist heute noch genau so zutreffend wie zu Kaiser's Zeiten.

Das war jetzt gut argumentiert. Die treibende Kraft in der technischen Entwicklung der Menschheit - denn zivilisatorisch dreht sie sich eher im Kreise - ist das Wechselspiel von Angriff und Verteidigung.

Ich glaube er vermischt da was. Wir sind doch längst nicht mehr beim TE sondern generell beim Thema Lärm.............

Ich hab dem TE hier überhaupt nix unterstellt oder auf ihn bezogen. Warum er das jetzt auf Biegen und Brechen auf den TE bezogen sehen will weiß wohl nur er.

Aha, ab wo denn genau?? ;-)

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