R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen
Hallo,
ich habe eine R1 (RN09 / 2003) mit einem Endschalldämpfer von Fechter. Ich habe die Maschine so gekauft, aber keine Papiere oder Infos zum Endschalldämpfer. Im Kaufvertrag steht nur Shark Auspuff mit EG-ABE. Für mich sieht er eher aus wie ein HURRIC-Rac 1. Fotos sind im Anhang. Der Endschalldämpfer ist mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet. S.H. e3. 1004 - bei Fechter findet man dazu entsprechende Dokumente.
Ich bin mit der R1 angehalten worden und die Maschine wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Der Grund ist "Schalldämpfer hinten Zulässigkeit nicht nachgewiesen". Die Betriebserlaubnis wurde zwischenzeitlich entzogen. Ich habe mit der Gutachterin gesprochen und sie sagt, dass was da auf dem Endschalldämpfer eingestanzt ist, wäre kein echtes e-Prüfzeichen (Foto im Anhang). Sie sagt, das e oder E muss in einem Kreis oder Viereck sein.
Der Endschalldämpfer wurde vor 2007 montiert. Ich habe die R1 in diesem Zustand seit 2017 und ich hatte noch nie ein Problem bei TÜV und HU. Nicht einmal eine Nachfrage wegen des Endschalldämpfers.
Ich habe bei Fechter ein Ticket aufgemacht und hoffe zügig eine Antwort zu bekommen.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Themen gemacht? Kennt jemand zulässige Endschalldämpfer die nur mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet sind? Vielleicht ist es eine Fälschung und bei der Hauptuntersuchung haben es die Gutachter 16 Jahre lang übersehen und die von letzter Woche hat recht?
Vielen Dank für eventuell sachdienliche Hinweise und viele Grüße
ST