R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen

Yamaha YZF R1

Hallo,

ich habe eine R1 (RN09 / 2003) mit einem Endschalldämpfer von Fechter. Ich habe die Maschine so gekauft, aber keine Papiere oder Infos zum Endschalldämpfer. Im Kaufvertrag steht nur Shark Auspuff mit EG-ABE. Für mich sieht er eher aus wie ein HURRIC-Rac 1. Fotos sind im Anhang. Der Endschalldämpfer ist mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet. S.H. e3. 1004 - bei Fechter findet man dazu entsprechende Dokumente.

Ich bin mit der R1 angehalten worden und die Maschine wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Der Grund ist "Schalldämpfer hinten Zulässigkeit nicht nachgewiesen". Die Betriebserlaubnis wurde zwischenzeitlich entzogen. Ich habe mit der Gutachterin gesprochen und sie sagt, dass was da auf dem Endschalldämpfer eingestanzt ist, wäre kein echtes e-Prüfzeichen (Foto im Anhang). Sie sagt, das e oder E muss in einem Kreis oder Viereck sein.

Der Endschalldämpfer wurde vor 2007 montiert. Ich habe die R1 in diesem Zustand seit 2017 und ich hatte noch nie ein Problem bei TÜV und HU. Nicht einmal eine Nachfrage wegen des Endschalldämpfers.

Ich habe bei Fechter ein Ticket aufgemacht und hoffe zügig eine Antwort zu bekommen.

Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Themen gemacht? Kennt jemand zulässige Endschalldämpfer die nur mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet sind? Vielleicht ist es eine Fälschung und bei der Hauptuntersuchung haben es die Gutachter 16 Jahre lang übersehen und die von letzter Woche hat recht?

Vielen Dank für eventuell sachdienliche Hinweise und viele Grüße
ST

R1 Endschalldämpfer
R1 Endschalldämpfer
R1 Endschalldämpfer
120 Antworten

Schade,dass der ursprüngliche Thread voreilig geschlossen wurde.
Jetzt wissen wir aber,dass der Auspuff legal ist.
Vielleicht nützt diese Info bei einer Kontrolle einem anderen Motorradfahrer etwas.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen (2)' überführt.]

Das ließe sich ja jetzt auch von einem Mod zusammenführen und wieder öffnen ...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen (2)' überführt.]

Den Thread habe ich zugemacht weil sich alle nur noch an die Gurgel gegangen sind und zum damaligen Zeitpunkt kein Erkenntnisgewinn zu erwarten war. Das muss nun wirklich nicht sein........

Ich kann gerne mal schauen ob ich das Ganze zusammenführen kann, dann aber nicht wundern wenn ich das ganze sinnlose Gezicke lösche. Vielleicht ergibt sich daraus dann ein vernünftiger Diskussionsverlauf.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen (2)' überführt.]

So, ich habe die Themen jetzt zusammengeführt und den ursprünglichen Thread wieder eröffnet.

Bitte bleibt sachlich und lasst die persönlichen Anfeindungen sein. Dann kann ich hier auch weiter laufen lassen. Wenn hier wieder irgendwelche Diskussionen über die juristische Kompetenz anderer User kommen oder das Diskussionsniveau wieder auf das Niveau einer Limbo-WM rutscht, mache ich hier wieder zu.

Ähnliche Themen

Zitat:

@stkw schrieb am 31. Juli 2023 um 11:27:37 Uhr:


Auch die Kennzeichnung mit den Schlagbuchstaben wurde bestätigt. Das wurde damals (ca. 2005) so gemacht und ist zulässig. Diese Endschalldämpfer haben Bestandsschutz und dürfen weiter verwendet werden, auch wenn die Beschriftungen heute anders aussehen.

Mich würde interessieren, wie die Schlagbuchstaben mit der Information vom Hersteller von behördlicher Seite bewertet werden. Hier bin ich noch bei der Gutachterin, welche die Kennzeichnung als gefälscht wertet. Dafür gibt es einen einfachen Grund, für beide Prüfzeichen gab es schon lange vor dem Jahr 2000 Normen, die in den jeweiligen Vorschriften hinterlegt sind. Darin festgelegt sind das Schriftbild, die Schriftgröße usw. und eben die Umrandung. Und obwohl sich beide Zeichen durch die Groß- bzw. Kleinschreibung unterscheiden, erfüllt die Umrandung einen wichtigen Zweck, das Verwechselungsverbot.

Und nun stelle ich mir die Frage, warum ein Hersteller zunächst genormte Zeichen verwendet, dann für eine Serie oder einen Herstellungszeitraum - unter Missachtung des Verwechselungsverbots - nicht und dann wieder doch! Dafür müsste es ja eine Erklärung geben? An Stelle der Polizisten hätte ich deine Maschine auch kassiert, denn es gibt (soweit ich weiß) auch keine Sonderformen der Prüfzeichen.

Ich habe jetzt einfach mal Tante Google angeworfen, innerhalb von 3 Minuten spuckt der Comp. sowohl die Freigaben als auch Bilder mit genau dieser EG-Kennzeichnung aus https://www.fiedishop.de/.../...ldaempfer-yamaha-fazer-1000-rn06-bj.05

Kann interessant werden.
Offensichtlich nicht gefälscht, aber imo seit Jahrzehnten (!) unrechtmäßig.
Undrechtmäßig ist doch auch ein guter Grund die Sicherstellung durchzuführen und diese Kosten dem Verursacher anzulasten.
Betriebserlaubnis gibt's dann halt gleich wieder zurück.
Nächste Kontrolle das gleiche Spiel?

Zitat:

@twindance schrieb am 1. August 2023 um 21:00:23 Uhr:


Ich habe jetzt einfach mal Tante Google angeworfen, innerhalb von 3 Minuten spuckt der Comp. sowohl die Freigaben als auch Bilder mit genau dieser EG-Kennzeichnung aus https://www.fiedishop.de/.../...ldaempfer-yamaha-fazer-1000-rn06-bj.05

Die Stempel sind dann aber scheinbar durch die Bank so schlampig aufgebracht. Da hätte ich als Polizist vielleicht auch so meine Zweifel ob das so legal ist.

Bei der Erteilung der TG für den Pott ist sicherlich ein Muster der Beschriftung hinterlegt und die kann man im Ernstfall heranziehen.
Ggf wird in einem anhängigen Gerichtsverfahren der Hersteller gehört, ob es sich um ein Produkt von ihm handelt und die Ausführung der Kenntlichmachung nur schlampig durchgeführt wurde.

An meiner SC33 hatte ich eine shark komplett AGA mit ABE/'EG-TG. Nach einem Sturz hat es den Carbon Topf zerlegt und ich habe bei einem bekannten, dass defekte Carbon durch Edelstahlblech ersetzt, das die beiden Endstücke ja nur genietet sind. Bei einem flüchtigen Kontrolle war natürlich ein e prüfzeichen auf dem Pott, welches aber einer genaueren Prüfung nicht Stand gehalten hätte, da in der Genehmigung die Ausführung der Hülle in Carbon zu entnehmen wäre und der Topf nicht der Genehmigung entspricht.
Zu der Zeit war noch nix mit mobilen Internet und eine Prüfung unterwegs war für den Kontrolletti nicht möglich,weshalb man damals die Pötte im Zweifel einkassiert hat und man sich diese nach Abschluss des Verfahrens zurückfordern konnte.
Meinen ersten Racing Topf haben sie noch, ist 99 auf dem Weg nach Assen zur Moto GP einbehalten worden, den Rennleitern hat es gereicht den Zollstock 1.40 bis zum Krümmer durchschieben zu können, LautstärkeMessung haben sie gar nicht erst gemacht,dabei war sie noch einiges leiser als der Nachbar mit seinem originalen bearbeiteten Zx6R Pott.
Über 20 Töpfe haben Sie den Tag eingesammelt. Ich hatte Glück dass der Bericht erstattenede reporter eine Teilehändler in Bremen kannte und sich die Mühe gemacht hat mit ein paar von uns dort gebrauchte Töpfe zu besorgen.

Beim Bild des TE ist das e klein geschrieben.
Bei twindance's link dagegen in grossbuchstabe E.
Sollte bei einem seriösen Hersteller nicht passieren.

Zumal Hurric in seinen Erläuterungen das e Zeichen umrahmt.
https://cdn-fechter.jfnet.de/fechterArchive/archiv_hurric_1004_yam.pdf
Also alles etwas verworren und durchaus geeignet, bei einem Polizisten für Zweifel zu sorgen.

Be

e Nummern zu kopieren und irgendwo einzumeißeln ist ja nun nicht so selten gewesen.
Jetzt wo mit mobilen Internet etc das alles auch am Straßenrand geprüft werden kann, machen es sicherlich nicht mehr so viele

Liebes Forum,

ich habe ein Update zum Thema. Um die Frage zu klären, warum der Endschalldämpfer von 2005 eine e Nummer mit Schlagbuchstaben hat und trotzdem zulässig ist, musste ich mich etwas tiefer in die Gesetzgebung einarbeiten und möchte meine Erkenntnisse hier teilen.

Zuerst musste ich den Hersteller finden. Fechter vertreibt die Endschalldämpfer, die Nummer beginnt aber mit e3. Auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) findet man eine Liste mit der Zuordnung der Mitgliedsstaaten. e3 steht also für eine in Italien erstellte Genehmigung (wurde oben schon erwähnt, nur der Vollständigkeit wegen). Ebenso findet man dort die Ansprechpartner:innen für das jeweilige Land. Das ist hier das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr). Denen habe ich am 02.08.2023 geschrieben, aber bis heute keine Antwort erhalten.

Dann habe ich mich an das KBA gewendet und die haben mir innerhalb von einem Tag bestätigt, dass es diese Nummer gibt und dass der Vertrieb in Italien über die Big One Di Fresco Davide & C. Snc, Via Botteghe, 20, 10060 Scalenghe TO, Italien erfolgt.

Weiterhin erhielt ich vom KBA noch den Hinweis:

Der §19 der StVZO sagt aus, dass eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile
  • eine EWG-Betriebserlaubnis,
  • eine EWG-Bauartgenehmigung,
  • eine EG-Typgenehmigung
  • oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet werden.

Bei Fahrzeugteilen, die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen Genehmigungsarten tragen, ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung mit sich führt.

Das ist hier im Forum soweit unstrittig, aber gut, dass es das KBA auch so sieht.

Big One Di Fresco Davide & C. Snc teilte mir innerhalb von einem Tag FFbyFresco als Hersteller mit. Die haben sogar einen Prozess für die Homologationsdokumente. Unter FAQ findet man den Punkt "Ho perso il certificato di omologazione, posso avere un duplicato?" (Ich habe die Typgenehmigungsbescheinigung verloren. Kann ich ein Duplikat haben?) Und da steht:

Auf konkrete Anfrage werden Duplikate der Homologationsbescheinigungen ausgestellt, indem Sie uns per E-Mail (info@ffbyfresco.com) Folgendes mitteilen:

  • Geben Sie Marke, Modell und Baujahr des Motorrads an,
  • geben Sie die auf dem Schalldämpfer aufgedruckte Homologationsnummer mit dem entsprechenden Foto an.
  • ein oder mehrere Fotos des betreffenden Schalldämpfers.

Aber warum ist das mit den Schlagbuchstaben ohne den Ring um das e oder E zulässig? Das liegt an den unterschiedlichen Ländern. Es ist richtig, dass es Teile gibt die schon vor 2000 ein Prüfzeichen hatten, so wie wir es heute kennen. Weil es Hersteller und Länder gab, die das schon viel eher so gemacht haben. Der Schlüssel zur Lösung ist die Homologation. Homologation auch „Typengenehmigung“ bezeichnet, beschreibt die überstaatliche Zulassung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen in der Europäischen Union. Die europäische Homologation ist eine Bescheinigung, die in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe der Richtlinie 2007/46/EG ausgestellt wird. Und die 2007 gibt Auskunft über das Datum des Rechtsakts. Das war der 5. September 2007. EU Richtlinien haben dann Fristen bis sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das war der 28. April 2009. Das bedeutet, in Europa war es bis zum 28. April 2009 möglich, konforme Teile herzustellen, die nicht der Richtlinie entsprechen, aber nach dem geltenden Nationalrecht gültig waren. In Deutschland wäre das nicht möglich gewesen, weil unser nationales Recht schon weiter war. In Italien und einigen anderen Ländern war es möglich. Die waren bis zu diesem Zeitpunkt weniger reguliert. Es geht nicht um Lautstärke oder Abgaswerte. Die müssen genauso eingehalten werden, aber wie die Kennzeichnung auszusehen hat war in Italien nicht so streng geregelt und da gingen eben auch Schlagbuchstaben. Hauptsache die Nummer war zu erkennen und korrekt registriert, so das man die Dokumente anfordern kann. Und in den Dokumenten sind dann natürlich Fotos von den Nummern, so das ein(e) Gutachter:in das im Zweifel prüfen kann.

Die Gutachterin die meine Betriebserlaubnis erlöschen ließ, weigert sich bis heute die Situation anzuerkennen. Ich bin am Freitag zu einem zufällig ausgewählten Sachverständigen gefahren und hatte nach 20 Minuten das Gutachten gem. §5(3) FZV / §17(3) StVZO mit dem Ergebnis: Mängel laut Mängelbericht abgestellt. Dieser Gutachter wollte nur die Service Card mit der Nummer sehen. Das Schreiben von Fechter, das Schreiben vom KBA oder die Homologation wollte er nicht sehen.

Nun konnte ich damit zumindest die Zwangsstillegung aussetzen. Seit dem stellen sich alle tot. Die Zulassungsstelle, denen ich das Dokument per E-Mail gesendet habe, die Polizei, das Amtsgericht, die Schadensstelle (das Moped wurde beim Transport etwas beschädigt, das ist aber zum Glück unstrittig und dokumentiert worden), die Verwahrstelle und auch die Gutachterin. Ich vermute, irgendwann wird ein Bußgeldbescheid kommen und dann müssen wir uns mit der Sachen auseinandersetzen. Bisher habe ich 58 € für das 2. Gutachten bezahlt und zwei Wochen Lebenszeit investiert, aber ich vermute, dabei wird es nicht bleiben.

Viele Grüße, gute Fahrt und hoffentlich passiert das nicht noch jemandem.

Heißt also der Hersteller hat da noch eine Gesetzeslücke ausgenutzt weil Italien das Ganze noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Gut, ist dann in dem Falle legal, aber da wundert es mich nicht das die Cops das nicht kennen.

Moin!

Zitat:

@nichich schrieb am 29. Juli 2023 um 22:12:37 Uhr:


@SoulBS
Nur mal Interessehalber. Bist du Jurist?

Sorry wegen der späten Rückmeldung, aber wie angekündigt hatte ich mich aus dem Thread zurückgezogen, schon vor dem Hintergrund, dass ich mich nicht persönlich angehen lasse. Dafür ist mir meine Zeit dann doch zu schade.
Ich habe eben erst, nach dem Zusammenführen der Threads, deinen Beitrag gesehen. Zur Frage: Ist korrekt. Ursprünglich Jura, später dann über das Steuerberaterexamen zum Wirtschaftsprüfer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen