R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen
Hallo,
ich habe eine R1 (RN09 / 2003) mit einem Endschalldämpfer von Fechter. Ich habe die Maschine so gekauft, aber keine Papiere oder Infos zum Endschalldämpfer. Im Kaufvertrag steht nur Shark Auspuff mit EG-ABE. Für mich sieht er eher aus wie ein HURRIC-Rac 1. Fotos sind im Anhang. Der Endschalldämpfer ist mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet. S.H. e3. 1004 - bei Fechter findet man dazu entsprechende Dokumente.
Ich bin mit der R1 angehalten worden und die Maschine wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Der Grund ist "Schalldämpfer hinten Zulässigkeit nicht nachgewiesen". Die Betriebserlaubnis wurde zwischenzeitlich entzogen. Ich habe mit der Gutachterin gesprochen und sie sagt, dass was da auf dem Endschalldämpfer eingestanzt ist, wäre kein echtes e-Prüfzeichen (Foto im Anhang). Sie sagt, das e oder E muss in einem Kreis oder Viereck sein.
Der Endschalldämpfer wurde vor 2007 montiert. Ich habe die R1 in diesem Zustand seit 2017 und ich hatte noch nie ein Problem bei TÜV und HU. Nicht einmal eine Nachfrage wegen des Endschalldämpfers.
Ich habe bei Fechter ein Ticket aufgemacht und hoffe zügig eine Antwort zu bekommen.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Themen gemacht? Kennt jemand zulässige Endschalldämpfer die nur mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet sind? Vielleicht ist es eine Fälschung und bei der Hauptuntersuchung haben es die Gutachter 16 Jahre lang übersehen und die von letzter Woche hat recht?
Vielen Dank für eventuell sachdienliche Hinweise und viele Grüße
ST
120 Antworten
Liebes Forum,
ich hatte letzte Woche einen Thread "R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen" erstellt, der aber aus mir nicht bekannten gründen geschlossen wurde. Ich möchte jedoch hier meine Erkenntnisse teilen, falls so etwas einer anderen Person passiert.
Ich habe mit der Herstellerin der FECHTER DRIVE Motorsport GmbH gesprochen. Sie haben anhand meiner Fotos den Endschalldämpfer identifiziert und bestätigt, dass es sich um einen originalen Endschalldämpfer aus ihrem Haus handelt. Er trug damals die Bezeichnung Hurric SD ALU EG oval. Auch die Kennzeichnung mit den Schlagbuchstaben wurde bestätigt. Das wurde damals (ca. 2005) so gemacht und ist zulässig. Diese Endschalldämpfer haben Bestandsschutz und dürfen weiter verwendet werden, auch wenn die Beschriftungen heute anders aussehen. Der Endschalldämpfer wurde auch baugleich unter der Marke Shark mit derselben Bezeichnung vertrieben, es gilt hier dieselbe Nummer.
Ich habe auch eine schriftliche Bestätigung, deren exakter Wortlaut ist:
[...]
Wir können Ihnen bestätigen, dass es sich bei der e-Nummer „e3 1004“ um eine gültige Homologationsnummer handelt.
Die abgebildete Anlage wurde in dem genannten Zeitraum von uns so vertrieben.
Ihr Modell (RN09) ist passend und zulässig für diese Anlage.
[...]
Bei den Fotos handelt es sich um genau die Fotos die ich bei dem anderen Thread "R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen" angehängt habe.
Ich werde mich nun mit der Gutachterin, der Polizei und dem Landesbetrieb / der Zulassungsstelle (die mich inzwischen schriftlich informiert hat, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist und ich innerhalb einer Woche mit dem Nummernschild + Fahrzeugschein vorstellig werden soll, um diese zu entwerten) ins Benehmen setzen, um die Sache zu heilen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen (2)' überführt.]
Bitte halte uns auf dem laufenden.
Ich bin sehr gespannt...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen (2)' überführt.]
..oh Mann, da wr wohl einer der Rennleitung zu pingelig und ohne genauer Kenne..
Naja, halte uns mal auf dem laufenden, wie es weiter geht
Viel Glück
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen (2)' überführt.]
Wie ich im geschlossenen Thread bereits schrieb, ist diese falsche Stilllegung durchaus nicht völlig ausgeschlossen, hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis
"Gerade im Bekanntenkreis gehabt - Harley mit Jekyll-Anlage Anniversary-Edition. Jahrelang durch den TÜV gekommen, bei Kontrolle Internet-Abfrage - E-Nr gefälscht. Stilllegung und gesamtes Brimborium. Zum Glück sind TÜVer und Besitzer gut bekannt und der TÜVer wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Nach wochenlangen Recherchen kam dann raus, dass in Finnland doch eine entsprechende Dokumentation für den ESD vorlag und der Puffi dementsprechend legal und die Stilllegung unberechtigt war"
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen (2)' überführt.]
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[Von Motor-Talk aus dem Thema 'R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen (2)' überführt.]