R 75/7 der englischen Polizei
Hallo,
habe mir gerade ein R75/7 der englischen Polizei , Bj. 1977, gekauft.
Eigentlich wollte ich es in einen Cafe Racer umbauen lassen, aber jetzt bin ich am Zögern, ob es nicht besser wäre, es im Originalzustand zu lassen.
Ist das ein Motorrad mit Seltenheitswert? Anbei ein Illustrationsfoto.
Weiß jemand, wieviele dieser /7 Modelle an die englische Polizei verkauft wurden?
Danke
Petra
35 Antworten
Sehr einfach.
Google Bildersuche. "R75/7 police"
3. Reihe, drittes Bild von rechts.
"Petra2201" schrieb ja immerhin dazu "Illustrationsfoto".
Ich persönlich schätze es nicht, wenn Inhalte meiner website von anderen irgendwo publiziert werden. Egal ob Fotos oder Texte. Wenn wenigstens noch eine klare Quellenangabe dabei ist, gehts noch.
Andere bekommen mittlerweile Post. Auch Forenbetreiber.
Zitat:
@Jungbiker schrieb am 2. Dezember 2019 um 13:28:26 Uhr:
@sq-scottyDu hast doch schon in Gedanken den Schraubenschlüssel in der Hand. 😁
Janee, meine Kisten halten mich genug auf Trab, Wartungen, Reparaturen, Kosmetik😁, für Umbauten gibts den:
@moppedsammler, kein aktuelles Foto? Für mich sehen die Briten immer noch so aus😁😁
Wow, so viele Antworten habe ich wirklich nicht erwartet. Dank an alle.
Das Bild ist wie geschrieben ein Illustrationsfoto "von damals" aus dem Internet.
Meine Maschine ist inzwischen ohne Blaulicht, Police-Aufkleber und Funkgerät. Die könnte ich vielleicht noch beim Vorbesitzer in der Garage finden.
Aber mit so einem Design muss ich nicht unbedingt durch die Gegend fahren. Bin mir aber ob des kulturellen Wertes bewusst.
Habe aber keinen Platz und auch nicht das Geld, um ein anderes zu kaufen, ohne diesen hier zu verkaufen.
Tja, da ist guter Rat teuer.
Es wäre hilfreich, wenn Du ein eigenes Foto Deiner Maschine hier posten würdest. Am Besten mitsamt der englischen Zulassung und dem Importpapierkram, damit man erst mal herausfinden kann, ob die Maschine in D überhaupt zulassungsfähig ist.
So einfach ist das mit GB-Importen nicht. Ich habe eine R1200GS aus Großbritannien.
Bei Importen auch innerhalb der EU sind zuweilen einige Hürden zu nehmen, von denen viele Käufer nichts wissen. Ich lese zwischen den Zeilen, dass Du ein Schnäppchen gemacht zu haben glaubst und nun wissen willst, wie man das möglichst gewinnbringend wieder abgeben kann.
Daran ist nichts ehrenrühriges. Mache ich seit einiger Zeit auch so. Nur muss ich niemanden um Rat fragen, ich weiß selbst, wie man das macht und wann sich Umbauten richtig lohnen. Am ehesten bei Enduros.
In den meisten Fällen wird sich ein Umbau zu einem Bobber, CR oder sonstwas kaum rechnen. Auf gar keinen Fall, wenn das jemand im Auftrag macht weil man selbst weder die Fähigkeiten noch die räumlichen oder technischen Voraussetzungen hat.
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Eine andere Lampenmaske kostet jetzt nicht die Welt. Einfach mal googeln.
Der kulturelle Wert ist ja auch nicht mehr gegeben, nachdem Aufkleber, Blaulicht, etc. schon entfernt wurden.
Hast Du kein aktuelles Bild?
Ansonsten kannst Du die Maschine ja mal bei mobile.de reinstellen und gucken, ob sich ein Käufer findet.
Schätze mal, die Verkleidung ist von Rickman, ob es dafür ein Gutachten gibt?
wenn sei eine englische Betriebserlaubnis hat, muss das in D doch anerkannt werden?
Man sollte sich mal schlau machen, wie das mit der Zulassung britischer Fahrzeuge im wahrscheinlichen Brexit Fall aussieht. Finde bis jetzt nichts Aussagekräftiges darüber?
gibt auch noch nix. Hängt auch davon ab, ob es ein Ausstieg mit Vertrag oder einen No-Deal gibt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Dezember 2019 um 09:43:30 Uhr:
wenn sei eine englische Betriebserlaubnis hat, muss das in D doch anerkannt werden?
Nichts "muss". Das Motorrad ist Baujahr 1977. Das hat keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) und schon geht das Theater los. Unterschiedliche Abgasbestimmungen, unterschiedliche Geräuschemissionen, Linksverkehr usw.
Lediglich Einfuhrzoll und Märchensteuer fallen innerhalb der EU weg. Das Zulassungsrecht ist davon erstmal nicht tangiert. Zur Erlangung deutscher Papiere wird daher ein GzEdBE erforderlich und da stellen sich Fragen, ob man das überhaupt hinbekommt. Beispiele: Prüfzeichen der Schalldämpfer, Prüfgutachten der englischen Verkleidung, Kennzeichnung des Scheinwerfers?
Ich habe schon mehrmals Motorräder importiert und mit deutschen Papieren ausgestattet. U.a. aus EFTA-Staaten (CH). Das ist einfacher, als aus England. Ich bin froh, dass ein Import-Profi das Procedere mit meiner R1200GS gemacht hat. Da wäre selbst ich verzweifelt.
Mir ist ein Fall bekannt, da ist die Zulassung einer aus England importierten Schnäppchen-ZX6R an der fehlenden COC komplett gescheitert. Wurde hier im Forum diskutiert. Der Käufer war kurz vor dem Ausflippen.
Ich habe zu wenig Informationen über das hier besprochene Motorrad. Wird zuviel spekuliert.
Das liegt mir nicht.
Die COC gilt auch nicht innerhalb der EU. Sie gilt für die EU. Auch Fahrzeuge aus China oder Japan (sog. Drittstaaten) haben eine. Diese Fahrzeuge werden extra für den EU Binnenmarkt produziert.
Mit dem Brexit hat das Ganze nichts zu tun.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 03. Dez. 2019 um 13:46:09 Uhr:
Ich habe zu wenig Informationen über das hier besprochene Motorrad. Wird zuviel spekuliert.
Das liegt mir nicht.
Das sehe ich genauso.
Nur als Anmerkung:
Krafträder gab es zu der Zeit nicht mit EG Betriebserlaubnis. Das ging erst ab 1998 los.
Vorher gab es die gute alte ABE für das Gesamtfahrzeug.
Es war nicht unüblich, einfach ABE Maschinen für den nicht deutschen Markt umzurüsten (Scheinwerfer usw) aber wie du schon sagst, das ist alles nicht im ganzen möglich, ohne das Krad gesehen zu haben.
Scheinwerfer umrüsten wäre ja das kleinste übel.
Abgasvorschriften gab es damals noch nicht.
Geräusche sind die gleichen der hiesigen ABE Maschine, insofern gleiche Schalldämpfer und Getriebe verbaut sind.- was wir auch nicht wissen.
Übrigens gab es auch bis 1994 überhaupt keine Prüfzeichen für Schalldämpfer.
Da war es mit einer Herstellernummer gegessen.
Ansonsten gilt für Importfahrzeuge das vom BMV veröffentlichte Merkblatt für eben diese, wo auch für viele Bauteile eine in etwa Wirkung ausreicht.
Bei einer 77er BMW werden sich viele der o.g. "Probleme" nicht ergeben, wenn man das Ding als Oldtimer zulässt ... da gelten andere Regeln als bei einer ZX6 oder einer R12GS!
Zitat:
@AndreasDU schrieb am 3. Dezember 2019 um 17:40:04 Uhr:
Bei einer 77er BMW werden sich viele der o.g. "Probleme" nicht ergeben, wenn man das Ding als Oldtimer zulässt ... da gelten andere Regeln als bei einer ZX6 oder einer R12GS!
Diese Aussage ist insofern richtig, als für eine Oldtimerzulassung andere Regeln gelten, als für ein modernes Fahrzeug, insbesondere hinsichtlich Abgas- und Geräuschemission.
Alle anderen Probleme hinsichtlich der Papiere bleiben aber dieselben.
Der Denkfehler liegt darin, dass es sich nicht um die Wiederzulassung eines einst in D registrierten Oldtimers handelt, die im Übrigen ebenfalls scheitert, wenn nicht lückenlos alle Dokumente vorhanden sind, sondern um einen England-Import.
Man sollte eben a) Ahnung b) Zeit/Geduld und c) Geld dafür haben.
Die Zulassungsbestimmungen und das Procedere sind in England vollkommen anders als bei uns. Dass die alte Kiste weder EG-BE noch COC hat, schrieb ich bereits.
Und die "gute alte ABE" gibts in England nicht. Das ist ein urdeutsches Konstrukt. Deshalb muss aufgrund der vorhandenen Papiere eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge beantragt werden (21 StVZO) . Im Prüfverfahren kommt dann der 21a zum Tragen: §21a "Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften"
Ich will das gar nicht weiter führen, dass ist zu spezifisch, aber spätestens jetzt sollte man jemanden kennen, der einen kennt, der sich damit auskennt. Am Besten einen Prüfingenieur, der so etwas öfters macht und auch die englischen Vorschriften kennt.
Ich muss da nur den Papierstapel anschauen, der beim Import und der Zulassung meiner R1200GS anfiel. Baujahr 2005, importiert 2018.
Man benötigt das vorige englische Kennzeichen zur Zulassung in D. Das muss dabei sein. Das stellt ein Dokument (vergleichbar Fahrzeugschein) dar und wird von der Zulassungsstelle eingezogen (falls die das wissen).
Edit: Was es mit dem Thema zu tun hat: Ohne diese Unterlagen ist die Karre unverkäuflich. Das will keiner, außer einem Museum. Da wüsste ich eine Adresse, der hat auch eine alte, englische Polizei-Norton mit Wankelmotor und sammelt Fahrzeuge im unrestauriertem Originalzustand. Die belässt der auch so.
Ohne Zulassungssicherheit einen kostspieligen Umbau anzugehen, ist ein Geldgrab.
Die von mir 2018 übernommene 98er K12RS war vorher auch noch nie in D zugelassen, kam aus einem Nicht-EU-Land, zu ihr gab es keine COC-Papiere (die gibt es erst seit ca. 200/2001), war seit 2014 stillgelegt, altes ausländisches Kennzeichen war auch nicht mehr vorhanden.
Die Kosten beliefen sich auf Kaufpreis, Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren sowie rund 180€ für eine Einzelabnahme $21STVZO, die war 2018 in den alten Bundesländern nur beim TÜV möglich, inzwischen darf das auch jede andere Prüforganisation. Anhand des BMW-ETK´s konnte ich dem Prüfer zeigen, daß es technisch keinen Unterschied zum deutschen Modell gibt, damit war die ganze Geschichte in 1 Woche erledigt!
Bei der o.g. R75/7 (Fahrzeug für den Linksverkehr) muss definitiv die Streuscheibe gewechselt werden (BMW Nr. 63121358147, kostet ca. 90€), die Frontverkleidung wäre zu prüfen, ansonsten sehe ich das recht entspannt ...
Noch mal zur Verkleidung auf dem Foto: ich bin durch Zufall auf einen Beitrag aus der "Motorrad" 24/73 gestoßen(kann manchmal bei der Arbeit nebenbei etwas schmökern😁)
Siehe Bild..........