Q7 Rückruf: Jetzt ist es soweit

Audi Q7 2 (4M)

Seit 2 Tagen erscheint die beigefügte Meldung in der Audi App. Also ist auch der Q7 wie die meisten anderen 3.0 TDI betroffen. Nach Rücksprache mit dem dem AZ haben die das auch schon bestätigt.

Beste Antwort im Thema

Audi hat momentan einfach kein ganz glückliches Händchen mit den Motoren - und die Kommunikation ist unter aller Kanone. Ich habe im 2017 für mehr als 1.5 Mio CHF bei denen Autos gekauft und im 2018 nochmal für knapp unter 800k CHF (nicht BLP, sondern "echt"😉. Wir haben komplett auf Diesel gesetzt und ich hätte auch keinen SQ7 als Benziner gekauft. Insbesondere der 4G BiTu war für mich DAS Auto - sparsam, genug Leistung, aber eben etwas zu wenig Anhängelast.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fehler passieren können und das schliesst in einem gewissen Rahmen auch etwaige Schummeleien mit ein - sofern man daraus lernt und mit dem Mist aufhört. Aber man muss einfach anders kommunizieren als Audi das tut. Klare Kante: So geht das.

Die Audi-Absätze brechen ein, ein Diesel ist heute für mich nur noch "leasbar" (kaufen würde ich keinen) und rede einfach mal mit Deinem Werkstattleiter beim nächsten Service: Die haben gerade auch ziemlich die Schnauze voll von den Diesel. Kurzum: Es wird Dir einigermassen schwer fallen heute einen Diesel-Neukunden zu finden, der ähnlich zufrieden wie vor 4 Jahren war. Und: Das ist ein Riesenproblem für ein Unternehmen, dass Diesel in seiner DNA hat.

Ich rede hier nicht von Problemen, die sich wahrscheinlich noch halbwegs einfach abstellen lassen wie ein Kettenspanner, sondern vom grundsätzlichem Motordesign. Wäre das mit der Ölvermehrung so einfach, gäbe es eine Lösung. Wären die Motoren früher sauber gewesen, würden sie heute nicht so viel AdBlue saufen. Und würde der EAV halten, hätte man die Leistung nicht drosseln müssen. Heute ist es so, dass ich beim Service mittlerweile explizit darauf hinweisen muss, dass ich KEINE Updates haben möchte, weil es in der Vergangenheit nur Verschlechterungen gab. Ich werde weder Proaktiv informiert noch gibt es eine Art "Info" warum irgendwas gemacht wurde. Einfach nur auf Nachfrage: "Ja, das stimmt schon. Wir müssen das machen. Kommt von oben." - würde ich das mit meinen Kunden machen, würden die mich bis ans Ende der Welt laden. Es gehört eine gute Portion Ignoranz und Selbstverliebtheit dazu, wenn man nach eigenen Fehlern so miserabel kommuniziert.

Bis heute kann mir niemand sagen, ob mein SQ7 noch irgendwann einen Rückruf bekommt oder nicht. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ich habe nie bei einem Wagen auch nur eine Sekunde an Wandlung gedacht - dafür bin ich nicht der Typ. Bei einem Neukauf berücksichtige ich das aber sehr wohl und behalte im Hinterkopf keine Fahrzeuge mehr von Audi zu kaufen, sondern nur zu leasen (einige habe ich leider gekauft - mit eklatantem Wertverlust).

An den meisten dieser "Emotionen" (bad vibrations 😁) trägt die Kommunikation Audis einen grossen Anteil.

Und Audi darf gerne die Kundenzufriedenheitsstatistik, die TPI samt betroffener Fahrzeuge und die Anzahl der Wandlungen (auch gerne mit zeitlichem Kontext) veröffentlichen: Das würde ich begrüssen. Solange Mutmasse ich aber nach bestem Wissen und Gewissen weiter - es darf nicht sein, dass man diese Kommunikationssperre noch belohnt! Und wenn ein Motor zu etwas auf Kurzstrecke "neigt", heisst das einfach nicht, dass 100% der Fahrzeuge betroffen sind.

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Das steht in unserem Schreiben des KBA vom 10.12.2020 wortgleich drin. Mit diesem Satz und dem Widerspruch zu den Rückrufschreiben von Audi, wo von einem "missbräuchlichen Falschbefüllen des AdBlue-Tanks" die Rede ist, habe ich das KBA auch konfrontiert. Die lapidare Antwort: "Hierzu teile ich Ihnen nochmals mit, dass eine Konformitätsabweichung hinsichtlich des Emissionsverhaltens festgestellt wurde." Überzeugt hat mich diese Antwort auch nicht. Umso überraschter war ich, als letzte Woche die Email mit der Entscheidung über die Aussetzung der Datenübermittlung eintraf. Ich sehe dies als Zeichen dafür, dass sich das KBA nochmal mit unserem Q7 und den Umständen der damaligen Untersuchung beschäftigt. Wir werden sehen. Aber selbst wenn das KBA weiter mauert, werden sich hoffentlich die Gerichte den Bescheid des KBA an Audi vorlegen lassen, auf dessen Basis Audi unsere Rückrufschreiben verschickt hat. Und falls es dann noch immer Zweifel am Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gibt, wird eben ein Sachverständigengutachten Klarheit bringen. Es bleibt spannend.

Zitat:

@23X6 schrieb am 12. April 2021 um 14:04:29 Uhr:


KBA auch konfrontiert. Die lapidare Antwort: "Hierzu teile ich Ihnen nochmals mit, dass eine Konformitätsabweichung hinsichtlich des Emissionsverhaltens festgestellt wurde."

Das ist für mich ne Antwort das es hierbei sich um den Abgasbetrug handelt. Abweichungen im Emissionsverhalten ist etwas permanentes und nicht etwas was durch eine Falschbefüllung einhergeht.

Wäre es möglich dieses E-Mail Verkehr . Persönliche stellen geschwärzt hier zum Download zu Verfügung zu stellen. Was noch wichtiger wäre uns zwar die Mail mit der Aussetzung der Datenübermittlung.

Zitat:

@eisblatt schrieb am 13. April 2021 um 09:31:37 Uhr:



Zitat:

@23X6 schrieb am 12. April 2021 um 14:04:29 Uhr:


KBA auch konfrontiert. Die lapidare Antwort: "Hierzu teile ich Ihnen nochmals mit, dass eine Konformitätsabweichung hinsichtlich des Emissionsverhaltens festgestellt wurde."

Das ist für mich ne Antwort das es hierbei sich um den Abgasbetrug handelt. Abweichungen im Emissionsverhalten ist etwas permanentes und nicht etwas was durch eine Falschbefüllung einhergeht.

So sieht es aus.
Es handelt sich hierbei um einen Abgasbetrug, mit einer Falschbefüllung hat das nichts tun.

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Also in mein Verfahren ist wieder Bewegung gekommen .
Ein neuer Beschluss des Gerichts fordert Audi auf , binnen 4 Wochen den Bescheid des KBA , der dem Rückruf ( 23X6 ) für das Fahrzeug des Klägers zugrunde liegt und auf den sich das Schreiben des KBA vom 10.12.2020 bezieht ,vorzulegen .
Mit der Begutachtung soll zunächst abgewartet werden .
Es gibt laut Gericht 3 Möglichkeiten :
1.Wenn Audi die unzulässige Abschalteinrichtung nicht hinreichend bestreiten kann muss Audi die Gründe für die Verwendung darlegen ( Sekundäre Darlegungslast ), damit der Kläger als Sachferner Beweis für die behauptete Sittenwidrigkeit / Vorsatz anbieten kann . Sachverständigengutachten dann nicht erforderlich.
2.Wenn Audi darlegen kann , daß - entgegen dem Schreiben vom10.12.2020 - für das konkrete Fahrzeug des Klägers kein verpflichtender Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt ,dann muss der Kläger Beweis führen : Gutachten bleibt .
3.Wenn der verpflichtende Rückruf durch das KBA aber sich ergibt und Audi hinreichend substantiiert bestreitet ,daß eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliege , dann ist auch ein Sachverständigengutachten erforderlich . Da dann die Beweislast Audi träfe müsste auch Audi den Sachverständigenvorschuss ( 40000 EURO ) tragen und an den Kläger ( RSV ) den von ihm eingezahlten Vorschuss "auskehren " .
Der Beschluss ist vom 18.3.2020 , die 4 Wochenfrist läuft also bald ab .
Laut KBA droht ab 12.4.2020 die Meldung an die Zulassungsbehörde mit ev. Stillegung .
Es geht also weiter .....

@ Eisblatt und Ghost HH: Die Formulierung legt dies nahe. Wenn Ihr Eure Richter davon überzeugt bekommt, ist alles prima.
@ New Outlaw: Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht den gesamten, umfangreichen Schriftverkehr einstelle. Die wesentlichen Punkte habe ich in meinen vorigen Posts schon erwähnt. Wenn ich wüßte, wie man hier ein pdf hochlädt, würde ich zumindest das Gutachten der DUH hochladen. Weiß jemand, ob das geht? Was die Aussetzung der Datenübermittlung angeht, musst Du einfach einen formlosen Antrag an die zuvor erwähnte Emailadresse verschicken. Am Besten vorgestern, denn gestern war Fristablauf.
@ Puedo: Danke für das Update. Du erwähntest schon in einem früheren Post, dass der Richter den Bescheid sehen wollte und Audi dieser Aufforderung nicht nachkam. Ich bin gespannt, ob diesmal was kommt.

Zitat:

@Ghost HH schrieb am 13. April 2021 um 10:11:00 Uhr:



Zitat:

@eisblatt schrieb am 13. April 2021 um 09:31:37 Uhr:


Das ist für mich ne Antwort das es hierbei sich um den Abgasbetrug handelt. Abweichungen im Emissionsverhalten ist etwas permanentes und nicht etwas was durch eine Falschbefüllung einhergeht.

So sieht es aus.
Es handelt sich hierbei um einen Abgasbetrug, mit einer Falschbefüllung hat das nichts tun.

Genau so sieht es aus... wenn es anders wäre wieso läuft es dann unter 23x6 und nicht unter einer anderen Nummer?? Audi will das schlicht weg nach außen vertuschen... die Q7 kosten natürlich nochmal einen riesen Berg an Geld wenn sie da Schadenersatz leiden müssen oder die Dinger gar zum Kaufpreis zurückkaufen müssten

Zitat:

@23X6 schrieb am 13. April 2021 um 13:45:07 Uhr:


@ Eisblatt und Ghost HH: Die Formulierung legt dies nahe. Wenn Ihr Eure Richter davon überzeugt bekommt, ist alles prima.

Wir sind dabei und möglich auf einem guten Weg.

Die Falschbefüllung in Kombi mit dem Update was aufgespielt wird macht kein Sinn für jeden der seinen Kopf auch nur etwas anstrengt. Wie kann ein STG mit der Veränderung einer Software erkennen ob es Wasser oder AdBlue ist in dem es ua den Kraftstoffdruck erhöht? Es wurde bei unserem Q7 keine Hardware verändert, kein Sensor kein nichts... Es läuft unter ein und der Selben Rückrufnummer wie auch beim A6 und co.. Wieso soll es ausgerechnet beim Q7 anders sein?

Einfach mal zum Durchlesen ..

https://www.tagesschau.de/.../...ofenster-volkswagen-software-101.html

https://www.sueddeutsche.de/.../...al-vw-entschaedigung-audi-1.5231089

Meiner ist heute zum Schummelsoftware Update da das KBA ja bereits freundliche Briefe mit Androhung zur Stilllegung verschickt hat. Mal sehen wie er später fährt. Bin echt froh wenn der Vertrag mit garantiertem Rückkaufpreis in 3 Monaten dann erledigt ist.

Zitat:

@LuckyPat schrieb am 16. April 2021 um 10:59:02 Uhr:


Meiner ist heute zum Schummelsoftware Update da das KBA ja bereits freundliche Briefe mit Androhung zur Stilllegung verschickt hat. Mal sehen wie er später fährt. Bin echt froh wenn der Vertrag mit garantiertem Rückkaufpreis in 3 Monaten dann erledigt ist.

Fahren tuen sich die unverändert... Der Verbrauch wird steigen. Das ist das einzige was wir bei unserem bemerkt haben.

Ein Interessanter Beitrag zu den 3 Liter Motoren
Einfach mal durchlesen:

https://autofahrerseite.eu/.../...-illegal-vw-unterliegt-vor-eugh.html

Zitat:

@Ghost HH schrieb am 21. April 2021 um 07:18:15 Uhr:


Ein Interessanter Beitrag zu den 3 Liter Motoren
Einfach mal durchlesen:

https://autofahrerseite.eu/.../...-illegal-vw-unterliegt-vor-eugh.html

Sorry das ist ein Anwalt der Werbung macht .

Das Problem ist das Audi sagt wir wussten nichts davon , wir haben Motoren von VW bezogen und haben uns nicht sittenwidrig verhalten . Das Gericht sieht es auch so .

Deshalb muss der Kläger es beweisen das sittenwidrige verhalten .

Zitat:

@newOutlaw schrieb am 21. April 2021 um 07:25:46 Uhr:



Zitat:

@Ghost HH schrieb am 21. April 2021 um 07:18:15 Uhr:


Ein Interessanter Beitrag zu den 3 Liter Motoren
Einfach mal durchlesen:

https://autofahrerseite.eu/.../...-illegal-vw-unterliegt-vor-eugh.html

Sorry das ist ein Anwalt der Werbung macht .

Das Problem ist das Audi sagt wir wussten nichts davon , wir haben Motoren von VW bezogen und haben uns nicht sittenwidrig verhalten . Das Gericht sieht es auch so .

Deshalb muss der Kläger es beweisen das sittenwidrige verhalten .

Diese Aussage gilt jedoch nur für den ea189, also dem 4 Zylinder.

Der 3l-Motor,ea897, wurde von Audi selbst entwickelt.

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