Q7 Rückruf: Jetzt ist es soweit
Seit 2 Tagen erscheint die beigefügte Meldung in der Audi App. Also ist auch der Q7 wie die meisten anderen 3.0 TDI betroffen. Nach Rücksprache mit dem dem AZ haben die das auch schon bestätigt.
Beste Antwort im Thema
Audi hat momentan einfach kein ganz glückliches Händchen mit den Motoren - und die Kommunikation ist unter aller Kanone. Ich habe im 2017 für mehr als 1.5 Mio CHF bei denen Autos gekauft und im 2018 nochmal für knapp unter 800k CHF (nicht BLP, sondern "echt"😉. Wir haben komplett auf Diesel gesetzt und ich hätte auch keinen SQ7 als Benziner gekauft. Insbesondere der 4G BiTu war für mich DAS Auto - sparsam, genug Leistung, aber eben etwas zu wenig Anhängelast.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fehler passieren können und das schliesst in einem gewissen Rahmen auch etwaige Schummeleien mit ein - sofern man daraus lernt und mit dem Mist aufhört. Aber man muss einfach anders kommunizieren als Audi das tut. Klare Kante: So geht das.
Die Audi-Absätze brechen ein, ein Diesel ist heute für mich nur noch "leasbar" (kaufen würde ich keinen) und rede einfach mal mit Deinem Werkstattleiter beim nächsten Service: Die haben gerade auch ziemlich die Schnauze voll von den Diesel. Kurzum: Es wird Dir einigermassen schwer fallen heute einen Diesel-Neukunden zu finden, der ähnlich zufrieden wie vor 4 Jahren war. Und: Das ist ein Riesenproblem für ein Unternehmen, dass Diesel in seiner DNA hat.
Ich rede hier nicht von Problemen, die sich wahrscheinlich noch halbwegs einfach abstellen lassen wie ein Kettenspanner, sondern vom grundsätzlichem Motordesign. Wäre das mit der Ölvermehrung so einfach, gäbe es eine Lösung. Wären die Motoren früher sauber gewesen, würden sie heute nicht so viel AdBlue saufen. Und würde der EAV halten, hätte man die Leistung nicht drosseln müssen. Heute ist es so, dass ich beim Service mittlerweile explizit darauf hinweisen muss, dass ich KEINE Updates haben möchte, weil es in der Vergangenheit nur Verschlechterungen gab. Ich werde weder Proaktiv informiert noch gibt es eine Art "Info" warum irgendwas gemacht wurde. Einfach nur auf Nachfrage: "Ja, das stimmt schon. Wir müssen das machen. Kommt von oben." - würde ich das mit meinen Kunden machen, würden die mich bis ans Ende der Welt laden. Es gehört eine gute Portion Ignoranz und Selbstverliebtheit dazu, wenn man nach eigenen Fehlern so miserabel kommuniziert.
Bis heute kann mir niemand sagen, ob mein SQ7 noch irgendwann einen Rückruf bekommt oder nicht. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ich habe nie bei einem Wagen auch nur eine Sekunde an Wandlung gedacht - dafür bin ich nicht der Typ. Bei einem Neukauf berücksichtige ich das aber sehr wohl und behalte im Hinterkopf keine Fahrzeuge mehr von Audi zu kaufen, sondern nur zu leasen (einige habe ich leider gekauft - mit eklatantem Wertverlust).
An den meisten dieser "Emotionen" (bad vibrations 😁) trägt die Kommunikation Audis einen grossen Anteil.
Und Audi darf gerne die Kundenzufriedenheitsstatistik, die TPI samt betroffener Fahrzeuge und die Anzahl der Wandlungen (auch gerne mit zeitlichem Kontext) veröffentlichen: Das würde ich begrüssen. Solange Mutmasse ich aber nach bestem Wissen und Gewissen weiter - es darf nicht sein, dass man diese Kommunikationssperre noch belohnt! Und wenn ein Motor zu etwas auf Kurzstrecke "neigt", heisst das einfach nicht, dass 100% der Fahrzeuge betroffen sind.
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Ich hoffe auch, dass das Schreiben nun etwas beschleunigt und vielleicht sogar das angeforderte Gutachten überflüssig macht. Mein Verfahren läuft auch schon seit Sept. '19.
Wie geht ihr mit dem Schreiben um? Einfach ignorieren und warten bis sich die örtliche Zulassungsbehörde meldet? Wenn die sich melden, bekommt man von denen nochmal eine Frist oder wird dann direkt still gelegt? Mein Anwalt sagt man soll es solange hinauszögern wie es nur geht, die Frage ist, wie lange man das ausreizen kann, weil ich auf meine Kuh angewiesen bin?
Zitat:
@Mo786 schrieb am 17. Dezember 2020 um 11:43:43 Uhr:
Zitat:
@hoewel schrieb am 13. Dezember 2020 um 19:10:25 Uhr:
Das ließe sich doch schnell klären. Der Rechtsanwalt sollte schon sagen können, ob ein derartig teures Gutachten für Dich hinzukommen wird.
Ich habe es mit dem Anwalt besprochen. Er sagt, dass diese Art von Gutachten meistens nur dann gemacht wire, wenn es noch keinen offizielle Rückruf seitens Hersteller gibt, ledeglich eine freiwillige Maßnahmen angeboten wird. Sobald es eine offizielle Rückrufaktion seitens des KBA ist, ist der Sachverhalt bereits eindeutig, dass mit dem Auto etwas nicht stimmt. In seiner langjährigen Arbeit mit betroffenen Mandanten, hat er noch keinen Mandanten gehabt der so ein Gutachten machen musste. Der Anwalt sagt auch, wenn man die Fälle beobachteten indem so ein Gutachten seitens Gericht gefordert wird, verschwinden diese Verfahren sehr schnell von der Bildfläche da sich die Hersteller dann Außergerichtlich einigen, weil diese nicht möchten das jemand in die Autos hineinschaut, weil die Hersteller genau wissen das dort der Bock am stinken ist.
Habe auch den 200kw Motor. Sieht denn dein Anwalt gute Chancen vor Gericht? Lt. AUDI geht es schließlich beim 23x6 in diesem Fall nur um die AdBlue Erkennung. Wobei ich natürlich auch was anderes dahinter vermute....
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Zitat:
@Mo786 schrieb am 17. Dezember 2020 um 14:21:18 Uhr:
Wenn die sich melden, bekommt man von denen nochmal eine Frist oder wird dann direkt still gelegt? Mein Anwalt sagt man soll es solange hinauszögern wie es nur geht, die Frage ist, wie lange man das ausreizen kann, weil ich auf meine Kuh angewiesen bin?
Vor vielen Jahren hatte ich mal einen anders gelagerten Fall: Nach Verkauf eines Fahrzeuges hatte ich die Versicherung gekündigt. Der neue Besitzer ist weiterhin mit meinen Kennzeichen gefahren. Nach einer Woche hatte ich dies bemerkt und der Versicherung mitgeteilt. Die haben dann veranlasst, dass innerhalb weniger Tage eine Entwertung der Kennzeichen durch die Polizei vorgenommen wurde. Da das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz stand, konnten die Beamten die Zulassungsplaketten entfernen. Dies wurde dem Besitzer anschließend persönlich mitgeteilt. Das hat alles in allem keine zwei Wochen gedauert.
Zitat:
@Q-sieben schrieb am 18. Dezember 2020 um 06:54:02 Uhr:
Zitat:
@Mo786 schrieb am 17. Dezember 2020 um 11:43:43 Uhr:
Ich habe es mit dem Anwalt besprochen. Er sagt, dass diese Art von Gutachten meistens nur dann gemacht wire, wenn es noch keinen offizielle Rückruf seitens Hersteller gibt, ledeglich eine freiwillige Maßnahmen angeboten wird. Sobald es eine offizielle Rückrufaktion seitens des KBA ist, ist der Sachverhalt bereits eindeutig, dass mit dem Auto etwas nicht stimmt. In seiner langjährigen Arbeit mit betroffenen Mandanten, hat er noch keinen Mandanten gehabt der so ein Gutachten machen musste. Der Anwalt sagt auch, wenn man die Fälle beobachteten indem so ein Gutachten seitens Gericht gefordert wird, verschwinden diese Verfahren sehr schnell von der Bildfläche da sich die Hersteller dann Außergerichtlich einigen, weil diese nicht möchten das jemand in die Autos hineinschaut, weil die Hersteller genau wissen das dort der Bock am stinken ist.
Habe auch den 200kw Motor. Sieht denn dein Anwalt gute Chancen vor Gericht? Lt. AUDI geht es schließlich beim 23x6 in diesem Fall nur um die AdBlue Erkennung. Wobei ich natürlich auch was anderes dahinter vermute....
Laut KBA hat Audi mindestens 4 unterschiedliche Software-Schummelein eingebaut.
Ich habe mir den Prüfbericht des KBA durchgelesen, indem Audi die Softwaretricks vorgeworfen werden. Es wird auch im Detail erklärt welche Tricks das sind. Auch wird Audi in diesem Schreiben aufgefordert die Schummelein zu entfernen.
Gib einfach mal bei Google folgendes ein "kba Anordnung nachträglicher nebenbestimmungen Q7" da findest du den Prüfbericht des KBA.
Kannst ja nochmal schreiben, wie du das verstanden hast bzw. wie du dich fühlst nachdem du erfahren hast wie sehr Audi dich hinter das Licht geführt hat :-)
PS. Ja, mein Anwalt sieht gute Chancen, da er bereits einen Fall gewonnen hat, mit dem Q7 und diesem Sachverhalt.
Gruß
Mo
Hat jemand Erfahrung in der Ch? Wie läuft hier. Hat jemand schon einen Rechtsanwalt in Wege geleitet? Ich habe ein 272ps vom 5/17. Alle Ruckruf Aktion sind schon gemacht. Darf ich verlangen dass das Audi züruknehmen? Wie mache ich das?
Zitat:
@Mo786 schrieb am 18. Dezember 2020 um 12:30:32 Uhr:
Zitat:
@Q-sieben schrieb am 18. Dezember 2020 um 06:54:02 Uhr:
Habe auch den 200kw Motor. Sieht denn dein Anwalt gute Chancen vor Gericht? Lt. AUDI geht es schließlich beim 23x6 in diesem Fall nur um die AdBlue Erkennung. Wobei ich natürlich auch was anderes dahinter vermute....
Laut KBA hat Audi mindestens 4 unterschiedliche Software-Schummelein eingebaut.
Ich habe mir den Prüfbericht des KBA durchgelesen, indem Audi die Softwaretricks vorgeworfen werden. Es wird auch im Detail erklärt welche Tricks das sind. Auch wird Audi in diesem Schreiben aufgefordert die Schummelein zu entfernen.
Gib einfach mal bei Google folgendes ein "kba Anordnung nachträglicher nebenbestimmungen Q7" da findest du den Prüfbericht des KBA.
Kannst ja nochmal schreiben, wie du das verstanden hast bzw. wie du dich fühlst nachdem du erfahren hast wie sehr Audi dich hinter das Licht geführt hat :-)PS. Ja, mein Anwalt sieht gute Chancen, da er bereits einen Fall gewonnen hat, mit dem Q7 und diesem Sachverhalt.
Gruß
Mo
Geht es in dem von dir genannten Schreiben nicht eher um den Vorgänger vom 4M, dem 4L? Gelesen habe ich das auch, aber passt es zu unseren Modellen?
Zitat:
@PeterQ7-2017 schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:04:17 Uhr:
Hallo,Puedo,Habe ich ebenfalls heute erhalten.
Ich denke mit dem Satz „Grund hierfür ist, dass in der Steuergerät-Software....“ ist alles gesagt,
Mein Anwalt legt noch dieses Jahr Klage auf rückabwicklung meines Q7 ein (Bj. 01/17).
Der Tatbestand dürfte knapp an einer arglistigen Täuschung vorbeischrammen.
Beachte die Verjährungsfrist für in 2017 gekaufte Q7 endet am 31.12.2020Gruß PeterQ7-2017
Bei der Verjährung geht es doch eher darum, wann man Kenntnis vom Rückruf erlangt hat. Die erste Meldung dazu ist meines Wissens Jan. 2018 erschienen. Das Schreiben vom KBA hat uns doch noch später erreicht.
Somit müsste diese doch frühestens Ende 2021 enden, oder??
Zitat:
@Q-sieben schrieb am 18. Dezember 2020 um 13:04:33 Uhr:
Zitat:
@Mo786 schrieb am 18. Dezember 2020 um 12:30:32 Uhr:
Laut KBA hat Audi mindestens 4 unterschiedliche Software-Schummelein eingebaut.
Ich habe mir den Prüfbericht des KBA durchgelesen, indem Audi die Softwaretricks vorgeworfen werden. Es wird auch im Detail erklärt welche Tricks das sind. Auch wird Audi in diesem Schreiben aufgefordert die Schummelein zu entfernen.
Gib einfach mal bei Google folgendes ein "kba Anordnung nachträglicher nebenbestimmungen Q7" da findest du den Prüfbericht des KBA.
Kannst ja nochmal schreiben, wie du das verstanden hast bzw. wie du dich fühlst nachdem du erfahren hast wie sehr Audi dich hinter das Licht geführt hat :-)PS. Ja, mein Anwalt sieht gute Chancen, da er bereits einen Fall gewonnen hat, mit dem Q7 und diesem Sachverhalt.
Gruß
MoGeht es in dem von dir genannten Schreiben nicht eher um den Vorgänger vom 4M, dem 4L? Gelesen habe ich das auch, aber passt es zu unseren Modellen?
4M ist nur die Marketing Bezeichnung von Audi. Der 4M und 4L haben die selbe Plattform daher ist der 4M laut Zulassungsbehörde weiterhin 4L. Schau mal in deinem Fahrzeugschein nach. Da findest du auch 4L eingetragen.
@Q-sieben
Du hast recht, ursprünglich war mein Anwalt der erstmeinung, dass es sich um eine sachmängelhaftung handelt, hier würde die 3jahresfrist ab Kaufjahr greifen.
Er hat sich aber mittlerweile kundig gemacht - haben am Di telefoniert- es ist so wie du schreibt. Maßgeblich ist das genaue Datum des Bekanntwerdens des Problems beim Motor EA897, also erst frühestens Januar 18, aber die genaue Kenntnis, also wann ich es erfahren habe ist maßgeblich, also für mich die Datierung des ersten Rückrufschreibens seiten Der Audi AG
Gruß peterQ7-2017
Offenbar ein weiteres Urteil. Denke, es handelt sich um den 4M
https://www.vw-schaden.de/.../...me-eines-audi-q7-30-tdi-verurteilt-dr
Hat jemand Erfahrung mit einem Prozess in der Ch? Wie läuft hier. Hat jemand schon einen Rechtsanwalt in Wege geleitet? Ich habe ein 272ps vom 5/17. Alle Ruckruf Aktion sind schon gemacht. Darf ich überhaupt verlangen dass das Audi züruknehmen? Wie mache ich das? Habe ich Anspruch an eine Entscheidung?
Danke.
Lg Marko
Hi.
Hole kommende Woche meine Kuh 7
Gebraucht von Audi alles pikko. Günstig war er auch.
Zum Thema ich habe gegen audi vor Gericht gewonnen mit meinen conpeturion a6 4g.
Warte noch immer auf die kohlen...also stellt euch auf Langenargen Zeiten ein. Mein Termin war vor dem LG Ingolstadt.der Richter interviewte mich ne gute Std.warum wieso weshalb das Auto und kein anderes etc...
Audi wollt vor das olg ziehen haben aber vor 3 Wochen zurück gezogen.
Ihr gewinnt alle vor Gericht solange ihr nach Ingolstadt kommt.die Richter sind dort not very amused über Audi und die Manipulation.
Aber 1x Audi quatrro immer quatero.
Viel Erfolg vor Gericht.