Q7 Rückruf: Jetzt ist es soweit
Seit 2 Tagen erscheint die beigefügte Meldung in der Audi App. Also ist auch der Q7 wie die meisten anderen 3.0 TDI betroffen. Nach Rücksprache mit dem dem AZ haben die das auch schon bestätigt.
Beste Antwort im Thema
Audi hat momentan einfach kein ganz glückliches Händchen mit den Motoren - und die Kommunikation ist unter aller Kanone. Ich habe im 2017 für mehr als 1.5 Mio CHF bei denen Autos gekauft und im 2018 nochmal für knapp unter 800k CHF (nicht BLP, sondern "echt"😉. Wir haben komplett auf Diesel gesetzt und ich hätte auch keinen SQ7 als Benziner gekauft. Insbesondere der 4G BiTu war für mich DAS Auto - sparsam, genug Leistung, aber eben etwas zu wenig Anhängelast.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fehler passieren können und das schliesst in einem gewissen Rahmen auch etwaige Schummeleien mit ein - sofern man daraus lernt und mit dem Mist aufhört. Aber man muss einfach anders kommunizieren als Audi das tut. Klare Kante: So geht das.
Die Audi-Absätze brechen ein, ein Diesel ist heute für mich nur noch "leasbar" (kaufen würde ich keinen) und rede einfach mal mit Deinem Werkstattleiter beim nächsten Service: Die haben gerade auch ziemlich die Schnauze voll von den Diesel. Kurzum: Es wird Dir einigermassen schwer fallen heute einen Diesel-Neukunden zu finden, der ähnlich zufrieden wie vor 4 Jahren war. Und: Das ist ein Riesenproblem für ein Unternehmen, dass Diesel in seiner DNA hat.
Ich rede hier nicht von Problemen, die sich wahrscheinlich noch halbwegs einfach abstellen lassen wie ein Kettenspanner, sondern vom grundsätzlichem Motordesign. Wäre das mit der Ölvermehrung so einfach, gäbe es eine Lösung. Wären die Motoren früher sauber gewesen, würden sie heute nicht so viel AdBlue saufen. Und würde der EAV halten, hätte man die Leistung nicht drosseln müssen. Heute ist es so, dass ich beim Service mittlerweile explizit darauf hinweisen muss, dass ich KEINE Updates haben möchte, weil es in der Vergangenheit nur Verschlechterungen gab. Ich werde weder Proaktiv informiert noch gibt es eine Art "Info" warum irgendwas gemacht wurde. Einfach nur auf Nachfrage: "Ja, das stimmt schon. Wir müssen das machen. Kommt von oben." - würde ich das mit meinen Kunden machen, würden die mich bis ans Ende der Welt laden. Es gehört eine gute Portion Ignoranz und Selbstverliebtheit dazu, wenn man nach eigenen Fehlern so miserabel kommuniziert.
Bis heute kann mir niemand sagen, ob mein SQ7 noch irgendwann einen Rückruf bekommt oder nicht. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ich habe nie bei einem Wagen auch nur eine Sekunde an Wandlung gedacht - dafür bin ich nicht der Typ. Bei einem Neukauf berücksichtige ich das aber sehr wohl und behalte im Hinterkopf keine Fahrzeuge mehr von Audi zu kaufen, sondern nur zu leasen (einige habe ich leider gekauft - mit eklatantem Wertverlust).
An den meisten dieser "Emotionen" (bad vibrations 😁) trägt die Kommunikation Audis einen grossen Anteil.
Und Audi darf gerne die Kundenzufriedenheitsstatistik, die TPI samt betroffener Fahrzeuge und die Anzahl der Wandlungen (auch gerne mit zeitlichem Kontext) veröffentlichen: Das würde ich begrüssen. Solange Mutmasse ich aber nach bestem Wissen und Gewissen weiter - es darf nicht sein, dass man diese Kommunikationssperre noch belohnt! Und wenn ein Motor zu etwas auf Kurzstrecke "neigt", heisst das einfach nicht, dass 100% der Fahrzeuge betroffen sind.
647 Antworten
40.000€ steht doch in keinem Verhältnis zum streitwert. ich habe nämlich auch meinen Fall an meinem Anwalt weiter gegeben. Ist übrigens der Anwalt der den Prozess in Nürnberg gewonnen hat, der Link zum Pressebericht dafür findet man hier ein wenig weiter oben. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, hat dieser mir berechnet das mich der Fall vorraussichtlich 9.000€ kosten würde, falls ich verliere. Daher weiß ich nicht ob es das Risiko eingehen soll.
Und wenn das stimmt was du sagst, das Gutachterkosten dazu kommen von 40.000€ dann sind wir ja dann schon bei 49k€ . Ich bin hin und her gerissen was ich machen soll. Weißt du was ich auch nicht verstehe, dass es schon Präzedenzfälle gibt, und dennoch möchte das Gericht ein Gutachten erstellen lassen. Kann man nicht auf ein bereits durchgeführtes Gutachten zurück greifen, wenn es doch exakt das selbe Fahrzeug ist?
Also das LG München hat in diesem Einzelfall so entschieden , das ist ein Beweisbeschluss . Mein Streitwert beträgt 92500 Euro .
Zitat:
@Mo786 schrieb am 12. Dezember 2020 um 20:30:03 Uhr:
40.000€ steht doch in keinem Verhältnis zum streitwert. ich habe nämlich auch meinen Fall an meinem Anwalt weiter gegeben. Ist übrigens der Anwalt der den Prozess in Nürnberg gewonnen hat, der Link zum Pressebericht dafür findet man hier ein wenig weiter oben. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, hat dieser mir berechnet das mich der Fall vorraussichtlich 9.000€ kosten würde, falls ich verliere. Daher weiß ich nicht ob es das Risiko eingehen soll.
Und wenn das stimmt was du sagst, das Gutachterkosten dazu kommen von 40.000€ dann sind wir ja dann schon bei 49k€ . Ich bin hin und her gerissen was ich machen soll. Weißt du was ich auch nicht verstehe, dass es schon Präzedenzfälle gibt, und dennoch möchte das Gericht ein Gutachten erstellen lassen. Kann man nicht auf ein bereits durchgeführtes Gutachten zurück greifen, wenn es doch exakt das selbe Fahrzeug ist?
Das ließe sich doch schnell klären. Der Rechtsanwalt sollte schon sagen können, ob ein derartig teures Gutachten für Dich hinzukommen wird.
Heute kam vom KBA eine Aufforderung , bis 12.4.2021 die Rückrufaktion Code 23X6 ( Entfernung von Abweichung von den Abgasemissionsvorschrifteni in der Steuergerät-Software ) durchführen zu lassen . Ansonsten Meldung an die Zulassungsbehörde mit ( gebührenpflichtiger ) Untersagung des weiteren Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Strassen ........
Gruß puedo
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Hallo,Puedo,
Habe ich ebenfalls heute erhalten.
Ich denke mit dem Satz „Grund hierfür ist, dass in der Steuergerät-Software....“ ist alles gesagt,
Mein Anwalt legt noch dieses Jahr Klage auf rückabwicklung meines Q7 ein (Bj. 01/17).
Der Tatbestand dürfte knapp an einer arglistigen Täuschung vorbeischrammen.
Beachte die Verjährungsfrist für in 2017 gekaufte Q7 endet am 31.12.2020
Gruß PeterQ7-2017
Gerade eben auch das Schreiben vom KBA bekommen mit Androhung der Stilllegung. Jetzt wird es ernst. Gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Wir werden jetzt die Klage einreichen. Ich hoffe das EUGH Urteil von heute wird mir vor Gericht helfen. drückt mir die Daumen
Zitat:
@hoewel schrieb am 13. Dezember 2020 um 19:10:25 Uhr:
Zitat:
@Mo786 schrieb am 12. Dezember 2020 um 20:30:03 Uhr:
40.000€ steht doch in keinem Verhältnis zum streitwert. ich habe nämlich auch meinen Fall an meinem Anwalt weiter gegeben. Ist übrigens der Anwalt der den Prozess in Nürnberg gewonnen hat, der Link zum Pressebericht dafür findet man hier ein wenig weiter oben. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, hat dieser mir berechnet das mich der Fall vorraussichtlich 9.000€ kosten würde, falls ich verliere. Daher weiß ich nicht ob es das Risiko eingehen soll.
Und wenn das stimmt was du sagst, das Gutachterkosten dazu kommen von 40.000€ dann sind wir ja dann schon bei 49k€ . Ich bin hin und her gerissen was ich machen soll. Weißt du was ich auch nicht verstehe, dass es schon Präzedenzfälle gibt, und dennoch möchte das Gericht ein Gutachten erstellen lassen. Kann man nicht auf ein bereits durchgeführtes Gutachten zurück greifen, wenn es doch exakt das selbe Fahrzeug ist?Das ließe sich doch schnell klären. Der Rechtsanwalt sollte schon sagen können, ob ein derartig teures Gutachten für Dich hinzukommen wird.
Ich habe es mit dem Anwalt besprochen. Er sagt, dass diese Art von Gutachten meistens nur dann gemacht wire, wenn es noch keinen offizielle Rückruf seitens Hersteller gibt, ledeglich eine freiwillige Maßnahmen angeboten wird. Sobald es eine offizielle Rückrufaktion seitens des KBA ist, ist der Sachverhalt bereits eindeutig, dass mit dem Auto etwas nicht stimmt. In seiner langjährigen Arbeit mit betroffenen Mandanten, hat er noch keinen Mandanten gehabt der so ein Gutachten machen musste. Der Anwalt sagt auch, wenn man die Fälle beobachteten indem so ein Gutachten seitens Gericht gefordert wird, verschwinden diese Verfahren sehr schnell von der Bildfläche da sich die Hersteller dann Außergerichtlich einigen, weil diese nicht möchten das jemand in die Autos hineinschaut, weil die Hersteller genau wissen das dort der Bock am stinken ist.
Richtungsweisendes Urteil. EuGH: Schönende Abgas-Software ist illegal. https://www.n-tv.de/.../...s-Software-ist-illegal-article22241877.html
Bei mir kam das Schreiben vom KBA heute auch per Post. Frist bis Anfang April 2021.
Das Gerichtsverfahren läuft bereits seid 1 Jahr. Vielleicht hilft das Schreiben vom KBA.