Probs mit der Rennleitung
Hi, hab folgendes Problem:
Bin vor ca ner Woche auf ner Raststätte von der Rennleitung rausgezogen worden.
Polizist schleicht ums Auto rum,schaut auf meine Felgen in den Schein, wieder und wieder und wieder.
Dann.
Sie haben ja einiges eingetragen!
Ich: Ja sicher
ER: Nur diese Felgen nicht!!!
Ich: ja aber morgen TÜV (hat sogar gestimmt, wollt Ihn nochmal checken lassen in der Werkstatt und mein Kumpel-KFZ Meister_ hätt Ihn dann getüvt)
ER: normalewrweise erst eintragen,dann fahren
Ich: Ja aber nicht wenn man Radläufe anpassen muss:
lange Rede Kurzer Sinn:
Kein Tüv möglich,da 1. Motorschaden und 2. Hinterachse ausgerissen, dauer der Rep. unbekannt.
Polizist ruft gestern an, fragt wies mit TÜV schaut, ich ihm erklärt so und so und so darum nix Tüv.
Jetzt soll ich am Dienstag mit meinem Fahrzgschein zu Ihm.
So wies schaut wollen sie mir Punkte drücken wegen der Felgen.
was nu????
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18 Antworten
Falls du Winterreifen hast, mach die drauf!!
Dann können sie dir ja nichts mehr anhaben,oder?
Normalerweise bekommst du auch einige Zeit um bei den Bul*en vorzufahren..
Mexx
Hmm überleg dir mal was das für ein Fressen für die gegnerische Versicherung bei einem Unfall geworden wäre.
Erst eintragen lassen, dann damit rumfahren! Imho hattest du noch Glück, dass es nur die Polizei war.
Erst eintragen, dann fahren.
Das würde ja bedeuten, dass man sein Gefährt nach jeder eintragungspflichtigen Änderung mit einem Autotransporter von der Werkstatt zum TÜV karren muß.
Ich weis nich, ich weis nich ???
Kann das wirklich sein ??
Euer sich am Kopf kratzender Martin.
Nein so krass ist es nicht, aber du solltest auf direktem Wege dort hinfahren nach dem Umbau. So steht das auch meist im Teilegutachten (blabla unverzüglich blabla).
Meiner Meinung nach ist das so, dass man mit den Reifen/Rädern oder dem einzutragenden, drangebauten Teil auf dem direkten Wege zum TÜV fahren muss. Im Falle eines Unfalls muss man glaubhaft darlegen, dass man auf dem Weg zum TÜV war.
Falls das nicht stimmt: Bitte berichtigen!
Bye, Frank
So seh ich das auch
Hallo Frank und DocBru,
eurer Meinung bin ich auch.
Ich denke letztendlich, dass cocaine78 nur an einen engstirnigen Gesetzeshüter geraten ist.
Aber wie sagt man in der Pfalz "Petz e mol em Stier ins Horn", das interessiert den Stier genausowenig, wie den Polizist cocaine78's Argumente.
Gruß Martin
Naja die Raststätte war vermutlich auch eher weniger der direkte Weg :D Klar, Pech gehabt, dass ihn grad da einer erwischt... aber andererseits Glück gehabt dass er keinen Unfall gebaut hat oder sowas
@DocBru
Wie du kennst den Autobahn-TÜV noch nicht ??? :D:D:D
Der ist in einem Tempo 130siger Bereich schneller als die Polizei erlaubt.
Gemäß einem bekannten Werbesolgan. Rein -> Rauf -> Runter -> Raus.
Teile mit Gutachten muss man "UNVERZÜGLICH" abnehmen lassen.
Das ist Justistendeutsch und heißt: "Ohne schuldhaftes Zögern"!
Viele Grüße, Timo
PS: Deswegen habe ich einen TÜV-Termin reserviert, der auch überprüft werden kann!! Schneller war eben keiner mehr zu kriegen... ;) :p
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Teile mit Gutachten muss man "UNVERZÜGLICH" abnehmen lassen.
Das ist Justistendeutsch und heißt: "Ohne schuldhaftes Zögern"!
Viele Grüße, Timo
PS: Deswegen habe ich einen TÜV-Termin reserviert, der auch überprüft werden kann!! Schneller war eben keiner mehr zu kriegen... ;) :p
Dann hättest Du die Felgen aber erst an dem Tag aufziehen dürfen, an dem der TÜV-Termin stattfinden soll.
Du kannst doch nicht die Felgen montieren und erst dann den TÜV zwecks Termin anrufen...
Nene, da wirst Du wohl bluten müssen. Sonst könnte ich ja Felgen montieren und der TÜV-Termin ist erst in 14 Tagen....welchen Ärger Du bei einem Unfall bekommen würdest, kannst Du Dir vorstellen.
Ggfls. "Fahren ohne Versicherungsschutz" ohaaaa
Nein, so klar ist das nicht...
Es kann kein "schuldhaftes Zögern" unterstellt werden, wenn ich in der vorgesehenen Reihenfolge
- Federn/Felgen montieren,
- Radläufe bearbeiten,
- Achsvermessung durchführen,
- TÜV-Abnahme veranlassen
vorgehe, so schnell es eben geht...
Aber ich will hier keine Erbsen zählen! ;)
Dass ich zwischendurch niemals verkehrsgefährdend unterwegs sein darf, ist ja völlig klar.
Viele Grüße, Timo
man darf sich halt nur nicht erwischen lassen mit nicht eingetragenen felgen ;)
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Nein, so klar ist das nicht...
Es kann kein "schuldhaftes Zögern" unterstellt werden, wenn ich in der vorgesehenen Reihenfolge
- Federn/Felgen montieren,
- Radläufe bearbeiten,
- Achsvermessung durchführen,
- TÜV-Abnahme veranlassen
vorgehe, so schnell es eben geht...
Aber ich will hier keine Erbsen zählen! ;)
Dass ich zwischendurch niemals verkehrsgefährdend unterwegs sein darf, ist ja völlig klar.
Viele Grüße, Timo
Naja, eine Schuld ist Dir schon dadurch vorzuwerfen, dass Du den TÜV-Termin nicht schon vor oder während des Umbaus vereinbart hast. Das war ja kein "überraschender" Umbau, sondern Ort und Zeit des Umbaus lagen ja in Deiner Hand.
Und verkehrsgefährdend bist Du immer unterwegs, wenn nicht eingetragenene Modifikationen vorliegen. Da gibt es halt nur die Ausnahme, dass Du den direkten Weg zwischen Werkstatt und TÜV zurücklegen darfst. Du kannst nicht 14 Tage mit der Kiste rumfahren, weil Du keinen TÜV-Termin bekommen hast. Deshalb musst Du diesen Termin vorher vereinbaren oder so legen, dass er unmittelbar nach den Umbauarbeiten wahrgenommen werden kann.
Was ist, wenn der TÜV eine Modifikation beanstanden würde? Dann bist Du schon 14 Tage damit unterwegs gewesen und hättest große Probleme mit Deiner Versicherung bekommen...